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Änderung des Reiseverlaufs

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Armin1601A Offline
    Armin1601A Offline
    Armin1601
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    wir haben eine Reise nach Koh Samui durchgeführt, der Weiterflug von Bangkok nach Koh Samui sollte am gleichen Abend erfolgen. Als wir mit kurzer Verspätung in Bangkok landeten und nach langem Suchen den Beauftragten unseres Reiseveranstalters fanden (der uns laut Reisebuchung die Weiterflugtickets nach Koh Samui übergeben sollte), teilte uns dieser mit, dass der letzte Flug nach Koh Samui nicht mehr zu erreichen sei und wir eine Nacht in Bangkok verbringen müssten. Der Weiterflug könne erst am nächsten Tag vormittags erfolgen.
    Die genauen Flug-Daten konnten wir einem Fax der örtlichen Reisebetreuung entnehmen, welches an der Rezeption des Hotels in Bangkok bereits auf uns wartete. Erst daheim stellten wir fest, dass das Fax bereits einen Tag vor unserem Abflug aus Deutschland an das Hotel gesandt wurde. Es stand also definitiv bereits vor Reisebeginn fest, dass der Reiseverlauf geändert wird, nur wir wurden hierüber weder telefonisch, noch per Fax oder schriftlich informiert.
    Wegen der unplanmäßigen Übernachtung in Bangkok hatten wir uns bereits vor Ort beim Reiseleiter beschwert, entsprechendes Reisenmangel-Schreiben ging nach dem Urlaub auch an den Reiseveranstalter, dieser hat bisher aber nicht geantwortet.
    In welcher Höhe scheint hier eine Reisepreisminderung gerechtferigt, vor allem vor dem Hintergrund, dass wir uns durch die vorab geplante Änderung etwas verschaukelt vorkommen.
    Danke im Voraus für Eure Antworten
    Armin

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Armin,

      mit "hätte, wäre wenn" ist es schwierig, Forderungen zu stellen. Fakt ist doch, der Flug war verspätet und der Anschlussflug weg. Insoweit war die Hilfestellung durch die Agentur doch optimal. Vielleicht auch in weiser Voraussicht ...

      Gruß privacy

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

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      • bernardo2001B Offline
        bernardo2001B Offline
        bernardo2001
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        wenn man in BKK ankommt, kann man die Ankunft nur in eine bestimmte Richtung verlassen und da stehen die Abholer, also auch die Beauftragten der Reiseveranstalter und halten artig Schilder hoch, dass also jeder Gast seine Reiseleiter schnell entdeckt. 'Langes suchen' moechte ich also anzweifeln.

        Bist Du sicher, dass in der Ausschreibung zu Deiner Reise oder in den allgemeinen Infos Deines RV zu Thailand nicht irgendwo stand, dass Uebernachtungen in BKK nicht zu vermeiden sind bei Ankuenften in BKK so um 18:00 Uhr.

        War das nicht der Fall, kannst Du etwa mit 50,-- Euronen an Erstattung rechnen, denke ich mir.

        Uebrigens: Vor Gericht zaehlt 'Verschaukelei' ueberhaupt nicht, sondern nur Tatsachen!

        Viele Gruesse
        bernardo2001

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        • Armin1601A Offline
          Armin1601A Offline
          Armin1601
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Tja Bernardo,
          Du magst ja prinzipiell recht haben, in unserem Fall war es aber wirklich eine lange Suche. Vereinbart war laut Reisevertrag, dass wir die Weiterflug-Tickets nach Koh Samui von der Reiseleitung im Flughafen Bangkok erhalten. Nur leider war niemand mit Schildern, zumindest nicht für uns. Spätestens an der Weggabelung nach Ausgang Flughafen und Weitertransfer Koh Samui standen wir fragend da und wussten nicht weiter. Die Auskünfte von Flughafenmitarbeitern drehten sich im Kreis: Wo ist das Ticket... hatten wir nicht. Dann müssen Sie eins kaufen... bekommen wir aber von Reiseleitung. Wo ist Reiseleitung mit Ticket...wissen wir nicht. Also haben Sie Ticket...nein noch nicht. Dann müssen Sie kaufen.... und immer so weiter.
          Erst nachdem wir dann durch den Zoll sind, unsere Koffer abgeholt hatten und uns entschlossen haben, den Flughafen zu verlassen stand am Ausgang ein Beauftragter unser Reisegesellschaft, der aber sogar noch ein falsches Schild in die Höhe hielt und nur zufällig auf uns aufmerksam wurde, da er eine Familie mit Kind suchte und wird eben ein Kind dabei hatten.
          Und nein, aus den Reiseunterlagen ist ganz klar Weiterbeförderung am selben Tag nach Koh Samui vereinbart, mit Angabe zu den Flugzeiten etc. Von einer Nacht in Bangkok war nie die Rede und hätten wir dann so auch nicht gebucht.
           
