Flugabbruch aufgrund eines Notfalls
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Hallo,
ich wende mich mal mit folgendem Problem an euch und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Auf unserem letzten Flug (Pauschalreise Langstrecke) ist uns folgendes passiert: Wir sind ab München mit etwas Verspätung um 14:00 Uhr abgeflogen und ca. nach 15 Minuten kam die Durchsage, ob ein Arzt an Bord wäre. 1 Stunde später (wir waren gerade über London) kam die Durchsage, dass wir einen Notfall an Bord hätten und deshalb sofort umkehren müssen. Es wurde entschieden, dass wir zurück nach Köln fliegen, also ging es für uns 1,5 Stunden wieder zurück. Da wir eigentlich viel zu schwer waren, um zu landen, wurden die Bremsen so stark belastet, dass wir als "Notlandung" gemeldet wurden. Nach der geglückten Landung wurde der Passagier (Herzinfarkt) zum Krankenhaus gebracht. Nach fast 2 Stunden Wartezeit im Flieger wurde uns dann mitgeteilt, dass wir nicht weiterfliegen können. Der Techniker benötigte mehrere Stunden, um die Sicherheit eines Weiterfluges zu gewährleisten. Auch die Crew war ja über ihre Zeit und durfte nicht mehr weiterfliegen. Wir mussten alle aussteigen und wurden in Hotels gebracht. Unseren Flug konnten wir erst am nächsten Tag um 9:00 Uhr fortsetzen. Dies entspricht einer Flugverschiebung um 18 Stunden. Hat man hier einen Erstattungsanspruch lt. der neuen Fluggastverordnung? Auslöser war zwar der Notfall des Passagiers aber durch die "Notlandung" kam es zu einem technischen Defekt des Fliegers und aufgrund dessen konnten wir nicht weiterfliegen.
Kann hier jemand was dazu sagen?
Titel geändert -
...mir fehlen die Worte. Jemand hat einen Herzinfarkt erlitten, daher wurde der Flug abgebrochen um ihn ärztlich versorgen zu können, daraus nunmehr "Ansprüche" ableiten zu wollen ist mir mehr als unverständlich, es ist meiner Meinung nach einfach nur unglaublich... :?
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eher unfassbar daraus kapital schlagen zu wollen

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Kapital schlagen aus der Not anderer
Geschmacklos! -
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..in der heutigen Zeit ist es doch kein Wunder das jeder aus irgend einer " Geschichte "
versucht Kapital zu schlagen.Hier finde ich ist das " Fass wohl zum Überlaufen " gebracht worden.
Vollkommen unverständlich , weil es sich hier wohl um einen Notfall gehandelt hat und wohl durch die Aktion ein Menschenleben gerettet wurde.
Ich wünsche dem betroffenen Passagier das er auf dem Wege der Besserung ist und sich von den Strapazen erholt.
@mimi123
Manchmal ist es besser zu schweigen als Ratschläge einzufordern.LG
Marita -
So stimmt das aber nicht! Der TE rügt, dass der Flieger nicht weiterfliegen konnte, weil ein technischer Defekt vorlag. Ob er seine Frage auch stellen würde, wenn nach dem Abtransport (und der hoffentlichen Rettung des Passagiers) der Flieger unverzüglich wieder gestartet wäre, wissen wir nicht. Und lassen wir das Persönliche mal beiseite und untersuchen die Sache rein theoretisch: Gibt es nun einen Ersatzanspruch wenn ein Flieger wegen eines kranken Passagiers umkehrt und es deshalb zu einer erheblichen Flugverspätung kommt? So rein gefühlsmäßig würde ich Nein sagen.
Was ist aber im vorliegendem Fall, wo zwar der Notfall Ursache der Landung war, der techn. Defekt aber den Weiterflug verhinderte? -
chepri wrote:
So stimmt das aber nicht! Der TE rügt, dass der Flieger nicht weiterfliegen konnte, weil ein technischer Defekt vorlag....denke der technische Defekt resultiert hieraus
mimi123 wrote:
Da wir eigentlich viel
zu schwer waren, um zu landen, wurden die Bremsen so stark belastet,
dass wir als "Notlandung" gemeldet wurden.Sicherheit muss immer vorgehen...
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Wer den Beitrag von Mimi 123 richtig liest wird verstehen was er damit gemeint hat.
Er ist nicht verärgert über die Rückkehr, sondern über die lange Wartezeit und das der Flieger nicht sofort wieder weiterfliegen konnte.Hotelunterbringung erfolgte ja.
Durch den Notfall ( Notlandung) entstand ein technischer Defekt der einen Weiterflug nicht gestattet hat.
Die Frage nach einer Entschädigung wegen einer Flugverschiebung wegen eines technischen Defekt halte ich für legitim.
TE hat sicherlich die Überschrift unglücklich gewählt daher wohl die Empörung.
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mimi123 wrote:
Hat man hier einen Erstattungsanspruch lt. der neuen Fluggastverordnung?Nein ... denn vermutlich wirst du noch immer auf eine Anwort auf die Kernfrage deines Beitrages warten?!
Google doch gelegentlich mal den Begriff "Mitgefühl" und mach dir über das Unwort "*******" Gedanken ...
Davon abgesehen hätte sich die Frage bei genauer Lektüre der Voraussetzungen für eine Erstattung erübrigt. -
Eine Fluggesellschaft haftet grundsätzlich für Flugausfälle, die durch technische Defekte verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um “außergewöhnliche Umstände”. Dies ist anzunehmen, wenn die Ursache nicht im normalen Geschäft der Fluggesellschaft zu suchen ist.
Im Beitrag des TE handelt es sich meines Erachtens um "außergewöhnliche Umstände",
also gibt es nichts. Allein die Frage dazu macht auch mich sprachlos. -
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Ich nehme an, dass es unter gewissen Voraussetzungen möglich ist, grad jede Anfrage nach Entschädigung "legitim" zu finden. Immerhin bleibt für den Ausdruck "legitim" ein gewisser Auslegungsspielraum.
"Jeder hat so seine Meinung" ... -
..schon mal darüber nachgedacht das nicht jeder Schreiber ein "Superexperte " ist wie
sich hier einige Schreiber darstellen.??
Ich nehme mal an, wenn TE soviel "geballte Fachkenntnis" hätte wie sie hier geschrieben wird,wäre sein Beitrag nicht entstanden. -
Ich kann hier über den TE nur mein Entsetzen äußern.
Hier ist ein Menschenleben aufgrund einer besonnen Entscheidung einer Crew gerettet worden - und aufgrund der daraus resultierenden Verspätung will jemand Kapital schlagen. Ich fasse es einfach nicht!!!!
Aber so etwas zieht sich wohl immer mehr quer durch unsere Ellenbogengesellschaft - Hauptsache immer nur ich. Das Leid der anderen ist mir egal.
Und übrigens - ich darf das anklagen. Bin Rettungssanitäter und Berufsfeuerwehrmann und setzte daher sogar ab und an mein Leben für andere oder das Allgemeinwohl aufs Spiel.
Ralf
