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Ankunft-Flughafen geändert

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • safira56S Offline
    safira56S Offline
    safira56
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo
    Wir haben eine Reise vom 22.Dez.nach Antalya gebucht.Abflug Zürich .Heute kommen die Tickets,Ankunft in Basel!Es gebe am 31 Dezember keine Flüge nach Zürich.Bei der Buchung wurde uns das aber bestätigt.Dazu kommt das der normale Abflug um 11Uhr währe,dieser neue jetzt um 6Uhr morgens!Pro Person würden wir 20Euro zurückerstattet bekommen.Aber der Zug von Basel nach Zürich kostet ja schon mehr.Wir wohnen nur 15 Minuten von Zürich weg.
    Lg Sonya

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    • fraenniF Offline
      fraenniF Offline
      fraenni
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Diesen Beitrag hast Du aber auch schon im Reiseveranstalter - Forum gestellt. 😉
      Bei einer Pauschalbuchung sind Flughafen, Fluggesellschaft und Flugzeiten unverbindlich.
      Auszug AGB Schauinsland:
      9. Flugreisen

      **a)** Es gelten im Allgemeinen die mit den Reisepapieren ausgegebenen Flugpläne. **Änderungen**der **Flugzeiten**oder der **Streckenführung**, auch kurzfristig, sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Gleiches gilt für den **Austausch** des vorgesehenen **Fluggerätes**und den **Einsatz**eines weiteren **Luftfrachtführers**. Der Veranstalter wird den Kunden unmittelbar nach Kenntnis von solchen Umständen gemäß Ziff. 10 informieren. Am Zielort geschieht dies durch Aushang an den Informationstafeln oder Abdruck in den Informationsmappen, die sich in der jeweiligen Ferienanlage befinden oder durch die Reiseleiter direkt. Unabhängig davon obliegt es dem Kunden, sich wegen der Rückflug- bzw. Transferzeiten 24 Stunden vor dem vorgesehenen Abflugtermin über die örtliche Vertretung telefonisch oder mit Hilfe der Infotafeln oder -mappen zu informieren.
      

      "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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      • gabriela_maierG Offline
        gabriela_maierG Offline
        gabriela_maier
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Änderung der Streckenführung bedeutet, das vor dem Zielflughafen auch ein weiterer Flughafen angeflogen werden kann. Der RV bleibt aber verpflichtet, den Reisevertrag einzuhalten, und den Urlauber -wie gebucht- von A nach B zu befördern. Wird der ursprüngliche Zielflughafen nicht angeflogen obliegt dem RV die Organisation einer Ersatzbeförderung. Eine angebotene Geldpauschale mit dem unausgesprochenen Gedanken: jetzt sieh mal zu wie du damit nach Hause kommst ist rechtlich nicht in Ordnung.

        Gruss Gabriela

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        • curiosusC Offline
          curiosusC Offline
          curiosus
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich bin da überfragt, aber wird das in der Schweiz ebenso gehandhabt wie in Deutschland? 😉

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich kann mir nicht vorstellen, das in der Schweiz die Grundelemente eines Vertrages, nämlich Leistungsbeschreibung und Preis dafür, anders sein sollten als bei uns. Auch in der Schweiz müssten gegfl. die Konsequenzen für einen solchen Fall in den AGB eindeutig fixiert sein.

            Gruss Gabriela

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mkfpaM Offline
              mkfpaM Offline
              mkfpa
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich kenne zwar auch das Schweizer Recht nicht aber ich gehe, genau so wie Gabriela, davon aus dass auch dort vertraglich vereinbarte Leistungen zu erbringen sind.
               
              Und vereinbart war nun mal der Transport von Zuerich nach Antalya und wieder zurueck nach Zuerich.
               
              In Deutschland gibt es, wenn ich mich nicht irre, neben den tatsaechlich entstandenen Kosten sogar noch 5% Reisepreisminderung als Entschaedigung.
               
              Die Angebotenen 20.- Euro wuerde ich deshalb nicht akzeptieren.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • safira56S Offline
                safira56S Offline
                safira56
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @danke Gabriela_maier
                 
                Besten dank für deine Infos.Wir haben über einen Deutschen Reiseveranstalter gebucht.Wir gehen davon aus das die AGB's somit auch für Reisen ab der Schweiz gültig  sind.Es geht mehr darum,dass keine Info erfolgt ist bereffend der Flugplanänderung,sondern einfach die Tickets zugestellt wurden.Die bisher gemachten Angebote reichen nicht mal als Ersatz für den Transport von Basel nach Zürich.
                Lg Sonya

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                • mawotaM Offline
                  mawotaM Offline
                  mawota
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo
                   
                  Die AGB's des deutschen RV sind so nicht anwendbar, da du in der Schweiz wohnst. Lies die Bestimmungen durch und erfahre, dass du eigentlich keine Rechte hast bzw diese vor einer deutschen Stelle anbringen müsstest. Von Zürich nach Basel zu reisen und dies erst noch mitten in der Nacht, das ist wohl der Preis für speziell günstige Angebote.
                  Dass der Flughafen einfach so geändert wird eine Spezialität der deutschen RV. Bei den Schweizer Veranstaltern kommt eine Verschiebung Zürich nach Basel nicht vor - auf jedenfall nicht ohne eine Info und einer massiven Reduktion.
                   
