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Flugtag-Flughafen-Fluglinie geändert! HILFE!

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  • vonschmelingV 1
    vonschmelingV 1
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #81

    Im Hinblick auf das recht komfortable Zeitfenster bis zum Antritt der Reise würde ich Vorschlag 3 von @Kurion oder die Variante @chepri wählen, auch letzterer jedoch eine genaue Recherche nach vernünftigen Alternativen voranstellen. 
    Es ist immerhin A) davon auszugehen, dass @Michisonne von Frühbucherpreisen profitiert hat und B) die wieder anwachsende Nachfrage für Tunesien nicht mit einem Fingerschnippen geleistet sein wird.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • chepriC Offline
      chepriC Offline
      chepri
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #82

      Und C) ist nicht gesagt, dass die neue Reise dann so stattfindet, wie sie gebucht wird.

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      • vonschmelingV 1
        vonschmelingV 1
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #83

        @chepri
        In der Tat kann man für August auch ein weniger "änderungsanfälliges" Reiseziel finden ... 😉

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • MichisonneM Offline
          MichisonneM Offline
          Michisonne
          schrieb am zuletzt editiert von
          #84

          Vielen Dank für die Beiträge. Ich habe mich nun dazu entschieden die Reise zu stornieren.
          Diese Vorgehen von TUI hat mich schon verärgert, aber es scheint kein Einzelfall zu sein.

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          • KourionK Online
            KourionK Online
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #85

            @Michisonne
             
            Wie vonschmeling schon schrieb: Es gibt auch weniger "änderungsanfällige" Reiseziele...  😉

            Und noch einmal kurz zusammengefasst:
            Zu diesen Änderungen kommt es aufgrund der vergangenen Ereignisse in Tunesien und Ägypten, betrifft Pauschalreisen ebenso wie Nur-Flug-Buchungen - da nicht zu erwarten ist, dass ein Flieger mit Minimalauslastung ab z. B. Hannover startet.
            Und es betrifft alle RV, die diese Reisen anbieten.

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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            • chepriC Offline
              chepriC Offline
              chepri
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #86

              Linienflieger beispielweise der LH oder Egypt Air fliegen allerdings problemlos Kairo an. Und der innerägyptische Flugplan funktioniert auch.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KourionK Online
                KourionK Online
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #87

                Aber das kostet wahrscheinlich ein wenig mehr.  😉
                 
                Ich zitiere mal vs:  "Es ist immerhin A) davon auszugehen, dass @Michisonne von Frühbucherpreisen profitiert hat.."

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                • gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maier
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #88

                  Nun, Michisonne wollte allerdings nicht nach Ägypten, sondern nach Tunesien. Was nun das Prozessrisiko gegen die "armen RV" anbelangt, die "willkürlich" Abflugtage, Flughäfen und Hotels ändern gibt es zur Zeit verständlich mangels Masse keine Info`s über solche Auseinandersetzungen. Deswegen bleibe ich dabei: hier kann man juristisch aus Sicht der RV durchaus auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentieren.

                  Niemand kann wegdiskutieren, das es seit Beginn der Unruhen eben nicht mehr "normales" Urlauben in den Krisenregionen gibt. Und ab wann wieder ? Wer will dazu als RV eine "einklagbare" Aussage machen ? Kann doch niemand. Und deswegen wird sich das -wie die Experten schon lange sagen- frühestens in der Wintersaison normalisieren, noch realistischer ist das aber erst für die Saison 2012.

                  Ich weiss, niemand hört das gern, aber es ist Realität: alle Buchungen nach Ägypten und Tunesien in diesem Jahr -was die o.a. Punkte angeht- stehen unter Vorbehalt. Sagte ich übrigens schon Anfang Februar, und wurde deswegen ziemlich heftig angegangen.

