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Ersatzanspruch bei Flug-Überbuchung

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  • hotcurryH Offline
    hotcurryH Offline
    hotcurry
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich benötige eure Hilfe.

    Sind gestern mit Condor aus Dalaman zurückgekommen, allerdings mit großen Schwierigkeiten.

    Unser Flug nach Frankfurt ( gebucht im Rahmen einer Pauschalreise ) war überbucht. Dies wurde uns am Check in Schalter mitgeteilt.

    Nach ca. 1 Stunde Ungewissheit dann die Nachricht, wir kämen noch in der Maschine nach Düsseldorf unter.

    Die Mitabeiterin am Flughafen gab uns eine Bestätigung über die Nichtbeförderung, mit gleichzeitigem Angebot einer Entschädigung von EUR 200,00 pro Person in die Hand. Diese sollten wir zuhause an Condor schicken.

    In Düsseldorf wurde uns dann der Weitertransport per LH-Flug angeboten. Da wir aber auf diesen Flug über 3 Stunden warten sollten, entschieden wir, mit der DB nach Frankfurt zu fahren. Diese Fahrkarten mußten wir erstmal selbst zahlen.

    Nun meine Frage:
    Gebuchter/ Überbuchter Flug sollte um 14:05 in Frankfurt sein. Tatsächliche Ankunft in Frankfurt mit dem Zug um 17:51.
    Stehen uns da nicht EUR 400,00 pro Person zu? Die Kosten für die Bahntickets können wir doch auch zurück verlangen?

    Was man so über Condor liest ist ja nicht so toll, sollten wir uns da lieber mit den 200,00 EUR zufriedengeben?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Dagmar

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...nutze bitte den dafür oben fixierten Thread, der extra für diese Thematik dort vorgehalten wird. Danke... 😉

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • YouRiseY Offline
        YouRiseY Offline
        YouRise
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Servus,

        Ist zwar Ärgerlich aber Überbuchungen sind halt immer mal möglich.
        Eine Entschädigung zwischen 50 - 300 Euro pro Person ist meines Wissens der gängige Betrag.
        Da euch die Condor ja ohne zu murren eine Entschädigung von 200 Euro pro Person angeboten hat würde ich diese annehmen und keine nervige Auseinandersetzung eingehen.

        Du sagtest ein LH Flug wurde euch angeboten, das habt ihr allerdings abgelehnt. Habt ihr nicht vor Ort gefragt ob man die DB Fahrkarte bezahlen würde?
        Wenn Ja hoffe ich das ihr euch die Antwort schriftlich mit geben lassen habt, ansonsten musst du dich mal mit dem Kundensupport in Verbindung setzen und halt schauen ob sie die Fahrkarte nachträglich zahlen.

        Alles in allem ist Condor aber eine ganz nette Airline.

        Controller: »N 123YZ, say altitude.«
        Pilot: »Altitude.«
        Controller: »N 123YZ, say airspeed.«
        Pilot: »Airspeed.«
        Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.«
        Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.«

        Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Dagmar,

          die EU-Regelung sieht zwar für die von Dir gewählte Strecke eine Entschädigung von 400 Euro pro Person vor. Aber es gibt eine Einschränkung. Wenn das Flugzeug überbucht ist und die Fluggesellschaft in der Lage ist, Euch so zu befördern, dass ihr mit  nicht mehr als 3 Stunden Verspätung den Zielflughafen erreicht, ist diese berechtigt, den halben Wert der EU-Verordnung 261/2004 - also 200 Euro - anzusetzen.

          Insgesamt sehe ich da einen gewissen Lernprozess bei der "ganz netten Airline". Denn das Amtsgericht in Rüsselsheim jammert nicht umsonst bei mehr als 500 zwischenzeitlich aufgelaufenen Klagen zum Thema. Zukünftig will man mit den Kompromissangeboten an die Kundschaft die teuren Klagen offenbar reduzieren.

          Gruß privacy

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • hotcurryH Offline
            hotcurryH Offline
            hotcurry
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            curiosus wrote:
            ...nutze bitte den dafür oben fixierten Thread, der extra für diese Thematik dort vorgehalten wird. Danke... 😉

            Sorry, bin nicht so geübt bei euch, finde nicht, was du meinst.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ...hier, das ist der Thread ganz oben in diesem Unterforum... 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • johnsaqerJ Offline
                johnsaqerJ Offline
                johnsaqer
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hi,

                also genauer kenn ich mich mit diesem Thema auch nicht aus, aber ich habe neulich gelesen, dass im November 2013 eine Schlichtungsstelle genau für solche Angelegenheiten eingerichtet wird. Sie unterstützen dich bei der Durchsetzung von Ersatzansprüchen. Vielleicht hat das dann endlich mal ein Ende.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • curiosusC Offline
                  curiosusC Offline
                  curiosus
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Mal abgesehen davon, daß die Frage aus dem Jahr 2010 datiert, wurde der bestehenden Thread dazu entsprechend verlinkt.
                  Machen wir also hier wieder zu. 😉

                  1 Antwort Letzte Antwort
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