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Pool gesperrt! Umbuchung möglich?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • krkschneiderK Offline
    krkschneiderK Offline
    krkschneider
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
     
    nachdem wir uns entschlossen haben unseren Urlaub in Ägypten anzutreten erreicht uns eine schlechte Nachricht nach der anderen. Erst wurde unser Flug ja von Düsseldorf nach Hannover umgelegt.
     
    Nunmehr hat uns der Veranstalter informiert, dass der Pool unseres Hotels (Sheraton Miramar in El Gouna) während unseres Aufenthalts wegen Renovierungsarbeiten geschlossen ist. Uns wurden 10 % Nachlass auf den Übernachtungspreis geboten. Möchten wir aber auf keinen Fall!!! Ich möchte in ein anderes Hotel. Habe ich diese Möglichkeit? Oder welche Möglichkeiten habe ich ansonsten?

    Hotel aus diesem Beitrag
    97%
    Sheraton Miramar Resort El Gouna
    Hurghada/Safaga/Ägypten
    Zum Hotel
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    • KourionK Online
      KourionK Online
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      "Wenn sich eine Änderung gegenüber der Leistungsbeschreibung in der Buchungsunterlage (meist Katalog) ergibt, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Kunden umgehend davon zu informieren... Bei geringfügigen Änderungen... hat der Kunde keinerlei kostenfreie Änderungs- oder Rücktrittsrechte.
      Bei gravierenden Änderungen muss der Reiseveranstalter aber dem Kunden
      eine Umbuchung anbieten auf ein anderes Ziel oder Hotel, sofern er dazu (noch) in der Lage ist; er muss keine Angebote anderer Reiseveranstalter anbieten; er darf für die Umbuchung als solches keine Gebühren verrechnen, wohl aber Mehrkosten verlangen..."

      Hier   nachzulesen.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • bernardo2001B Offline
        bernardo2001B Offline
        bernardo2001
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        natuerlich musst Du Dich auf einen solchen Vertragsbruch des RV nicht einlassen. Der RV ist naemlich gemaess § 651 a, 1 BGB verpflichtet, die gebuchten Leistungen insgesamt zu erbringen.

        An Deiner Stelle wuerde ich auf eine adaequate Alternative bestehen. Wird Dir das verweigert, kannst Du ueber einen anderen RV eine solche Alternative buchen und evtl. Mehrkosten vom urspruenglichen RV einfordern. Natuerlich kannst Du auch auf einen kostenlosen Ruecktritt vom Reisevertrag bestehen.

        Viele Gruesse
        bernardo2001

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        • krkschneiderK Offline
          krkschneiderK Offline
          krkschneider
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          vielen Dank für die Antworten. Ein nicht nutzbarer Pool mit Bautätigkeit ist doch hoffentlich ein gravierender Mangel, oder?
          Heute an Rosenmontag kann ich mein Reisebüro leider nicht erreichen. Habe übrigens Flüge und Hotels gesondert gebucht. Werde jetzt versuchen unseren gesamten Urlaub im Anschlusshotel zu verbringen.  Hotels haben wir über einen RV gebucht. Wir hatten die Hotels zum Frühbucherpreis gebucht. Muss ich die Mehrkosten selbst tragen (2. Hotel ist weiterhin teurer als 1. Hotel). Irgendwie nervt es mich langsam mich ständig mit unserem Urlaub beschäftigen zu müssen :?

          Vielen Dank

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bernardo2001B Offline
            bernardo2001B Offline
            bernardo2001
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Wenn das Alternativhotel teurer ist, als das urspruenglich gebuchte, aber vom Leistungsumfang identisch ist, dann wird der urspruengliche RV die Mehrkosten meiner Auffassung nach zu uebernehmen haben, denn letztendlich hielt er den geschlossenen Reisevertrag nicht ein.

            Viele Gruesse
            bernardo2001

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KourionK Online
              KourionK Online
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich zitiere mal weiter (falls du es noch nicht gelesen hast):
               
              "Bei (z. B.) Baustellentätigkeiten hat man dann die Möglichkeit, im Falle, dass sie doch gravierend sind (bei euch ja wohl der Fall), sofort diesen Mangel bei der Reiseleitung zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Abhilfe kann sein, die Verlegung in ein anderes Hotel oder sofern im gleichen Ort nicht möglich, in ein anderes Urlaubsgebiet. In diesen Fällen muss das Hotel jedoch gleichwertig sein und der Veranstalter darf anfällige Mehrkosten nicht vom Konsumenten verlangen!"(Link s.o.)

