Reise nicht rechtzeitig bezahlt
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Es ist richtig, wir reden hier nicht über Formalien, was ein RV tun würde. Wir reden hier über Rechtspositionen. Und ich bleibe bei meiner Meinung, das im Reisevertrag rechtsgültige Vereinbarungen über die Zahlungsmodalitäten getroffen wurden. Wir führen also eine "theoretische Diskussion".
Verträge sind einzuhalten. Das von privacy erwähnte Urteil betrifft einen Vertrag direkt mit einer airline. Ein solcher Vertrag wird aber mit einer Pauschalreise über einen RV nicht geschlossen.
Und die xxxler wollen wir doch auch nicht vergessen. Dazu wurde hier noch gar nichts gesagt. Man weiss, ich bin kein Freund ( wg. bestimmter AGB ) der RV, aber hier gilt das Vertragsrecht ohne wenn und aber. Wenn man im Umkehrschluss den RV erfolgreich verklagen kann, weil er z.B. das vereinbarte Hotel nicht liefern kann = sprich Kündigung des RV plus Klage wegen Schadensersatz- und das aus dem geschlossenen Reisevertrag, ja, warum darf er RV das dann nicht auch tun, wenn die vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten worden sind ? Das gibt es in keinem Vertragsrecht.
Gruss Gabriela
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gabriela_maier wrote:
Man weiss, ich bin kein Freund ( wg. bestimmter AGB ) der RV, aber hier gilt das Vertragsrecht ohne wenn und aber.Trotzdem sollte man die AGB´s der RV lesen.

Auszug AGB´s NEC:
2.3. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
2.4. Sofern die Reise, entgegen der getroffenen Vereinbarung erst bei Abholung der Reiseunterlagen am Serviceschalter bezahlt wird, sind wir berechtigt, für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand, ein Serviceentgelt von € 20,– je Vorgang zu erheben. Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 25,– zu erheben. -
Wenn es denn im Vertrag so drinsteht wie hier geschildert bei NEC, dann ist es ja vertragskonform. Ist es denn überalls so ? Gebe zu, diese Passagen nie genau gelesen zu haben, da ich seit Jahren mit Kreditkarte bezahle und die Anzahlung und die Endabrechnung 4 Wochen vor Abflug abgebucht werden.
Sollte das der Fall sein wäre die Frage des TO ja eigentlich überflüssig gewesen.
Gruss Gabriela
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@gabriela_maier
tops-bo schreibt:tops-bo wrote:
weiß jemand wann die Tickets kommen oder ob überhaupt noch welche kommen.Da steht nirgendwo, dass er nicht weiß, dass man die Tickets auch am Flughafenschalter abholen kann.

Er fragt nur, ob die Tickets noch zugeschickt werden...
Diese Frage ist ja nicht überflüssig
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nein, diese Frage natürlich nicht. Aber die Diskussion war ja ein bischen durch mosaik in das Vertragsrecht abgerutscht. Und da hatte ich mich festgebissen. Leider ! Aber die ersten Beiträge befassten sich ja auch mehrheitlich damit, ob überhaupt noch ein Reisevertrag exisitieren würde.
Gruss Gabriela
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@gabriela_maier
Ja, ich weiß.
Ich habe das auch nur geschrieben, weil ich die Anfrage des Users - und auch manche andere Anfragen - zwar verstehe, aber das Vorgehen nicht nachvollziehen kann.
Nimm tops-bo. Der steht enorm unter Zeitdruck. Hat verspätet gezahlt, vielleicht vor 3 oder 4 Tagen, hat noch nix vom RV erhalten, macht sich Sorgen, denn sein Flug geht in 6 oder 7 Tagen (keine Ahnung, Zahlen sind willkürlich).
Nun liest er anscheinend nicht die AGBs, er ruft anscheinend auch nicht beim RV an
, schreibt aber hier ein Posting und wartet auf eine Antwort...
Hab mich tatsächlich schon mal gefragt, ob nicht nur HB, sondern auch Forenbeiträge nicht "ganz echt" sind

