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Wie funktioniert es mit einer Ersatzperson?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • Martina BaumannM Offline
    Martina BaumannM Offline
    Martina Baumann
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo!

    Bräuchte mal die Hilfe der Reiseprofis.

    Wie ist es, wenn ich z.B. für 4 Erw. buche, aber einer z.B. weil er arbeitet findet die Reise nicht antreten kann. Klar ist, wenn ich die 1 Person storniere , das Stornogebühren anfallen, je nachdem wann ich storniere. Was ist aber wenn ich eine Ersatzperson hätte, die dafür dann mitfliegen würde? Allerdings wäre die Ersatzperson ein Kind. Müßte ich dann den Preis für Erw. trotzdem bezahlen oder kann man dann mit dem Kinderpreis rechnen. ( Unterschied wären so ungefähr 400,-).
    Und bis wann kann man das ändern?

    Freue mich über Eure Antworten.

    Danke sagt schon mal im voraus

    Martina 😉

    Ich liebe Katzen...

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    • Sina1S Offline
      Sina1S Offline
      Sina1
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Um Deine Frage korrekt beantworten zu können, wäre es gut zu wissen, wann bei welchem Veranstalter gebucht wurde und wann die Reise beginnen soll.

      Meist ist es so, daß bis 30 Tage vor Reiseantritt noch eine Umbuchung gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr (von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich, Einzelheiten stehen in den AGBs unter "Umbuchung/Ersatzperson" ) möglich.

      Einen Erwachsenen gegen ein Kind "umzutauschen" ist meist ebenfalls gegen besagte Gebühr möglich - je weiter der Reiseantritt noch entfernt ist, desto besser die Chancen. Für das Kind wird dann normalerweise der Kinderpreis lt. Katalog berechnet - obwohl die Reise ja insgesamt günstiger wird und somit einen Gewinnverust für den Veranstalter darstellt. Wenn die Mindest(zimmer)belegung (siehe Preisteil) des Veranstalters es nicht erforderlich macht, daß das Kind voll bezahlt, sollte der Kinderpreis kein Problem sein.

      Alles andere wäre schlichtweg unfair - es ist schließlich gemäß der meisten mir bekannten Veranstalter-AGB auch problemlos möglich, bei Zahlung der Umbuchungsgebühr außerhalb der sog.30-Tage-Frist z. B. eine 2500-€-Reise in die Karibik auf eine 250-€-Reise nach Bayern umzubuchen.

      Liebe Grüße und eine schönen Urlaub!

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      • Martina BaumannM Offline
        Martina BaumannM Offline
        Martina Baumann
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Sina, vielen Dank für deine Antwort.

        Es handelt sich um eine Reise, die ich jetzt buchen würde, die aber erst im Herbst 06 angetreten wird. Da ich nicht weiß, ob mein Sohn eine Lehrstelle bekommt, wollte ich für ihn mitbuchen, sollte er dann nicht mit können, würden wir einen Freund meines jüngeren Sohnes mitnehmen, der dann noch als Kind zählt. Ich würde es dann sofort umbuchen so bald mein Sohn eine Lehrstelle hat, bzw. wenn er keine findet kann er ja auch mitkommen. Buchen würde ich zwei DZ. In dem Hotel wäre auch 1 Erw. + 1 Kind möglich. Wenn das umbuchen so möglich sein sollte, kann ich ja dann buchen. Oder?

        Gruß Martina

        Ich liebe Katzen...

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        • Sina1S Offline
          Sina1S Offline
          Sina1
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich habe mich gerade noch mal durch die verschiedenen Veranstalter - AGBs gewühlt - kein Veranstalter schließt eine "kindliche Ersatzperson" definitiv aus.

          Eigentlich sollte das kein Problem sein. Um 100%ig sicher zu gehen, würde ich an Deiner Stelle aber sicherheitshalber noch mal direkt beim Veranstalter nachfragen.

          Liebe Grüße,

          Sina

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Wie @Sina1 schon schrieb, kann man gegen Gebühr meist bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Namensänderung durchführen.

            Allerdings bieten die wenigsten Reiseveranstalter Kinderermäßigungen an, wenn im Doppelzimmer nur eine voll zahlende Person wohnt. Das heißt, es ist sehr wahrscheinlich, dass du zwei mal voll zahlen wirst müssen.

