Rücktrittsversicherung bucht trotz Kündigung ab
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Hallo zusammen,
ich habe im Frühjahr 2009 eine einjahres Reiserücktrittsversicherung zusammen mit meiner Reise gebucht. Da sich die Versicherung automatisch verlängert hat mein Reisebüro sich gleich einen Kündigungstermin vorgemerkt und die Versicherung gekündigt. Schonmal vorab: es existieren keine Unterlagen zur Kündigung.
Letztes Frühjahr wurden mir nun nochmals 119 EUR Jahresbeitrag abgebucht. Nach Rücksprache mit meinem Reisebüro habe ich die Lastschrift wiederrufen und nichts mehr gehört.
Heute sehe ich auf meinem Kontoauszug, dass auch dieses Jahr wieder 119 EUR abgebucht wurden. Habe daraufhin bei der Buchhaltung angerufen und mein Problem geschildert. Die Dame meinte dass ihr keine Kündigung vorliegt und der Vertrag somit immer noch besteht. Auf die Rücklastschrift reagierten Sie nie, es wird nur nach 5 Jahren der komplette Betrag gemahnt.
Nun meine Frage: ist das rechtens und was soll ich nun tun?
Vielen Dank für Eure Antworten!
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Als erstes solltest Du mal mit dem Reisebüro sprechen. Vielleicht ist dort was notiert und die können auf dem Kulanzweg was bei der Versicherung erreichen.
Wenn dem nicht so ist, wird es schwierig.
Es wäre nämlich Deine Aufgabe gewesen, die Versicherung zu kündigen, denn Du bist der Vertragspartner der Versicherung. Wenn das Reisebüro das "netterweise" übernimnmt, ist das ok, aber wenn das Reisebüro es vergisst, und Du keinen Beweis hast, ist der schwarze Peter bei Dir.
Hier ein Link zu einem anderen Fall, wo sich ein Reisebüro "netterweise" kümmern wollte, es aber verspätet getan hat:
http://www.holidaycheck.de/thema-Reisebuero+leitet+Reklamation+nicht+weiter-id_120182.html
Ob und wann die Versicherung sich um eine zurückgegangene Lastschrift kümmert, ist allein ihre Sache. Der Vertrag besteht, wenn er nicht bei der Versicherung gekündigt wurde, weiterhin.Also meiner Meinung nach ist das alles rechtens.
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Im Reisebüro ist nichts notiert. Das Büro wurde vor zwei Wochen außerdem geschlossen :-(. Mein Reiseberater hat gemeint dass durch den Wiederruf die Sache gegessen sein müsste.
Heißt das die Versicherung kann wirklich in 5 Jahren kommen und den Beitrag der letzten 5 Jahre einfordern auch wenn sie sich davor nie gerührt haben? -
Also der Vertrag mit der Versicherung besteht definiv noch, wenn es keine Kündigungsbestätigung gibt.
Ob die in 5 Jahren rückwirkend für 5 Jahre Beiträge fordern können oder ob da zumindest die ersten Beiträge bereits verjährt sind, weiss ich leider nicht. -
Als erstes würde ich mal kündigen, denn sonst wiederholt sich das Spielchen nächstes Jahr wieder.
Im übrigen glaube ich auch, dass der Vertrag rechtmäßig bestand/besteht.
Du weißt also, dass für 2011 keine Kosten für eine RRV anfallen, ist doch auch schon was. -
Warum hast Du eigentlich im letzten Jahr, als der Betrag abgebucht worden war, nicht Kontakt mit Reisebüro und Versicherung aufgenommen und die Sache geklärt? Vielleicht wärst Du aus Kulanz rausgekommen; im schlimmsten Fall hättest Du zumindest nur den Betrag für 2010 zahlen müssen.
Einfach nur die Lastschrift zurückbuchen zu lassen ändert ja nichts daran, dass ein Vertrag besteht und die Versicherung eine Forderung an Dich hat.
Ich schließe mich Chepri an: Umgehend zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und Dich darüber freuen, dass Du für 2011 schon versichert bist.
Und überlegen, ob Du nicht den 2010er-Betrag freiwillig nachzahlst, bevor der irgendwann MIT Zinsen/Mahngebühren etc. gefordert wird. -
Ebenso von mir: Kündige umgehend.

Auch frage ich mich, ob das RB in deinem Namen überhaupt eine RRV kündigen kann ?
Anderes Beispiel:
Mein RB wollte für mich eine Korrektur der TUI-VisaCard veranlassen (es ging um die Schreibweise des Vornamens).
