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Vermieter macht vertragswidrigen Rückzug

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • haribolH Offline
    haribolH Offline
    haribol
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo an Alle,
    wir haben über einen renommierten Firma Vermittlerl - falls Namen nicht genannt wrden sollte bitte entfernen) 2 Wochen ein Appartment in Playa del Inglés, Gran Canaria gebucht und angezahlt (21.02-07.03.2010). Jetzt kam e-mail vom Veranstalter, mit der Nachricht, der Eigentümer hätte vertragswidrig sich anders entschieden.
    Auszug folgt unten:

    Quote:
    Es tut mir leid Ihnen mitteilen zu müssen das der Betreiber der Apartments Iguazú mit 15.10.2009 den Verkauf für Deutschland schliesst und sich widerrechtlich über bereits erteilte schriftliche Bestätigungen von Buchungen hinwegsetzen will.

    Er hat seine Kontingent-Einkäufer für Reiseveranstalter (Mayorista) und auch uns angelogen, er würde ganz schließen. Tatsächlich hat er einen Vertrag mit der TUI Thomson (für Großbritannien und Irland) abgeschlossen und TUI möchte das Iguazú natürlich exclusiv haben, um so die Gäste, die dort wohnen wollen, in ihre eigenen ThomsonFly Flugzeuge zu zwingen = "nur pauschal".
    Ryanair fliegt ab November ja nicht nur von Deutschland aus nach Gran Canaria, sondern auch von 12 Flughänfen in UK und Irland. Da Reisekonzerne gegenüber der Kostenstruktur von Ryanair machtlos sind, versuchen sie's halt so.

    Wir könnten unseren Rechtsanwalt bemühen, mit Anzeige und Klage drohen und den Hotelier zwingen, den SCHRIFTLICH BESTÄTIGTEN Aufenthalt zu realisieren. Ob Ihnen damit gedient ist, vor allem in einem Haus, wo mit Sicherheit ab November Alkohol in Strömen fließt mit den entsprechenden akustischen Begleit-Erscheinungen, müssen Sie entscheiden.

    Wir haben uns vorab schon einmal die Mühe gemacht, für Sie einige Alternativen zu suchen.
    _Ende Quote-

    Was kann ich hier machen?
    Die Alternative die Vermittler anbietet, sind alle wesentlich teurer. Sie meinen, ich könne auf mein Recht bestehen, aber hätte dann womöglich "einen pampigen Eigentümer und lärmende Engländer um mich rum". Oder steckt etwas anders dahinter?
    Oder soll ich es darauf anlegen, eine Alternative ohne Zuzahlung zu bekommen?
    Die Flüge habe ich schon gebucht.
    Danke für eure Antworte,
    Harry

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    • haribolH Offline
      haribolH Offline
      haribol
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,
      hier ist die Reaktion von Vermittler auf meine erste Mail:

      Quote:
      Selbstverständlich haben Sie das Anrecht darauf in der Anlage untergebracht zu werden. Wir können gerne den Hotelier für Sie zwingen Ihnen das reservierte Aparment zu Verfügung zu stellen, jedoch sollte doch gerade der Urlaub, die schönste Zeit im Jahr sein und da wollten wir Sie vor einenm "muffeligen" Hotelier und lauten Puplikum bewahren. Deshalb haben wir Ihnen auch Alternativen angeboten.

      Bitte lassen Sie uns wissen, sobald Sie Ihre Entscheidung getroffen haben.
      Sie erreichen uns von Montag bis Sonntag von 09:30 - 19:30 unter ................

      _Quote

      Na ja, ich weiß nicht, was da los ist.
      Werde sie morgen mal anrufen.

      Harry

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      • wukovitsW Offline
        wukovitsW Offline
        wukovits
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo haribol

        Das der Veranstalter Dir in diesem Fall Alternativen anbietet hallte ich für korrekt.
        Allerdings sollten Dir nach meinem Rechtverständnis dadurch keine Mehrkosten entstehen.
        Der Veranstalter kann sich ja was die Differenz betrifft am vertragsbrüchigen Hotelbesitzer schadlos halten. Allerdings basieren Gesetze nicht immer auf Logik und gesundem Menschenverstand, weshalb du dich mit deinem Problem vielecht besser gleich an Mosaik oder an einen Anwalt wenden solltest.

