Verhalten von FTI nach Flugstopp
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@gutenmorgen
Finde, das ist eine ziemlich unangebrachte Antwort.
Warum fällt mir da das Sprichwort "Getroffene Hunde bellen" ein?@pilotmike
Nein, es ist ganz bestimmt nicht typisch für dieses Forum, so "abgekanzelt" zu werden.
Überwiegend erhält man sehr nette und hilfreiche Antworten.. -
..., ich bin kein getroffener Hund und auch nicht dünnhäutig. Aber diese ewige Kritik und das angebliche Wissen, wie man es hätte besser machen können, ist nun auch genug. Vielleicht warten wir auf die nächste Wolke?
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Ellemusch wrote:
Auch wir waren mit FTI in der Türkei und sollten am 16.4. unsere Rückreise antreten. Es wurden alle Kosten von FTI übernommen. Gestern wurden wir dann nach Basel geflogen. Auch das Bahnticket von Basel nach Hamburg wurde von FTI übernommen.
FTI = immer wieder!!!!!!Das war wohl nichts FTI !!! Jetzt, nach 2 1/2 Monaten flatterte eine Rechnung von FTI ins Haus. Nachzahlung von 292 Euro. Obwohl im Hotel ausdrücklich gesagt wurde, dass FTI alles übernimmt. Jetzt: ca. 150 für die zusätzlichen Übernachtungen, ca. 150 für den Rücktransport. Der Reisevertrag wurde seitens der FTI nicht gekündigt. Hat jeman ähnliche Erfahrungen?
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Auch wir waren von dem Flugstopp betroffen. Vier Tage länger im Hotel. Dann die gute Nachricht: wir konnten direkt mit dem Flieger zu unserem Heimatflughafen fliegen. Jetzt, 2 1/2 Monate später, flattert uns eine Rechnung ins Haus. Die Hälfte der Kosten soll übernommen werden. Wie kann man sich dagegen wehren?
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Gar nicht, da dies rechtlich in Ordnung geht.
gruß
Waltraud -
Hallo Karola,
wie Altlöwin schreibt, sind die entstandenen ZUSATZ-Kosten bei einer Pauschalreise
zu jeweils 50% vom Veranstalter und dem Kunden zu tragen.Was aber nicht klar wird: Sind die Kosten im Detail aufgeschlüsselt. Bedeutet, hat der Veranstalter eine nachvollziehbare Mehrkosten-Aufstellung beigefügt ? Sind Belege beigefügt? Oder handelt es sich nur um einen Betrag X, der gefordert, aber nicht nachvollziehbar ist. Ist der von Euch bereits an den Veranstalter bezahlte Rückflug entsprechend gutgeschrieben worden, soweit Flug-Mehrkosten verlangt werden?
Die Nachforderung ist auch nur möglich, wenn der Reisevertrag seitens des Veranstalters gekündigt wurde. Darüberhinaus ist die Frage, ob für die Mehrkosten des Hotels ggf. die Fluggesellschaft im Rahmen der EU-Verordnung für annullierte Flüge haftbar ist. Dieser Punkt ist aber noch nicht endgültig geklärt und bedarf vermutlich erst eines Gerichtsverfahrens im Rahmen dieser Flugasche-Geschichte.
Gruß privacy
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Hallo zusammen,
wir haben am Samstag auch eine saftige Rechnung erhalten. 310 Euro Nachzahlung.
Belege waren auf der Kostenaufrechnung keine miteingefügt.. theoretisch kann uns FTI alles Mögliche in Rechnung setzen
Vetrag wurde uns nicht gekündigt.
Im Internet haben wir einen Bericht gefunden vom Bundesministerium der Justiz.
http://www.bmj.de/enid/0,0/pressestelle/pressemitteilungen_58.html?druck=1&pmc_id=6793einfach mal durchlesen...
Gruss
ScoropionKing -
Ich bin auch der Meinung, wenn der Reisevertrag nicht vom RV gekündigt worden ist bleibt dieser für den Rücktransport gem. geschlossenem Reisevertrag in der Pflicht. Wenn Zusagen gemacht worden sind, das die Hotelkosten bis zum Rückflug übernommen werden, tja, das Wort gilt gem. den Grundsäätzen: auch mündliche Verträge ( durch den RV in Form des Reiseleiters vor Ort ) sind bindend.
Ich würde auf eine solche Rechnung dem RV einen höflichen Brief schreiben, und die Zahlung ablehnen.
Falls jedoch eine Kündigung vor Ort erfolgt ist würde ich ebenfalls eine pauschale Rechnung über den 50%-igen Anteil an den Flugkosten ablehnen, wenn nicht schlüssig durch Vorlage von Belegen der in Rechnung gestellte Betrag nachgewiesen wird.
Gruss Gabriela
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Hallo an alle Enttäuschten FTI Urlauber, am Samstag habe ich eine saftige Rechnung von FTI für die entstandenen Mehrkosten des unfreiwilligen Aufenthaltes in der Türkei im April 2010 erhalten. Mir wurde kein Vertrag gekündigt. Jedenfalls nicht bewusst. Habe nichts unterschrieben. Es wurde von FTI auch nichts über eine Kündigung gesagt. Sehe ich es richtig, dass bei Nichtkündigung der Reisende nichts bezahlen muss ???
