Hotel geschlossen, Alternativangebot vom Reiseanbieter ungenügend
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Mir geht es nicht um Schadenersatz in irgendeiner Prozenthöhe sondern
generell darum wie sowas überhaupt möglich sein darf. Ein RV könnte ja z.B. 100 Hotels anbieten um so eine große Aufmerksamkeit zu erreichen und die Buchungen der Kunden zu bekommen, tatsächlich hätte er aber nur beispielsweise 40 Hotels die mit ihm kooperieren und darauf werden alle eintreffenden Gäste verteilt. Das kann doch nicht rechtens sein, oder ist das OK?
Mir selber sind an tatsächlichem Schaden lediglich die Fahrtkosten von einem Ort zum anderen entstanden, da ich ja im eher lebhaften Kumköy wohnen wollte und nun aus der Pampa regelmässig dorthin fahren musste um etwas zu erleben. -
Wenn überhaupt, dann kannst du höchstens was für zwei Tage verlangen, denn danach bist du ja freiwillig dort geblieben.
Gruß
Manfred
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Juristisch wäre einzuklagen eine Entschädigung für die nicht erfolgte Information. Das LG Frankfurt hat das ja mit 15% des Reisepreises bewertet, allerdings nicht als Einzelentscheidungsgrund, sondern in einer Entscheidung basierend auf mehreren Gründen. Fraglich ist dann, ob das sinnvoll ist, dafür eine Grunsatzentscheidung anzustreben, wenn ansonsten die Alternative akzeptabel war und der Urlaub ok.
Ich würde eine kleine Entschädigung vom RV anstreben, aus den geschilderten Gründen. Und die Kosten für den Dolmus -das schreibt man doch so, oder nicht ?- werden sowieso wg. Geringfügigkeit nicht einklagbar sein.
Gruss Gabriela
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Ganz einfach:
1.) 2 Tage nicht in meinem gebuchten Hotel
2.) Umziehen, d.h., Stress und Aufwand z.B. einmal umsonst (teil-) auspacken und dann wieder einpacken, ein Tag, den ich im Urlaub nicht a l l e i n e bestimmen kann, was ich tue und was ich nicht tue. Sondern was tuen muss. So einfach !Gruss Gabriela
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Ich habe heute eine Entschädigung in Höhe von 35€/Person erhalten und bin damit zufrieden. Möchte nochmals betonen das wir einen Klasse Urlaub in einem empfehlenswerten Hotel hatten und es nur darum ging das die Incoming Agentur uns ohne große Worte in ein "fremdes" Haus einquartiert hatte.
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Lexilexi wrote:
@volrin
aus welcher situation heraus möchtest du einen anspruch herleiten?
wo genau ist dir schaden in welcher höhe entstanden?Hallo, also ich finde solche Aussagen , gelinde gesagt unverschämt.
Egal in welcher Branche: wenn ich ein Produkt bestelle, kaufe , möchte ich genauso das auch bekommen. Nicht umsonnst gibt es Kataloge , wo die Reisenden viele Monate früher sich die genau gewünschte Hotels aussuchen und die möchten am Urlaubsziel auch bekommen.Warum eigentlich nicht?
Was wäre , wenn ich einen Mercedes bestelle und bekomme ich BMW?
Beide sind gut aber , habe ich das bestellt?
Wie gesagt in keine anderen Branche ist das möglich, dass man über die Köpfe der Kunden entscheidet.
Schade.
mfG
Peter -
Da geb ich papaya46/Peter uneingeschränkt Recht.
Erst am Zielflughafen erfahren das das Hotel geschlossen hat geht ja nun mal gar nicht.
Da wälzen wir (Familie und Freunde) stundenlang Kataloge/Internet um möglichst alles unter einen Hut zu bringen und tausende Kilometer entfernt wird dir gesagt: -Ätsch-
Entweder das Hotel was wir (RV) wollen oder du fliegst wieder heim.
Bin ich bei einer Kaffeefahrt ??
Da kann ich nur hoffen das sich die Argumentation von Gabriele M. bei Gericht durchsetzt.
