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Flugabbruch aufgrund eines Notfalls

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mimi123M Offline
    mimi123M Offline
    mimi123
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
     
    ich wende mich mal mit folgendem Problem an euch und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Auf unserem letzten Flug (Pauschalreise Langstrecke) ist uns folgendes passiert: Wir sind ab München mit etwas Verspätung um 14:00 Uhr abgeflogen und ca. nach 15 Minuten kam die Durchsage, ob ein Arzt an Bord wäre. 1 Stunde später (wir waren gerade über London) kam die Durchsage, dass wir einen Notfall an Bord hätten und deshalb sofort umkehren müssen. Es wurde entschieden, dass wir zurück nach Köln fliegen, also ging es für uns 1,5 Stunden wieder zurück. Da wir eigentlich viel zu schwer waren, um zu landen, wurden die Bremsen so stark belastet, dass wir als "Notlandung" gemeldet wurden. Nach der geglückten Landung wurde der Passagier (Herzinfarkt) zum Krankenhaus gebracht. Nach fast 2 Stunden Wartezeit im Flieger wurde uns dann mitgeteilt, dass wir nicht weiterfliegen können. Der Techniker benötigte mehrere Stunden, um die Sicherheit eines Weiterfluges zu gewährleisten. Auch die Crew war ja über ihre Zeit und durfte nicht mehr weiterfliegen. Wir mussten alle aussteigen und wurden in Hotels gebracht. Unseren Flug konnten wir erst am nächsten Tag um 9:00 Uhr fortsetzen. Dies entspricht einer Flugverschiebung um 18 Stunden. Hat man hier einen Erstattungsanspruch lt. der neuen Fluggastverordnung? Auslöser war zwar der Notfall des Passagiers aber durch die "Notlandung" kam es zu einem technischen Defekt des Fliegers und aufgrund dessen konnten wir nicht weiterfliegen.
     
    Kann hier jemand was dazu sagen?
    Titel geändert

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...mir fehlen die Worte. Jemand hat einen Herzinfarkt erlitten, daher wurde der Flug abgebrochen um ihn ärztlich versorgen zu können, daraus nunmehr "Ansprüche" ableiten zu wollen ist mir mehr als unverständlich, es ist meiner Meinung nach einfach nur unglaublich... :?

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      • maternus69M Offline
        maternus69M Offline
        maternus69
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        eher unfassbar daraus kapital schlagen zu wollen 😞 😞 😞

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK 1
          KourionK 1
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Das darf doch nicht wahr sein...  😱
           
          Und nein - dazu kann man nichts mehr sagen...

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • soosiS Offline
            soosiS Offline
            soosi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            mimi123 wrote:
            Hat man hier einen Erstattungsanspruch lt. der neuen Fluggastverordnung?

            Das meinst Du doch nicht wirklich Ernst oder???

            Es gilt  doch erstmal ein Menschenleben zuretten

            Vaya con Dios y quiêreme como soy

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            • demiD Offline
              demiD Offline
              demi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @mimi123

              die Zukunft möge dich vor solch einer Situation bewahren und vor allem davor, dass es bei einem lebensbedrohlichen Zustand noch Menschen gibt die versuchen daraus Kapital zu schlagen… abartig bizarr…

              Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Ahotep2A 1
                Ahotep2A 1
                Ahotep2
                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Kapital schlagen aus der Not anderer 😞 Geschmacklos!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • ReiseneulingR Offline
                  ReiseneulingR Offline
                  Reiseneuling
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  .
                  ..in der heutigen Zeit ist es doch kein Wunder das jeder aus irgend einer " Geschichte "
                  versucht Kapital zu schlagen.Hier finde ich  ist das " Fass wohl zum Überlaufen " gebracht worden.
                  Vollkommen unverständlich , weil es  sich hier wohl um einen Notfall gehandelt hat und wohl durch die Aktion ein Menschenleben gerettet wurde.
                  Ich wünsche dem betroffenen Passagier das er auf dem Wege der Besserung ist und sich von den Strapazen erholt.
                  @mimi123
                  Manchmal ist es besser zu schweigen als Ratschläge einzufordern.

                  LG
                  Marita

                  Freunde.........kommen und gehen,
                  nur Deine Feinde sind immer da.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • chepriC Offline
                    chepriC Offline
                    chepri
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    So stimmt das aber nicht! Der TE rügt, dass der Flieger nicht weiterfliegen konnte, weil ein technischer Defekt vorlag. Ob er seine Frage auch stellen würde, wenn nach dem Abtransport (und der hoffentlichen Rettung des Passagiers) der Flieger unverzüglich wieder gestartet wäre, wissen wir nicht. Und lassen wir das Persönliche mal beiseite und untersuchen die Sache rein theoretisch: Gibt es nun einen Ersatzanspruch wenn ein Flieger wegen eines kranken Passagiers umkehrt und es deshalb zu einer erheblichen Flugverspätung kommt? So rein gefühlsmäßig würde ich Nein sagen.
                    Was ist aber im vorliegendem Fall, wo zwar der Notfall Ursache der Landung war, der techn. Defekt aber den Weiterflug verhinderte?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • soosiS Offline
                      soosiS Offline
                      soosi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      chepri wrote:
                      So stimmt das aber nicht! Der TE rügt, dass der Flieger nicht weiterfliegen konnte, weil ein technischer Defekt vorlag.