                  Deutsche RV (Airtours) hab ich auch schon gebucht, aber nur für Hotelaufenthalte, wo dann auch alles prima geklappt hat. Aber Airtours ist wohl auch etwas spezielles.
                   
                  Gruss Markus

                  Im Leben wie auf Reisen:
                  Qualtität ist wichtiger denn billig

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                  • safira56S Offline
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                    safira56
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Guten morgen Markus
                    Nein das ist ein Angebot für einen ganz normalen Preis vom Schauinsland.Flieger ist SunExpress.Bekomme heute noch Antwort vom Reisebür,ev fliegen wir nach 7,statt 9 Tage nach Hause,dann können wir in Zürich landen,mal abwarten.
                    Schönen Tag
                    Lg Sonya
                    ps .Ist uns  aber auch bei superfrühbucher Preisen noch nie passiert!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • chepriC Offline
                      chepriC Offline
                      chepri
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hi,

                      die AGB sind natürlich auch in der Schweiz Bestandteil des Reisevertrags. Interessant ist allenfalls, nach welchem nationalem Recht ihre Rechtmäßigkeit bei Zweifeln zu überprüfen ist.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mawotaM Offline
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                        mawota
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @chepri
                         
                        hallo
                         
                        So ganz stimmt das nicht. Auch TUI hat im Deutschland Katalog eine Schweizer AGB Ausführung dabei, welche sich wesentlich von der deutschen Ausgabe unterscheidet.
                        Gerichtsstand ist bei dieser Liste TUI Suisse, obwohl aus den deutschen Katalog gebucht. Bei Buchung in Konstanz ist die deutsche AGB gültig, welche aber einige Punkte für Schweizer aufgrund des Gerichtsstandes in Deutschland gar nicht klagbar sind.
                         
                        Gruss Makrus

                        Im Leben wie auf Reisen:
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                        • chepriC Offline
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                          chepri
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Na ist doch klar, wenn es einen Reisevertrag gibt, in welchem auf die Schweizer AGB verwiesen wird, sind die eben Bestandteil des Reisevertrags.
                          Aber es war weder von der TUI, noch von der Existenz mehrerer AGB's die Rede. Und unter diesen Voraussetzungen gelten die AGBś, die man mit dem Reisevertrag bekommt, natürlich auch in der Schweiz, oder in Timbuktu.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maier
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Die Reise wurde bei Schauinsland gebucht. Es ist völlig normal, das deutsche Veranstalter auch Abflüge von ausländischen Flughäfen anbieten. Und dann gelten dafür auch die inländischen AGB des RV`s, sofern nichts anderweitig darin festgelegt wurde. Demzufolge muss ein Schweizer Staatsbürger im Streitfall den RV in Deutschland verklagen. Es ist juristisch nicht relevant, ob diese Reise in der Schweiz oder in Deutschland gebucht wurde.

                            Für den hier zur Diskussion stehenden Abflug am 22.12. würde ich den RV mit Fristsetzung auffordern, den Reisevertrag zu erfüllen. Falls er das nicht kann, müsste vom Reisenden eine Alternative angekündigt werden Z.B. eine Taxifahrt von Zürich nach Basel. Was für den Reiwsenden zumutbar ist entscheidet nicht der RV, das entscheiden immer noch die Gerichte, die den Einzelfall beurteilen. Der Reisende muss nicht den unbequemsten Weg -weil der billigste- akzeptieren.

                            Gruss Gabriela

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • mawotaM Offline
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                              mawota
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo Gabriela
                              Relevant wo gebucht wurde ist es wohl wirklich nicht. Aber soll die Schweizerin wirklich sich in Deutschland einen Anwalt nehmen und die Firma verklagen. Das kann ja wohl nicht dein Ernst sein. Somit steht die Kundin doch einfach aussen vor. Wenn Schauinsland auf das Schreiben nicht reagiert hat man einfach Pech gehabt.
                              Du kannst dir wahrscheinlich auch vorstellen, wieso wir hier eine Jahres-Versicherung für Annullationskosten, Extrarückreise und soweiter im Umfang von bis zu 25'000 Euro für nur 75 Euro im Jahr buchen können - weil hier weniger Geld für die Anwälte draufgeht... 😉
                               
                              Im übrigen hat Sunexpress am 22.12. einen Flug Zürich - Antalya um 18.50 Uhr und einen Rückflug am 31.12.2010 um 06.50 ab Antalyia nach Zürich.
                              Eine Buchung beim Reiseveranstalter oder Reisebüro ihres vertrauens hätte da wohl Ärger vermieden.
                               
                              Gruss Markus - der sich manchmal auch über ärgerliche Kleinigkeiten aufregen kann, aber nicht immer gleich die Anwälte auf den Plan rufen muss.

