Ersatzanspruch bei Flug-Überbuchung
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Hallo,
ich benötige eure Hilfe.
Sind gestern mit Condor aus Dalaman zurückgekommen, allerdings mit großen Schwierigkeiten.
Unser Flug nach Frankfurt ( gebucht im Rahmen einer Pauschalreise ) war überbucht. Dies wurde uns am Check in Schalter mitgeteilt.
Nach ca. 1 Stunde Ungewissheit dann die Nachricht, wir kämen noch in der Maschine nach Düsseldorf unter.
Die Mitabeiterin am Flughafen gab uns eine Bestätigung über die Nichtbeförderung, mit gleichzeitigem Angebot einer Entschädigung von EUR 200,00 pro Person in die Hand. Diese sollten wir zuhause an Condor schicken.
In Düsseldorf wurde uns dann der Weitertransport per LH-Flug angeboten. Da wir aber auf diesen Flug über 3 Stunden warten sollten, entschieden wir, mit der DB nach Frankfurt zu fahren. Diese Fahrkarten mußten wir erstmal selbst zahlen.
Nun meine Frage:
Gebuchter/ Überbuchter Flug sollte um 14:05 in Frankfurt sein. Tatsächliche Ankunft in Frankfurt mit dem Zug um 17:51.
Stehen uns da nicht EUR 400,00 pro Person zu? Die Kosten für die Bahntickets können wir doch auch zurück verlangen?Was man so über Condor liest ist ja nicht so toll, sollten wir uns da lieber mit den 200,00 EUR zufriedengeben?
Vielen Dank für eure Hilfe
Dagmar
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Servus,
Ist zwar Ärgerlich aber Überbuchungen sind halt immer mal möglich.
Eine Entschädigung zwischen 50 - 300 Euro pro Person ist meines Wissens der gängige Betrag.
Da euch die Condor ja ohne zu murren eine Entschädigung von 200 Euro pro Person angeboten hat würde ich diese annehmen und keine nervige Auseinandersetzung eingehen.Du sagtest ein LH Flug wurde euch angeboten, das habt ihr allerdings abgelehnt. Habt ihr nicht vor Ort gefragt ob man die DB Fahrkarte bezahlen würde?
Wenn Ja hoffe ich das ihr euch die Antwort schriftlich mit geben lassen habt, ansonsten musst du dich mal mit dem Kundensupport in Verbindung setzen und halt schauen ob sie die Fahrkarte nachträglich zahlen.Alles in allem ist Condor aber eine ganz nette Airline.
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Hallo Dagmar,
die EU-Regelung sieht zwar für die von Dir gewählte Strecke eine Entschädigung von 400 Euro pro Person vor. Aber es gibt eine Einschränkung. Wenn das Flugzeug überbucht ist und die Fluggesellschaft in der Lage ist, Euch so zu befördern, dass ihr mit nicht mehr als 3 Stunden Verspätung den Zielflughafen erreicht, ist diese berechtigt, den halben Wert der EU-Verordnung 261/2004 - also 200 Euro - anzusetzen.
Insgesamt sehe ich da einen gewissen Lernprozess bei der "ganz netten Airline". Denn das Amtsgericht in Rüsselsheim jammert nicht umsonst bei mehr als 500 zwischenzeitlich aufgelaufenen Klagen zum Thema. Zukünftig will man mit den Kompromissangeboten an die Kundschaft die teuren Klagen offenbar reduzieren.
Gruß privacy
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Hi,
also genauer kenn ich mich mit diesem Thema auch nicht aus, aber ich habe neulich gelesen, dass im November 2013 eine Schlichtungsstelle genau für solche Angelegenheiten eingerichtet wird. Sie unterstützen dich bei der Durchsetzung von Ersatzansprüchen. Vielleicht hat das dann endlich mal ein Ende.