          an privacy: Von hätte, wäre wenn war in meinem Beitrag nicht die Rede. Hier geht es um vertragliche Vereinbarungen und die Hilfestellung der Agentur war wirklich nicht optimal.  Wenn der Reiseveranstalter vorab einseitig den Reisevertrag ändert (was durch das Fax bewiesen ist!) finde ich es persönlich dann nicht mehr lustig, wenn man erst stundenlang durchs nächtliche Bangkok gefahren wird, am nächsten Morgen ohne Frühstück abgeholt wird, wieder Stunden am Flughafen wartet und das gebuchte Hotel eben erst am nächsten Tag erreicht und somit die Anreise um einen Tag verlängert und der Urlaub um einen Tag verkürzt wird.
           
          Viele Grüße

          Armin

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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @armin

            Aber der Anschlußflug war doch nun mal weg, oder nicht? Unabhängig von der bereits zuvor vorgenommenen Änderung wurden dadurch doch neue Fakten geschaffen.

            Und die sind bei der Beurteilung der Lage letztlich doch nur massgebend.

            So sehe ich das jetzt mal. Kann mir dennoch vorstellen, dass das nicht in Eurem Sinne gelaufen ist.

            Gruß privacy

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

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            • svabriS Offline
              svabriS Offline
              svabri
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wer ist denn euer RV?
              Nun ja wie privacy schon gesagt hat; durch die Verspätung von Dubai aus, konnte der Weiterflug nach Samui nicht aufrecht erhalten werden.
              Ist doch in dem Fall noch positiv, dass ihr in Bangkok übernachten konntet. Am Flughafen bis zum nächsten Flug am Morgen zu warten, fände ich persönlich dramatischer.

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              • bernhard707B Offline
                bernhard707B Offline
                bernhard707
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Armin1601 wrote:
                ... Vereinbart war laut Reisevertrag, dass wir die Weiterflug-Tickets nach Koh Samui von der Reiseleitung im Flughafen Bangkok erhalten. Nur leider war niemand mit Schildern, zumindest nicht für uns. Spätestens an der Weggabelung nach Ausgang Flughafen und Weitertransfer Koh Samui standen wir fragend da und wussten nicht weiter.

                Bei dieser Regelung, durch günstigere Pauschalpreise der Veranstalter bedingt, können die Tickets für den Weiterflug nur im allgemein zugänglichen Bereich des Airports, nach Gepäckausgabe und Immigration, durch Mitarbeiter des Veranstalters übergeben werden. Diese sind nun wirklich nicht zu übersehen.

                Die erwähnte Weggabelung ist innerhalb des Transitbereichs, der dafür keinen externen Zugang von Mitarbeitern des Veranstalters ermöglicht.
                Eine sonst übliche Regelung der Pauschal-Veranstalter ist eigentlich der Hinweis auf den Schalter von Thai oder Bangkok Airways im Transit für die Entgegennahme der Tickets nach Ko Samui.

                Wie schon Eingangs erwähnt, vielleicht war das gebuchte Arrangement halt etwas günstiger.

                Ein direkter Weiterflug nach Ko Samui und Ankunft abends im Gegensatz zu Ankunft dort am nächsten Vormittag könnte den Veranstalter, wie von bernado erwähnt, vielleicht zu einer Erstattung von € 50 bewegen. Dann schreibe mal einen freundlichen Brief und vermeide den Begriff "verschaukelt".

                Der Veranstalter hat Transfers zum/vom Hotel in BKK übernommen, wie auch die Kosten für die Übernachtung.

                Life is too short to limit your vision ... indeed

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                • Armin1601A Offline
                  Armin1601A Offline
                  Armin1601
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,
                  nochmal zur Klarstellung: Die Verspätung bei der Ankunft von Dubai nach Bangkok war nur minimal, vielleicht hätte ich das mit der Verspätung in meiner Schilderung gleich weglassen sollen. Der Weiterflug nach Samui war noch nicht weg und wäre vermutlich auch noch möglich gewesen.
                  Der Reiseveranstalter (ITS) hatte ausweislich des vorliegenden Fax eben gar nicht die Absicht, uns vertragsmäßig am selben Tag weiterzubefördern, sondern hat ohne uns vorher Bescheid zu geben, den Reiseverlauf geändert und uns bereits TAGE ZUVOR im Hotel in Bangkok angekündigt.
                  Grüsse
                  Armin

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                  • svabriS Offline
                    svabriS Offline
                    svabri
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Was war denn auf euren Reiseunterlagen vermerkt, wieviel Zeit blieb euch denn laut Buchung zum Umsteigen in Bangkok?
                    Ist eventuell euer Weiteflug nach Samui vorverlegt worden? Ein paar Minuten können da schon ganz schön was ausmachen.

