Supergünstiges Reiseangebot kann ungültig sein wegen Softwarefehler
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Hallo Biggi,
wenn Du mit "Blocken" eine Optionsbuchung meinst, so ist die Reise wie beschrieben bis zum Fristablauf für Dich reserviert, der Reiseveranstalter garantiert Dir also den Flug, das Hotelzimmer mit der angefragten Verpflegung und Transfers zum angebotenen Preis.
Wichtig ist nur, ob die Option automatisch zur Festbuchung wird oder ob die Option bei Nichtbuchung automatisch wieder freigegeben wird. Meist ist ersteres der Fall.
Optionsbuchungen sind in den meisten Fällen den Reisebüros vorbehalten, man kann so etwas in den wenigsten Fällen selbst online optionieren.EDIT: Es sei denn, der Reiseveranstalter kann eine Preiserhöhung durchsetzen, die in seinen AGBs angegeben ist wie z.B. gestiegene Kerosinkosten oder erhöhte Abflugsteuern. Diese Erhöhung ist dann aber auch nach Festbuchung möglich.
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...eben eine Nachricht aus dem "eigenem Haus"

Wie hätte es denn bei einer schriftlichen Bestätigung des Preises ausgesehen? Da lagen dem Unternehmen dann ja die gleichen falschen Zahlen vor!

Hier der Hintergrund des Urteils und warum es so ausfallen musste:
Falsche Preisangabe im Internet wegen Softwarefehlers berechtigt zur Anfechtung
Wer im Internet Waren aufgrund eines Softwarefehlers versehentlich zu billig anbietet, kann den zu dem vermeintlichen Schnäppchenpreis zustande gekommenen Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtum anfechten. Das Urteil hat auch Bedeutung für irrtümliche Preisangaben bei Reiseangeboten im Internet.
Quelle: BGH, Urteil vom 26.1.2005 - VIII ZR 79/04 -
Vorsorgliche Buchung
Habe von Reisebüro für Ostern 2012 eine vorsorgliche Buchung (mit Titel Bestätigung/Rechnung) zu € 2.003,00 schriftlich erhalten. Als ich in der Reservierungszeit nun fest buchen wollte, sollte ich plötzlich € 3.310,00 zahlen. Angeblich handelt es sich um einen Rechenfehler des Veranstalters.
Habe gleiche Reise (gleicher Veranstalter, gleiches Hotel, gleiche Personenzahl) vor einen Jahr im Sommer 2010 jedoch zum fast gleichen Preis von € 2.200,00 gebucht.
Kann ich auf den Preis bestehen oder kann der Veranstalter so etwas machen ? -
Eine Vormerkung für Ostern 2012 ist leider kein Reisevertrag, mit dem Du irgendwelche Rechte hättest ...
Eine Vormerkung dient lediglich dazu, dass Du ziemlich sicher sein kannst (es sei denn, die Nachfrage für Deinen Reisewunsch ist phänomenal), dass Du Plätze zum gewünschten Termin vom gewünschten Flughafen im gewünschten Hotel bekommst ... sehr sinnvoll für Reisende in der Hochsaison (Weihnachten und Schulferien), die konkrete Wünsche haben und zeitlich sehr eingeschränkt sind.
Sobald die neue Saison buchbar ist, macht der Reiseveranstalter allen vorgemerkten Kunden ein Angebot ... und das kannst Du nun annehmen oder ablehnen ...
Was mich jetzt allerdings wundert, dass da "Bestätigung/Rechnung" und ein Preis darauf stand, Du aber die Buchung erst jetzt zum neuen Preis fest machen kannst ... normalerweise steht da "Vormerkung" drauf und eben kein Preis, weil der noch unbekannt ist ... sehr seltsam ...

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Jetzt möchte ich auch mal ne Frage stellen, denn etwas bin ich nun ins "trudeln " bekommen.
Ein RV kann sich also auf einen Computerirrtum berufen, wenn die Reise zum Preis im Missverhältnis steht.Was wäre denn, wenn ich online gebucht hätte und dann eine schriftliche Bestätigung per mail oder Post bekomme?
Das ist mit jetzt nicht so ganz klar.
Auch ist mir der Zeitraum in dem der RV sich auf den Computerirrtum berufen kann recht schwammig. Es heißt: " nach Festellen". Wenn ich also im Februar für Dez eine sehr günstige Reise buche- dann könnte der RV sich theoretisch noch 2 Wochen vor der Reise (nach 9 Monaten) auf einen Softwarefehler berufen und die Reise canceln?