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anne49 wrote:
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Nun liest er anscheinend nicht die AGBs, er ruft anscheinend auch nicht beim RV an
, schreibt aber hier ein Posting und wartet auf eine Antwort...
Hab mich tatsächlich schon mal gefragt, ob nicht nur HB, sondern auch Forenbeiträge nicht "ganz echt" sind

@anne
ja das sind manchmal so fragen, die ich mir auch stelle.
aber ich vermute mal in diesem speziellen fall ist es "anonymer" eine frage ins forum zu stellen, als sich als der "der nicht bezahlt hat" bei der hotline outen zu müssen.
aber dennoch: anstatt z.b. zu fragen, wie das wetter irgendwo ist und stundenlang auf eine antwort zu warten, hat man die nötige info doch in ein paar klicks zur hand.
sowas kann ich auch nicht nachvollziehen. -
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@plzl64,
nicht Alles was in den AGBs steht ist automatisch rechtens. -
Leute,was macht Ihr Euch einen Stress.
In den AGB´s stehen 40% und dann wirds auch so sein und bei Buchung warst Du einverstanden damit.
Weiterhin musst Du sowieso alles zahlen,was macht es, wenn du jetzt 40 und später 60 % zahlst oder 25 und dann 75%So knapp wird dein Budget wohl nicht geklöppelt sein.
Wenn Ich als VA schon Theater bei der Anzahlung hätte,würde Ich auch den Vertrag widerrufen
Ob dann 40 % Stornierungskosten angemessen sind,wäre die 2.Frage.
Ob eine AGB rechtens ist,kläre Ich entweder vor der Buchung oder suche mir einen anderen Veranstalter.
Eigentlich einfach,oder????
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Richtig Türkeifliegender, dazu gab es schon Urteile, dass 40 % Anzahlung nicht zulässig sind, weil sie den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Es sei denn, der RV kann nachweisen, dass er entsprechend in Vorleistung gehen muss. Da hilft wohl nur der Gang zum Anwalt...
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Richtig @Malini, da 5 vor Flug soweit ich das richtig im Kopf habe auch dynamisch paketiert, also auch im Einzelplatzverkauf einkauft, können 40% durchaus gerechtfertigt sein, wenn z. B. der Flug vom Veranstalter sofort bezahlt werden muss.
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Falls gerechtfertigt muss der Veranstalter ggf. Nachweis führen können, desgleichen gilt auch für den jetzt verlangten Ausgleich.
Trotzdem sehe ich das ebenso - wenn ich mit Vertragskonditionen nicht einverstanden bin nehme ich nicht an. Genau das wurde aber gemacht.
Im Übrigen kenne ich etliche Fälle, in welchen sich seriöse Veranstalter mühelos auf 25% runterhandeln ließen.
Maßgeblich dürfte sein, wie man sich anstellt bei so einer Sache. -
Jetzt den in den Sand gesetzten 40% Storno weiteres Geld hinterherzuwerfen für vermutlich sinnlos beauftragten Anwalt ist dusselig hoch zwei.
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Nicht so ganz!
Dabei handelt es sich um ein durchaus beliebtes Entfaltungsgebiet für Junganwälte auf der Suche nach potenziell ergooglebaren Erfolgen ... -
Künftig besser vorher die Zahlungsbedingungen durchlesen, wenn dann steht Anzahlung 40 % einfach woanders buchen. Ich buche deshalb ungern, wenn ein X vor dem Veranstalter steht, da da eine höhere Anzahlung üblich ist bzw. suche vor dem Buchen diese Info. Dann kann ich immer noch überlegen, ob der Preis hier so viel günstiger ist, dass ich damit einverstanden bin. Ich lese vor dem Buchen auch die Stornobedingungen durch, überprüfe auch, ob ein Gepäckstück dabei ist bzw. wie viel Kilo.
Ich weiss, dass ist Klugscheißer Modus und jetzt nur zum Ärgern, aber vielleicht hilft es doch in der Zukunft. Oft passiert einem so etwas, weil man nicht in Ruhe etwas abschliesst und denkt - wow - was für ein toller Preis, gleich zu schlagen.