Schmerzensgeld für Urlauber vom RV
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...und insbesondere ist kein Wille vorhanden, vielleicht einmal generell über Sinn- oder Unsinn solcher Entscheide zu sprechen!
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Wieso gibt es in Deutschland keinen Ombudsmann der OHNE Gerichte zwischen Reisenden und RV vermitteln kann? - Wieso muss immer ein Gericht bemüht werden?
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Schafft das deutsche Reiserecht nicht laufend neue Ungerechtigkeiten, nämlich zwischen klagenden Kunden und solchen, welche "Unanehmlichkeiten" hinnehmen?
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sind Dinge wie "Urlaubsfreude", "Erholungswert", "vertane Zeit" etc. überhaupt gerichtlich zu bewerten?
Wie bereits gesagt, dass deutsche Reiserecht führt dazu, dass z.B. einem Ehepaar erstinstanzlich eine Entschädigung zugesprochen worden ist, für den Umstand, dass auch Behinderte im Hotel anwesend waren. Das Urteil wurde in zweiter Instanz kassiert, aber nur schon die Annahme einer solchen Klage zeugt für eine sonderbare "Denke" bei manchen deutschen Gerichten und Urlaubern...
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Oh Gott, hätte ich nicht gedacht, aber ok!!!!
Also für alle zum Mitschreiben ( besser Mitdenken
es gab vom LG Duisburg kein Schmerzensgeld für Sandflohbisse bzw. imaginäre Mückenstiche oder Kopfverletzungen, weil man nachts um 24.00 Uhr vom Barhocker gefallen ist, nein, es gab ein Schmerzensgeld für einen "seelischen Schmerz" für die Nichteinhaltung von Urlaubserwartungen.Es ist auch in meinen Augen eine revolutionäre Entscheidung eines LG, die jedoch einen
Einzelfall beurteilt und die alleinige Entscheidung des Gerichtes war- und damit nicht unbedingt ein Präzedenzfall für andere Gerichte sein muss.Aber das Urteil steht. Ich gehe davon aus, das der unterlegene RV in Revision geht, und damit eine Bestätigung offen ist. Offen bleibt auch die Mutmassungen des Gerichtes über die Urteilsfindung. Ich gehe nicht davon aus, das jeder Reisemangel automatisch auch dieses sogenannte "Schmerzensgeld" in gleicher Höhe bewirken kann. Im vorliegenden Fall waren es 51% sachliche Mängel der Reise. Und hier wurde in gleicher Höhe das Schmerzensgeld zugesprochen. Müssen es immer mehr als 50% sein ?
Das glaube ich nicht. Das wird, wenn diese Rechtssprechung bestätigt wird, im Einzelfall die Entscheidung des jeweiligen Richters sein. Also ob er bei 30% oder erst bei 40% Mängel gem. der Frankfurter Tabelle ( z.B. ) eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude zuspricht, und zwar immer zusätzlich zum Ersatz der gelisteten Mängel wird man abwarten müssen.
ich glaube nicht, das die Rechtsabteilungen der RV dieses Urteil ähnlich wie du registrieren: mit Urteilsschelte incl. Unterstellung von Inkompetenz der Richter usw. Ich glaube schon, das sie sich damit ernsthaft beschäftigen werden. Und auf meinen Bezug auf Auswirkungen des sogenannten Maledivenurteiles bist du ( wie auch andere -selbsternannte- ) Experten wahrscheinlich aus guten Gründen nicht eingegangen. Man kann eben nicht immer nur mit der Holzhammermethode versuchen, einen neuen Sachstand zu eliminieren. Dazu braucht man schon ( sehr ) gute Argumente.
Gruss Gabriela
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Grosser Zwerg:
kann deinen Beitrag gerade erst lesen. Dazu meine Antwort:
1.) 100% pro, das mindestens 90% der Reisemängel nicht vor Gericht landen dürften.
2.) Es gibt bereits einen "Omdbudsmann".Ob das alles aber funktioniert wage ich zu bezweifeln. Rechtsanwälte wollen keinen Ombudsmann, sie wollen Gebühren aus gerichtlichen Streitigkeiten.
Ich war auch schon in anderen threads dafür, Streitigkeiten unter einem Streitwert von € xxxx nicht gerichtlich klären zu müssen.
Gruss Gabriela
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@Gabriela Maier:
Und das ganze findest Du sinnvoll? Hier wird genau über eine "subjektive" Empfindung gerichtlich entschieden, genau wie eben beim berühmten "Behinderten-Urteil".
