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TUI-Reiserücktrittversicherung

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  • RiaR Offline
    RiaR Offline
    Ria
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
    ich hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen.

    Wir hatten zwar immer eine Reiserücktrittversicherung, ab zum guten Glück noch nie gebraucht.

    Dieses Jahr haben wir über die Pfingstferien eine Reise nach Singapur und Bali gebucht. Nun bekommt unser Sohn vom Arbeitgeber nicht frei, da er 3 Wochen nach beendeter Reise seine praktische Prüfung hat. Bei Buchung der Reise war dies noch nicht bekannt, da die Lehrzeit auf eigenen Wunschen wegen langer Krankheit verlängert wurde.

    Nun sagt die Tui-Versicherung, für dieses Fall ist man nicht versichert. Die Versicherung hätte gezahlt, wenn unser Sohn die Prüfung wiederholen müßte, nachdem er einmal durchgefallen wäre.

    Für mich ist dies nicht plausibel.

    Kann mir evtl einer der Experten weiterhelfen, denn ich möchte keinen Anwalt einschalten, wenn wir keine Aussicht auf Erfolg haben.

    LG
    Ria

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    • unbekannterU Offline
      unbekannterU Offline
      unbekannter
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Ria,
      ich denke da wird sich die Versicherung auf nichts einlassen.
      Fakt ist, daß dein Sohn vom Arbeitgeber keinen Urlaub bekommt.
      Und dieses Risiko wird von einer Reiserücktrittversicherung nicht abgedeckt. Da muß sich jeder Reisende selbst vorher drum kümmern.
       
      Viel Glück für die anstehende Prüfung.
       
      Gruß
      unbekannter

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • AntoniaWA Offline
        AntoniaWA Offline
        AntoniaW
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Was die Genehmigung des Urlaubs anbetrifft, gibt es doch nur zwei Optionen:

        • Ist der Urlaub vor der Buchung nicht bewilligt und wird dann nicht genehmigt, muss - sofern möglich - umgebucht werden, auf eigene Kosten.
           
           - Ist der Urlaub vor der Buchung bewilligt und wird nachträglich revidiert, trägt der Arbeitgeber die Kosten für Umbuchung oder Stornierung.
        1 Antwort Letzte Antwort
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