                  Gruss Gabriela

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                  • KourionK Online
                    KourionK Online
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #89

                    Zum Punkt 'verklagen':
                    Ich bin ja sehr gespannt auf die Ergebnisse.
                    Zumindest über 2 hoffe ich hier bezügl. des Ausganges zu lesen, da die Userin den / die (?) RV wegen 2 Reisen verklagen will... nein, aber sie hat bereits einen RA eingeschaltet.

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                    • gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #90

                      Ich muss meinen vorherigen Beitrag ein bischen relativieren: meine Aussagen bzw. meine Vermutung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage bezog sich ausschliesslich nur auf gebuchte Reisen  v o r  Eintritt der Unruhen.

                      Was Buchungen angeht, die nach Wegfall der Reisewarnungen neu getätigt wurden kann das natürlich nicht gelten. Wenn in Reisebestätigungen wegen den Vorkommnissen nichts von einem Vorbehalt der gebuchten Reise steht ( Flugtag, Flughafen, Hotel ) sieht das ganz anders aus.

                      Gruss Gabriela

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • curiosusC Offline
                        curiosusC Offline
                        curiosus
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #91

                        chepri, nicht ganz, denn auch LH dünnt inzwischen den Flugplan nach CAI aus.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • KourionK Online
                          KourionK Online
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #92

                          gabriela_maier wrote:
                          Was Buchungen angeht, die nach Wegfall der Reisewarnungen neu getätigt wurden kann das natürlich nicht gelten. Wenn in Reisebestätigungen wegen den Vorkommnissen nichts von einem Vorbehalt der gebuchten Reise steht ( Flugtag, Flughafen, Hotel ) sieht das ganz anders aus.

                          Ich habe mir das mal bei einem Angebot für Juni angeschaut, RV HCX-VTours, LMX, usw.  Dort steht unter den Fluginformationen:
                           
                          "- Die angezeigten Flugdaten haben wir vom Veranstalter als mögliche Flüge für dieses Angebot erhalten.
                          - Werden verschiedene Flugmöglichkeiten angezeigt? Dann gibt es noch verschiedene Flugtermine.
                          Der Veranstalter wird Sie entsprechend der freien Plätze einbuchen und Sie entsprechend informieren."

                          (Der Rest geht ums Übliche: mögliche Zeiten - , Airline -, Streckenführungsänderung)
                          Bemerkungen zum Flughafen / Hotel habe ich nicht gefunden.

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • KourionK Online
                            KourionK Online
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #93

                            @gabriela
                            Fortsetzung: 😉   
                             
                            "Mögliche Flugdaten" ist ja schon ein ein Gummibegriff = sehr dehnbar.
                            Beinhaltet er auch, dass es eben keine Flüge - ab diesem Flughafen - geben könnte ?
                            Ich weiß es nicht...
                             
                            Vor Ort den Urlauber in ein anderes Hotel zu setzen, da das Gebuchte noch geschlossen ist, geht gar nicht. :?
                            Ist m. E. äußerst unkorrekt. Hier hat der RV eine Informationspflicht vor Antritt der Reise, so dass der Urlauber - wenn es ihm nicht passt - stornieren kann.

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV 1
                              vonschmelingV 1
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #94

                              @Kourion
                              Ggf. hat das Hotel die Informationspflicht und muss dieser nicht zwingend nachgekommen sein.
                              Ich erinnere andere krisenbedingte Schließungen, die den Incoming Agencies erst am Tage der Entscheidung mitgeteilt wurden!?
                              Es muss also nicht arglistig sein, wenn ein Hotel aus wirtschaftlichen Gründen kurzfristig die Reissleine zieht und ebensowenig hat der Veranstalter den Kunden bewusst getäuscht!

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • chepriC Offline
                                chepriC Offline
                                chepri
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #95

                                Ich darf euch ganz lieb und nett daran erinnern, dass wir uns in diesem thread doch auf die Frage "Flugtag......" beschränken sollten.
                                Natürlich wäre auch die Frage "Anderes Hotel als gebucht" mal was ganz interessantes, aber dazu empfehle ich dann einen eigenen thread, sofern es einen solchen noch nicht geben sollte.
                                @Korion
                                Wer solche Angebote bucht, ist selber schuld, wenn der Veranstalter mit ihm macht was er will. Das sind doch reine Glücksreisen und irgendwelche Rechte des Kunden sehe ich überhaupt keine mehr.

