Stornierung Kreuzfahrt
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Folgende Fragestellung:
habe eine Kreuzfahrt gebucht - laut I-Net soll das Schiff zur betreffenden Zeit aber ins Trockendock zur Überholung. Habe jetzt Reisebüro kontaktiert - die haben jetzt bestätigt: Reise findet wie geplant statt ( aussage Reederei).
Nun die Frage: wer haftet in dem Fall für die, falls die Reise nun doch nicht stattfindet, Flugkosten - sind nicht zusammen gebucht -
es handelt sich um die Splendour of the Seas, Transatlantik von Barcelona nach Sao Paulo.
Da für diese Reise ja one way Flüge gebucht werden müssen, ist die Sache mit den Flügen extrem teuer.... - 2 pax ~10k€ -
Leicht machst du es einem nicht, mit deinen sparsamen Angeboten. Kostet es etwas, wenn man hier ein wenig mehr schreibt?
Wann gebucht
Wo bzw. wie gebucht
Wann soll die Reise sein
Wo steht das vom Trockendock
Wie wurde vom wem wann bestätigt, dass die Reise stattfindet
etc.
Grundsätzlich dürfte deine Vermutung, die Kosten für den Flug sind allein deine Sache, schon richtig sein. Aber wie überall gibt es Ausnahmen, ob eine solche vorliegt hängt von vielen Faktoren ab. Unter anderem auch davon, wie die Reiseauschreibung etc. ist. -
toennessen wrote:
.....
Nun die Frage: wer haftet in dem Fall für die, falls die Reise nun doch nicht stattfindet, Flugkosten - sind nicht zusammen gebuchtwelche flugtarife hast du denn gebucht?
die teureren, bei denen man kostenlos umbuchen kann? -
Wenn es die Tour vom 25.11 bis 12.12.2011 ist, diese ist bei einem großen Kreuzfahrtvermittler komplett auf "ausgebucht", in allen Kabinentypen. Da kann man davon ausgehen, dass die Toour nicht stattfindet.
Die Gegenrichtung Sao Paulo Lissabon, die mit demselben Schiff in drei Wochen stattfindet, ist aktuell immer noch buchbar, incl. den beiden Oneway-Flügen für etwa 1700 EUR pro Person in der Innenkabine.(Wie kommen da Flugpreise von 10.000 EUR zusammen für 2 Personen? First oder Businessclass?)
Daher kann ich bei solchen Buchungen nur dringend davon abraten, Flüge und Kreuzfahrt getrennt zu buchen. 3 Vorteile der Pauschalbuchung:
a) Reedereien und Vermittler bekommen ganz andere Flugpreise auf One-way-Strecken
b) fällt die Kreuzfahrt aus, muss man auch die Flüge nicht bezahlen (siehe Islandvulkan 2010)
c) kommt der Flug zu spät an, ist es Sache des Veranstalters, den Reisenden noch aufs Schiff zu bringen, Individualreisende sind auf sich selbst gestellt. -
Schau mal auf der Royal Carribean Page nach. Zum ersten haben diese angekündigt, dass die Splendour of the Seas dieses Jahr enoviert und überholt wird und zum anderen ist auf der Homepage der Reederei die Reise gar nicht erst im Angebot.
Wie schon geschrieben ist die Reise von Sao Paulo Richtung Europa aber im Angebot. Bei allen weiteren Schiffen, welche in diesem Jahr 2 Transatlantik Routen vor sich haben, werden auch beide angezeigt.
Nun kurz zu meinem Vorredner : wir buchen alle unsere Reisen einzeln und nie mit Flug und hatten noch nie Probleme. Selbst als wir letztes Jahr nicht fliegen konnten zeigte sich die Reederei kulant und wir haben den gesamten Reisepreis als Gutschein bekommen. Das muss also wohl jeder für sich entscheiden. Grundsätzliche Vor- und Nachteile haben beide Varianten und da hat wohl jeder sehr unterschiedliche Meinungen zu !
VG
Janine -
es handelt sich wie schon vermutet um LH First Flüge.
Wurden erst nach nochmaliger Bestäting des Reisebüro's gebucht, dass die Reise wirklich stattfinden wird.
Habe das RB explizit darauf hingewiesen dass diese Reise online nicht buchbar ist - es wurde RCCL kontaktiert, dort kam die Aussage das Trockendock endet am 23.11.
Die Frage ist jetzt ob RCCL oder RB aufgrund dieser Aussage haften muss -
Hallo toennessen,
hast du schonmal bei der Deutschland-Vertretung von RCCL angerufen und dich erkundigt. Die sind dort sehr nett und können dir mit Sicherheit mit exakten Infos weiterhelfen. ( 069 / 92 00 71-55 ) -
... wobei es für die LH-Business Class manchmal auch Sondertarife gibt, bei denen strengere Stornierungs- und Umbuchungsregeln gelten als bei den normalen Business Class-Tarifen ...
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Hallo zusammen,
so ganz passt meine Frage nicht in diesen Thread, habe aber keinen besseren gefunden...

Wir wollen im nächsten Jahr eine geführte Rundreise machen, die Flüge sind nicht inkludiert.
Falls nun die Rundreise ausfiele: Macht es rechtlich einen Unterschied, ob der Veranstalter die Flüge für uns bucht oder ob wir die Flüge buchen?
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Ja, macht es, @Malini - und zwar einen ziemlichen.
Wenn die Rundreise nicht zustandekommt ist euer Reisevertrag in wesentlichen Teilen nicht erfüllt, und ihr habt zumindest das Recht auf volle Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen. Sofern ihr die Flüge selbst bucht, ist diese Möglichkeit nicht gegeben sondern gelten die normalen Stornokosten zum Zeitpunkt der Absage. -
@Malini
Ergänzend:
Voraussetzung allerdings ist die Flugbuchung als Bestandteil des Reisevertrages; die alleinige Beauftragung des Vermittlers/Veranstalters zur Buchung resultiert natürlich keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Rundreise!
(Sorry, gelegentlich muss ich bestimmte Details im Schriftverkehr nachjustieren ... :?)
