Wer haftet?
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Wer haftet in diesem Fall?
Fluggesellschaft, Veranstalter oder Vermittler?Es wurde eine Pauschalreise gebucht im Internet, Städtereise (Hotel und Flug), der Name der Website b stellt sich nach Buchung als Reisevermittler dar, Reiseveranstalter ist m, beide haben die gleiche Adresse.
Bei dieser Pauschalreise wird nun der Rückflug storniert kurz vor Abflug. Netterweise werden die Passagiere umgebucht und für eine Übernachtung in ein Hotel verfrachtet mit der Zusage für Abendessen und Frühstück. Das Hotel lehnt die Leistungen Frühstück und Abendessen ab.
Wer erstattet die Kosten? -
Ich gehe mal davon aus, das die Städtereise mit Flug und Hotel für letzteres nur mit Frühstück gebucht wurde.
Der Hotelier hat mit dem RV keine anderweitigen Verträge abgeschlossen, so das sein Verhalten völlig korrekt ist, sprich, wenn du weitere Leistungen in Anspruch nimmst muss du dafür in Vorlage treten.
Dein Anspruchspartner ist ausschliesslich der Reiseveranstalter. Sollte daher auch kein grosses Problem geben. Es sei denn, er meldet vor der Erstattung noch Konkurs an.
Gruss Gabriela
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Fällt im Rahmen einer Pauschalreise der vom Reiseveranstalter geschuldete Rückflug aus, so sind folgende Dinge zu beachten:
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Ansprüche aus der Fluggasstverordnung wegen Ausfall des Rückflugs sind direkt an die Fluglinie zu richten (Vorsicht: Fristenverfall!)
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Ansprüche wegen nicht korrekt erbrachter Reiseleistung sind an den Reiseveranstalter zu stellen: a) Gewährleistungsansprüche - in diesem Fall der geschuldete Rückflug --> wurde einen Tag später durchgeführt: keine weiteren Ansprüche; b) Schadenersatzansprüche: Kosten für Verpflegung (Belege!), zusätzlicher Urlaubstag (Bestätigung der Firma notwendig!), Verdienstausfall (Nachweis notwendig!)
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Konkret ist es so, dass uns von der Airline für die zusätzlich Unterbringung im Hotel, für die wir übrigens sehr dankbar sind bei den derzeitigen Zuständen in London, Verpflegung zugesichert wurde, die aber vom Hotel nicht erbracht wurde ohne Zahlung.
Wir haben lediglich Abendessen in Anspruch genommen. Wer erstattet den nun, die Airline oder der Veranstalter? -
Ganz ehrlich Sue, ich würde das Ganze einfach vergessen ... wenn man sich gut um Euch gekümmert hat und Euch ein Hotel besorgt hat, ist das bei den derzeitigen Verhältnissen schon viel wert und spricht für den Veranstalter ...
Und wegen ein paar Euro (denn ich glaube kaum, dass man Euch ein umfangreiches Frühstücksbuffet und ein opulentes Dinner versprochen hat ) würde ich das Ganze jetzt nicht weiterverfolgen ... auch wenn Du "im Recht" bist, irgendwo sollte man da für sich selbst eine Grenze ziehen ... zumal ja der Veranstalter für die Wetterverhältnisse nichts kann ...
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Schlicht: DANKE, sunshine!

Kann man nicht mal einfach ein popeliges Abendessen leiden, ohne gleich wieder die Welle zu machen?
Traurig ...
Wie schon detailliert erklärt von mosaik: Euer hoffentlich oppulentes Mahl erstattet der RV zum Tarif des Hoteliers und auf Vorlage des Belegs. Übrigens auch ohne Seiten lange Nachfrage ...

Mitfühlend wünsche ich mir, dass Urlauber eines Tages so relaxed sind, sich nicht um jedem Cent zu keilen mit breitem Publikum im Forum!?
"Urlaub nehmen" sollte mehr bedeuten, als wahrliche Hühnerfürze einzufordern unter dem Aspekt, "RECHT GEHABT ZU HABEN"!
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Hallo
Zuerst liest man nur von einem stornierten Flug und dann ändern sich plötzlich die Gegebenheiten und London mit dem Schneefall kommt ins Spiel. Bringt doch bitteschön von Anfang an alle Tatsachen in so einen Thread. Im übrigen würde ich so wie die meisten hier halten - ich wäre froh dass ich von der Airline eine Umbuchung und ein Hotelzimmer bekommen hab - den Food und den Wein kann ich mir noch selber leisten.... in London sitzen tausende rum, die weder einen Platz in den nächsten Fliegern bekommen noch ein Hotelzimmer ergattern konnten...
Gruss Markus -
Nur mal zur Info:
Wir hatten ein grottenschlechtes Abendessen und einen unterirdischen Service, wurden auch noch blöd vom Restaurantmanager angemacht, weil wir wohl nicht die ersten waren, die auf Kosten der Airline essen wollten, haben dann aber doch bezahlt.
Dafür mussten wir ertragen, wie Gäste 2. Klasse behandelt zu werden, weil ja gleichzeitig noch Weihnachtsfeiern im Hotel abgehalten wurden.
Das Essen war unter aller Kanone: für 2 Teller Nudeln, die Bolognese musste man suchen, 1 Flasche Wasser und 2 kleine Salat, die in Minischüsseln serviert wurden, wollten die 44 Pfund haben, obwohl wir das teuere London gewohnt sind, hat's uns da schon geschüttelt.
Zu diesem Zeitpunkt flog von London aus noch alles normal und die derzeit katastrophalen Zustände waren nicht abzusehen. Warum ich dann bei einer Flugstornierung superdankbar sein soll, kann ich grad nicht sehen.Wegen des schlechten Essens haben wir auf das Frühstück verzichtet, das war das Schlechteste überhaupt, was ich jemals in England zu mir genommen habe.
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so entsteht Verwirrung:
Wegen des schlechten Essens haben wir auf das Frühstück verzichtet, das war das Schlechteste überhaupt, was ich jemals in England zu mir genommen habe.

Egal, Hauptsache der Frust ist erstmal irgendwo in einem Forum abgeladen
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Nun ist das lausige Essen ja aber ein "Nebenkriegsschauplatz" und, die Qualität anheim gestellt, wollte suecologne wissen, wer die Auslagen dafür zu erstatten hat.
Diese Frage, denke ich, ist beantwortet?! -
SueCologne wrote:
...mussten wir ertragen, wie Gäste 2. Klasse behandelt zu werden, weil ja gleichzeitig noch Weihnachtsfeiern im Hotel abgehalten wurden.Na, so vollkommen unverständlich ist das nicht.
Wenn hier in Deutschland im Restaurant eine geschlossene Gesellschaft "abgefertigt" werden muss, bleiben die Zufallsgäste auch ein wenig auf der Strecke.
Und wie schon geschrieben wurde: Man kann davon ausgehen, dass es erstattet wird - die Zusage hat sie ja auch.
Allerdings logisch, dass man die Ausgaben erst einmal "vorstreckt".
bekommen, dann müsstest du dafür aus lauter Dankbarkeitdem Reisevermittler, Reiseveranstalter und der Fluggesellschaft einen nicht zu geringen Obolus zukommen lassen…
Aber sicher geht es wieder mal ums Prinzip, deswegen finde ich solche Fragen prinzipiell sehr"erheiternd".