CONDOR DE6671 - Einfach in Köln abgesetzt !
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Tja, dann ist es wohl an mir, mich zu entschuldigen, was ich gerne tue. Ich hab deinen Beitrag wohl total falsch verstanden, was mir leid tut. Schwamm drüber, okay?
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Also hier noch mal der Text aus dem EuGH Urteil.
"...wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d. h., wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen." EuGH C-402/07 und C‑432/07.Also Verspätung bei Ankunft von mehr als 3 Stunden -> Ausgleichszahlung (für die Strecke ACE-FRA 400€ pro Nase)
Und noch mal: Der Veranstalter wird sich vermutlich auf die sog. Frankfurter Tabelle beziehen. Die Pauschale Entschädigung gem. EuGH unabhängig bei der Airline geltend machen. Aber das wurde/wird ja in einem anderen Diskussionsfaden hier schon ausführlich besprochen
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Hallo...nach nunmehr 3 Wochen Wartezeit habe ich mal bei TUI angerufen. Leider konnte mein Fall noch nicht abschließend bearbeitet werden, da sie viel zu tun haben (wg. Sommerferien, Herbstferien, Aschewolke....so die Aussage). Derzeit dauert die Bearbeitung 6-8 Wochen, so der TUI-Kundenservice. Um die Fristen zu wahren werde ich die Sache wohl einem Anwalt übergeben.
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unnötig = unnötige privatmeinung

ich würde in einem derart klar liegenden Fall jedenfalls meinen Anwalt bemühen; schließlich kann den Herrschaften nur durch anwaltliche Fristsetzung Druck gemacht werden. Dass Belege keinesfalls reichen, zeigt sich ja aus den Äußerungen seitens TUI: bla bla aschewolke, bla bla ferien etc. etc...
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Ich denke es macht in diesem Fall Sinn einen Anwalt zu beauftragen. Bis zu einem gewissen Punkt kann man den Schriftverkehr mit dem Reiseveranstalter und der Fluggesellschaft auch selbst führen.....das stimmt. Jedoch habe ich die letzten Wochen ziemlich viele Informationen erhalten und Gespräche über dieses Thema geführt.....ab einem gewissen Punkt kommt man ohne Anwalt einfach nicht weiter. Daher macht es Sinn von Anfang an einen Anwalt mit der Sache zu betrauen, damit die Gegenseite einen auch ernst nimmt.
Ich melde mich, sobald sich was tut......danke für die Beiträge!
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Meine Erfahrung "mit Anwalt":
Die Antwort auf das erste Schreiben des Anwalts kam innerhalb einer Woche, allerdings mit der Bitte um Verständnis für eine anfallende Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen.
@traveller
Und wenn man hier im Forum des öfteren mitliest, erhält man einen kleinen Eindruck davon, wie viele Urlauber nach dem Urlaub Beschwerdebriefe an die RV schicken.
(Spreche hier aber nicht von dir, tom99
)
Demzufolge ist die "Wartezeit" schon irgendwie verständlich
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Finde ich wirklich prima zur "Wahrung der Interessen" einen Anwalt hinzuzuziehen. Auch diese armen Kerle müssen ja irgendwie ihr Geld verdienen und sie bekommen es auf jeden Fall, egal von wem.
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Hallo....ich wollte Euch mal ein kurzes update geben.....Condor hat sich bisher noch nicht zu den Vorfällen geäußert, aber TUI hat uns heute ein Antwortschreiben geschickt.
"Sehr geehrter .......,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Bitte entschuldigen Sie die lange Wartezeit auf unsere heutige Antwort.
Sie haben sich auf rundum schöne Ferien auf Lanzarote gefreut. Leider verlief der Rückflug nicht ganz reibungslos. Das Flugzeug ist mit einer Verspätung von 45 Minuaten in Deutschland angekommen und zudem nicht in Frankfurt sondern in Köln gelandet.
Einen Ausgleich für die Flugverspätung können wir allerdings nicht anbieten. Generell gelten bei Pauschalreisen Flugverspätungen bis zu vier Stunden als zumutbar. Diese Relegung ist keine TUI Besonderheit, sondern sie betrifft nach der deutschen Rechtsprechung alle Pauschalreisen.
Zusätlich hatten Sie Mehrkosten für die Weiterfahrt nach Hause. Diese Kosten können wir nicht übernehmen. Wir wissen, dass diese Entscheidung hart erscheint. Deshalb möchten wir Ihnen unsere Haltung erläutern:
Unser gemeinsamer Vertrag endet grundsätzlich beim Eintreffen am Flughafen, unabhängig davon, ob der Flug pünktlich oder verspätet ankommt. Auch wenn Ihre weitere Heimreise anders als geplant organisiert werden musste, besteht kein Anspruch auf eine Kostenübernahme.
.......
Da uns Ihre Zufriedenheit ein besonderes Anliegen ist, kommen wir Ihnen heute dennoch entgegen. Wir hoffen, dass der beiliegende Reisegutschein über 75 Euro dazu beitragen kann, Ihre Enttäuschung etwas zu mildern.
Wir freuen uns, wenn Sie uns auch zukünftig Ihr Vertrauen schenken und der Gutschein den Grundstein einer neuen Reise mit der TUI bildet.
Für Ihren nächsten Urlaub wünschen wir Ihnen schon jetzt alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre TUI Kundenservice"

