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Reise nicht rechtzeitig bezahlt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
46 Beiträge 30 Kommentatoren 82.0k Aufrufe
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  • gabriela_maierG Offline
    gabriela_maierG Offline
    gabriela_maier
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Es ist richtig, wir reden hier nicht über Formalien, was ein RV tun würde. Wir reden hier über Rechtspositionen. Und ich bleibe bei meiner Meinung, das im Reisevertrag rechtsgültige Vereinbarungen über die Zahlungsmodalitäten getroffen wurden. Wir führen also eine "theoretische Diskussion".

    Verträge sind einzuhalten. Das von privacy erwähnte Urteil betrifft einen Vertrag direkt mit einer airline. Ein solcher Vertrag wird aber mit einer Pauschalreise über einen RV nicht geschlossen.

    Und die xxxler wollen wir doch auch nicht vergessen. Dazu wurde hier noch gar nichts gesagt. Man weiss, ich bin kein Freund ( wg. bestimmter AGB ) der RV, aber hier gilt das Vertragsrecht ohne wenn und aber. Wenn man im Umkehrschluss den RV erfolgreich verklagen kann, weil er z.B. das vereinbarte Hotel nicht liefern kann = sprich Kündigung des RV plus Klage wegen Schadensersatz- und das aus dem geschlossenen Reisevertrag, ja, warum darf er RV das dann nicht auch tun, wenn die vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten worden sind ? Das gibt es in keinem Vertragsrecht.

    Gruss Gabriela

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    • fraenniF Offline
      fraenniF Offline
      fraenni
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      gabriela_maier wrote:
      Man weiss, ich bin kein Freund ( wg. bestimmter AGB ) der RV, aber hier gilt das Vertragsrecht ohne wenn und aber.

      Trotzdem sollte man die AGB´s der RV lesen. 😉
      Auszug AGB´s NEC:
      2.3. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
      2.4. Sofern die Reise, entgegen der getroffenen Vereinbarung erst bei Abholung der Reiseunterlagen am Serviceschalter bezahlt wird, sind wir berechtigt, für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand, ein Serviceentgelt von € 20,– je Vorgang zu erheben. Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 25,– zu erheben.

      "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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      • gabriela_maierG Offline
        gabriela_maierG Offline
        gabriela_maier
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Wenn es denn im Vertrag so drinsteht wie hier geschildert bei NEC, dann ist es ja vertragskonform. Ist es denn überalls so ? Gebe zu, diese Passagen nie genau gelesen zu haben, da ich seit Jahren mit Kreditkarte bezahle und die Anzahlung und die Endabrechnung 4 Wochen vor Abflug abgebucht werden.

        Sollte das der Fall sein wäre die Frage des TO ja eigentlich überflüssig gewesen.

        Gruss Gabriela

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        • KourionK 1
          KourionK 1
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @gabriela_maier
           
          tops-bo schreibt:

          tops-bo wrote:
          weiß jemand wann die Tickets kommen oder ob überhaupt noch welche kommen.

          Da steht nirgendwo, dass er nicht weiß, dass man die Tickets auch am Flughafenschalter abholen kann.  😉
           
          Er fragt nur, ob die Tickets noch zugeschickt werden...
           
          Diese Frage ist ja nicht überflüssig 😉

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            @anne49:

            nein, diese Frage natürlich nicht. Aber die Diskussion war ja ein bischen durch mosaik in das Vertragsrecht abgerutscht. Und da hatte ich mich festgebissen. Leider ! Aber die ersten Beiträge befassten sich ja auch mehrheitlich damit, ob überhaupt noch ein Reisevertrag exisitieren würde.

            Gruss Gabriela

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KourionK 1
              KourionK 1
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              @gabriela_maier
               
              Ja, ich weiß.  😉
               
              Ich habe das auch nur geschrieben, weil ich die Anfrage des Users - und auch manche andere Anfragen - zwar verstehe, aber das Vorgehen nicht nachvollziehen kann.
               
              Nimm tops-bo. Der steht enorm unter Zeitdruck. Hat verspätet gezahlt, vielleicht vor 3 oder 4 Tagen, hat noch nix vom RV erhalten, macht sich Sorgen, denn sein Flug geht in 6 oder 7 Tagen (keine Ahnung, Zahlen sind willkürlich).
              Nun liest er anscheinend nicht die AGBs, er ruft anscheinend auch nicht beim RV an ❓   , schreibt aber hier ein Posting und wartet auf eine Antwort...
               
              Hab mich tatsächlich schon mal gefragt, ob nicht nur HB, sondern auch Forenbeiträge nicht "ganz echt" sind ❓   😆

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • DylanD Offline
                DylanD Offline
                Dylan
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Ihr könnt Euch abregen; Tobs Po scheint in Urlaub zu sein.

                Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • KourionK 1
                  KourionK 1
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  @Dylan
                   
                  "Happich" doch schon auf Seite 1 vermutet  😆
                   
                  Und er heißt nicht Tops Po, sondern tops-bo  😆

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • LexilexiL Offline
                    LexilexiL Offline
                    Lexilexi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    anne49 wrote:
                    ...
                    Nun liest er anscheinend nicht die AGBs, er ruft anscheinend auch nicht beim RV an ❓   , schreibt aber hier ein Posting und wartet auf eine Antwort...
                     