Das erscheint mir etwas Willkür, denn das Gegenteil könnte ich ihm ja eh nicht nachweisen.Pit
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@ checker-pit
Das ist ja genau das Problem, wenn der Reiseveranstalter das macht ...
Denn er kann es erst mal "einfach so"!Du hat dann drei Möglichkeiten:
- Sein neues Angebot akzeptieren und Dich sehr ärgern.
- Es ablehnen und Dir was anderes suchen (was natürlich nur dann was bringt, wenn für den Reisetermin noch eine gute Auswahl vorhanden ist)
- Einen Rechtsanwalt aufsuchen und klagen (ist natürlich auch in Verbindung mit 2) möglich,
Punkt 3 hat natürlich ein paar Haken:
a) Zum einen dauert so etwas. Bei kurzfristigen Buchungen wird das niemals VOR Reisebeginn geklärt sein. Es geht also immer nur um Ersatz für Schaden, den Du im Vetrauen auf einen gültigen Reisevertrag erlitten hast.
b) Bei langfristigen Buchungen wird ein Gericht eher dazu neigen zu sagen, Dir ist doch nur wenig oder gar kein Schaden entstanden, denn Du hattest die Zeit und Möglichkeiten, nach Alternativen zu suchen.
c) Es ist zwar der Reiseveranstalter beweispflichtig, denn er hat den Reisevertrag wegen Irrtums angefochten und muss beweisen, dass er das durfte (Zeitraum zwischen Bestätigung aund Anfechtung; Hättest Du den Preisirrtum erkennen müssen etc.) Jetzt kommt es aber darauf an, wie das Gericht den speziellen Fall sieht, ob der RV es in genau diesem Fall durfte oder nicht ... und das kann leider nie jemand mit Sicherheit voraussagen (siehe auch meine Signatur) ...
Ich gehe jetzt aber mal davon aus, dass in Zeiten der Internet-Communitys und Verbrauchermagazine kaum ein seriöser Veranstalter es wagen würde, ein Angebot für ungültig zu erklären, wenn es nicht wirklich offensichtlich wäre, dass da ein Fehler passiert ist ... deshalb ist das hier alles ziemlich theoretisch ... wenn es in Einzelfällen passiert, können wir hier natürlich gerne anhand der konkreten Details darüber diskutieren, ob der RV im Recht ist ...
Viele Grüße
Sunshine -
jaja, die RV machen was sie wollen. In meinem Fall habe ich für Juli 2012 eine Reise über GTI gebucht. Da muss ich mich ja erstmal entschuldigen, dass ich so blöd war bei denen zu buchen. Hätte mich ja vorher über den Sch....laden informieren können. 10 Tage, AI 2 Erw., 1 K. im KBR, Poolvilla obere Etage für 2974 €.
Da muss ich mich ja wohl gleich wieder entschuldigen, dass ich als Nicht-Experte, nicht gemerkt habe, (wie auch die Experten bei GTI) dass der Reisepreis zu niedrig für diese Kategorie ist. Nach 2 Tagen auf Option, wurde die Reise dann, nach nochmaligem Nachfragen des Reisebüros meines Vertrauens nach dem Preis, (der dann nochmals durch eine "kompetente" Mitarbeiterin von GTI bestätigt wurde) gebucht.
Einige Tage danach erhielt ich dann die Reisebestätigung, immer noch mit oben angegebenem Preis und leistete die Anzahlung an den RV.
Weitere 6 Tage nach geleisteter Anzahlung, erhalte ich einen Anruf meines Reisebüros, welches ein Schreiben von GTI bekommen hat. Oh welch Wunder, es handelt sich bei dem (mehrfach seitens GTI kompetenter Mitarbeiter bestätigten) Preis um einen Systemfehler und die Reise kostet jetzt etwas über 4800 €.
Das ist der Dame im Reisebüro bisher noch nicht untergekommen und sie wird sich nun anwaltlichen Rat einholen und sich dann wieder bei mir melden. Aber egal was dabei raus kommt, ich werde diese Reise stornieren und garantiert nie nie wieder bei GTI buchen.
An dieser Stelle entschuldige ich mich dann ein drittes mal. Und zwar bei all denen die vor diesem RV gewarnt haben und ich nicht darauf hören wollte.
Entschuldigt meinen Sarkasmus an einigen Stellen, abr der ein oder andere wird das sicher verstehen können, oder Biggi12345 ?
LG
Melanie -
Gut für Dich, das Du solche Dinge bei anderen Veranstaltern nicht erleben kannst!
