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Verhalten von FTI nach Flugstopp

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
853 Beiträge 134 Kommentatoren 193.2k Aufrufe
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  • pilotmikeP Offline
    pilotmikeP Offline
    pilotmike
    schrieb am zuletzt editiert von
    #181

    Tolle Antwort.....
    Wenn das hier das Niveau ist war mein zweiter Beitrag auch schon der letzte....

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    • gastwirtG Offline
      gastwirtG Offline
      gastwirt
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #182

      keine Sorge! Das ist nicht immer so. Die Vertreter der Reisebranche sind im Moment nur etwas dünnhäutig. Aber sie wissen wohl schon selbst, das die eine oder andere Aktion anders hätte laufen müssen.

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      • omaliO Offline
        omaliO Offline
        omali
        schrieb am zuletzt editiert von
        #183

        @gutenmorgen
        Finde, das ist eine ziemlich unangebrachte Antwort.
        Warum fällt mir da das Sprichwort "Getroffene Hunde bellen" ein?

        @pilotmike
        Nein, es ist ganz bestimmt nicht typisch für dieses Forum, so "abgekanzelt"  zu werden.
        Überwiegend erhält man sehr nette und hilfreiche Antworten..

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • gutenmorgenG Offline
          gutenmorgenG Offline
          gutenmorgen
          schrieb am zuletzt editiert von
          #184

          ...,  ich bin kein getroffener Hund und auch nicht dünnhäutig. Aber diese ewige Kritik und das angebliche Wissen, wie man es hätte besser machen können, ist nun auch genug. Vielleicht warten wir auf die nächste Wolke?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gastwirtG Offline
            gastwirtG Offline
            gastwirt
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #185

            Die Branche hat eine zweite Chance verdient 😛 😆

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • EllemuschE Offline
              EllemuschE Offline
              Ellemusch
              schrieb am zuletzt editiert von
              #186

              Ellemusch wrote:
              Auch wir waren mit FTI in der Türkei und sollten am 16.4. unsere Rückreise antreten. Es wurden alle Kosten von FTI übernommen. Gestern wurden wir dann nach Basel geflogen. Auch das Bahnticket von Basel nach Hamburg wurde von FTI übernommen.
              FTI = immer wieder!!!!!!

              Das war wohl nichts FTI !!! Jetzt, nach 2 1/2 Monaten flatterte eine Rechnung von FTI ins Haus. Nachzahlung von 292 Euro. Obwohl im Hotel ausdrücklich gesagt wurde, dass FTI alles übernimmt. Jetzt: ca. 150 für die zusätzlichen Übernachtungen, ca. 150 für den Rücktransport. Der Reisevertrag wurde seitens der FTI nicht gekündigt. Hat jeman ähnliche Erfahrungen?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • karola.deisingerK Offline
                karola.deisingerK Offline
                karola.deisinger
                schrieb am zuletzt editiert von
                #187

                Auch wir waren von dem Flugstopp betroffen. Vier Tage länger im Hotel. Dann die gute Nachricht: wir konnten direkt mit dem Flieger zu unserem Heimatflughafen fliegen. Jetzt, 2 1/2 Monate später, flattert uns eine Rechnung ins Haus. Die Hälfte der Kosten soll übernommen werden. Wie kann man sich dagegen wehren?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • altlöwin63A Offline
                  altlöwin63A Offline
                  altlöwin63
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #188

                  Gar nicht, da dies rechtlich in Ordnung geht.
                   
                   
                  gruß
                  Waltraud

                  "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                  (Zitat Horst Seehofer-2015)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #189

                    Hallo Karola,

                    wie Altlöwin schreibt, sind die entstandenen ZUSATZ-Kosten bei einer Pauschalreise
                    zu jeweils 50% vom Veranstalter und dem Kunden zu tragen.

                    Was aber nicht klar wird: Sind die Kosten im Detail aufgeschlüsselt. Bedeutet, hat der Veranstalter eine nachvollziehbare Mehrkosten-Aufstellung beigefügt ? Sind Belege beigefügt?  Oder handelt es sich nur um einen Betrag X, der gefordert, aber nicht nachvollziehbar ist. Ist der von Euch bereits an den Veranstalter bezahlte Rückflug entsprechend gutgeschrieben worden, soweit Flug-Mehrkosten verlangt werden?

