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Rechte bei einer Doppelbuchung?!F

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
54 Beiträge 18 Kommentatoren 43.4k Aufrufe
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  • Travel4LT Offline
    Travel4LT Offline
    Travel4L
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo ihr Lieben,

    Ich bin gerade am verzweifeln und versuche seit 2 Wochen meine Doppelbuchung rueckgaengig zu machen.

    Ich habe einen Flug bei Werbung fuer mich und eine Freundin gebucht. Aus versehen hatte ich die Internetseite zweimal geoeffnet weil ich die Preise von den verschiedenen Fluegen vergliechen habe. Jedenfalls hatte ich den passenden Flug gefunden, habe meine Daten eingegeben und wollte dann buchen. Nachdem ich meine Daten eingegen und bestaetigt habe, habe ich dann auch meine Bestaetigungsemail bekommen.

    Ich bekam ein Schock, es wurden 4 Tickets gebucht obwohl ich nur 2 wollte:-/  Jedenfalls muss die Internetseite die ich offen hatte meine Daten gespeichert habe, weil ich habe nur einmal bestaetigt. Ich habe mich sofort bei Werbung gemeldet und mein Problem erklaert... Nach 3 Tagen bekam ich die Antwort, dass es kein Problem waere einen Flug zu stornieren im Preis von 65€ Pro Ticket, Pro Person...

    Und das finde ich sowas von laecherlich, weil die Tickets nur 207€ Pro Person gekostet haben...

    Ich versuche mich mit allen mittel zu wehren um die Stornpgebuehren nicht zu zahlen...

    Was denkt ihr darueber, was soll ich tun? Ist es rechtlich ueberhaupt moeglich 2 mal den selben Flug zu buchen? Ich kann ja nicht 2 mal antretem...

    Bitte um Hilfe 😞

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ich würde die 65 € bezahlen, und das ganze unter "lebenserfahrung" abhaken.

      Das "F" in Montag steht für Freude.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • abhollA Offline
        abhollA Offline
        abholl
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Travel4L wrote:
        Ich kann ja nicht 2 mal antretem...

        Warum solltest Du die zweite Buchung kostenfrei zurückgeben können? Soll ja vorkommen, dass jemand sich zwei Sitze bucht, um mehr Platz zu haben, das kann doch kein Portal und keine Fluggesellschaft ablehnen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • gastwirtG Offline
          gastwirtG Offline
          gastwirt
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wenn das seine Absicht gewesen wäre, hätte er wohl gleich eine Reservierung von nebeneinanderliegenden Plätzen gemacht....... 😛

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • abhollA Offline
            abhollA Offline
            abholl
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Reserviert hat er ja gar nicht.  Das muss ja auch nicht sein, würde ja bis zum Check-In reichen.
            Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein zweites Fenster ganz selbständig eine Buchung vornehmen kann....

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • fraenniF Offline
              fraenniF Offline
              fraenni
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Travel4L wrote:
              Jedenfalls muss die Internetseite die ich offen hatte meine Daten gespeichert habe, weil ich habe nur einmal bestaetigt.

              Kann sie nicht und außerdem hat jede Seite mit dem Buchungsformular eine andere**bookingId-Nr.**und es wären zwei Bestätigungsmail gekommen.

              "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Travel4LT Offline
                Travel4LT Offline
                Travel4L
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                abholl wrote:

                Travel4L wrote:
                Ich kann ja nicht 2 mal antretem...

                Warum solltest Du die zweite Buchung kostenfrei zurückgeben können? Soll ja vorkommen, dass jemand sich zwei Sitze bucht, um mehr Platz zu haben, das kann doch kein Portal und keine Fluggesellschaft ablehnen.

                Was ich meine ist, dass ich zweimal den gleichen Flug gebucht habe auf den gleichen Namen, gleicher Tag, gleiche Zeit, ich kann ja nicht 2 mal an Bord treten, verstehste jetzt was ich meine? Es ist ja eine Doppelbuchung...