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                    • bernhard707B Offline
                      bernhard707B Offline
                      bernhard707
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Dann war möglicherweise der Anschlussflug nach USM überbucht und ITS hat rechtzeitig Abhilfe geschaffen.
                      Dir sind weder eine bezahlte Übernachtung entgangen, noch irgendwelche Kosten entstanden.

                      Wenn es Dir die Sache wert ist schreibe einen netten Brief an ITS, und vergiss nicht den kritisierten Getränkeservice bei Emirates zu erwähnen.

                      Vielleicht ist ITS ja dann so beeindruckt, dass Dir bei der nächsten Buchung ein persönlicher Assistant für kontinuierlichen Getränkeservice im Flieger und ab BKK nach Samui ein privater Jet zur Verfügung gestellt wird 😉

                      Life is too short to limit your vision ... indeed

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                      • Armin1601A Offline
                        Armin1601A Offline
                        Armin1601
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ist schon o.k. bernhard707, sehe schon dass hier zwar sehr viel (vor allem von Dir)aber leider sehr wenig hilfreiches geschrieben wird. Und wenn dann die nächsten Tage bzw. Wochen auch die Flüge nach Koh Samui überbucht gewesen wären, hätte ich ja den ganzen Urlaub in Bangkok verbringen können und hätte ITS noch dankbar sein müssen, dass mir durch dieses Geschenk keine Kosten entstanden sind. Hatte ja echt Glück, dass ich wenigstens aus Deutschland weggekommen bin und nicht schon der erste Flug überbucht war. Bravo, bernhard707, tolle Einstellung und sehr hilfreich auf einer Seite mit Reiserecht.....
                        Lassts einfach gut sein.
                        Gruß
                        Armin

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                        • svabriS Offline
                          svabriS Offline
                          svabri
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @Armin1601

                          Gib doch einfach mal ein paar mehr Informationen preis!
                          Ansonsten wirst du als Antworten immer nur Spekulationen bekommen.

                          Wieviel Umsteigezeit hattest du denn ursprünglich laut Buchung in Bangkok zur Verfügung? Und wieviel war es dann tatsächlich? Und wie begründete der Vertreter des Reiseveranstalter in BKK, dass ihr nicht noch am Abend weitergeflogen seit?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • bernhard707B Offline
                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Armin1601 wrote:
                            ...Bravo, bernhard707, tolle Einstellung und sehr hilfreich auf einer Seite mit Reiserecht.....

                            Denken ist auch beim Reiserecht nicht verboten, ebensowenig wie im Katalog der Veranstalter nachlesen.

                            Nicht sonderlich motiviert mir 'nen Katalog von ITS zu besorgen zitiere ich aus dem von Neckermann:

                            "Bei gebuchten Anschlusstransfers erwarten Sie Mitarbeiter der Agentur xxx am Ausgang nach der Gepäckausgabe am Flughafen Bangkok ...
                            Abhängig vom internationalen Flug ... wird möglicherweise eine Zwischenübernachtung in Bangkok erforderlich."

                            ITS ist sicherlich kein Veranstalter, der in der Wertigkeit über der von Neckermann einzustufen wäre.

                            Und jetzt mal einfach Butter bei die Fische, welcher Schaden ist Dir konkret entstanden und welche grosszügige Entschädigung für nicht einen entgangenen Tag am gebuchten Hotel Strand erwartest Du eigentlich?

                            Du machst wirklich 'ne Welle um Kinderka ...

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • QuakenbrueckQ Offline
                              QuakenbrueckQ Offline
                              Quakenbrueck
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Man soll es nicht glauben, über was sich manche Reisende aufregen. Ich denke es ist Urlaub?

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                mosaik
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                bernhard707 wrote:
                                "Bei gebuchten Anschlusstransfers erwarten Sie Mitarbeiter der Agentur xxx am Ausgang nach der Gepäckausgabe am Flughafen Bangkok ...
                                Abhängig vom internationalen Flug ... wird möglicherweise eine Zwischenübernachtung in Bangkok erforderlich."