                    Die Nachforderung ist auch nur möglich, wenn der Reisevertrag seitens des Veranstalters gekündigt wurde. Darüberhinaus ist die Frage, ob für die Mehrkosten des Hotels ggf. die Fluggesellschaft im Rahmen der EU-Verordnung für annullierte Flüge haftbar ist.  Dieser Punkt ist aber noch nicht endgültig geklärt und bedarf vermutlich erst eines Gerichtsverfahrens im Rahmen dieser Flugasche-Geschichte.

                    Gruß privacy

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • ScorpionKing110S Offline
                      ScorpionKing110S Offline
                      ScorpionKing110
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #190

                      Hallo zusammen,
                      wir haben am Samstag auch eine saftige Rechnung erhalten. 310 Euro Nachzahlung.
                      Belege waren auf der Kostenaufrechnung keine miteingefügt.. theoretisch kann uns FTI alles Mögliche in Rechnung setzen 😞

                      Vetrag wurde uns nicht gekündigt.
                      Im Internet haben wir einen Bericht gefunden vom Bundesministerium der Justiz.
                      http://www.bmj.de/enid/0,0/pressestelle/pressemitteilungen_58.html?druck=1&pmc_id=6793

                      einfach mal durchlesen...

                      Gruss
                      ScoropionKing

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maier
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #191

                        Ich bin auch der Meinung, wenn der Reisevertrag nicht vom RV gekündigt worden ist bleibt dieser für den Rücktransport gem. geschlossenem Reisevertrag in der Pflicht. Wenn Zusagen gemacht worden sind, das die Hotelkosten bis zum Rückflug übernommen werden, tja, das Wort gilt gem. den Grundsäätzen: auch mündliche Verträge ( durch den RV in Form des Reiseleiters vor Ort ) sind bindend.

                        Ich würde auf eine solche Rechnung dem RV einen höflichen Brief schreiben, und die Zahlung ablehnen.

                        Falls jedoch eine Kündigung vor Ort erfolgt ist würde ich ebenfalls eine pauschale Rechnung über den 50%-igen Anteil an den Flugkosten ablehnen, wenn nicht schlüssig durch Vorlage von Belegen der in Rechnung gestellte Betrag nachgewiesen wird.

                        Gruss Gabriela

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • petra hanoP Offline
                          petra hanoP Offline
                          petra hano
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #192

                          Hallo an alle Enttäuschten FTI Urlauber, am Samstag habe ich eine saftige Rechnung von FTI für die entstandenen Mehrkosten des unfreiwilligen Aufenthaltes in der Türkei im April 2010 erhalten. Mir wurde kein Vertrag gekündigt. Jedenfalls nicht bewusst. Habe nichts unterschrieben. Es wurde von FTI auch nichts über eine Kündigung gesagt. Sehe ich es richtig, dass bei Nichtkündigung der Reisende nichts bezahlen muss ???
                           
                          Gruß Petra

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • privacyP Offline
                            privacyP Offline
                            privacy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #193

                            Hallo Petra, hier noch mal die Stellungnahme des Bundesjustizministeriums im Auszug:

                            Der Rückflug fällt aus:
                            "Wird der Rückflug wegen der Vulkanasche annulliert, können Reiseveranstalter und Kunde ebenfalls wegen höherer Gewalt kündigen. Der Reiseveranstalter bleibt jedoch verpflichtet, den Reisenden zurückzubefördern. Wird die vom Reiseveranstalter organisierte andere Rückbeförderung teurer als der ursprüngliche Flug, müssen sich Reiseveranstalter und Kunde die Mehrkosten teilen.

                            Häufig ist allerdings die Fluggesellschaft verpflichtet, den Rückflug kostenneutral umzubuchen, so dass für den Rücktransport keine Mehrkosten entstehen. Weitere Mehrkosten - etwa Übernachtungskosten - trägt der Kunde im Verhältnis zum Reiseveranstalter selbst. Auch hier kann es jedoch Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geben".

                                      **Wird bei einem annulierten Rückflug wegen höherer              Gewalt der Reisevertrag seitens des Reiseveranstalters              nicht gekündigt, "bleibt er in der Pflicht              zur vollständigen Erfüllung des Vertrages.** 
                            
                                     Er muss den Reisenden sobald als möglich zurückbefördern.              Fallen dadurch Mehrkosten an, etwa für weitere               Übernachtungen oder einen teureren Rücktransport              als den vereinbarten Flug, sind diese vom Reiseveranstalter              zu tragen. Einen Rücktransport, der unverhältnismäßig              teurer ist als der annullierte Flug, kann der Reisende              jedoch nicht verlangen. Verschiebt sich der Rücktransport              erheblich, liegt ein Reisemangel vor, der den Reisenden              berechtigen kann, eine anteilige Rückerstattung              des Reisepreises zu verlangen."
                                      (Quelle: Newsletter vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit              des Bundesministeriums der Justiz: "Rechte bei              Flugausfällen aufgrund von Vulkanasche",              21.04.2010)
                            