War wohl nicht anders zu erwarten.....schade, dass es ohne den Rechtsweg nicht geht. Jetzt folgen halt die nächsten Schritte....ich halt Euch auf dem laufenden.
Lg
Tom
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Bei TUI kommst Du ohne Anwalt nicht weiter.
Wie ich hier in einem Forum schon über eine Kenia Safari (vor vielen Jahren) schrieb ,(möchte nicht nochmal den ganzen Sachverhalt darstellen)
nach meiner Reklamation: ....wenn Sie keinen Safarigeist haben, fahren Sie nach Hodenhagen in den Tierpark! Hatte bei TUI eine Superluxussafari gebucht, kamen aber in einem Ersatz"Zeltkamp" unter. Da wurde meine Frau wütend und schaltete einen Anwalt ein. Bekamen dann 3000,-DM wieder.
Das Motto damals. Die Reise mit dem" Schutzengelservice".
Gruß
Siegi -
tom99 wrote:
Unser gemeinsamer Vertrag endet grundsätzlich beim Eintreffen am Flughafen, unabhängig davon, ob der Flug pünktlich oder verspätet ankommt.Fragt sich nur an welchem Flughafen oder wie...

100 Punkte für Europas größtes Touristikunternehmen! -
Nichts für ungut ... aber würde vielleicht die Erkenntnis weiterhelfen, dass für den Sachverhalt nicht die TUI, sondern der Leistungsträger für den Flug der Ansprechpartner ist? In diesem Fall ist das die Condor Flugdienst GmbH in Kelsterbach, die zumindest einigermaßen unstrittig die Kosten für die Weiterreise übernehmen muss.
Weitere Erstattungsansprüche bestehen m.E. nicht; ich würde auf Grund des geringen Streitwertes ergo unbedingt zunächst einen Klärungsversuch mit dem Leistungsträger anraten.
:?Die jeweiligen Zuständigkeiten sind im Übrigen den AGB´s der Veranstalter unschwer zu entnehmen, bzw zahlreich hier im Forum kommuniziert.
Bevor man "ein Punktesystem" entwickelt, ist es wohl ratsam, einmal den richtigen Busch anzubellen.