            Kinderermäßigungen werden fast immer nur gewährt, wenn das Kind mit zwei voll zahlenden Personen im Doppelzimmer untergebracht wird.

            Gruß
            Peter

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • birsteB Offline
              birsteB Offline
              birste
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo Martina,

              nachdem Du so langfristig buchst, wirst Du doch wohl sicher eine Reiserücktrittsversicherung abschließen! Dann bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite, denn niemand kann wissen, was bis dahin passiert! Ich denke auch ,dass es kein Problem ist ein Kind als Ersatzperson umzubuchen. Die Zimmer sind dann ja praktisch schon "belegt", nur eine andere Person benutzt es!

              LG
              Birgit

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Sina1S Offline
                Sina1S Offline
                Sina1
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Naja...wenn Martinas Sohn einen Ausbildungsplatz bekommt, ist das zwar sehr schön - aber leider kein Fall für die Reiserücktrittskostenversicherung.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • birsteB Offline
                  birsteB Offline
                  birste
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  also wir hatten sowas ähnliches schon. Einer unserer Mitreisenden war Arbeitslos, kurz vor Reiseantritt hat er eine stelle bekommen, und somit natürlich keinen Urlaub. Die RRV hat das ohne Probleme übernommen!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Martina BaumannM Offline
                    Martina BaumannM Offline
                    Martina Baumann
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Vielen Dank für Eure Antworten.
                    Dir Sina besonders, da du dir die Mühe gemacht hast, die AGB`s durchzugelesen.
                    Habe letztens in einer Zeitschrift ein Urteil gefunden, das die RRV nicht zahlt, wenn man Arbeit findet sondern nur wenn man sie verliert. Deshalb wollte ich ja auch wissen, ob ich eine Ersatzperson suchen kann, die dann für meinen Sohn einspringen könnte.
                    Im Victory Beach, ist Single mit Kind und DZ=EZ angegeben. Da müßte es doch dann möglich sein, das statt 2 Erw. dann 1 Erw. und 1 Kind das Zimmer nutzen.

                    Dann muß ich nur noch Flüge bekommen und hoffen, dass das Hotel noch Zimmer frei hat.

                    Ich liebe Katzen...

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • CarnevaleC Offline
                      CarnevaleC Offline
                      Carnevale
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Eine interessante Frage, die ich in ähnlicher Weise auch schon hier reinstellen wollte. Bei mir wäre es aber ein wenig einfacher, ist allerdings auch nur eine theoretische Frage:

                      Ich träume von einem gemeinsamen Urlaub zu 2. mit meiner Freundin (nur theoretisch, da ich gerade in keiner festen Beziehung stehe). Wie ist es jetzt wenn in der Zeit vor Reiseantritt die Beziehung kaputt geht? Kann ich dann die RRV zahlen lassen?

                      Und alternativ: Wie ist es wenn ich eine Ersatzperson habe, z.B. meine neue Freundin. Dann wäre der einzigste Aufwand die Namen zu ändern, dann dürfte ich meiner Ansicht nach auch nicht viel dafür zahlen dürfen.

                      Wie siehts denn da konkret aus?

                      Ich hab vor allem in diesem Jahr so schlechte Erfahrung mit festen Beziehungen gemacht dass ich mirs wohl kaum trauen würde so einen Urlaub zu buchen, weil ich mir nie sicher bin ob die Beziehung die Zeit übersteht. Und allein will ich auch nich in Urlaub.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • FachfrauF Offline
                        FachfrauF Offline
                        Fachfrau
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,
                        ich würde erstmal für ein Kind buchen und dann, falls dein Sohn keine Lehrstelle bekommt, auf einen Erwachsenen umbuchen. Das geht bestimmt einfacher und du bräuchtest dann noch nicht einmal Umbuchunggebühr bezahlen, weil der Reisepreis höher wird.
                        Gruß Karen

                        Vilamendhoo Sept. 2019
                        Fihalhohi März 2020

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Martina BaumannM Offline
                          Martina BaumannM Offline
                          Martina Baumann
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Danke, Fachfrau

                          Das werde ich wohl auch machen.

                          Ich liebe Katzen...

