Diebstahl im Hotel und die Folgen
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Hallo Leute,
vielleicht kann mir hier jemand von Euch weiterhelfen, hat schon ähnliches erlebt?
Mir wurde im Sommerurlaub in Ägypten, aus dem Zimmersafe, eine größere Summe Geld gestohlen. Es gab keine Einbruchsspuren, weder an der Zimmertür noch am Safe.
Ich habe, entgegen dem Willen des Hotelmanagements, bei der Polizei Anzeige erstattet.
Trotz des Polizeiberichts und der Untersuchungsunterlagen von der Staatsanwaltschaft Luxor, die keinen Schuldigen ermitteln konnte und des Meldung bei der Reiseleitung, weigert sich meine Hausratversicherung, mir den Schaden zu ersetzen! Es wäre kein Diebstahl sonder " unberechtigte Entnahme ", da eben keine deutlichen Spuren am Safe gewesen wären.
Muss ich mich damit nun zufrieden geben???Von der Neckermann - Reiseleitung vor Ort habe ich mir bestätigen lassen, das ich durch die Behördengänge (Polizei, Gericht) zwei volle Urlaubstage verloren habe. Mit dieser Bestätigung habe ich mich dann, über mein Reisebüro, an die Nec - Kundenbetreuung gewandt, wegen einer Entschädigung für diese verlorenen Tage. Schließlich habe ich ja bei denen das Hotel mit inkludiertem Safe gebucht. Bekommen habe ich eine Antwort, ähnlich der meiner Versicherung, " Das ist sehr bedauerlich und können nachvollziehen, das dieses Ereignis die Urlaubsfreude getrübt hat ..... " aber keinerlei Wiedergutmachung.
Und auch hier: Muss ich mich damit nun zufrieden geben?
LG Elton
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Hallo Elton,
da keine Einbruchspuren vorhanden sind, hast Du schlechte Karten.
es steht geschrieben:Der Diebstahl von Wertgegenständen aus dem Hotelzimmer oder dem Zimmersafe zählt zum sogenannten "allgemeinen Lebensrisiko", für das weder Reiseleitung noch Hotelier gerade stehen.
Es wird keine Versicherung zahlen und Deine 2 verlorenen Urlaubstage für die Behördengänge wird Dir auch keiner ersetzen.
Ich vertraue immer noch auf die guten alten Reiseschecks, die sind versichert. Aber leider werden die auch an immer weniger Stellen eingelöst.
Ist schon ärgerlich. Ich habe im Safe auch immer meine Videokamera, Tickets, Ausweis usw. eingeschlossen.
Leider können auch die elektronischen Schlösser mit Codeeingabe in nullkommanix geknackt werden. (War mal dabei, weil ich mir den falschen Code gemerkt hatte und ein Haustechniker mal so eben den Safe geöffnet hat)LG
Gia -
Meiner Frau wurde in Mexico ein Handy aus dem Zimmer gestohlen. Es war nicht einmal im Safe sondern "nur" in der Handgepäcktasche. Denn wir befanden uns kurz vor der Abreise, und durften das Gepäck noch auf dem Zimmer lassen.
An einer ordentliche Anzeige mit Polizei und so, war gar nicht zu denken, wegen der Gefahr, das Flugzeug zu verpassen. Der Hotelmanager meinte: Die dummen ..... wissen gar nicht was sie da anstellen. Und bestätigte uns dass das Handy gestohlen wurde. (Kann er eigentlich gar nicht, denn wir hätten ihm ja auch einen Bären aufbinden können; oder er war es selber....)
Mit diesem Schreiben haben wir uns an unsere Reiseversicherung (Helvetia) gewandt, und die hatten anstandslos den Neupreis (Handy war ein halbes Jahr alt) bezahlt!
Wenn wir uns das nun genau überlegen hatten wir vermutlich das Glück auf einen kulanten Sachbearbeiter zu stossen....
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Hallo,
wenn keine Einbruchsspuren nachgewiesen werden können, ist es von Seiten der Versicherung rechtens, dass dir der Betrag nicht erstattet wird - Pech. Ist meinem Mann genauso mit einem verschlossenen Spind gegangen - aus der Brieftasche wurden EUR 250,00 genommen - der Spind war danach wieder verschlossen. Dies war sogar kein Einzelfall; es waren einige Vorfälle in dieser Zeit. Aber - unsere Versicherung war bereit uns auf Kuland EUR 150,00 zu erstatten; haben wir dann auch dankbar angenommen.