Auskunft aus Frankfurt: Nicht möglich, kann nur vom Kartenbesitzer persönlich beantragt werden... und dies trotz vorliegender Kopies des Persos, Unterschrift, etc. -
Kourion wrote:
Auch frage ich mich, ob das RB in deinem Namen überhaupt eine RRV kündigen kann ?Doch, geht schon. Denn meist schließt das RB im Namen des Kunden die Versicherung ab (damit sie doch auch wohl eine Provision bekommt
) und kann die Versicherung wieder kündigen. Es verhält sich wie bei einem Reisevertrag. Kunde bucht in einem RB und storniert dort wieder.Ob das RB einen Nachweis über die Berechtigung der Stornierung gegenüber der Versicherung bringen muss, ist wieder eine andere Frage.
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@mosaik
das mag in der theorie so sein.
wenn es zum prozess kommen würde, läge dem gericht zwar eine willenserklärung des kunden für die versicherung vor (unterschrift auf der reisebestätigung inkl. der versicherung), jedoch keine willenserklärung auf der kündigung.
das reisebüro kann nur im namen des kunden kündigen, wenn der kunde eine entsprechende willenserklärung ans rb richtet (so nach dem motto: bitte kündigen sie auch meine rrv zum....)
auf zuruf geht da mal gar nichts.
sicher macht man sich wegen solcher "peanuts" (denn reich wird man von der provision wirklich nicht) nicht die mühe: kündigung vorbereiten, an den kunden schicken, um unterschrift und rückgabe bitten, an die versicherung faxen, auf wv nehemn und beim kunden nach kündigungsbestätigung fragen, etc.....
aber das wäre der rechtlich sicherste weg.
@benG
beim rrv nochmal anrufen, fragen welche rückstände bestehen, zum nächstmöglichen termin kündigen, auf besätigung warten und bis da hin bezahlen.
nach wirksamwerden der kündigung nicht mehr bezahlen und fertig ist es.
p.s.: um sowas kümmert sich doch insgesamt dein versicherungsberater deines vertrauens.
natürlich nur dann, wenn du auch die versicherung vorher bei ihm abgeschlossen hast. -
BenG! wrote:
Mein Reiseberater hat gemeint dass durch den Wiederruf die Sache gegessen sein müsste.
.........welchen widerruf meint dein "reiseberater" denn?
wenn du anfang 09 einen vertrag geschlossen hat und du damals auch die police bekommen hast, dann gibt es keinen widerruf.
eine rücklastschrift ist kein widerruf.
das ist nur eine "nichtzahlung des beitrages". mehr nicht. -
juanito wrote:
Warum rufen bloß "alle" so oft nach Kulanz?
.....frage ich mich auch sehr oft.
vieleicht sollte man für manche das wort kulanz mal definieren.
kulanz heißt NICHT:
ich mache was ich will. entgegen der rechtslage. und wenn ich ganz laut schrei, kriege ich dann doch meinen willen und die gesellschaft (ob reiseunternehmen, versicherung, versandhaus, etc) bezahlt dann doch für meine fehler. -
Dieser Thread zeigt mal wieder, dass man ohne Reisebüro besser daran ist.
Und warum sollte man hier kein kulantes Handeln einfordern? Wenn man dem TE glauben schenkt, wurde ja die Versicherung gekündigt, nur nachweisen lässt es sich nicht. Ob sich jedoch eine Versicherung, die wider besseres Wissen die Beiträge weiter einzieht, darauf einlässt, wage ich zu bezweifeln.
P.
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@reisefreundinnen
wieso "wider besseres wissen" ?
es ist noch nicht geklärt, ob überhaupt eine kündigung vorliegt.
seitens des to wissen wir nur, dass er die lastschrift für die fälligkeit frühjahr 2010 zurück gehen lassen hat.
der to hat keine kündigung geschrieben oder unterschrieben.
mal ganz krass formuliert:
ich beauftrage dich, meinen vertrag zu kündigen.
und wenn es nicht klappt, mache ich dich dafür verantwortlich?
weil du die fristen verschlampt hast? oder die kündigung gar nicht geschrieben hast?
geht mal gar nicht. -
juanito wrote:
Warum rufen bloß "alle" so oft nach Kulanz?
