Urlaub trotz Krankheit und Krankengeld
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Hallo.
Ich bin neu hier und habe gleich mal ne dumme Frage

Ich bin seit Jahren wegen Depressionen und jetzt auch wegen einer Persönlichkeitsstörung in psychologischer Behandlung. Aeit April diesen Jahres bin ich krankgeschrieben, zuvor war ich arbeitslos.
Zuerst war ich 5 1/2 Wochen in einer Klinik und anschließend noch 6 Wochen in einer Tagesklinik. Inwischen bin ich entlassen und gehe nur noch zu ein paar Terminen in die Tagesklinik. Diese gehen noch bis Ende nächster Woche. Mein Arzt hat mir heute eine Endbescheinigung für das Krankengeld gegeben. Ich bin noch bis einschließlich 4.7.10 krankgeschrieben, dann falle ich wieder ins Arbeitslosengeld.
Bevor es soweit ist, würde ich allerdings gern noch eine Woche ins Ausland fliegen und mich erholen, da mich die Behandlung ganz schön aufgewühlt hat und meiner Psyche ein Auslandsaufenthalt sehr gut tun würde.
Darf ich das und wie ist das mit dem Krankengeldbezug?
Danke für eure Antworten!
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Hallo MiriMaus,
ein kleiner Tipp von mir:
Wenn Du mit Deiner Krankenkasse sprichst und Du das Argument "Auslandsaufenthalt" ansprichst, dann überlege Dir bitte im Vorfeld gut, wie Du den Auslandsaufenthalt begründen willst.Am besten ist es, wenn Du nur von Urlaub sprichst und das Wort "Ausland" meidest.
Wirst Du jedoch nach dem Urlaubsaufenthalt befragt, dann solltest Du es auch ehrlich sagen, dass Du ins Ausland reisen möchtest. Denn es kann sein, dass dies die Krankenkasse nicht möchte, und dies dann aus Versicherungstechnischen Gründen eventuell Versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann
Gruß
Dylan
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Kann mich der Meinung von "deifi" absolut anschließen......Wenn Du bei der Krankenkasse nachfragst, ob Du ins Ausland reisen darfst um Urlaub zu machen, dann mußt Du einen Antrag ausfüllen bzw. Dir vom Arzt bestätigen lassen, daß dieser Urlaub zu Deiner Genesung beiträgt bzw. den Heilungsprozess fördert......
Auf keinen Fall würd ich an Deiner Stelle einfach losfliegen - sollte Dir was passieren, dann kriegst richtig Ärger.....man kann Dir das Krankengeld streichen/kürzen/zurückfordern sowie könntest Du Deinen Versicherungsschutz verlieren.....Sei da ganz vorsichtig, hatte mich letztes Jahr genauso informiert und habs dann brav bleibenlassen!!