                                Der Unglückliche wartete, wenn ich recht gelesen habe, aber noch innerhalb der Gepäcksausgabe.

                                Der Unglückliche hat eine Fernreise, eine ferne Reise, angetreten und hat Anrecht auf Erbringung der Leistung, wie ihm in Europa zusagt.

                                Der Unglückliche hat in der Sache recht, nur wir hier alle haben nicht **seine Unterlagen,**seine tatsächlich erhaltenen Informationen vorliegen.

                                Wie soll man Ferndiagnosen stellen, ohne Kenntnis der Details? Geht nicht. Nicht böse sein. Aber gratis Beratung hat auch ihre Grenze. Beratung gegen Bezahlung muss selbstverständlich umfangreicher sein.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • coopeer_sC Offline
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                                  coopeer_s
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Warum hast du innerhalb der Gepäckausgabe gewartet? Wie soll denn der Beauftragte des RV durch den Zoll kommen?
                                  Was stand denn genau auf dem Fax? Es kann doch sein das der Fax vorsorglich gesendet wurde und auch das Hotel vorsorglich gebucht wurden, weil eben die geplante Ankunft so spät war und bei einer allfälligen Verspätung alles glatt laufen sollte.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • mkfpaM Offline
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                                    mkfpa
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Mich wuerde die Ankunftszeit in BKK interessieren. Dann laesst sich ganz leicht feststellen ob ihr noch einen Weiterflug nach USM erreichen haettet koennen.
                                     
                                    Alles andere ist Spekulation, wobei ich ein Fax am Vortag an das Hotel schon sehr suspekt finde.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • bernhard707B Offline
                                      bernhard707B Offline
                                      bernhard707
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Exakt diese Details glaubhaft zu übermitteln bleibt der liebe Armin schuldig.
                                      Sicherlich sind gerade Dir Rene die Gegebenheiten im Transit von BKK wohlbekannt 😉 , externe Mitarbeiter der Veranstalter zum Coaching der Irritierten sind in diesem Bereich nicht zulässig.
                                      Ebenso fehlt eine konkrete Ansage, welche Trübung der Urlaubsfreude oder welcher extra Aufwand dem Reisenden nun widerfahren ist?

                                      Mit welcher grosszügigen Ausgleichszahlung bedenken eigentlich Gerichte die Notwendigkeit, den Rufknopf für einen Getränkeservice zu drücken?

                                      Life is too short to limit your vision ... indeed

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Armin1601A Offline
                                        Armin1601A Offline
                                        Armin1601
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo,
                                        für alle, welche weitere detaillierte Angaben erbeten haben, folgende Auskünfte:

                                        1. Die Ankunft in Bangkok sollte laut den Reiseunterlagen am 26.08.2010 um 19:00 Uhr erfolgen.
                                        2. Die tatsächliche Ankunft des Flugs EK372 erfolgte ca. um 19:15 Uhr.
                                        3. Daten für den Weiterflug nach Koh Samui sind den Reiseunterlagen nicht zu entnehmen, hierzu wird in den Reiseunterlagen lediglich angeführt: Das Ticket für den Flug von Bangkok nach Koh Samui bzw. von Koh Samui nach Bangkok erhalten Sie vor Ort von Ihrer Reiseleitung.
                                        4. Die Ankunft im Hotel auf Koh Samui war für den 26.08.2010 vertraglich vereinbart.
                                        5. Das auf uns wartende Fax hatte folgenden Inhalt:
                                          To: Hotel Sofitel Centara Grand
                                          Att: Mr. ..... (Datenschutz...)
                                          Check in 26.08.2010
                                          Fax: 02-5411088 Pages: 1 Date: 24.08.2010
                                          From: editiert/Reiseleitung
                                          Subjekt: Please forward to the guest
                                           
