Duty-free-Einkauf bei Zwischenlandung
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Hallo, bald ist es wieder soweit und es geht in die Sonne. Auf unserem Rückflug haben wir vor im Duty-free-Bereich Flüssigkeiten einzukaufen, machen aber eine innerdeutsche Zwischenlandung. Uns ist bekannt, dass beim ausländischen Abflughafen die Flüssigkeiten nicht eingeschweißt werden.
Wie verhält es sich jetzt beim innerdeutschen Weiterflug und der Handgepäckskontrolle: reicht die Quittung des Duty-free-Shops für die Mitnahme der Ware aus oder müssen wir befürchten die Sachen bei der innerdeutschen Handgepäckkontrolle abgeben zu müssen?
Die zuständige Airline konnte uns leider keine Auskunft geben und auf die Antwort des Flughafens warten wir vergeblich...
Wer hat Tipps, wie man die Flüssigkeiten auch wirklich mit nach Hause bekommt?
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Das gleiche habe ich mich vor ein paar Tagen auch gefragt.
Wir fliegen naechste Woche von Bangkok nach London und ein Freund hat mich gebeten ihm Zigaretten mit zubringen. Da ich selber nicht rauche habe ich mich bis jetzt nie damit beschaeftigt. 1 Stange pro Person oder?
Wenn ich jetzt in Bangkok (wo ich denke das es billiger ist wie in London) 2 Stangen kaufe und dann von London weiter nach Oesterreich fliege. Wie ist das dann? Es sind auch 2 verschiedene Flughaefen. Sonst waere es ja vielleicht egal wenn man im Transitbereich bleibt. -
Ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten. MUC - DUS - AYT. Die Passagiere, welche aus Antalya kamen und vorher gerade im Flugzeug unter anderem Getränke und Parfum gekauft hatten, mussten bei der Zwischenlandung in München erneut mit allen Habseeligkeiten durch die Sicherheitskontrolle, sämtliche Flüssigkeiten, unabhängig davon, wo gekauft, wurde abgenommen. Die Begeisterung kann man sich vorstellen, Hinweise im Flieger gab es nicht. Das Selbe passierte bei unserem Rückflug über Düsseldorf, auch wir mussten erneut durch die Sicherheitskontrolle, hatten aber, da vorgewarnt, Nichts dabei.
Also ich wäre vorsichtig, bei der aktion haben eine Passagiere ganz schön Geld gelassen.
VG -
Hallo layla,
ich glaube, unsere Beiträge haben unterschiedliche Zielrichtung: deine Frage geht in Richtung Zollbestimmungen, meine in Richtung Sicherheitsbestimmungen wegen Mitnahme von Flüssigkeiten mit mehr als 100 ml. Aber hoffentlich bekommen wir beide eine Antwort

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@layla, Du darfst nur insgesamt die erlaubte Menge (Zollbestimmungen) - in D-land sind das 200 Stück mitbringen. Wieviel in Ö erlaubt sind, kannst Du beim Zoll nachlesen. Hier wären zwei Stangen schon Schmuggelware! Und egal wieviel ich im Gepäck tranportieren könnte, nicht erlaubt! Schau bitte beim Zollamt nach, wieviel Du unverzollt überhaupt nach Ö einführen darfst.
LG Ruth -
Hallo viaje09,
als ich aus Costa Rica kommend was an Getränken kaufen wollte, gaben sie mir nichts mit dem Hinweis: das nehmen Sie mir in Deutschland beim Umsteigen wieder weg. Oder beim innerdeutschen Umsteigen selbst austrinken.
Obs stimmt habe ich also nicht probieren können ( wollen ). Die Getränke stehen also immernoch beim Duty Free Shop in San Jose.
LG flossenkrebs -
sind auch in Ö 200 Stück. dachte in 1 Stange sind 200 Stück?
sind zu 2 unterwegs also 1 Stange pro Person.Aber wenn man jetzt die 200 Stück nur hat gibt es da kein Problem bezüglich 2 Flüge und umsteigen?
Ahso das mit den Flüssigkeiten hab ich garnicht bedacht. Aber wenn man es ins große Gepäck umpackt dann dürfte es kein Problem geben.
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200 Stück sind eine Stange. Bei zwei Personen kannst Du natürlich dann für jeden eine Stange mitnehmen - ohne Probleme mit dem Umsteigen - aber halt nicht zwei Stangen im großen Gepäck und zwei im Duty Free

Mit den Flüßigkeiten wäre ich vorsichtig, da ja meist das Gepäck durchgeschleust wird und Du da nicht mehr rankommst, also bleibt es Dir im Handgepäck und wird evtl. abgenommen.
LG von Ruth -
**viaje09:....
Wie verhält es sich jetzt beim innerdeutschen Weiterflug und der Handgepäckskontrolle: reicht die Quittung des Duty-free-Shops für die Mitnahme der Ware aus oder müssen wir befürchten die Sachen bei der innerdeutschen Handgepäckkontrolle abgeben zu müssen?