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@VonScmeling
Deinen
Beitrag verstehe ich absolut nicht.
Es handelte sich doch um eine Pauschalreise oder?Vertragspartner für die Pauschalreise ist nunmal der Reiseveranstalter.
Vertragbestandteil dieser Pauschalreise war u. A der Transport von A nach B und wieder
zurück nach A. Dieser Vertragsbestandteil wurde nicht erfüllt, also ist der VERTRAGSPARTNER
schadensersatzpgflichtig und haftet daher auch für die Fehler seiner Erfüllungsgehilfen (Fluggesellschaft)
Wo ist das Problem?
Gruß
Uwe -
Vielleicht erhellt sich der Sinn meines Beitrages nach der genauen Lektüre der AGB´s des Veranstalters?
Pauschalreisen zu buchen bedeutet keinesfalls, pauschale Verantwortlichkeit im Falle nicht vertragsgemäß erfüllter Leistungsbestandteile.
Die Stellungnahme des Veranstalters ist dahingehend ja wohl eindeutig ...Ansprechpartner für die zu erstattenden Zusatzkosten ist unstrittig der Leistungsträger Fluggesellschaft.
Der Vermittler definiert vollkommen unzweifelhaft, in welchem Rahmen er für die zu erbringenden Leistungen vertraglich bindend gerade steht, und inwieweit das Mosaik an die jeweiligen Leistungsträger weitergereicht ist.Erstattbar sind sowieso nur die zusätzlich erbrachten Kosten für die Weiterreise, ergo ein Streitwert, der keinen Anwalt der Republik unfassbar motiviert, es sei denn, er vereinbart eine Bezahlung nach Stundensätzen.
Ich frage mich eben, warum man sich gewaltig auf die Brust trommelt, wenn man vor der falschen Behörde vorträgt? -
Hallo von Schmeling
iVelIleicht erhellt sich der Sinn meines Beitrages nach der genauen Lektüre der AGB´s des Veranstalters?
Ich bestreite die Wirksamkeit derartiger Klauseln im AGB. Welche Sinn hat das
Produkt Pauschalreise oder überhaupt die Institution Reiseveranstalter, wenn sich diese Ihrer vertraglichen Verpflichtung in den AGBs entziehen kann.Ansprechpartner für die zu erstattenden Zusatzkosten ist unstrittig der Leistungsträger Fluggesellschaft.
Genau das bestreite ich aber... -
Na gut,dann bestreite es ... ich bewzeifle, dass deine Haltung dem betroffenen User hilft, der sich überdies formal mit den AGB´s einverstanden erklärt hat.
(Gelesen hat er sie offenkundig nicht!)
Künftig werden wir also den Laden zur Kasse bitten wollen, wenn die dort gekauften Schuhe uns Blasen bescheren ...

Edit:
Der schwindenden Sinnhaftigkeit des Produktes "Pauschalreise" nicht nur im Sinne der Verantwortlichkeit stimme ich sogar zu! -
@tom99
Repetierend ... deine Adresse für die Reklamation ist Condor und nicht TUI, ich empfehle dir vor jeglicher Drohgebährde dort noch einmal höflich um Erstattung der zusätzlichen Kosten anzusuchen.
Das erscheint mir allemal sinnvoller, als die Investition in lange Ledermäntel (trägt man nie wieder!), Hüte (dto) und Dornengebüschrollen (ohne Worte!) ...

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Hallo....vielen Dank für die Beiträge. Ich habe die Sache schon vor einiger Zeit einem Anwalt übertragen, der sich auf Reiserecht spezialisiert und mit Condor und Tui ausreichend Erfahrung gesammelt hat. Ich wollte einfach nur mal einen kurzen Zwischenstand geben und werde mich wieder melden, sobald sich was tut. Sowohl gegen TUI als auch gegen Condor werden jetzt die nächsten Schritte eingeleitet. Es kann nicht sein, dass man irgendwo an einem Flughafen abgesetzt wird und dann ist
für die Unternehmen alles geregelt....ich bezweifle, dass ein Gericht sich mit den Ausflüchten in die AGB's einverstanden erklärt. Aber bisher sind es ja unterschiedliche Meinungen die hier geäußert werden und das ist auch gut so....dadurch erhält man neue Informationen und überdenkt seinen Standpunkt noch einmal.....dafür ein DANKE !Lassen wir jetzt einfach mal den Rechtsweg entscheiden und schauen was passiert....in diesem Sinne ......
Tom
