Supergünstiges Reiseangebot kann ungültig sein wegen Softwarefehler
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@Amidala72
Um zu behaupten, "Kritik würde nicht gern gesehen", müsste man begreifen was Kritik ist, vorallem angemessene Kritik.
Das Prädikat nicht wert ist ein unterirdischer Verriss eines Anbieters, weil dieser einen Fehler gemacht hat, ebenso wenig die völlige Ignoranz jeglicher Argumente. Zudem muss man kein Experte sein, @Kourion hat flux auf zwei maßgebliche Informationsquellen hingewiesen, die hier jedem zugänglich sind. Sie entlarven auch die Behauptung, solche Fehler kämen bei anderen Veranstaltern nicht vor, als Irrtum. Allerdings kann man nachlesen, dass man auf diplomatischem Wege durchaus zu einer Einigung kommen kann - das kam für dich anscheinend nicht infrage?
Seinem Ärger über ein vermeintliches "Superschnäppchen", das sich nach wenigen Tagen als Rechenfehler entpuppt, darf man hier auch Luft machen - sofern man dabei "anständig" bleibt. Deine Enttäuschung in allen Ehren ... aber wenn du dich in die Nähe von "übler Nachrede" begibst, solltest du dir doch bewusst machen, dass es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt und du u.U. aus ganz anderen Gründen anwaltlicher Unterstützung bedarfst, als du geplant hattest!
Letztlich schadet man mit solcher Reaktion nicht etwa dem Veranstalter, sondern nur sich selbst ...
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ich gebe amidala allerdings an einer stelle recht.
wie soll man denn bitte erkennen, was ein "angemessener" preis ist?
neulich gab es mal einen systemfehler bei neckermann. dort wurde eine türkei-reise für ein bestimmtes hotel für 39 eur (1 woche ai inkl. flug) angeboten.
dass es sich dabei um einen offensichtlichen fehler handelt, kann wohl jeder mensch einschätzen.
bei einem preis von knapp 3000 eur für 2 erw. und 1 kind (kfp???) für 10 tage würde ich nicht ins grübeln kommen, ob der preis stimmen könnte.
was mich auch ärgern würde, wäre , dass der va erst einmal die komplette prozedur anschmeißt (bestätigung, anzahlung kassieren, etc), um dann später festzustellen, dass es doch ein fehler war. -
@Lexi
Unbestritten, aber dass das Angebot ein "Superschnäppchen" zu sein scheint, hat Amidala72 gleich nach der Buchung im Türkeiforum kommuniziert. Also wird sie verglichen haben ...
Darum geht es aber nicht und wurde zudem von ihr selbst thematisiert.
Was meinst du, mit "der kompletten Prozedur"?
Es ist doch aus den Schilderungen offensichtlich, dass auch die Mitarbeiter von GTI in Treu und Glauben gehandelt haben und den hinterlegten Preis für korrekt hielten!?
Ergo haben sie verkauft, das ist die Aufgabe eines Veranstalters! Irgendwann hat einer den Fehler als solchen bemerkt und die Notbremse gezogen - wie ich finde einigermaßen rechtzeitig.
In Kürze:
Es war ein Irrtum, er wurde schnell bemerkt (vom Anbieter) und sodann korrigiert.
Verbraucher wurde enttäuscht und reagierte sauer.
Bis dahin ist alles gut ...
Nur wenn man mit Hausnummern wie "Sch...laden" und "Schrott verkauft" um´s Eck kommt, ist es mit meinem Verständnis nicht mehr weit her.
Zumal kann man sich - wie schon wiederholt gepostet! - allein nach der Lektüre des Eröffnungspostings nicht auf die Einschätzung berufen, der Vorfall sei "einmalig"!?
Amidala hat genau hier ihren Dampf abgelassen, hätte sich aber über die Rechtmäßigkeit des Widerspruchs bereits informieren können!?

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@v.s
das weiß ich alles.
dewegen schrieb ich, ich gebe der to an einer stelle recht.
und ja. man kann sich hier informieren.
es sind halt eben nicht alle so poweruser , wie du und ich.
manche lesen leider erst nach, wenn gebucht wurde.
auch das solls geben.
das heißt noch lange nicht, dass man seine gute kinderstube vergessen darf.
aber verstehen kann ich manche reaktionen schon. -
@Lexi
Man muss kein "Poweruser" sein, um das Eingangsposting des Threads zu lesen, in dem man seine Wut parkt ... SORRY!!??