                    Hab mich tatsächlich schon mal gefragt, ob nicht nur HB, sondern auch Forenbeiträge nicht "ganz echt" sind ❓   😆

                    @anne
                    ja das sind manchmal so fragen, die ich mir auch stelle.
                    aber ich vermute mal in diesem speziellen fall ist es "anonymer" eine frage ins forum zu stellen, als sich als der "der nicht bezahlt hat" bei der hotline outen zu müssen.
                     
                    aber dennoch: anstatt z.b. zu fragen, wie das wetter irgendwo ist und stundenlang auf eine antwort zu warten, hat man die nötige info doch in ein paar klicks zur hand.
                    sowas kann ich auch nicht nachvollziehen.

                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • wilhelm1101W Offline
                      wilhelm1101W Offline
                      wilhelm1101
                      schrieb am zuletzt editiert von wilhelm1101
                      #30

                      Hallo.Habe bei 12fly bzw TUI eine Reise für Januar 18 gebucht.Der Reiseveranstalter wollte 40% Anzahlung haben wobei wir uns weigerten. Tui hat die Reise einfach storniert.Nun sollen wir die 40% als Storno kosten zahlen...Frechheit ..und bestimmt nicht rechtens....was soll ich tun.?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • pzl64P Offline
                        pzl64P Offline
                        pzl64
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Du hast doch bei der Buchung die AGB bestätigt?
                        Dort standen die 40% Anzahlung nicht drin?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • TürkeifliegenderT Offline
                          TürkeifliegenderT Offline
                          Türkeifliegender
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von Türkeifliegender
                          #32

                          @plzl64,
                          nicht Alles was in den AGBs steht ist automatisch rechtens.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • FugimaxiF Offline
                            FugimaxiF Offline
                            Fugimaxi
                            schrieb am zuletzt editiert von Fugimaxi
                            #33

                            Leute,was macht Ihr Euch einen Stress.

                            In den AGB´s stehen 40% und dann wirds auch so sein und bei Buchung warst Du einverstanden damit.
                            Weiterhin musst Du sowieso alles zahlen,was macht es, wenn du jetzt 40 und später 60 % zahlst oder 25 und dann 75%

                            So knapp wird dein Budget wohl nicht geklöppelt sein.

                            Wenn Ich als VA schon Theater bei der Anzahlung hätte,würde Ich auch den Vertrag widerrufen

                            Ob dann 40 % Stornierungskosten angemessen sind,wäre die 2.Frage.

                            Ob eine AGB rechtens ist,kläre Ich entweder vor der Buchung oder suche mir einen anderen Veranstalter.

                            Eigentlich einfach,oder????

                            Männer haben auch Gefühle:
                            Hunger zum Beispiel.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • MaliniM Offline
                              MaliniM Offline
                              Malini
                              Verwarnt Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von Malini
                              #34

                              Richtig Türkeifliegender, dazu gab es schon Urteile, dass 40 % Anzahlung nicht zulässig sind, weil sie den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Es sei denn, der RV kann nachweisen, dass er entsprechend in Vorleistung gehen muss. Da hilft wohl nur der Gang zum Anwalt...

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Herr_ReiseH Offline
                                Herr_ReiseH Offline
                                Herr_Reise
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Richtig @Malini, da 5 vor Flug soweit ich das richtig im Kopf habe auch dynamisch paketiert, also auch im Einzelplatzverkauf einkauft, können 40% durchaus gerechtfertigt sein, wenn z. B. der Flug vom Veranstalter sofort bezahlt werden muss.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • pzl64P Offline
                                  pzl64P Offline
                                  pzl64
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Wenn ich nicht 40% Anzahlung leisten will, dann buche ich dort nicht.
                                  Ist doch lächerlich, erst zu buchen, dann nicht zu bezahlen und dann einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
                                  Dafür habe ich kein Verständnis...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Falls gerechtfertigt muss der Veranstalter ggf. Nachweis führen können, desgleichen gilt auch für den jetzt verlangten Ausgleich.

                                    Trotzdem sehe ich das ebenso - wenn ich mit Vertragskonditionen nicht einverstanden bin nehme ich nicht an. Genau das wurde aber gemacht.
                                    Im Übrigen kenne ich etliche Fälle, in welchen sich seriöse Veranstalter mühelos auf 25% runterhandeln ließen.
                                    Maßgeblich dürfte sein, wie man sich anstellt bei so einer Sache.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • Florian80wF Offline
                                      Florian80wF Offline
                                      Florian80w
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Jetzt den in den Sand gesetzten 40% Storno weiteres Geld hinterherzuwerfen für vermutlich sinnlos beauftragten Anwalt ist dusselig hoch zwei.

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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Nicht so ganz!
                                        Dabei handelt es sich um ein durchaus beliebtes Entfaltungsgebiet für Junganwälte auf der Suche nach potenziell ergooglebaren Erfolgen ...

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • panguitchP Offline
                                          panguitchP Offline
                                          panguitch
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Künftig besser vorher die Zahlungsbedingungen durchlesen, wenn dann steht Anzahlung 40 % einfach woanders buchen. Ich buche deshalb ungern, wenn ein X vor dem Veranstalter steht, da da eine höhere Anzahlung üblich ist bzw. suche vor dem Buchen diese Info. Dann kann ich immer noch überlegen, ob der Preis hier so viel günstiger ist, dass ich damit einverstanden bin. Ich lese vor dem Buchen auch die Stornobedingungen durch, überprüfe auch, ob ein Gepäckstück dabei ist bzw. wie viel Kilo.

                                          Ich weiss, dass ist Klugscheißer Modus und jetzt nur zum Ärgern, aber vielleicht hilft es doch in der Zukunft. Oft passiert einem so etwas, weil man nicht in Ruhe etwas abschliesst und denkt - wow - was für ein toller Preis, gleich zu schlagen.

                                          Schöne Reise!

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