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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              • chepriC Offline
                chepriC Offline
                chepri
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Jetzt wäre es nur noch schön, wenn du mosaik's österreichische Schreibweise in gebräuchliches Deutsch übersetzen würdest. Ausdrücke wie "anfällige Mehrkosten" oder "Konsument" sind bei unseren Nachbarn natürlich üblich (so wie die Paradeiser=Tomaten). Und Peter wird nicht böse sein.
                Ich gehe auch davon aus, dass eine Umbuchung durchsetzbar sein sollte.
                Anmerken dürfte ich vielleicht noch, dass der § 651a I BGB hier wenig bringt, denn die Poolbenutzung wurde ja nicht explizit gebucht. Und erbracht wird eine Gesamtheit von Leistungen ja (Flug, Transfer, Hotel etc.)
                Die Rechtsgrundlage findet sich vielmehr in § 651 c I BGB der da lautet:

                (1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen,dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlernbehaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichenoder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

                Davon ausgehend setzt sich dann die "Maschinerie Mangelbeseitigung" in Gang.

                Aber wie gesagt, das nur nebenbei, denn wenn der RV nicht ganz blind ist, wird sich aus seinem Angebot etwas für dich finden lassen. Wenn nicht: Rücktritt von der Reise - Schadenersatz etc.

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                • krkschneiderK Offline
                  krkschneiderK Offline
                  krkschneider
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,
                   
                  vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde versuchen die Sache morgen über mein Reisebüro zu klären. Weiterhin gehe ich davon aus, dass auch der Kids-Pool mit Kinderclub gesperrt sein wird, da diese direkt am Hauptpool liegen. Habe auch von hier aus direkt das Hotel angeschrieben und um konkrete Mitteilung gebeten (wobei ich die Antwort nur noch als "weiteres Argument" für meine Umbuchungswünsche verwenden will).
                   
                  Werde berichten 😄
                   
                  Kerstin

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • KourionK Online
                    KourionK Online
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @chepri
                    Ausdrücke wie "anfällige Mehrkosten" oder "Konsument" sind aber seeehr viel 😄 einfacher zu verstehen als das österreichische "Speibsäckerl".  ❓   😉   (Sorry für OT)

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                    • colognecurlyC Offline
                      colognecurlyC Offline
                      colognecurly
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      hi,
                      so ärgerlich das ist, weil man sich ja schon so freut, sei froh, daß dein reiseveranstalter dir rechtzeitig bescheid gegeben hat. uns ist es im november 10 passiert, daß man uns eben NICHT vorher bescheid gegeben hat und am 2. tag kamen die bagger angerollt.. der urlaub war dahin, da nützt auch die entschädigung gar nichts. wir hätten lieber umgebucht 😞
                      wenn du dir nicht sicher bist, dann wende dich doch an die verbraucherzentrale.
                      lg

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                      • krkschneiderK Offline
                        krkschneiderK Offline
                        krkschneider
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,
                         
                        wollte mal eine kurze Zwischenmitteilung geben. Es scheint sich alles regeln zu lassen. Das 1. Hotel (Sheraton Miramar) haben wir storniert und haben von unserem RV ein super Angebot für die Verlängerung im 2. Hotel (Kempinski Soma Bay) bekommen. Für die 7 Nächte Verlängerung dort hätten wir eigentlich bei Buchung 700,00 Euro für 2 Personen mehr bezahlen müssen. Nunmehr werden wir höchstens 100,00 Euro draufbezahlen. Damit könnten wir sehr gut leben. Bisher ist jedoch alles nur mündlich besprochen worden. Wir warten jetzt die schriftliche Meldung des RV ab.
                         
                        LG

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                        Hurghada/Safaga/Ägypten
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                        • bernardo2001B Offline
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                          bernardo2001
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Na, da drueck ich Dir die Daumen und wuensche Dir einen schoenen Urlaub!

                          Bernardo2001

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