                                          Sehr geehrte Gaeste,
                                          Sie werden am 27.08.2010 um ca. 07:00 Uhr zum Flug PG - 805 abgeholt. Abflugzeit ist um 09:40 Uhr.
                                          Wir bitten Sie, sich ca. 5 Minuten vor der angegebenen Zeit in der Hotelhalle bereit zu halten.
                                          Aufgrund der Verkehrssituation in Bangkok kann sich die Abholung um wenige Minuten verzoegern. Wir bitten um Ihr Verstaendnis.
                                          Mit freundlichen Gruessen
                                          ... Reiseleitung
                                        6. Es wurde uns vom Mitarbeiter, der uns am Ausgang des Flughafens erwartete trotz Nachfrage nicht erläutert, warum eine Übernachtung in Bangkok nötig sei. Er sprach natürlich nicht deutsch, lediglich ein sehr schlechtes Englisch.
                                        7. Rein nachrichtlich: eine Familie mit zwei kleinen Kindern wurde zufällig völlig verzweifelt am Ausgang auf uns aufmerksam, da wir deutsch sprachen. Diese kamen wie wir mit ITS vom selben Flieger, wurden am Ausgang von niemandem erwartet. Erst nach mehreren Diskussionen und Telefonaten des Mitarbeiters wurde diese Familie ebenfalls mit uns in das gleiche Hotel gebracht. Dadurch standen wir ca. eine Stunde am Ausgang des Flughafens herum, konnten so aber wenigstens der anderen Familie helfen, die sonst überhaupt nicht gewusst hätte, wohin mit sich.
                                           
                                          Auf die mehrmalige Nachfrage, welcher Schaden uns denn überhaupt entstanden sei:
                                        8. Nach mehr als 24 Stunden auf den Beinen bis Ankunft im Hotelzimmer in Bangkok (ca. 22.30 Uhr) ist es eine beträchtliche Verkürzung der Nachtruhe, wenn man am (eigentlich ersten Urlaubstag) bereits um 06.00 aufstehen muss, um zur Abholung um 07.00 Uhr fertig zu sein.
                                        9. Durch die Übernachtung in Bangkok hat sich die Anreise auf drei Tage verlängert, die Urlaubstage entsprechend um einen Tag verkürzt. Bis wir im gebuchten Hotel unsere Zimmer beziehen konnten, wurde es 14.00 Uhr, so dass nach Auspacken der Koffer der erste Urlaubstag fast vorbei war.
                                           
                                          Wer dies als normal oder nicht erwähnenswert hält, liest bitte in folgender Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen nach: OLG Frankfurt, Az: 16 U 118/97, LG Frankfurt, Az: 2/24 S 374/96, AG Düsseldorf, Az: 21 C 15471/00, AG Hamburtg, Az: 508 C 136/02, AG Hamburg, Az: 22a C 32/00, AG Neuwied, Az: 4 C 1881/03, AG Berlin-Schöneberg, Az: 11 C 581/01.
                                           
                                          Es wurde auch der Einwand gebracht, dass "Verschaukelung" kein Einwand wäre. Das BGB kennt aber zumindest die Begriffe der Täuschung bzw. der arglistigen Täuschung (§§ 123, 318 u.a. BGB).
                                           
                                          Ich hoffe, dass nun alle Unklarheiten beseitigt sind.
                                          Gruß
                                          Armin
                                           
                                          P.S. Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
                                          P.P.S. Wie schafft man es nur, innerhalb von drei Jahren annähernd 7000 Beiträge zu fertigen? Und die auch noch sinnvoll? Sachen gibts......
                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • JanDomJ Offline
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                                          JanDom
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallo Armin,
                                          wir hatten es in Asien wie auch in den USa schon häufig, dass Flüge innerhalb des Landes kurzfristig gestrichen wurde weil nicht genug Plätze gebucht waren. War dieses Jahr in Malaysia auch wieder der Fall. Da wir uns unsere Reisen selbst zusammen stellen mussten wir uns dann kurzfristig kümmern.  Dieses könnte in Deinem Fall auch passiert sein.
                                          Habt ihr denn vor Buchung des Pauschalpaketes mal geschaut, wann Flüge von Bankok nach Koh Samui gehen ? Dann wüsstest du zumindest ob theoretisch überhaupt um diese Uhrzeit noch Flieger gehen oder ob von Anfang an eine Übernachtung in BKK geplant war.
                                          Wir hatten im letzten Jahr das Pech das American Airlines uns einfach mal einen Flug gestrichen hat und wir sollten 2 Tage in Miami rum sitzen am Flughafen !! Mussten da erst mehrmals zum Airline Schalter nörgeln und sind dann über San Juan nach Santo Domingo geflogen. Da die Airline aber für unseren Transfer sowie die eine Hotelübernachtung übernommen hat und Essensgutscheine verteilt hat hatten wir hier auch keine Ansprüche.
                                          So etwas ist ärgerlich, kann aber wohl auf Fernreisen mit Zubringer Flügen immer wieder passieren.
                                          Wem das zu stressig ist, dem kann ich eigentlich nur raten Mallorca, Griechenland oder die Kanaren zu buchen.

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