                            Darüberhinaus hier noch ein Beschwerdeformular der EU-Verbraucherstelle,

                            Gruß privacy

                            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                            Bertrand Russell (1872-1970)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • karola.deisingerK Offline
                              karola.deisingerK Offline
                              karola.deisinger
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #194

                              Meine Frage: Kann ich erst einmal die Rechnung ignorieren? Unser Vertrag wurde weder gekündigt, noch wurde uns mitgeteilt, dass evtl. Rücktransportkosten auf uns zukommen könnte. Es war immer nur die Rede davon, dass, wenn überhaupt, Hotelkosten auf uns zukommen könnten. Eigentlich sind wir ja mit dem gleichen Fluganbieter wie beim Hinflug zurückgeflogen. Nur eben vier Tage später.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • privacyP Offline
                                privacyP Offline
                                privacy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #195

                                Hallo Karola,
                                den Kopf in den Sand stecken oder auch nicht reagieren löst immer irgendwelche Maßnahmen aus. Als da sind 1. Mahnung, letzte Mahnung, Inkasso, Mahnbescheid.

                                Also auf alle Fälle den Eingang der Rechnung bestätigen, aber gleichzeitig schriftlich
                                Widerspruch einlegen auf Basis der vorstehenden Info des BMJ und entsprechend
                                argumentieren. Denke, das ist da schon sehr hilfreich aufgeführt.

                                Wenn es denn so passt in Deinem Fall, aber das mußt Du prüfen und entscheiden.
                                Vielleicht kannst Du zusätzlich die örtliche Verbraucherberatung einschalten (kostet meist eine kleine Pauschalgebühr). Wenn Du nicht sicher bist, solltest Du fachliche Hilfe in Anspruch nehmen (Fachanwalt für Reiserecht)

                                Gruß privacy

                                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                Bertrand Russell (1872-1970)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • SwimmingPoolS Offline
                                  SwimmingPoolS Offline
                                  SwimmingPool
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #196

                                  Weiß jemand, wie andere Reiseanbieterreagiert haben? Es ist wirklich ärgerlich, dass man im Nachhinein eine Rechnungbezahlen muss, aber irgendwie verstehe ich auch, dass die Unternehmen nichtalle Kosten decken können.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Günter/HolidayCheckG Offline
                                    Günter/HolidayCheckG Offline
                                    Günter/HolidayCheck
                                    Admin Experte Fuerteventura
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #197

                                    Das hier ist der FTI-Thread...
                                    Zu anderen Veranstaltern nimm bitte als Informations-Quelle die dazu gehörenden Threads.
                                    Sonst wird das hier unübersichtlich. Dankeschön!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • elabeyer@web.deE Offline
                                      elabeyer@web.deE Offline
                                      elabeyer@web.de
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #198

                                      Hallo FTI Urlauber,
                                      bisher haben wir noch keine Rechnung erhalten. Ich warte ab- sehe es aber nicht ein zu zahlen.
                                      ABER ich weiß dass Tjaereborg-Urlauber  KEINE Rechnung erhalten haben im Gegenteil :sie haben Geld für die Übernachtungen erhalten !!!!!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • CaptainJarekC Offline
                                        CaptainJarekC Offline
                                        CaptainJarek
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #199

                                        Oha, du siehst es nicht ein! ... na dann ist ja alles gut. Dieser Argumentation wird jeder Richter folgen.
                                         
                                        Im Ernst: Du hast keine Wahl! Wenn FTI Dir den Reisevertrag gekündigt hat, dann zahlen sie Dir die erste Nacht ( aus Kulanz ) und alle weiteren Zusatznächte zahlst Du selbst. Den Rückflug zahlen sie Dir zur Hälfte, die andere Hälfte zahlst Du.
                                        So steht´s im Gesetz.
                                         
                                        VG.

                                        Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #200

                                          Nein, nur die ( nachgewiesenen ) Mehrkosten des Rückfluges zahlst du zur Hälfte, denn deinen eigentlichen Rückflug der Pauschalreise hattest du bereits bezahlt. Diese Pflicht des RV bleibt bestehen.

                                          Gruss Gabriela

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