...** wrote:wenn du einen innderdeutschen flug hast, dann ist es eigentlich egal, wo du vorher her gekommen bist.
du wirst genau so behandelt, wie jemand, der nur mal eben bspw. von frankfurt nach münchen geflogen ist.
dir wird alles an flüssigkeiten, was über die bestimmungen hinaus geht - ob eingeschweißt oder nicht - abgenommen.
leider. -
Danke
daran hab ich ja gar nicht gedacht, dass man ja erst im Duty free kommt wenn man schon sein großes Gepäck eingecheckt hat.Dachte eigentlich das Flüssigkeiten die man dort kauf eingeschweist werden.
Hatte mal Nivea gekauft und die wurde auch eingeschweist.
Aber so dringend ist es auch nicht. -
Susi26 wrote:
Ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten. MUC - DUS - AYT. Die Passagiere, welche aus Antalya kamen und vorher gerade im Flugzeug unter anderem Getränke und Parfum gekauft hatten, mussten bei der Zwischenlandung in München erneut mit allen Habseeligkeiten durch die Sicherheitskontrolle, sämtliche Flüssigkeiten, unabhängig davon, wo gekauft, wurde abgenommen. Die Begeisterung kann man sich vorstellen, Hinweise im Flieger gab es nicht. Das Selbe passierte bei unserem Rückflug über Düsseldorf, auch wir mussten erneut durch die Sicherheitskontrolle, hatten aber, da vorgewarnt, Nichts dabei.Warum sollte es auch einen Hinweis im Flugzeug geben, die Regel besteht ja nun nicht erst seit gerstern sondern seit 2006
Ich bin der Meinung vor kurzem gelesen zu haben das die Regel, was die Mitnahmen von Flüssigkeiten im Transitbereich betrifft geändert werden soll, nur kann ich diesen leider nicht mehr online finden.
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Hier habe ich was gefunden
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@Giselle123
In dem Bericht ist von 2013 die Rede. Bis es also endlich soweit ist sollte man also wenn ein Umsteigen erforderlich ist sich genau überlegen ob man das Risiko eingehen will.
Gruß
Karl -
@MarcoL:
Eventuell weil es Passagiere gibt, die nicht so häufig fliegen und davon ausgehen, dass sie bei einem Zwischenstop nicht das Flugzeug verlassen und sämtliches Handgepäck mitnehmen müssen. So unüblich war/ist es nämlich nicht im Flieger sitzen zu bleiben oder "nur" in einem Transitbereich warten zu müssen und dann bestünde das Problem mit dem DutyFree-Einkauf nicht.
Ein Hinweis fände ich daher legitim, zumindest darüber wie Vorgehensweise während des Zwischenstops. Aber stimmt, was interessiert es die fluggesellschaft, sie haben ja das geld für die "Flüssigkeiten" kassiert.
Grüße -
@susi
Auch wenn die Leute wenig fliegen, wurde dieses Thema lange lange in den Medien breit getreten. Und darüber diskutiert wird immer noch. Man kann doch von Erwachsenen Menschen erwarten dass sie sich über ihre Reise und die Bestimmungen vorher informieren was sie dürfen und nicht dürfen.
Wer völlig unbedarft verreist, sollte sich dann auch nicht wundern. Ich sehe das zumindest so.
Wenn ich verreise oder je nach Zielort mache ich mich ja auch schlau ob es Änderungen gegeben hat.Du weißt doch, Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Hier gibt es übrigens noch was neues zum Thema
KLICK -
Hallo
Unter gewissen Umständen können im DutyFree gekaufte flaschen auch beim Umsteigen mitgenommen werden - so läufts am Flughafen Zürich:
Es kann als Handgepäck mitgenommen werden:Duty Free Alkohol oder andere Duty Free
Produkte versiegelt vom Duty Free Shops
in der Schweiz, EU, Norwegen, Island.
Rechnung muss sichtbar im Beutel und
nicht älter als 24 h sein. -
Das Problem liegt bei den Flügen, die aus Nicht-EU-Staaten kommen.
Hier mal ein Auszug aus dem Tagesspiegel zum Thema Transit:Ausnahmen gelten für Babynahrung sowie für Flüssigkeiten, die vom Passagier während der Reise aus medizinischen oder diätischen Gründen benötigt werden. An britischen Flughäfen ist die Mitnahme von Flüssigkeiten weiterhin generell verboten.
Nicht betroffen sind Waren, die nach der Sicherheitskontrolle auf einem EU-Flughafen (Duty free und Travel Value Shops) oder an Bord der Flugzeuge von EU-Luftverkehrsgesellschaften erworben wurden. Voraussetzung ist der Kassenbeleg vom selben Tag.
Wer auf Nicht-EU-Flughäfen oder in Flugzeugen von Airlines aus Drittländern eingekauft hat und auf einem EU-Flughafen umsteigt, darf Getränke und Kosmetika nicht wieder mit an Bord nehmen.
Wer auf solche Einkäufe nicht verzichten will, hat nur eine Möglichkeit. Er muss am ersten Flughafen in der EU neu einchecken und die Mitbringsel dort zuvor im neu aufzugebenden Gepäck verstauen.