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Sunshine997S Offline
                  Sunshine997S Offline
                  Sunshine997
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Und warum meinst Du, solltest Du diese KOSTENFREI stornieren können?
                   
                  Der Anbieter, bei dem Du gebucht hast, hat ja jetzt wegen Dir und eines Fehlers, den Du gemacht hast, Zusatzaufwand ... sollte er dafür nicht eine Gebühr nehmen dürfen?

                  "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • abhollA Offline
                    abhollA Offline
                    abholl
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ja ich hab schon verstanden, was Du  meinst, aber man kann durchaus zwei Plätze für eine Person buchen.
                    Und es ist nicht die Aufgabe des Vermittlers, zu überprüfen, ob das so beabsichtigt ist oder ein Versehen war. Wobei ich das mit dem zweiten Fenster nicht nachvollziehen kann. Für eine Buchung muss man AGBs akzeptieren, Zahlungsdaten und Namen eingeben etc.
                    Da hätte ich schon ein paarmal Doppelbuchungen haben müssen, wenn das so einfach wäre.
                    Sei froh, dass die Gebühr nur 65 Euro ist, viele Flugtarife sind gar nicht stornierbar und pass nächstes Mal einfach besser auf.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • UrlaubsmaschieneU Offline
                      UrlaubsmaschieneU Offline
                      Urlaubsmaschiene
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich kenne mich da nicht so aus, weil ich nur Pauschal buche, aber hat man denn bei Internetbuchungen kein Widerrufsrecht?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KourionK Offline
                        KourionK Offline
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        abholl wrote:
                        Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein zweites Fenster ganz selbständig eine Buchung vornehmen kann....

                        Nein, kann ich mir auch nicht vorstellen. Ein zweites geöffnetes Fenster bleibt - auf jeden Fall bei mir  😉   - immer unverändert.
                         
                        @Urlaubmaschiene
                        Nein, nicht bei Reisen:  Klick hier     - "Variante 2"

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                        • UrlaubsmaschieneU Offline
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                          Urlaubsmaschiene
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @Kourion

                          Vielen Dank für den Hinweis, gut zu wissen! 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • UrlaubsmaschieneU Offline
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Und außerdem würde ich den Anbieter die Thematik nochmals schriftlich, per Einschreiben und Rückschein, erörtern, mit der Bitte, diese Buchung kostenfrei zu stornieren, gleichzeitig würde ich in diesem Schreiben, auch wenn es rechtlich bei Reisebuchungen nur bedingt möglich ist, den Widerruf erklären.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • KourionK Offline
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                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @Travel
                               
                              Egal wie's passiert ist (und es ist schon klar, dass du nur 1x wissentlich gebucht hast) - ich würde an deiner Stelle rinzenrolles Vorschlag ausführen: zurückbuchen, wenn's denn schon abgebucht wurde.
                              Haben diese Vorgehensweise auch schon 3x praktizieren müssen (unrechtmäßig geforderte Zahlungen) und es ging problemlos "über die Bühne".

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • UrlaubsmaschieneU Offline
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                                Urlaubsmaschiene
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @rinzenrolle

                                Meine Meinung und wenn dir mein Vorschlag nicht passt, ist es dein Problem!
                                Letztendlich muß Travel wissen, wie er/sie mit der Sache umgehen wird.
                                Ich finde Leute wie dich furchtbar, die meinen, daß nur ihre Meinung zählen und andere einfach nur überflüssig sind.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Rathaus01R Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo Allerseits, ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass mit einer Rückbuchung des Kreditkartenbetrages diese Sache aus der Welt sein soll, da ja der RV wohl nicht klagen wird, obwohl ein Vertrag (egal wie) vorliegt.
                                  Wobei sich hier die Frage anschließt, ob bei der Rückbuchung nicht deren Rechtmässigkeit durch den Kreditkartengber geprüft wir?
                                  Es hat hier im Forum ja öfter Probleme mit einem RV mit "R" welcher von Weeze fliegt gegeben. Dann wären ja auch doppelte Buchungen oder Zusatzbuchungen, welche man eigentlich nicht gewollt hat so einfach aus der Welt zu bekommen. ❓
                                  Gruß Hubert

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Sangho2011S Offline
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                                    Sangho2011
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Ich denke auch, daß die Sache damit nicht aus der Welt ist, sehe darin eher weiteren Ärger aufkeinem.