                                Noch einen schönen Gruß aus dem schon sommerlich warmen Toledo (sitze jetzt mit kurzem Hemd auf meinem Balkon und blicke auf die erleuchtete Kathedrale und den Alcazaba)
                                chepri

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • KourionK Online
                                  KourionK Online
                                  Kourion
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #96

                                  @chepri   Kurz OT
                                  Selbstverständlich gibt es bereits einen Thread zum Thema "Hotel geschlossen", 😉 allerdings wurde die TO sehr kurzfristig vor der Abreise davon in Kenntnis gesetzt.
                                  "Vor Ort in ein anderes Hotel" betraf bisher die überbuchten Hotels(Seiten 3-5 drei Threads dazu).  OT Ende
                                   
                                  Zum Thema: Im Preisteils eines Kataloges (Auszug aus den AGB) ist nachzulesen, dass die Fluggesellschaft geändert werden kann. Am Ende dieses Auszuges gibt es einen Hinweis auf die vollständigen AGB mit Angabe der Internet-Seite.
                                  Im RB erhält man eine Buchungsbestätigung mit den voraussichtlichen Flugzeiten.

                                  In den AGB dieses RV hier im Netz kann man zu Flugzeiten, Streckenverlauf das Folgende lesen:
                                  "Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros oder Internet Service Center sind unverbindlich."   [=11536#]Hier nachzulesen](http://www.tui.com/index.php?id=2865&tx_tuiglobalcontentwrapper_pi1[pageId)
                                   
                                  Von möglichen Flugdaten (und damit verbunden: nicht möglichen Flugdaten / anderer Abflughafen ? ) ist hier nicht die Rede.

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Urlauber180664U Offline
                                    Urlauber180664U Offline
                                    Urlauber180664
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #97

                                    Stornierung der Flugstrecke
                                     
                                    Hallo zusammen,
                                     
                                    wir haben im Januar bei Schauinsland eine Reise für September nach Ägypten gebucht. Flug Köln - Hugahda, Hurghada - Köln. Flugzeiten standen noch nicht fest. Jetzt bekommen wir plötzlich die Mitteilung, das die Flugstrecke storniert wurde. Wir sollen ab Düsseldorf fliegen (mit GLX, wo ich noch nichts Positives von gehört habe) und bekämen 40€ pro Person erlassen.
                                    Wenn ich eine Bestätigung ab Köln habe, dann möchte ich auch ab Köln fliegen.
                                    Habe ich da eine Chance??????
                                     
                                    Viele Grüße
                                    Anja

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • curiosusC Offline
                                      curiosusC Offline
                                      curiosus
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #98

                                      Welche Chance meinst Du?
                                      Wenn Dir die Verlegung nicht zusagt, dann kannst Du die Reise kostenfrei stornieren oder alternativ versuchen mit dem RV andere Modalitäten auszuhandeln.

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #99

                                        Aber das steht doch alles schon -zig mal auf den 10 Seiten hier.
                                        Sollte aber deine Frage nach der "Chance" auf die Erfolgsaussichten einer Klage um Einhaltung des Reisevertrags abzielen (ich gehe davon aus, dass ein solcher mit der "Bestätigung" gemeint ist) halte ich diese für relativ gering.

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                                          #100

                                          @Urlauber
                                          Du hast eine "Chance" ab Köln, wenn du das tust, was curiosus vorschlägt.
                                          Andere Chancen wird es - wie chepri schreibt - nicht geben.
                                          Akzeptiere, storniere oder suche selbst nach Alternativen ab Köln.

                                          Allerdings muss ich sagen, dass ich die ev. entstehenden "Umstände" bezügl. Abflug ab Köln oder ab Düsseldorf als äußerst lapidar empfinde.

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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