        Gruß
        Karl

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • AlikaA Offline
          AlikaA Offline
          Alika
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,
          wer schreibt denn Geschäftsbriefe in diesem Stil? Das sich ein seriöses Unternehmen (Vermittler) derart ausdrückt, kann mir nicht vorstellen. Oder haben die einen schlechten Übersetzer, der nur legeres Deutsch kann?

          Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das ist zunächst mal ein Problem des RV`s und des Hotelbetreibers. Die Formulierungen "wir können den Hotelier mittels Anwaltes zwingen, die eingegangenen Verträge zu erfüllen" sind ein Witz. Und die nachgeschobenen anscheinend vorsorglichen Worte im Sinne wie "wir wollen nur dein Bestes ( diesmal nicht dein Geld ) sondern für dich einen erholsamen Urlaub für dein Geld" sind genau so schwachsinnig. Man möchte durch diese Horrorschilderungen dich unter Druck zu setzen.

            Dem RV ist klar, das -wenn du und entsprechend der RV- auf die Einhaltung des Reisevertrages bestehen wirst- du am Ende deines Urlaubes mit einer Riesenmängelliste zurückkommen und Regressansprüche stellen wirst.

            Man versucht dir Honig ums Maul zu schmieren. Und jetzt wird es auch dein Problem. Ein womöglich missratener Urlaub mit anschliessender gerichtlichen Auseinandersetzung oder im Vorfeld eine andere Lösung anstreben.

            Ich würde daher dem RV unter den hier vorgetragenen Gesichtspunkten vorschlagen, das du nur bereit wärst, eine der Alternativen anzunehmen, aber eben nicht dafür Mehrkosten zu tragen. Die soll bitte schön der RV von seinem vertragsbrüchigen Partner einfordern.

            Der RV hat ja schon im Vorfeld klar erklärt, das er das verkaufte Produkt wohl nicht in der versprochenen Qualität liefern kann.

            Gruss Gabriela

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • chriwiC Offline
              chriwiC Offline
              chriwi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Alika wrote:
              Hallo,
              wer schreibt denn Geschäftsbriefe in diesem Stil?
              Mir gefällt der Stil. Da schreibt einer klar, was Sache ist. Find ich viel besser als juristische Floskeln und Schachtelsätze.

              Ich würde auch eine Unterkunft aus dem Ersatzangebot des Veranstalters wählen, aber darauf bestehen, dass mir keine Mehrkosten entstehen.

              Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
              Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • haribolH Offline
                haribolH Offline
                haribol
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,
                danke für die bisherigen Beiträge.
                Ich habe vorgeschlagen um zu buchen ins Aloe (fast 100€ teurer, und für uns in akzeptabeler Lage) ohne dass für uns Mehrkosten entstehen. Hier kommt die Antwort:

                Quote:
                na ja, der Großmeister der Umbuchungen ist Bucher Reisen. Die sagen es dem Gast aber nicht Monate vor Anreise, sondern bei Ankunft am Flughafen.

                Sehr beliebt als Umbuchungs-Ziel ist das Broncemar, welches Neckermann mit 3 N's auszeichnet und dann kann der Gast nichts sagen, wenn er das gebuchte (teurere und schönere) Regina Mar nicht bekommt. Wir zeichnen das Broncemar übrignes mit 2 Sternen aus (eine Anlage mit 1 1/2 Sternen haben wir nicht).