Gruß Petra -
Hallo Petra, hier noch mal die Stellungnahme des Bundesjustizministeriums im Auszug:
Der Rückflug fällt aus:
"Wird der Rückflug wegen der Vulkanasche annulliert, können Reiseveranstalter und Kunde ebenfalls wegen höherer Gewalt kündigen. Der Reiseveranstalter bleibt jedoch verpflichtet, den Reisenden zurückzubefördern. Wird die vom Reiseveranstalter organisierte andere Rückbeförderung teurer als der ursprüngliche Flug, müssen sich Reiseveranstalter und Kunde die Mehrkosten teilen.Häufig ist allerdings die Fluggesellschaft verpflichtet, den Rückflug kostenneutral umzubuchen, so dass für den Rücktransport keine Mehrkosten entstehen. Weitere Mehrkosten - etwa Übernachtungskosten - trägt der Kunde im Verhältnis zum Reiseveranstalter selbst. Auch hier kann es jedoch Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geben".
**Wird bei einem annulierten Rückflug wegen höherer Gewalt der Reisevertrag seitens des Reiseveranstalters nicht gekündigt, "bleibt er in der Pflicht zur vollständigen Erfüllung des Vertrages.** Er muss den Reisenden sobald als möglich zurückbefördern. Fallen dadurch Mehrkosten an, etwa für weitere Übernachtungen oder einen teureren Rücktransport als den vereinbarten Flug, sind diese vom Reiseveranstalter zu tragen. Einen Rücktransport, der unverhältnismäßig teurer ist als der annullierte Flug, kann der Reisende jedoch nicht verlangen. Verschiebt sich der Rücktransport erheblich, liegt ein Reisemangel vor, der den Reisenden berechtigen kann, eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises zu verlangen." (Quelle: Newsletter vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz: "Rechte bei Flugausfällen aufgrund von Vulkanasche", 21.04.2010)Darüberhinaus hier noch ein Beschwerdeformular der EU-Verbraucherstelle,
Gruß privacy
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Meine Frage: Kann ich erst einmal die Rechnung ignorieren? Unser Vertrag wurde weder gekündigt, noch wurde uns mitgeteilt, dass evtl. Rücktransportkosten auf uns zukommen könnte. Es war immer nur die Rede davon, dass, wenn überhaupt, Hotelkosten auf uns zukommen könnten. Eigentlich sind wir ja mit dem gleichen Fluganbieter wie beim Hinflug zurückgeflogen. Nur eben vier Tage später.
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Hallo Karola,
den Kopf in den Sand stecken oder auch nicht reagieren löst immer irgendwelche Maßnahmen aus. Als da sind 1. Mahnung, letzte Mahnung, Inkasso, Mahnbescheid.Also auf alle Fälle den Eingang der Rechnung bestätigen, aber gleichzeitig schriftlich
Widerspruch einlegen auf Basis der vorstehenden Info des BMJ und entsprechend
argumentieren. Denke, das ist da schon sehr hilfreich aufgeführt.Wenn es denn so passt in Deinem Fall, aber das mußt Du prüfen und entscheiden.
Vielleicht kannst Du zusätzlich die örtliche Verbraucherberatung einschalten (kostet meist eine kleine Pauschalgebühr). Wenn Du nicht sicher bist, solltest Du fachliche Hilfe in Anspruch nehmen (Fachanwalt für Reiserecht)Gruß privacy
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Weiß jemand, wie andere Reiseanbieterreagiert haben? Es ist wirklich ärgerlich, dass man im Nachhinein eine Rechnungbezahlen muss, aber irgendwie verstehe ich auch, dass die Unternehmen nichtalle Kosten decken können.
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Das hier ist der FTI-Thread...
Zu anderen Veranstaltern nimm bitte als Informations-Quelle die dazu gehörenden Threads.
Sonst wird das hier unübersichtlich. Dankeschön! -
Hallo FTI Urlauber,
bisher haben wir noch keine Rechnung erhalten. Ich warte ab- sehe es aber nicht ein zu zahlen.
ABER ich weiß dass Tjaereborg-Urlauber KEINE Rechnung erhalten haben im Gegenteil :sie haben Geld für die Übernachtungen erhalten !!!!! -
Oha, du siehst es nicht ein! ... na dann ist ja alles gut. Dieser Argumentation wird jeder Richter folgen.
Im Ernst: Du hast keine Wahl! Wenn FTI Dir den Reisevertrag gekündigt hat, dann zahlen sie Dir die erste Nacht ( aus Kulanz ) und alle weiteren Zusatznächte zahlst Du selbst. Den Rückflug zahlen sie Dir zur Hälfte, die andere Hälfte zahlst Du.
So steht´s im Gesetz.
VG. -
Nein, nur die ( nachgewiesenen ) Mehrkosten des Rückfluges zahlst du zur Hälfte, denn deinen eigentlichen Rückflug der Pauschalreise hattest du bereits bezahlt. Diese Pflicht des RV bleibt bestehen.
Gruss Gabriela