                              Im Leben wie auf Reisen:
                              Qualtität ist wichtiger denn billig

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • chepriC Offline
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                                chepri
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Gabriele hat ja nicht geschrieben, dass in diesem Fall die TE klagen soll, sondern lediglich dargestellt, dass es durchaus möglich ist, dass ein Schweizer Staatsbürger sein recht in Deutschland suchen muß. Dies wohl deshalb, weil es hieß, die deutschen AGB's würden in der Schweiz nicht anwendbar sein, was schlichtweg falsch ist.
                                Im übrigen dürften zum jetzigen Zeitpunkt die Aussichten auf eine erfolgreiche Klage nicht besonders hoch sein.
                                Was den Zusammmenhang zwischen Jahresversicherungen und Anwaltskosten angeht, muß ich gestehen, dass ich diesen nicht verstehe. Keine Versicherung dieser Welt wird irgendeine Leistung erbringen, wenn sie auch nur die geringste Möglichkeit ahnt, jemand anders könnte vorrangig verpflichtet sein.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • mawotaM Offline
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                                  mawota
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                                  #16

                                  Hallo Chepri
                                   
                                  Vielleicht sollte ich mit leerem Magen nix schreiben... Aber eigentlich wollte ich nur meine Verwunderung ausdruck geben, dass sehr viele Beiträge immer den Spruch "dann nehm ich mir einen Anwalt" beinhalten, auch wenn es um kleinere Kosten geht.
                                   
                                  Im letzten Jahr hatte ich ein Ehepaar aus Deutschland, welches mit mir auf eine tolle Reise kommen wollte. Ich empfahl dann so eine Jahresversicherung (inkl. Annullations- und Extrarückreiseschutz), welche bei uns - ohne Selbstbehalt - zwischen 80 und 120 Euro kostet und dabei Reisen von bis zu 15000 oder mehr Euro abdeckt. Als ich dann ein Angebot von einem der grössten Reiseversicherer (auch eine Schweizer Firma) bekam, stelle ich fest, dass dies für die Deutschen über 430 Euro kosten sollte. Ich hab dann dort angerufen und bekam die Antwort, dass dies schon richtig sein. In Deutschland hätten die Versicherer viel höhere Kosten für Anwälte und Gerichtsgebühren...
                                   
                                  Bei den AGB hast du schon recht, aber für einen kleineren Betrag oder eine Rückforderung aus Streitigkeiten haben wir in der Schweiz mit bei ausländischen RV mit gerichtsstand D einen schweren Stand.
                                   
                                  Gruss Markus

                                  Im Leben wie auf Reisen:
                                  Qualtität ist wichtiger denn billig

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    chepri
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    mawota wrote:
                                    ....Aber eigentlich wollte ich nur meine Verwunderung ausdruck geben, dass sehr viele Beiträge immer den Spruch "dann nehm ich mir einen Anwalt" beinhalten,...

                                    Da hast du vollkommen recht, die meisten schreiben ja sogar "da geh ich dann zu meinem Anwalt", so als ob es zum guten Ton gehöre, nicht nur "seinen" Pyschotherapeuten, sondern auch seinen Rechtsbeistand zu haben. Aber ich glaube, viel davon ist nur Dampf ablassen. Wobei ich mir schon vorstellen kann, dass hierzulande der Gang zu Gericht schneller erfolgt, als im Nachbarländle.

                                    LG
                                    chepri

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                                      mawota
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @Chepri
                                       
                                      Wobei es zwei Formen der Verkleinerung gibt, welche wir nicht verwenden - das Ländle ist Lichtenstein - wir bleiben immer das Land und der Franken nie - gar nie zu einem Fränkli verkommt - 😆   da können wir dann heftig werden...haha
                                       
                                      Oha - dann hast du auch keinen eigenen Anwalt - schrecklich - wie können wir auch nur überleben in dieser harten, ungerechten Welt - wo doch sonst jeder einen hat oder einen kennt.

                                      Im Leben wie auf Reisen:
                                      Qualtität ist wichtiger denn billig

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                                        #19

                                        @Markus
                                        Das ist eben genau der Flug 31 Dez -XQ 0120 Y den Sun-Express uns gestrichen hat...
                                         
                                        Wir fliegen jetzt 2 Tage vorher nach Hause ,dafür dürfen  wir noch zusätzlich für s  Umbuchen vom Hotel 50 Euro bezahlen.
                                        Hotel alleine für 9 Tage  haben wir 800Euro bezahlt  ,Titanic in Lara.jetzt für 7 Tage allso 2 Tage weniger alls gebucht 754Euro..komische Rechnung.
                                        Lg Sonya

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Wer will denn überhaupt noch RV kritisieren ? Sie sind wie sie sind, sie handeln wie sie immer handeln, sie sind zäher als Leder, schweigen so lange wie es geht, negieren grundsätzlich fast alles, lassen höchstens mal einen Brosamen vom Tisch fallen und wollen das noch als "wohlmeinende Geste" verkaufen.

                                          Aus Sicht der RV: geht doch, oder ? Alles richtig gemacht !!

                                          Gruss Gabriela

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