Flugtag-Flughafen-Fluglinie geändert! HILFE!
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Im Hinblick auf das recht komfortable Zeitfenster bis zum Antritt der Reise würde ich Vorschlag 3 von @Kurion oder die Variante @chepri wählen, auch letzterer jedoch eine genaue Recherche nach vernünftigen Alternativen voranstellen.
Es ist immerhin A) davon auszugehen, dass @Michisonne von Frühbucherpreisen profitiert hat und B) die wieder anwachsende Nachfrage für Tunesien nicht mit einem Fingerschnippen geleistet sein wird. -
Vielen Dank für die Beiträge. Ich habe mich nun dazu entschieden die Reise zu stornieren.
Diese Vorgehen von TUI hat mich schon verärgert, aber es scheint kein Einzelfall zu sein. -
@Michisonne
Wie vonschmeling schon schrieb: Es gibt auch weniger "änderungsanfällige" Reiseziele...
Und noch einmal kurz zusammengefasst:
Zu diesen Änderungen kommt es aufgrund der vergangenen Ereignisse in Tunesien und Ägypten, betrifft Pauschalreisen ebenso wie Nur-Flug-Buchungen - da nicht zu erwarten ist, dass ein Flieger mit Minimalauslastung ab z. B. Hannover startet.
Und es betrifft alle RV, die diese Reisen anbieten. -
Aber das kostet wahrscheinlich ein wenig mehr.

Ich zitiere mal vs: "Es ist immerhin A) davon auszugehen, dass @Michisonne von Frühbucherpreisen profitiert hat.." -
Nun, Michisonne wollte allerdings nicht nach Ägypten, sondern nach Tunesien. Was nun das Prozessrisiko gegen die "armen RV" anbelangt, die "willkürlich" Abflugtage, Flughäfen und Hotels ändern gibt es zur Zeit verständlich mangels Masse keine Info`s über solche Auseinandersetzungen. Deswegen bleibe ich dabei: hier kann man juristisch aus Sicht der RV durchaus auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentieren.
Niemand kann wegdiskutieren, das es seit Beginn der Unruhen eben nicht mehr "normales" Urlauben in den Krisenregionen gibt. Und ab wann wieder ? Wer will dazu als RV eine "einklagbare" Aussage machen ? Kann doch niemand. Und deswegen wird sich das -wie die Experten schon lange sagen- frühestens in der Wintersaison normalisieren, noch realistischer ist das aber erst für die Saison 2012.
Ich weiss, niemand hört das gern, aber es ist Realität: alle Buchungen nach Ägypten und Tunesien in diesem Jahr -was die o.a. Punkte angeht- stehen unter Vorbehalt. Sagte ich übrigens schon Anfang Februar, und wurde deswegen ziemlich heftig angegangen.
Gruss Gabriela
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Ich muss meinen vorherigen Beitrag ein bischen relativieren: meine Aussagen bzw. meine Vermutung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage bezog sich ausschliesslich nur auf gebuchte Reisen v o r Eintritt der Unruhen.
Was Buchungen angeht, die nach Wegfall der Reisewarnungen neu getätigt wurden kann das natürlich nicht gelten. Wenn in Reisebestätigungen wegen den Vorkommnissen nichts von einem Vorbehalt der gebuchten Reise steht ( Flugtag, Flughafen, Hotel ) sieht das ganz anders aus.
Gruss Gabriela
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gabriela_maier wrote:
Was Buchungen angeht, die nach Wegfall der Reisewarnungen neu getätigt wurden kann das natürlich nicht gelten. Wenn in Reisebestätigungen wegen den Vorkommnissen nichts von einem Vorbehalt der gebuchten Reise steht ( Flugtag, Flughafen, Hotel ) sieht das ganz anders aus.Ich habe mir das mal bei einem Angebot für Juni angeschaut, RV HCX-VTours, LMX, usw. Dort steht unter den Fluginformationen:
"- Die angezeigten Flugdaten haben wir vom Veranstalter als mögliche Flüge für dieses Angebot erhalten.
- Werden verschiedene Flugmöglichkeiten angezeigt? Dann gibt es noch verschiedene Flugtermine.
Der Veranstalter wird Sie entsprechend der freien Plätze einbuchen und Sie entsprechend informieren."(Der Rest geht ums Übliche: mögliche Zeiten - , Airline -, Streckenführungsänderung)
Bemerkungen zum Flughafen / Hotel habe ich nicht gefunden. -
@gabriela
Fortsetzung:
"Mögliche Flugdaten" ist ja schon ein ein Gummibegriff = sehr dehnbar.