:?
Weg von jeder Thematik:
Mit Begriffen wie "Sch...laden" in direktem Zusammenhang mit dem RV inkl. seiner Namensnennung wäre ich übrigens sehr vorsichtig...und ich vermute, das HC hier (alleine aus rechtlichen Gründen) auch (zurecht) "eingreifen" wird. -
@Amidala73
Du räumst ja geradezu ein, dass das Arrangement "verdächtig preiswert" war, warum sonst diverse Nachfragen?
Wie auch immer - das Phänomen nennt sich "Erklärungsirrtum" und ist keineswegs spezifisch für GTI. Alle Häme, mit der du hier den Veranstalter überziehst, wird dir nicht zu einem preiswerteren Angebot verhelfen.
Übrigens auch keine "anwaltliche Unterstützung", was auch immer man sich darunter vorzustellen hat ...
Was an deinen Tiraden "sarkastisch" sein soll, ist mir schleierhaft, aber vielleicht liest du jedoch gelegentlich hier im Unterforum einmal nach, wie viel weiter man mit etwas Diplomatie kommt?!
:?
Die Endlosschleife mit Nie-wieder und Die-machen-was-sie-wollen-Sprüchen ist weder besonders neu, noch besonders wirkungsvoll. Würdest du dein Auto für 500€ verkaufen, bloß weil du bei der Ausschreibung eine Null vergessen hast?
Wenn nicht, machst du, was du willst, und das ist auch gut so ...! -
@Amidala
Da mir dein Name "bekannt" vorkam, habe ich mal in den GTI Thread geschaut.
Dort meldest du seit dem 10.11. - zumindest - eine Art "Bauchschmerzen" / Zweifel an - was GTI betrifft.
Demzufolge stellt sich mir ebenfalls die Frage, ob du nicht bezüglich des Superangebotes von Beginn an einen Verdacht (?) hattest... wie auch vs schon schreibt.
Natürlich kann man das Superangebot dennoch buchen - in der Hoffnung, dass es vllt. klappt.
Allerdings - sollte sich dann der "Verdacht" bestätigen - eben durch Rückmeldung des RV nach 6 Tagen - sollte man m. E. die Sache so nehmen wie sie ist.
OK, aber da ist natürlich jeder anderer Ansicht.
P.S.: Und es handelte sich bestimmt nicht um ein "Lockangebot". Dazu ist der Preisunterschied von 1826 € zu gravierend. -
Kourion wrote:
@Amidala
Da mir dein Name "bekannt" vorkam, habe ich mal in den GTI Thread geschaut.
Dort meldest du seit dem 10.11. - zumindest - eine Art "Bauchschmerzen" / Zweifel an - was GTI betrifft.
lieber Kourion,
dazu kann ich Dir eine klare Erklärung geben, auch wenn du wider besseren Wissens erstmal eine blinde Vermutung aufgestellt hast.
Und zwar bin ich mit einer anderen Userin hier in Kontakt, die mich aufgrund meines "Schnäppchens" geschrieben am 30.10. !!! (welches bei -wer zahlt was für den Urlaub- zu findest ist. Oh Wunder, ganz OHNE ZWEIFEL) angeschrieben hat. Sie hat geschrieben, dass sie auch sehr günstig zum selben Reisezeitpunkt gebucht hat und man sich ja vielleicht mal sieht. Also einfach zwei Frauen, die sich über eine schöne Reise gefreut haben. Allerdings hat mir genau diese Userin kurz danach gemailt, dass sie jetzt 2000 € mehr bezahlen soll, wegen genau dem gleichen Systemfehler.
Und erst darauf hin bekam ich Zweifel und hatte die Befürchtung, dass mir dasselbe passieren könnte.
@vonSchmeling
auch wenn es DIR vielleicht fremd ist, (scheinst ja im Gegensatz zu mir Reiseexpertin zu sein) MIR ist sowas bisher bei keinem anderen RV untergekommen. Das gleiche sagte übrigens auch mein Reisebüro !!! Und außerdem gehöre ich zu den Menschen, die ihre Meinung zu solchen Missständen nicht nur sagen, sondern auch davon ausgehen, dass dies in unserem demokratischen Deutschland sogar erlaubt ist. Soviel zum Thema Demokratie
Da kannst du noch soviel Äpfel mit Birnen vergleichen, meine Meinung wird das nicht ändern. Ich habe einmal bei GTI gebucht und das wars.
Aber sicher wirst DU in einem Autohaus, welches dir Schrott verkauft hat, dein nächstes Auto auch kaufen, oder ?