Wer hat schon was zu verschenken?Weil in diesem Fall der TO aus Unwissenheit und Gutgläubigkeit nicht gehandelt hat... Und weil es das Reisebüro verbockt hat ... die hätten das mit der Kündigung nicht machen müssen (und ob sie es rechtlich überhaupt dürften, haben ja andere schon erörtert). Aber dann darf das Rsb das auch nicht zusagen, dass es sich darum kümmert!
Aus meiner aktiven Zeit bei Reisebüros und Veranstaltern kann ich Dir sagen, dass wir, wenn wir Mist gebaut hatten, durchaus mit den Leistungsträgern (z.B. Versicherung) reden konnten und die dann "aus Kulanz" zugunsten des Kunden entschieden haben, zumindest wenn es sie nichts gekostet hat außer entgangener Zusatzeinnahmen.
Um es ganz klar zu sagen: Ich bin kein Freund der Kulanz, insbesondere dann nicht, wenn ein anderer irgendwelche Kosten übernehmen soll (wie es einige Forenteilnehmer oft in den abstrusesten Fällen von Veranstaltern erwarten). Aber wenn keine Kosten entstehen und das Reisebüro eine Mitschuld hat, kann man schon mal ein Auge zudrücken ... finde ich ... und habe es wie gesagt in der Praxis auch desöfteren erlebt ...
Deshalb denke ich, dass der TO da durchaus eine Chance gehabt hätte, wenn er sich im Vorjahr bei der ersten Lastschrift direkt mit Reisebüro und Versicherung in Verbindung gesetzt hätte ... aber da er das nicht getan hat, wird er wohl nicht drum herum kommen, für die zwei Zusatzjahre 2010 und 2011 zu bezahlen.
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@ Lexilexi
Mal ganz krass geantwortet:
Ich bin kein Reisebüro. Wenn ich eines wäre, würde es klappen.
Ich schreibe meine Kündigungen immer selbst und zwar als Einwurfeinschreiben. Das steht hier aber nicht zur Debatte. Wir müssen schon von den Fakten des Eröffnunsposts ausgehen und darin steht, dass der Vertrag gekündigt wurde. Klar, anzweifeln kann man vieles. Sogar die Existenz des TE.
P.
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Vielleicht noch ein neuer Aspekt. Den jetzt geforderten Beitrag zu bezahlen, ohne den im Vorjahr stornierten auch zu entrichten, bringt für den Erhalt des Versicherungsschutzes garnix! Alle eingehenden Zahlungen werden für Rückstände aufgewendet. Stimmts lexi?
Einen Rat zum handeln gebe ich bewusst nicht öffentlich!.......aber: beim einfordern solcher geringen Beträge sind renommierte Gesellschaften in letzter Konsequenz sehr kulant.....! 
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Lexilexi wrote:
p.s.: um sowas kümmert sich doch insgesamt dein versicherungsberater deines vertrauens.
natürlich nur dann, wenn du auch die versicherung vorher bei ihm abgeschlossen hast.Dazu OT bezüglich RRV:
Ich habe vor einigen Jahren beim Versicherungsberater meines Vertrauens drei Versicherungen gekündigt, da sie in der Zwischenzeit für mich uninteressant geworden waren (per Einschreiben).
Es gab daraufhin mehrere Telefonate seitens des Versicherungsberaters, der meine Entscheidung nicht nachvollziehen konnte / wollte. Ich habe die Kündigung aber aufrechterhalten, erhielt darüber auch einen schriftl. Bescheid der Zweigstelle.
Anfang Januar des Folgejahres: trotz erfolgter ordnungsgemäßer Kündigung Abbuchung der Beiträge für die drei Versicherungen.
Ein Rückruf bei der Hauptniederlassung ergab: Die Kündigungen waren von der Zweigstelle nicht weitergeleitet worden.
Natürlich wurden die Kündigungen "nachträglich" akzeptiert / wirksam und ich bekam mein Geld zurück...
... allerdings nicht ohne einen bitterbösen Anruf seitens des Verantwortlichen der Zweigstelle. Dieser Anruf führte dazu, dass ich auch die restlichen Versicherungen bei dieser Gesellschaft kündigte. :?
Fazit: Obwohl ich nicht alle Berater in einen Topf werfe, eine Kündigung werde ich in Zukunft nur noch an die Hauptniederlassungen schicken. -
Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !
stimmt gastwirt.
aber im letzten punkt liegst du falsch.
eine rennomierte gesellschaft für reiseversicherungen hat nur beitragsforderungen, die sich im genannten bereich bewegen.
von daher fordern sie alle beträge ein.
die kleineren beträge werden an externe inkasso unternehmen abgegeben.
