Anspruch auf Schadensersatz bei defektes Entertainment bein Langstreckenflug?
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Hallo
Habe mal eine Frage habe ich Anspruch auf Entschädigung wenn bei einen Langsteckenflug (Cannun- Frankfurt) das Entertaiment kaputt war. Es war auf den Hinflug sowie auf den Rückflug kaputt. Bei 12 Stunden Flug fand ich es ganz schon anstrengend ohne Fernseher sowie Radio nicht in Anspruch zu nehmen. Wer kennt sich aus? Außerdem kann noch eine Flugverspätung von 1 Stunde dazu wo ich den Anschlusszug nicht mehr erreichte . Muss man sich mit den Veranstalter oder mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen falls Anspruch besteht? -
Es tut mir leid, aber ich verstehe es nicht. Man kann doch nicht in Urlaub fahren und nur ausrechnen, wo man was erstattet bekommt.Du hast vor dem Urlaub schon angefragt und jetzt geht es weiter.
Ich weiß schon, weshalb ich mich bemühe, abseits der Touristenströme Urlaub zu machen. :?
LG
Andrea -
Ich fahre nicht im Urlaub um Ansprüche geltent zu machen. Dazu ist meine Zeit zu kostbar.
Nach Mexiko fliegt man wo nicht jedes Jahr hin und wenn man voab die Information von Reiseveranstalter erhält kann man im Forum nachfragen, oder wozu ist dieses Forum da.
Für mich kann es wohl normal sein auf ein Langsteckenflug kein Fernseher und Radio zu haben -
Hallo,
@ fernweh1957
Da koennte ich einiges dazu beitragen, mit welchen Absichten so mancher Urlauber seine Reise antritt. Da hat mich dann bei mehr als zwei Jahrzehnten Reiseleitererfahrung nichts mehr erschuettert. Das darfst Du mir glauben.@Jonni11
Lt. Frankfurter Tabelle 5 % Rueckerstattungsanspruch bei fehlendem Entertainment. Da es sich wohl um eine Pauschalreise handelte, muss dieser Anspruch gegen den Veranstalter gerichtet werden, meiner Meinung nach.
Bis zu 4 Stunden Verspaetung sind durch den Reisenden hinzunehmen. Also plant man Anschlussverbindungen entsprechend ein.Viele Gruesse
bernardo2001 -
Will zwar mein Wissen selbst in Frage stellen, aber ich meine, das Verspätungen von Flugzeiten durchaus hin genommen werden müssen in diesem Fall nur 1 Stunde. Zumal Tickets wie sie einige Z.B. TUI vergibt einen Tag vor und auch einen Tag danach ihre Gültigkeit haben. Berichte mal grins. Die Entschädigung für kein TV und Radio ist klar kannst du geltend machen, wie die anderen schon schrieben. Falls du Pauschal gebucht hast freue dich dort ist doch eindeutig geregelt dass die Flugzeiten unter Vorbehalt sind. Also nur der Flugtag muss stimmen. Somit hattest du doch Glück, dass dein Flug sich nicht großartig verschoben hat so wie bei vielen anderen.
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Den Anspruch innerhalb 4 Wochen nach Ende der Reise beim Veranstalter stellen, die genannten 5% beziehen sich allerdings lediglich auf den herausgerechneten Flugpreis, also auf ca. 800 - 900 Euro. Sind immerhin stolze 40 - 45 Euro Entschädigung
. Die übrigen Reiseleistungen wie Hotel etc. wurden ja korrekt erbracht.
Für die 1 Stunde Verspätung gibt es wie erwähnt nix. -
Rita666 wrote:
.... Zumal Tickets wie sie einige Z.B. TUI vergibt einen Tag vor und auch einen Tag danach ihre Gültigkeit haben. Berichte mal grins...damit meinst du jetzt aber die "zug zum flug tickets", oder?
nicht die flugtickets an sich.
nicht, dass das jemand falsch versteht. -
Sind immerhin stolze 40 - 45 Euro Entschädigung
Letztes Jahr war die Kopfhörerbuchse an meinem Sitz defekt. Musste das Kabel über den Gang rüber auf die andere Seite spannen.
Langstreckenflug.
Ständig lief jemand dagegen, sodaß mein Genuß sehr eingeschränkt war.
Wieviel Entschädigung kann ich verlangen?

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Die erwähnten 40-45 Euro, plus eine Banane zur Beruhigung Deiner Nerven
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Ab drei Stunden Verspätung gibt es Kohle; damit hat der Bundesgerichtshof den EUGH bestätigt.
Lies hier
Gruß
Manfred