Ich für meinen Teil werde jetzt ins Reisebüro gehen und bei einem vernünftigen RV eine neue Reise buchen.
Schönen Tag euch
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Und man sieht alleine an Deiner Äußerung bzgl. des Autohauses das Du den genannten Vergleich von vonschmeling ("...Würdest DU dein Auto für 500 Euro verkaufen, bloß weil Du bei der Ausschreibung eine Null vergessen hast?...") das Du überhaupt nicht begriffen hast, was Dir diverse user mitgeteilt haben.
Falls nicht zuviel verlangt, würde mich mal Deine Definition von "vernünftigem RV" brennend interessieren!
Im übrigen ist sowohl Deutschland, alsauch dieses Forum grundsätzlich (wie nanntest Du es so schön?) "demokratisch""...es gibt aber deutliche Grenzen bzgl. gewisser Äußerungen...z.B. auch hinsichtlich den Punkten "üble Nachrede" und "Beleidigung".
Frage:
Wie würdest Du reagieren, wenn(!) -nur mal so ganz theoretisch- hier jemand schreiben würde(!), Du wärst(!) eine blöde Kuh und würdest Deine Mitmenschen bewußt hintergehen und betrügen?
Bist Du Dir sicher, das Du das kommentarlos stehen lassen würdest und Dich nicht bei HC "melden" würdest?
Peäss:
Es heißt "liebe" Kourion
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@Holginho
Hauptsache DU hast verstanden, was andere User meinen. Allerdings, hättest du auch verstanden was ICH meine, hättest du dir den Satz auch geklemmt.
Aber mal ehrlich, ich bin nicht hier, um über solche Nichtigkeiten zu diskutieren. Ach, und wenn mich hier einer "blöde Kuh" nennt, wende ich mich persönlich an denjenigen. Soviel ***** hab ich gerade noch in der Hose
. Aber wie schon erwähnt, ich muss DARÜBER hier nicht diskutieren.
Ich habe auch schon im GTI Forum mehrfach gesehen, dass Kritiker nicht gern gesehen und gern gescholten werden. Aber das steck ich weg. Also so long
peäss: und entschuldige bitte, wenn ich hier nicht mit allen so dicke bin, dass ich weiß wer Männlein oder Weiblein ist

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Auch wenn es mittlerweile völlig O.T. ist:
Doch, Kritik ist hier überhaupt kein Problem...und sogar ausdrücklich gewünscht - und zwar sowohl von HC, alsauch den RV selbst - allerdings sollte sie a) sachlich und fachlich begründet und und die aufgezeigten Mängel real-existent sein und b) sollte die Kritik minimal-emotional vorgetragen werden!
PeÄss:
ICH habe DICH verstanden ... DU aber offensichtlich vonschmeling nicht
...oder willst (aus gutem Grund) nicht darauf eingehen und ihre "Frage" beantworten!?!
PePeÄss:
Und genauso wie Du Dich an denjenigen wenden würdest, der Dich beschimpft, so wendet sich u.U. auch ein RV an HC (weil die das evtl. stehenlassen) oder Dich (als Verfasser)
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@Amidala
Das Eingangsposting dieses Threads hast du aber gewiss gelesen, nicht wahr ?Mausebaer wrote:
"Wer eine extrem billige Reise gebucht hat, kann das Pech haben, dass der Veranstalter das Angebot für ungültig erklärt. Selbst wenn der Schnäppchenpreis vorher telefonisch bestätigt wurde.Wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München hervorgeht, können zu extreme Billigangebote vom Veranstalter storniert werden. Und zwar dann, wenn das Missverhältnis zwischen Preis und angebotener Leistung so groß ist, dass der Käufer es ohne weiteres erkennen kann. Da nützt auch der geschlossene Kaufvertrag nichts, selbst wenn dem Verbraucher auf Nachfrage der zu niedrige Preis bestätigt wurde."
Der ganze Artikel zum Urteil kann hier auf focusonline nachgelesen werden klick mich.
Quelle: www.focus.de
Edit: Hier übrigens ein ähnlicher Thread zu dem Thema:
http://www.holidaycheck.de/thema-Anfechtung+Buchungsbestaetigung+wegen+Irrtums+durch+Veranstalter-id_80026.html?page=2#paginateAnchor Einfach mal lesen.
Demzufolge: "MIR ist sowas bisher bei keinem anderen RV untergekommen. Das gleiche sagte übrigens auch mein Reisebüro!!!" - stimmt wohl nicht so ganz. :?