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Sina1S Offline
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                            Sina1
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @ Felix:

                            Schau mal, was ich weiter oben zu dem Thema gepostet habe. Die RRV springt definitiv nicht ein, wenn eine Beziehung vor dem Urlaub in die Brüche geht - Gefühle sind (zum Glück oder leider?) nicht versicherbar.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • flkehn3956zF Offline
                              flkehn3956zF Offline
                              flkehn3956z
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo!

                              Wenn man eine RRV mit Umbuchungs-Gebührenschutz hat, kann man bis 6 Wochen vor Reiseantritt kostenfrei umbuchen. Man kann auch von einer Südseereise auf den bayrischen Wald umbuchen. Kein Problem.
                              Bei Tui ist das immer bei der RRV dabei. Bei Neckermann gibt es zwei Varianten. Einmal den Basisschutz, da ist der Schutz nicht dabei und dann gibt es noch den Reise-Rücktritt-Vollschutz, da ist es inclusive. Wenn man einen anderen Veranstalter bucht, wo der Schutz in der RRV nicht dabei ist, kann man im Reisebüro auch eine RRV abschließen, die mit diesem Schutz ist. So viel mehr kostet das nicht. Man muss ja nicht die vom Veranstalter angebotene Versicherung buchen. Die Reisebüros haben hier immer Alternativ-Angebote.

                              Beispiel:
                              Wir haben einen Reisepreis von 2025 für 4 Personen. Die RRV ist ja nach den einzelnen Reisepreisen gestaffelt. Wir würden an Basisschutz 80 Euro zahlen. Hier müsste man dann noch ein Krankenversicherungen dazubuchen, die im günstigsten Fall 14 Euro kosten würde, also dann 94 Euro.

                              Wir haben jetzt das Familienpaket für 120 Euro genommen und haben als zusätzliche Leistungen Reiseabbruch, Umbuchungsgebühren-Schutz und Reiseservice-Helpline und Krankenversicherung inclusive. Beim Basisschutz hat man nur Reise-Rücktrittkosten-Schutz.

                              Auch für Einzelpersonen ist der Aufpreis nicht allzu hoch, ein paar Euro, die sich im Versicherungsfall lohnen.

                              Viele Grüße
                              Susanne

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • CarnevaleC Offline
                                CarnevaleC Offline
                                Carnevale
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Naja, das mit der RRV hatte ich ja schon befürchtet. Aber wie siehts denn mit der anderen von mir in den Raum gestellten Frage aus, der Umbuchung auf andren Namen?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Sina1S Offline
                                  Sina1S Offline
                                  Sina1
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Okok, extra für Dich noch mal, dann mußt Du nicht hochscrollen 😉 :

                                  Meist ist es so, daß bis 30 Tage vor Reiseantritt noch eine Umbuchung gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr (von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich, Einzelheiten stehen in den AGBs unter "Umbuchung/Ersatzperson" ) möglich.

                                  Hilfe beim Umbuchen gibt es im Reisebüro.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    flkehn3956z
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo Carnevale!

                                    Umbuchen kosten immer Geld, wenn man dies nicht in der Versicherung hat. Ausnahmen gibt es hier nur, wenn z. B. Anschläge im gebuchten Land waren. In solch einem Fall ist die Umbuchung kostenlos.
                                    Deine Buchungstechnische Frage wird Dir nur ein Reisefachmann beantworten können.
                                    Gegenenefalls kannst Du auch mal bei den entsprechenden Reiseversicherungen anrufen und fragen, in wie weit so eine Umbuchung dann im Rücktrittskostenvollschutz versichert ist. In den Prospekten steht jeweils auf der letzten Seite der Namen der Versicherung. Über google findest Du die jeweilige Homepage und da kann man unverbindlich mal anrufen. Dürfte kein Problem sein.

                                    Viele Grüße
                                    Susanne

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      241150
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      bei guten veranstaltern kann man ohne angabe des namens eine blindbuchung machen,dann eine gewisse zeit vor reiseantritt muss man die namen nennen, sollten die namen schon genannt sein muss man eine buchungsänderung machen kostet in den meisten fällen 20,00€. würde aber bei der der buchung die etwaige änderung gleich schriftlich festhalten sodas dir keinerlei kosten entstehen. (ist bei einem guten reisebüro möglich)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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