Beinhaltet er auch, dass es eben keine Flüge - ab diesem Flughafen - geben könnte ?
Ich weiß es nicht...
Vor Ort den Urlauber in ein anderes Hotel zu setzen, da das Gebuchte noch geschlossen ist, geht gar nicht. :?
Ist m. E. äußerst unkorrekt. Hier hat der RV eine Informationspflicht vor Antritt der Reise, so dass der Urlauber - wenn es ihm nicht passt - stornieren kann. -
@Kourion
Ggf. hat das Hotel die Informationspflicht und muss dieser nicht zwingend nachgekommen sein.
Ich erinnere andere krisenbedingte Schließungen, die den Incoming Agencies erst am Tage der Entscheidung mitgeteilt wurden!?
Es muss also nicht arglistig sein, wenn ein Hotel aus wirtschaftlichen Gründen kurzfristig die Reissleine zieht und ebensowenig hat der Veranstalter den Kunden bewusst getäuscht! -
Ich darf euch ganz lieb und nett daran erinnern, dass wir uns in diesem thread doch auf die Frage "Flugtag......" beschränken sollten.
Natürlich wäre auch die Frage "Anderes Hotel als gebucht" mal was ganz interessantes, aber dazu empfehle ich dann einen eigenen thread, sofern es einen solchen noch nicht geben sollte.
@Korion
Wer solche Angebote bucht, ist selber schuld, wenn der Veranstalter mit ihm macht was er will. Das sind doch reine Glücksreisen und irgendwelche Rechte des Kunden sehe ich überhaupt keine mehr.Noch einen schönen Gruß aus dem schon sommerlich warmen Toledo (sitze jetzt mit kurzem Hemd auf meinem Balkon und blicke auf die erleuchtete Kathedrale und den Alcazaba)
chepri -
@chepri Kurz OT
Selbstverständlich gibt es bereits einen Thread zum Thema "Hotel geschlossen",
allerdings wurde die TO sehr kurzfristig vor der Abreise davon in Kenntnis gesetzt.
"Vor Ort in ein anderes Hotel" betraf bisher die überbuchten Hotels(Seiten 3-5 drei Threads dazu). OT Ende
Zum Thema: Im Preisteils eines Kataloges (Auszug aus den AGB) ist nachzulesen, dass die Fluggesellschaft geändert werden kann. Am Ende dieses Auszuges gibt es einen Hinweis auf die vollständigen AGB mit Angabe der Internet-Seite.
Im RB erhält man eine Buchungsbestätigung mit den voraussichtlichen Flugzeiten.In den AGB dieses RV hier im Netz kann man zu Flugzeiten, Streckenverlauf das Folgende lesen:
"Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros oder Internet Service Center sind unverbindlich." [=11536#]Hier nachzulesen](http://www.tui.com/index.php?id=2865&tx_tuiglobalcontentwrapper_pi1[pageId)
Von möglichen Flugdaten (und damit verbunden: nicht möglichen Flugdaten / anderer Abflughafen ? ) ist hier nicht die Rede. -
Stornierung der Flugstrecke
Hallo zusammen,
wir haben im Januar bei Schauinsland eine Reise für September nach Ägypten gebucht. Flug Köln - Hugahda, Hurghada - Köln. Flugzeiten standen noch nicht fest. Jetzt bekommen wir plötzlich die Mitteilung, das die Flugstrecke storniert wurde. Wir sollen ab Düsseldorf fliegen (mit GLX, wo ich noch nichts Positives von gehört habe) und bekämen 40€ pro Person erlassen.
Wenn ich eine Bestätigung ab Köln habe, dann möchte ich auch ab Köln fliegen.
Habe ich da eine Chance??????
Viele Grüße
Anja -
Aber das steht doch alles schon -zig mal auf den 10 Seiten hier.
Sollte aber deine Frage nach der "Chance" auf die Erfolgsaussichten einer Klage um Einhaltung des Reisevertrags abzielen (ich gehe davon aus, dass ein solcher mit der "Bestätigung" gemeint ist) halte ich diese für relativ gering. -
@Urlauber
Du hast eine "Chance" ab Köln, wenn du das tust, was curiosus vorschlägt.
Andere Chancen wird es - wie chepri schreibt - nicht geben.
Akzeptiere, storniere oder suche selbst nach Alternativen ab Köln.Allerdings muss ich sagen, dass ich die ev. entstehenden "Umstände" bezügl. Abflug ab Köln oder ab Düsseldorf als äußerst lapidar empfinde.