LG
Andrea -
Hallo,
da stellt sich mir jetzt eigentlich die Frage, nach dem Sinn eines Safes und einer Reisegepäckversicherung. Zumal man den Safe in manchen Hotels nicht kostenfrei hat, sondern pro Tag einige Euros bezahlen muss.
Habe gerade diese Woche einen Bericht im Fernsehen von Spanien gesehen. Da wurde gezeigt, wie leicht ein Tresor, egal ob mit Code, Lochkarte etc. geöffnet werden kann. Ein ehemaliger Reiseleiter berichtete, dass dies häufig vorkommt. Ob und von wem der Schaden dann bezahlt wird, wurde nicht berichtet. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass der Schaden dann von meiner Reisegepäckversicherung bezahlt wird.
LG Ela
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Hallo Ela,
der enstandene Schaden, wenn es denn ein Einbruchdiebstahl ist, zahlt die Hausratversicherung.
LG
Gia -
Das ist sicher auch zum Teil richtig. Lies dir bitte die AGB der Resiegepäckversicherung noch mal durch. Da müsste es eigentlich Verhaltensvorschriften geben.
Niemand wird ernsthaft bestreiten, das die Zimmersafes -rein theoretisch- vom Hotelpersonal in Sekunden geknackt werden können.
Aber eine grössere Summe Geld würde ich im Hotelsafe deponieren. Da ist es sicher, denn du brauchst nicht mehr zu behaupten, das es der Betrag xxx war, denn du must es dort vorzählen oder in eine separat verschliessbare Box deponieren.
Gruss Gabriela
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Elle1 wrote:
Hallo,
......
Habe gerade diese Woche einen Bericht im Fernsehen von Spanien gesehen. Da wurde gezeigt, wie leicht ein Tresor, egal ob mit Code, Lochkarte etc. geöffnet werden kann. Ein ehemaliger Reiseleiter berichtete, dass dies häufig vorkommt. Ob und von wem der Schaden dann bezahlt wird, wurde nicht berichtet. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass der Schaden dann von meiner Reisegepäckversicherung bezahlt wird.LG Ela
hallo. den bericht habe ich auch gesehen. wie schnell man den hotelzimmersafe knacken kann, wußte ich zuvor auch nicht.
ich fand den bericht erschreckend.
und ich fand den bericht insofern auch dilletantisch, als das wirklich nur erklärt wurde, man solle zum schutz des bargelds vor der reise eine hausratversicherung abschließen.
und das ist so nicht richtig.
die hausratversicherung ersetzt schäden durch einbruch-diebstahl.
es müssen also zwingend einbruchspuren erkennbar sein. ob nun am schloß des hotelzimmers oder am safe selber, ist unerheblich.
wenn aber der safe mit einem zweitschlüssel geöffnet wurde (oder mit einem ersatzcode, etc.) sind keine einbruchspuren vorhanden.
ergo: kein versicherungsschutz über die außenversicherung der hausratversicherung.die reisegepäckversicherung ersetzt auch schäden durch einfachen diebstahl.
es muß also kein einbruch vorher gegangen sein.
jedoch gibt es für dinge, wie bargeld, fotoapparate, dokumente, handys, etc.
einen ausschluß. (es kommt immer auf die jeweiligen bedingungen an, aber das gros hat diesen ausschluß).
will heißen, dass die entwendung von bargeld aus einem safe mit einem zweitschlüssel nirgends versichert ist. -
gabriela_maier wrote:
....Aber eine grössere Summe Geld würde ich im Hotelsafe deponieren. Da ist es sicher, denn du brauchst nicht mehr zu behaupten, das es der Betrag xxx war, denn du must es dort vorzählen oder in eine separat verschliessbare Box deponieren.Gruss Gabriela
hallo gabriela.
wie meinst du das mit dem hotelsafe?
du meinst jetzt nicht den im zimmer, sondern den an der rezeption, oder?
gibt es denn in jedem hotel die möglichekit, etwas im großen hotelsafe zu deponieren?
auch wenn das hotel die safes auf den zimmern anbietet? -
richtig, ich meine den Hotelsafe hinter der Rezeption bzw. im Hinterzimmer. Ob das wirklich alle Hotels vorhalten weiss ich nicht. Sollte aber eigentlich so sein. Man liest doch oft in den Zimmerunterlagen, das man Wertsachen besser im Hotelsafe unterbringen sollte, und dann dürfte es auch einen Safe geben.
Es sollte jedem klar sein, das allein eine Behauptung ohne Indizien für einen entstandenen Schaden versicherungsrechtlich immer schwierig ist. Egal, ob Hausrat- oder Reisegepäckversicherung. Und was will man dagegen ernsthaft vorbringen ?