                                    Einfach versuchen sich mit dem Veranstalter zu einigen, ansonsten bei einem Rechtsanwalt beraten lassen.

                                    Den Vorschlag von rinzenrolle gehört in die Tonne, denn damit wird die Sache für dich nicht einfacher!
                                     
                                    Lg
                                    Sangho

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • KourionK Offline
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                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @Sangho
                                      Wenn du dieses Vorgehen bisher nicht angewandt hast, weil du es noch nicht anwenden musstet, kannst du nicht darüber urteilen, ob es positiv oder negativ ausgeht.
                                      Wenn von meinem Konto m . E. unrechtmäßig eingeforderte Zahlungen abgebucht werden, lasse ich sie zurückbuchen oder / und sperre mein Konto.

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV 1
                                        vonschmelingV 1
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @Kourion
                                        Genauso ist es. Schafft man keinen solchen Handlungsbedarf für den Vermittler, hat der kein Interesse, die Ursachen für die doppelte Buchung eindeutig zu klären - ganz einfach! @rinzenrolle hat ja erläutert, dass es nicht unbedingt das Verschulden des Nutzers des Portals sein muss.

                                        @Sangho2011
                                        Vielleicht schaust du noch einmal in die Forenregeln?
                                        Wenn man der Meinung ist, ein Ratschlag sei nicht nützlich, kann man dafür höflichere Umschreibungen finden, als "gehört in die Tonne"!
                                        Es ist offensichtlich, dass du die Methode nicht kennst, geschweige denn dich ihrer schon bedient hast - also ist auch dein Kommentar dazu per se reichlich verzichtbar!
                                        :? 😱

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • Sangho2011S Offline
                                          Sangho2011S Offline
                                          Sangho2011
                                          Gesperrt
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @vonschmeling

                                          In der Tat, ist mir glücklicher Weise bisher noch nicht passiert, weil ich sämtliche Urlaubsbuchungen immer im Reisebüro tätige, es würde mir daher nie im Traum einfallen, weder im Internet Einkäufe zu tätigen noch eine Reise oder einen Flug, wohin auch immer, im diesigen zu buchen, Du kannst zwar jetzt denken daß ich hinter´m Mond lebe, aber da lebt es sich besser und ist dort auf der sicheren Seite.
                                          Im Eingangsposting wurde die Frage gestellt, was er nun bei der Doppelbuchung machen könne, daher habe ich meine Vorgehensweise dazu kundgetan und bleibt daher den Fragesteller vorbehalten, ob meine Antwort für ihn verzichtbar ist oder nicht.
                                          Desweiteren ist "in die Tonne kloppen" eine weitverbreitete Redensart, wobei ich denke, daß hier die Adminstratoren drüber hinweg sehen werden; tut mir leid, daß dir diese Redensart nicht zusagt. 😉

                                          Ich zitiere "rinzenrolle"

                                          "Maschi(e)ne,
                                          was du machen würdest, ist deine Sache .... das ganze gezicke mit Einschreiben, Rückschein und bla bla bla ist überflüssig wie ein Kropf ..."

                                          "Um es auch mal für "einfache Gemüter" darzustellen..."

                                          Und im übrigen war das o.a. Zitat von "rinzenrolle" an "urlaubsmaschiene" auch nicht gerade die feine englische Art...scheinst mir aber ein partaiischer Schiedsrichter zu sein... 😉

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