Denn 30 bis 50% Schadensersatz finde ich in Ordnung bei solcher Vorgehensweise des RV.
Sehr schnell würde die Branche daraus lernen.
Gruß
Waltraud -
papaya46 wrote:
Lexilexi wrote:
@volrin
aus welcher situation heraus möchtest du einen anspruch herleiten?
wo genau ist dir schaden in welcher höhe entstanden?Hallo, also ich finde solche Aussagen , gelinde gesagt unverschämt.
......
Wie gesagt in keine anderen Branche ist das möglich, dass man über die Köpfe der Kunden entscheidet.
Schade.
mfG
Peterhallöchen peter.
eine frage ist eine frage und keine aussage.
was man an einer frage nach konkreten ersatzansprüchen "unverschämt" finden kann, erschließt sich derzeit noch meiner kenntnis. aber vielleicht klärst du mich noch auf.
generell gebe ich dir aber recht, dass sowas nicht sein dürfte.
stimmt.
aber irren ist nun mal menschlich und wenn es tatsächlich passiert, dass ein hotel überbucht ist und der kunde kommt in eine anderes - gleichwertiges - hotel ist es doch in ordnung.
so zum beispiel war "volrin" mit der ersatzunterkunt vollauf zufrieden.
es gibt aber dann immer wieder leute, die daraus gerne mal kapital schlagen.
da wird sich gedacht: gut, ich wurde umgebucht, dann möchte ich von meinen 1.200 investierten euronen mindestens die hälfte wieder haben.
auch in so einem fall fehlt die verhältnismäßigkeit.
und komischerweise ist es so:
wenn du deinen bmw bestelltst, und das autohaus ruft an und teilt mit, dass der liefertermin doch nicht eingehalten werden kann,
kommt auch niemand auf die idee, aus dieser situation heraus den preis mindern zu wollen. -
Eigentlich ging es ja darum das das gebuchte Hotel geschlossen war und dies der Reisende erst am Zielflughafen nach langer Anreise erfuhr.
Sicherlich kann man sagen ich fliege gleich wieder heim und kriege mein bezahltes Geld zurück.
Aber mind. ein, wenn nicht zwei Urlaubstage sind flöten und Kosten für An,-Abreise entstehen ja auch.
Möchte da gerne deine Meinung bzgl.evtl. Entschädigung wissen.
Gruß
Waltraud -
Lexilexi wrote:
und komischerweise ist es so:
wenn du deinen bmw bestelltst, und das autohaus ruft an und teilt mit, dass der liefertermin doch nicht eingehalten werden kann,
kommt auch niemand auf die idee, aus dieser situation heraus den preis mindern zu wollen.Ich finde diesen Vergleich nicht zutreffend.
Es geht im konkreten Fall nicht um eine Terminverschiebung, sondern es wird dem Verbraucher einfach ein anderes Produkt aufgezwungen. Der Veranstalter läßt den Kunden ohne vorherige Information einfach anreisen, obwohl das gebuchte Hotel noch geschlossen ist.
Der glückliche Umstand, daß der Reisende mit dem Ersatzhotel dann doch zufrieden ist, läßt lediglich die Frage bezüglich des Ersatzanspruchs auf "wackligen Füßen" stehen.
Ich jedenfalls würde mich verschaukelt und mächtig hintergangen fühlen, wenn ein Reiseveranstalter mich in eine solche Situation bringt.
Leider wird dieser Aspekt viel zu gern in den Hintergrund gerdrängt, um das Fehlverhalten des Reiseveranstalters zu verniedlichen. -
Hallo,
der Veranstalter ist verpflichtet den Kunden ueber den Umstand, dass das Hotel geschlossen ist, sofort zu unterrichten, wenn er davon Kenntnis bekommen hat.
Und wenn ein Veranstalter behauptet, dass haette er nicht gewusst, wuerde ich dreist behaupten, dass das gelogen ist.
Eine vorzeitige Schliessung am Ende der Saison geht ja nicht nach dem Motto: Ab Morgen ist zu und der letzte macht das Licht aus. Das plant ein Hotelier schon sorgfaeltig aufgrund bestehender Buchungszahlen.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Gern geschehen!