                      ...denke der technische Defekt resultiert hieraus

                      mimi123 wrote:
                      Da wir eigentlich viel
                      zu schwer waren, um zu landen, wurden die Bremsen so stark belastet,
                      dass wir als "Notlandung" gemeldet wurden.

                      Sicherheit muss immer vorgehen...

                      Vaya con Dios y quiêreme como soy

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mannigeM Offline
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                        mannige
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Wer den Beitrag von Mimi 123 richtig liest wird verstehen was er damit gemeint hat.
                        Er ist nicht verärgert über die Rückkehr, sondern über die lange Wartezeit und das der Flieger nicht sofort wieder weiterfliegen konnte.Hotelunterbringung erfolgte ja.
                        Durch den Notfall ( Notlandung) entstand ein technischer Defekt der einen Weiterflug nicht gestattet hat.
                        Die Frage nach einer Entschädigung wegen einer Flugverschiebung wegen eines technischen Defekt halte ich für legitim.
                        TE hat sicherlich die Überschrift unglücklich gewählt daher wohl die Empörung. 😉

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          mimi123 wrote:
                          Hat man hier einen Erstattungsanspruch lt. der neuen Fluggastverordnung?

                          Nein ... denn vermutlich wirst du noch immer auf eine Anwort auf die Kernfrage deines Beitrages warten?!

                          Google doch gelegentlich mal den Begriff "Mitgefühl" und mach dir über das Unwort "*******" Gedanken ...
                          Davon abgesehen hätte sich die Frage bei genauer Lektüre der Voraussetzungen für eine Erstattung erübrigt.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • KourionK 1
                            KourionK 1
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Resüme:

                            • Passagiere alle heil bei "Notlandung" runtergekommen
                            • Flugzeug nicht
                            • dadurch Verspätung
                            • demzufolge "Ansprüche" stellen
                               
                              Und den letzten Satz dazu verkneife ich mir lieber...

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • anjuanaA Offline
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                              anjuana
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Eine Fluggesellschaft haftet grundsätzlich für Flugausfälle, die durch technische Defekte verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um “außergewöhnliche Umstände”. Dies ist anzunehmen, wenn die Ursache nicht im normalen Geschäft der Fluggesellschaft zu suchen ist.

                              Im Beitrag des TE  handelt es sich meines Erachtens um "außergewöhnliche Umstände",
                              also gibt es nichts. Allein die Frage dazu macht auch mich sprachlos.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • demiD Offline
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                                demi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                allmächt mannige :? ,

                                lt. TE basiert der technische Defekt aber aus der Notlandung…und nu ??? Zukünftig "lustig" bei Notsituationen weiter fliegen, damit eine evtl. anschließende längere Wartezeit vermieden wird ??? Na denne… dann Prost Mahlzeit 😱 😱

                                Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ich nehme an, dass es unter gewissen Voraussetzungen möglich ist, grad jede Anfrage nach Entschädigung "legitim" zu finden. Immerhin bleibt für den Ausdruck "legitim" ein gewisser Auslegungsspielraum.
                                  "Jeder hat so seine Meinung" ...

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    mannige
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    ..schon mal darüber nachgedacht das nicht jeder Schreiber  ein "Superexperte " ist wie
                                    sich hier einige Schreiber darstellen.??
                                    Ich nehme mal an, wenn TE soviel "geballte Fachkenntnis" hätte wie sie hier geschrieben wird,wäre sein Beitrag nicht entstanden.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • dreckbackeD Offline
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                                      dreckbacke
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ich kann hier über den TE nur mein Entsetzen äußern.
                                      😞  
                                       
                                      Hier ist ein Menschenleben aufgrund einer besonnen Entscheidung einer Crew gerettet worden - und aufgrund der daraus resultierenden Verspätung will jemand Kapital schlagen. Ich fasse es einfach nicht!!!!
                                       
                                      Aber so etwas zieht sich wohl immer mehr quer durch unsere Ellenbogengesellschaft - Hauptsache immer nur ich. Das Leid der anderen ist mir egal.
                                       
                                      Und übrigens - ich darf das anklagen. Bin Rettungssanitäter und Berufsfeuerwehrmann und setzte daher sogar ab und an mein Leben für andere oder das Allgemeinwohl aufs Spiel. 
                                       
                                      Ralf

                                      Meine Flugstatistik: 762.809 km 1031.51h 280 Flüge

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                                        demiD Offline
                                        demi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        so ein Quatsch mannige,

                                        schon mal was von ganz normaler Menschlichkeit gehört. Mitgefühl, Anteilnahme und das Ganze ohne jegliches Profitdenken... anscheinend nicht 😱 ... schade

                                        Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.

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                                        • KourionK 1
                                          KourionK 1
                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Lassen wir doch die "Fachkenntnisse" beiseite...
                                           
                                          Die Frage des TE in diesem Zusammenhang ist einfach ein Unding.
                                           
                                           Kann man sich nur noch fremdschämen...

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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