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Stornierung Kreuzfahrt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • toennessenT Offline
    toennessenT Offline
    toennessen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Folgende Fragestellung:
     
    habe eine Kreuzfahrt gebucht - laut I-Net soll das Schiff zur betreffenden Zeit aber ins Trockendock zur Überholung. Habe jetzt Reisebüro kontaktiert - die haben jetzt bestätigt: Reise findet wie geplant statt ( aussage Reederei).
     
    Nun die Frage: wer haftet in dem Fall für die, falls die Reise nun doch nicht stattfindet, Flugkosten - sind nicht zusammen gebucht

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    • ChakalakaC Offline
      ChakalakaC Offline
      Chakalaka
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich für meinen Teil würde mal orakeln, das du dann auf den Flugkosten sitzen bleibst.

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      • carola kC Offline
        carola kC Offline
        carola k
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo, der Fall hört sich nach Ärger an.
        Darum würde ich Datum und Schiff nennen und mal schauen ob einer mehr weiß.
        Vielleicht findet die Fahrt ja doch statt.
        Auf jedem Fall dranbleiben.
        Gruß Carola

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        • toennessenT Offline
          toennessenT Offline
          toennessen
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          es handelt sich um die Splendour of the Seas, Transatlantik von Barcelona nach Sao Paulo.
           
          Da für diese Reise ja one way Flüge gebucht werden müssen, ist die Sache mit den Flügen extrem teuer.... - 2 pax ~10k€

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • chepriC Offline
            chepriC Offline
            chepri
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Leicht machst du es einem nicht, mit deinen sparsamen Angeboten. Kostet es etwas, wenn man hier ein wenig mehr schreibt?
            Wann gebucht
            Wo bzw. wie gebucht
            Wann soll die Reise sein
            Wo steht das vom Trockendock
            Wie wurde vom wem wann bestätigt, dass die Reise stattfindet
             etc.
            Grundsätzlich dürfte deine Vermutung, die Kosten für den Flug sind allein deine Sache, schon richtig sein. Aber wie überall gibt es Ausnahmen, ob eine solche vorliegt hängt von vielen Faktoren ab. Unter anderem auch davon, wie die Reiseauschreibung etc. ist.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • LexilexiL Offline
              LexilexiL Offline
              Lexilexi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              toennessen wrote:
              .....
               
              Nun die Frage: wer haftet in dem Fall für die, falls die Reise nun doch nicht stattfindet, Flugkosten - sind nicht zusammen gebucht

              welche flugtarife hast du denn gebucht?
              die teureren, bei denen man kostenlos umbuchen kann?

              Das "F" in Montag steht für Freude.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • CliffideoC Offline
                CliffideoC Offline
                Cliffideo
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Wenn es die Tour vom 25.11 bis 12.12.2011 ist, diese ist bei einem großen Kreuzfahrtvermittler komplett auf "ausgebucht", in allen Kabinentypen. Da kann man davon ausgehen, dass die Toour nicht stattfindet.
                Die Gegenrichtung Sao Paulo Lissabon, die mit demselben Schiff in drei Wochen stattfindet, ist aktuell immer noch buchbar, incl. den beiden Oneway-Flügen für etwa 1700 EUR pro Person in der Innenkabine.(Wie kommen da Flugpreise von 10.000 EUR zusammen für 2 Personen? First oder Businessclass?)
                Daher kann ich bei solchen Buchungen nur dringend davon abraten, Flüge und Kreuzfahrt getrennt zu buchen. 3 Vorteile der Pauschalbuchung:
                a) Reedereien und Vermittler bekommen ganz andere Flugpreise auf One-way-Strecken
                b) fällt die Kreuzfahrt aus, muss man auch die Flüge nicht bezahlen (siehe Islandvulkan 2010)
                c) kommt der Flug zu spät an, ist es Sache des Veranstalters, den Reisenden noch aufs Schiff zu bringen, Individualreisende sind auf sich selbst gestellt.

                Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

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                • JanDomJ Offline
                  JanDomJ Offline
                  JanDom
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Schau mal auf der Royal Carribean Page nach. Zum ersten haben diese angekündigt, dass die Splendour of the Seas dieses Jahr enoviert und überholt wird und zum anderen ist auf der Homepage der Reederei die Reise gar nicht erst im Angebot.
                  Wie schon geschrieben ist die Reise von Sao Paulo Richtung Europa aber im Angebot. Bei allen weiteren Schiffen, welche in diesem Jahr 2 Transatlantik Routen vor sich haben, werden auch beide angezeigt.
                  Nun kurz zu meinem Vorredner : wir buchen alle unsere Reisen einzeln und nie mit Flug und hatten noch nie Probleme. Selbst als wir letztes Jahr nicht fliegen konnten zeigte sich die Reederei kulant und wir haben den gesamten Reisepreis als Gutschein bekommen. Das muss also wohl jeder für sich entscheiden. Grundsätzliche Vor- und Nachteile haben beide Varianten und da hat wohl jeder sehr unterschiedliche Meinungen zu !
                  VG
                  Janine

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                  • toennessenT Offline
                    toennessenT Offline
                    toennessen
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    es handelt sich wie schon vermutet um LH First Flüge.
                    Wurden erst nach nochmaliger Bestäting des Reisebüro's gebucht, dass die Reise wirklich stattfinden wird.
                     
                    Habe das RB explizit darauf hingewiesen dass diese Reise online nicht buchbar ist - es wurde RCCL kontaktiert, dort kam die Aussage das Trockendock endet am 23.11.
                     
                    Die Frage ist jetzt ob RCCL oder RB aufgrund dieser Aussage haften muss

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • ChakalakaC Offline
                      ChakalakaC Offline
                      Chakalaka
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo toennessen,
                       
                      hast du schonmal bei der Deutschland-Vertretung von RCCL angerufen und dich erkundigt. Die sind dort sehr nett und können dir mit Sicherheit mit exakten Infos weiterhelfen. ( 069 / 92 00 71-55 )

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • AntoniaWA Offline
                        AntoniaWA Offline
                        AntoniaW
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Sollten nicht Business und First Class bei der Lufthansa stornierbar- oder zumindest umbuchbar sein?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • curiosusC Offline
                          curiosusC Offline
                          curiosus
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          ...sind sie auch... 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Sunshine997S Offline
                            Sunshine997S Offline
                            Sunshine997
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            ... wobei es für die LH-Business Class manchmal auch Sondertarife gibt, bei denen strengere Stornierungs- und Umbuchungsregeln gelten als bei den normalen Business Class-Tarifen ...

                            "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • MaliniM Offline
                              MaliniM Offline
                              Malini
                              Verwarnt Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo zusammen,

                              so ganz passt meine Frage nicht in diesen Thread, habe aber keinen besseren gefunden...  😉

                              Wir wollen im nächsten Jahr eine geführte Rundreise machen, die Flüge sind nicht inkludiert.

                              Falls nun die Rundreise ausfiele: Macht es rechtlich einen Unterschied, ob der Veranstalter die Flüge für uns bucht oder ob wir die Flüge buchen?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ja, macht es, @Malini - und zwar einen ziemlichen.
                                Wenn die Rundreise nicht zustandekommt ist euer Reisevertrag in wesentlichen Teilen nicht erfüllt, und ihr habt zumindest das Recht auf volle Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen. Sofern ihr die Flüge selbst bucht, ist diese Möglichkeit nicht gegeben sondern gelten die normalen Stornokosten zum Zeitpunkt der Absage.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  Malini
                                  Verwarnt Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Vielen Dank für die Info, @vS!  😘

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @Malini
                                    Ergänzend:
                                    Voraussetzung allerdings ist die Flugbuchung als Bestandteil des Reisevertrages; die alleinige Beauftragung des Vermittlers/Veranstalters zur Buchung resultiert natürlich keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Rundreise!
                                    (Sorry, gelegentlich muss ich bestimmte Details im Schriftverkehr nachjustieren ... :?)

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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