                Prinzipiell haben Sie Recht. Ich werde dem Hotelier also mitteilen, dass Sie auf Erfüllung der Buchung bestehen, Sie ihm aber anbieten OHNE Aufpreis ins Aloe umzubuchen.
                _Quote-

                Ich halte euch auf dem Laufenden.
                LG,
                Harry

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Was ich jetzt nicht weiß:
                  Ist Vermittler ein Reiseveranstalter oder ein Hausvermieter?
                  Ist Vermittler ein in Deutschland vertretenes Unternehmen oder nur in Spanien zu Hause?

                  Wurde nur eine Ferienwohnung bei einem (wenn auch gewerblichen) Vermieter angemietet, gilt nicht das Reiserecht sondern das Mietgesetz (in dem ich mich aber nicht auskenne).

                  Wurde in Spanien gebucht, gilt Spanisches Recht. Man muss den Vermieter an seinem Gerichtsort klagen.

                  Erst nach Klarheit, wer was ist wo seinen Firmensitz oder Vertretung hat und was genau gebucht wurde, kann ich vielleicht noch weitere Informationen dazu geben.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • haribolH Offline
                    haribolH Offline
                    haribol
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @ mosaik,

                    • die Firma Vermittler ist in Spanien ansässig. Siehe *** oder ***.
                    • die Firma Vermittler ist nicht Vermieter, sondern Vermittler.
                      Ich hoffe, dass diese Angaben Ihnen weiter helfen.
                      mfG, Haribol
                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Jetzt einmal davon abgesehen, dass auf der Homepage von Vermittler viel unverständlicher Schmafu [Topfen, auch Mist genannt] steht:

                      Es scheint dahinaus zu laufen, dass Vermittlerein nach spanischen Recht Vermittler von Unterkünften zu sein scheint. Daher greift einmal deutsches Recht gar nicht. Ich muss aber dazu vorsichtshalber noch sagen, dass auch die Buchungsbestätigung usw. hier nochmals einen anderen rechtlichen Eindruck machen könnte.

                      Daher wären sämtliche Forderungen usw. in Spanien beim zuständigen Gericht einzubringen.

                      Nach deutschem Recht kann einem deutschen Vermittler die Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden, wenn dieser von Problemen seiner vermittelnden Partner gewusst haben muss oder wissen hätte müssen. Dann kann man in Deutschland den deutschen Vermittler auch zu Schadenersatz heranziehen. Ob analog Gleiches die spanische Gesetzgebung vorsieht, kann ich nicht beantworten.

                      Einfach ausgedrückt: in Spanien gebucht, spanische Gesetze - kein Rückhalt in Deutschland.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • haribolH Offline
                        haribolH Offline
                        haribol
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo an Alle,
                        mein Vorschlag für den gleichen Preis ein besser qualifiziertes Angebot an zu nehmen wurde von dem "Vermieter" abgelehnt. Da habe ich auf Rücküberweisung der Anzahlung bestanden.
                        Zwei Wochen später war das Geld da (überwiesen von einem Konto bei der Stadtsparkasse Köln) 😆
                        Inzwischen habe ich bei einem anderen Vermieter ein Apartment gebucht.
                        Viele Grüße,
                        Harry

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • LexilexiL Offline
                          LexilexiL Offline
                          Lexilexi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @harry
                          das ist doch super.
                          dann wünsche ich, dass dieses mal alles gut geht.....

                          Das "F" in Montag steht für Freude.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • bernhard707B Offline
                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Der genannte Vermittler betreibt eine Agentur in Spanien mit einer nach meiner Meinung sehr guten HP. Er hat korrekt mit Angabe der Hintergründe auf Probleme bei der speziellen Buchung hingewiesen und einen Storno akzeptiert. Mehr hätte er auch nicht machen müssen!

                            Eine gewünschte alternativ teurere Unterbringung auf seine Kosten hat er verständlicherweise abgelehnt und den gezahlten Betrag ohne Umstände zurück überwiesen. Also auch hier völlig korrektes Verhalten.

                            Es gab schon einige User, die mit ausländischen Vermittlern bedeutend schlechtere Erfahrungen gemacht haben. Dann mal viel Glück mit dem anderen Vermittler/Vermieter und der Unterbringung.

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
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