Gruss Gabriela
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ja, gabriela, da hast du recht.
ich habe, nachdem ich den bericht gesehen habe, überlegt, was es für alternativen gibt.
auf die idee mit dem hotelsafe an der rezeption bin ich gar nicht gekommen.
zumal es auch etwas umständlich ist, immer erst dort hin zu gehen.
aber lieber ein paar umstände in kauf nehmen, als hinterher 500 euronen weniger in der urlaubskasse zu haben.
ich fand den tv-bericht eeeeecht erschreckend.
man bzw. ich meinte immer, dass die sachen im hotelsafe (der im zimmer) sicher sind.
ich finde es auch für das hotelimage nicht besonders förderlich, wenn das management sehenden auges sowas akzeptiert bzw. toleriert. -
Oh, um das Hotelimage ist man sehr bemüht. Das Management und auch die Polizei wollten mir die Anzeige ausreden, ich sollte darüber schweigen. Sie machten Angebote für kostenloses Upgrade im kommenden Jahr oder aber teilweise Schadenswiedergutmachung durch Kollektivbestrafung des Reinigungspersonals ( man bot mir an, 50 % meines Geldes zu ersetzen, indem man halt Lohn des Reinigungspersonals einbehält ). Das habe ich natürlich abgelehnt, die Anzeige trotzdem gemacht, in der Hoffnung, das der wahre Täter gefunden wird. Und nicht geschwiegen, sondern z.B. hier bei HC eine Diebstahlwarnung eingestellt.
Lohn vom Ganzen: keinerlei Wiedergutmachung von irgendeiner Seite und dazu noch die Androhung von rechtlichen Schritten und Schadensersatzforderungen vom Hotelmanagement! -
Hallo,
auch der Safe an der Rezeption ist nicht immer sicher. Hab vor Jahren erlebt, dass einem befreundeten schweizer Pärchen in den USA aus einem solchen Safe hinter der Rezeption Reiseschecks gestohlen wurden. Da sie kaum englisch konnten und mich um Übersetzungshilfe bei der Polizei (die ins Hotel kam) gebeten hatten, hab ich alles ganz genau mitbekommen. Die Schecks haben ja den Vorteil versichert zu sein und schnell ersetzt zu werden, außerdem stehen die Chancen nicht schlecht, den **** zu ermitteln, wenn er versucht, mit den gestohlenen Schecks zu zahlen. Seitdem nehme ich immer Reiseschecks zusätzlich mit in Urlaub, zumindest in Nordamerika. -
Hallo
Reisechecks sind sicher eine gute Wahl auf Reisen.
Auf Reisen benützte auch ich den Zimmersafe, jedoch gab es auch Tage wo ich für eine Nacht den Safe nicht erst in Betrieb nehmen wollte und somit das Geld und Dokumente im Rucksack oder Gepäck verblieb. Bis heute hatte ich wohl Glück oder einfach gut geführte Hotels ausgewählt.In meinen besuchten Hotels wird eine generelle Haftung für den Inhalt des Zimmersafes abgelehnt. Die Schliessfächer an der Reception sind da sicherer, jedoch ist auch hier Obergrenze einer Haftung durch das Hotel gegeben. Ein Bekannter von mir - Hotelbesitzer in Frankreich - erzählte mir schon einige male von Gästen, die nach der Leerung des Schliessfaches an der Reception behaupteten, dass eine Rolex-Uhr und Bargeld abhanden gekommen sei. Ob die Uhr und das Geld jemals in der Kassette waren weiss niemand...

Zudem ist weniger das Personal, als vielmehr auch die anderen Gäste für das Entwenden von Wertgegenständen verantwortlich. Es ist doch immer wieder verwunderlich, wie Ferienbekanntschaften nach ein paar Drinks grosszügig ins eigene Zimmer eingeladen werden.... und am Morgen danach wundert man sich, dass das Geld weg ist....Und doch: Das Geld und Wertgegenstände im Zimmersafe oder einfach im Zimmer zu lassen ist immer noch sehr viel sicherer, als die ganze Ware im Rucksack oder Handtusche durch die Gegend zu tragen... Aber Reisen heisst eben auch Verantwortung zu übernehmen und Vorsicht walten zu lassen.
Gruss Markus
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Also ich zweifele nicht daran, das es bei mir jemand von den Hotelangestellten gewesen ist. Ein **** von außerhalb hätte den Safe wohl komplett leergeräumt, zumindest den ganzen Bargeldbestand mitgenommen und nicht nur einen Teil.