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@gabriela maier
Leider gibt es Veranstalter bei denen es ohne Anwalt scheinbar nicht geht.
Ich habe es 1999 bei Gulet zunächst im Guten probiert, wurde aber nur hingehalten.
Als ich dann die Angelegenheit einem Anwalt übergeben habe habe ich sofort eine angemessene Entschädigung (ATS 1500,-)bekommen.Gruß
Karl -
Hast Du eine Null vergessen?
Die grosszügige Entschädigung entspricht genau Euro 109.01
abzüglich Kosten für den Anwalt?
Hier sagt der Franzose: Tant de bruit pour une omlette!
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gabriela_maier wrote:
2.) Es gibt bereits einen "Omdbudsmann".
Wenn ich mich nicht irre, gibt es in DE aber nur einenOmbudsmann (Reiseschiedsstelle) für bei Internet-Reiseanbieter abgeschlossene Reisen.
Im Gegensatz zu der CH und AT, wo der Ombudsmann auch zuständig ist bei Verträge über ein Reisebüro. -
Hallo Gabriela,
in der Begründung des LG Duisburg steht aber folgendes geschrieben:
Gründe
II. ...Darüber hinaus sind ... ein Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 € zuzusprechen (3.).
...
- Schließlich rechtfertigt der unstreitige Umstand, dass die Ehefrau des Klägers auch nach Ende des Urlaubs unter den Folgen der Sandflohbisse gesundheitlich beeinträchtigt war und ärztlich behandelt werden musste gemäß §§ 651 f, 253 Abs. 2 BGB die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes von 500,00 €...
...Auch mit Rücksicht darauf, dass die Ehefrau des Klägers wegen der Hautreizung noch nach dem Ende des Urlaubs ärztlich behandelt wurde, ist ein Schmerzensgeld von 500,00 € ausreichend...
Liebe Grüße
Dylan
Und hier für alle das Urteil.
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korrekt, was du sagst. Es fehlt an einer gesetzlichen Grundlage, das Streitigkeiten im Reiserecht bis zu einem bestimmten Streitwert vor einem Schiedsgericht ( ohne auf juristische Auseinandersetzung zu verzichten ) eine Alternative sein können. Die Kosten dafür müssten die RV bezahlen.
@ Grosser Zwerg:
ja, finde ich richtig !! Die Tatsache, das ein Gericht unstreitige Mängel mit einem Abzug ahndet ändert ja nichts daran, das der Gesamteindruck des Urlaubes -eben wegen dieser Mängel- negativ bleibt. Kleines Beispiel: wenn z.B. eine Wasserrutsche zugesagt wurde, und sie nicht da ist, ärgere ich mich jeden Morgen, wenn ich am pool vorbeigehe. Den Mangel habe ich ersetzt bekommen, meinen Ärger aber nur mit dem "Schmerzensgeld".
Gruss Gabriela
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@ dylan:
es ist richtig, was du anführst. Aber das Gericht hat das Schmerzensgeld von € 5oo.-- auf glaube ich über € 1.800.-- erhöht. Eben wegen meiner Gründe. die ich für relevant halte. Und ich habe auch über die Entscheidungsgründe des Gerichtes spekuliert, wie du weisst. Fakt bleibt: es gab ein Schmerzensgeld für "seelischen Schaden"
@ chriwi:
Aspirin hilft, oder ausblenden aus der Diskussion. Wenn du kein anderes Argument hast, würde ich den 2. Aspekt wählen.
Ich glaube, das Urteil wird hier von vielen usern unterschätzt. Auch Nobby meldet sich nicht mehr.
Gruss Gabriela
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@GroßerZwerg
Nein habe ich nicht. Die 1500,- Schillinge entsprachen 10% des Reisepreises, was für den Mangel angemessen war. Die Anwaltskosten hatte im Zuge dieses Vergleiches ebenfalls der Veranstalter zu tragen, im anderen Fall wäre meine Versicherung dafür aufgekommen.
Solange ich keinen Anwalt zur Seite hatte wollte Gulet nur 1076,- Schillinge bezahlen, und hat nachdem ich damit nicht einverstanden war versucht auf Zeit zu spielen.
Mit Anwalt war der oben genannte Betrag binnen weniger Tage überwiesen.
Ich habe mich daher damals sehr über mich selbst geärgert weil ich nicht sofort den Anwalt eingeschaltet hatte.
Gruß
Karl
mich haben vor 2 Wochen auf 