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Lexilexi wrote:
und das ist so nicht richtig.
die hausratversicherung ersetzt schäden durch einbruch-diebstahl.
es müssen also zwingend einbruchspuren erkennbar sein. ob nun am schloß des hotelzimmers oder am safe selber, ist unerheblich.
wenn aber der safe mit einem zweitschlüssel geöffnet wurde (oder mit einem ersatzcode, etc.) sind keine einbruchspuren vorhanden.
ergo: kein versicherungsschutz über die außenversicherung der hausratversicherung.
und das ist so auch nicht grundsätzlichrichtig.
Die Klauseln meiner Hausratversicherung sagen im Auszug u.a. z.B.:
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der ****
in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen;
**in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel öffnet, die er -auch außerhalb der Wohung- durch Einbruchdiebstahl oder Raub an sich gebracht hat;**In diesen Fällen mit falschen und/oder richtigen Schlüssel werden sicherlich keine Einbruchspuren vorhanden sein und trotzdem kommt die Außenversicherung zur Anwendung. -
in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel öffnet, die er -auch außerhalb der Wohung- durch Einbruchdiebstahl oder Raub an sich gebracht hat;
Das wird aber schwierig, nachzuweisen. Ein Hotelangestellter, der für die Zimmer und z. B. für die Wartung der Safes zuständig ist, hat immer die Möglichkeit, die entsprechenden Schlüssel oder Codes zu benutzen. Und die hat er ganz legal.
Was dann?? -
Was dann ??
Darüber mache ich mir erst dannGedanken !
Es werden ja aber wohl Versicherungsfälle geben, wo diese beiden Klauseln angewendet werden können.
Beweispflichtig ist alles, aber dies trifft auch auf beide Seiten zu.
Nur die grundsätzliche Aussage -ohne Ausnahme- so wie es Lexilexi schrieb, trifft nicht auf alle Bedingungen und Klauseln von Hausratsversicherungen zu. -
Alles schöne Formulierungen der Versicherer, um den Eintritt in den Versicherungsfall vorzugaukeln.
Da sie ( die Versicherer ) jetzt aber ein Heer von Mitarbeitern beschäftigen, Versicherungsansprüche daraufhin zu untersuchen, wie man sie ablehnen kann wird das alles nicht helfen.
Wenn keine Spuren äusserlicher Gewalt an der Eingangstür oder am Safe selbst festzustellen sind gibt`s nichts !! Das ist die Realität.
Gruss Gabriela
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fraenni wrote:
Lexilexi wrote:
und das ist so nicht richtig.
die hausratversicherung ersetzt schäden durch einbruch-diebstahl.
es müssen also zwingend einbruchspuren erkennbar sein. ob nun am schloß des hotelzimmers oder am safe selber, ist unerheblich.
wenn aber der safe mit einem zweitschlüssel geöffnet wurde (oder mit einem ersatzcode, etc.) sind keine einbruchspuren vorhanden.
ergo: kein versicherungsschutz über die außenversicherung der hausratversicherung.
und das ist so auch nicht grundsätzlichrichtig.
Die Klauseln meiner Hausratversicherung sagen im Auszug u.a. z.B.:
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der ****
in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen;
**in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel öffnet, die er -auch außerhalb der Wohung- durch Einbruchdiebstahl oder Raub an sich gebracht hat;**In diesen Fällen mit falschen und/oder richtigen Schlüssel werden sicherlich keine Einbruchspuren vorhanden sein und trotzdem kommt die Außenversicherung zur Anwendung.hi fraenni
ich habe nicht die kompletten bedigungen zitiert. das würde auch zu weit führen.
die 2. beschreibung des einbruchdiebstahls (ed) , die du zitiert hast, wird dann mittels richtiger schlüssel begangen, jedoch müssen die richtigen schlüssel durch raub oder ed erlangt worden sein.
will heißen:jemand bricht im schlüsselraum des hotels ein und besorgt sich auf diese weise den generalschlüssel für die safes. wenn dann der safe geleert wird, ist es wieder versichert, aber dann lassen sich eben einbruchspuren im schlüsselraum feststellen.
oder jemand besorgt sich den schlüssel durch raub.
bei raub muß bedingungsgemäß immer gefahr für leib und leben bestehen. will heißen: jemand hält dir ein messer, o.ä. entgegen und fordert die herausgabe des schlüssels.
dafür muß man aber eine anzeige bei der polizei machen.
du als geschädigter bist immer in der beweispflicht.