Zudem spazierte man mit dem Schnäppchen im Türkeiforum vorbei, zweifelte im Unterforum Reiseveranstalter und sollte letzten Endes zumindest mitnehmen, dass Unmut auf mehr Verständnis trifft, wenn man sich vorher schon mal den ein oder anderen sehr naheliegenden Sachverhalt einverleibt hat!?
Allein die Referenz, KEIN Experte zu sein, macht m.E. eine unangemessene Wortwahl nicht wett!
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Überflüssiges Zitat entfernt !
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Bei uns ist es genauso !!!
Am 17.10.11 bei GTI für Juli 2012 Reise in die Türkei gebucht. Ziel KBR, Familienzimmer 3 Erwachsene (Eltern und Kind 14 Jahre). Preis ca. 4000,- €.
Reisebestätigung bekommen und Anzahlung geleistet.
Also freudig losgelegt und Urlaub an der Arbeit mit Cheffe und Kollegen abgestimmt.
Sohnemann hat sich schon riesig gefreut usw.
Am 12.11. (also fast 4 Wochen später) Benachrichtigung erhalten, dass GTI den Vertrag anfechten wird, wegen Erklärungsirrtum (EDV-Daten-Eingabefehler).
Lt. Rechtsanwalt wäre ein Rechtsstreit zwar möglich, aber inhaltlich wie zeitlich sehr aufwendig. Also Reise storniert (hoffentlich bekomme ich meine Anzahlung zurück) auf weitere Maßnahmen verzichtet und den RV auf persönliche rote Liste gestellt.
Es scheint sich also bei mir nicht um einen Einzelfall zu Handeln.
Der RV sollte da mal sein Qualitätsmanagement überprüfen.
Syncwi -
@vonSchmeling
Zwischen Schnäppchen Posting und dem Zweifel im Unterforum liegen 10 Tage !!! an denen einiges passiert ist. Hatte ich aber schonmal geschrieben, deshalb nicht nochmal. Du lässt es hier in deinem letzten Post aber so aussehen, als wäre dies gleichzeitig passiert.
Keine Frage zur von mir getroffenen Wortwahl. Aber wenn ich sauer bin, gehen die Pferde mit mir durch. Bin ein sehr impulsiver Mensch und es fällt mir dann manchmal schwer mich im Griff zu haben. Dazu muss ich aber sagen, dass wenn ich damit in Schwierigkeiten gerate, ich diese auch selber wieder ausbade.
Und ich habe auch nie behauptet, das dieser mir passierte Vorfall "einmalig" wäre, sondern lediglich, dass MIR so etwas noch nie mit den anderen verschiedenen RV, mit denen ich verreist bin, passiert ist. Und dass die Dame in MEINEM Reisebüro, solch einen Fall noch nie hatte. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied
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Ich habe mir nun noch einmal das Urteil angeschaut, auf das Mausebaer sich im Eingangsposting bezieht.
Daraus geht hervor, dass das Argument "Ich habe nachgefragt", etc. wohl vom Tisch ist (hoffe, ich darf das hier einfügen):
"... weil die Zeugin ... mehrfach bei der Beklagten angerufen habe. Die bei der Beklagten Beschäftigten können bei ihrer Auskunft auch nur die Preisangaben machen, die in der EDV hinterlegt sind." Quelle: openjur.de@syncwi
Nein, es ist kein Einzelfall und kommt auch bei anderen RV vor. Siehe Link unten auf der Vorseite - Hinweis auf einen anderen bestehenden Thread.
Warum solltest du deine Anzahlung nicht zurückerhalten ?
Möchte auch MaCor (Seite 3) zu einem weiteren Urteil zitieren - kurz über deinem ersten Posting, Amidala :? :
MaCor wrote:
Falsche Preisangabe im Internet wegen Softwarefehlers berechtigt zur Anfechtung
Wer im Internet Waren aufgrund eines Softwarefehlers versehentlich zu billig anbietet, kann den zu dem vermeintlichen Schnäppchenpreis zustande gekommenen Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtum anfechten. Das Urteil hat auch Bedeutung für irrtümliche Preisangaben bei Reiseangeboten im Internet.Quelle: BGH, Urteil vom 26.1.2005 - VIII ZR 79/04
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@Lexilexi
Ja, man kann sich hier informieren. Es gibt aber auch noch den guten alten Katalog.
Und wenn mir ein Angebot "seltsam" vorkäme, würde ich diesen erst recht zur Hilfe nehmen.
Die Preise sind dort relativ leicht nachvollziehen, da im allgemeinen detailliert aufgeführt ist, wie sie sich zusammensetzen.
Mich interessiert schon, wie ein Preis - egal ob niedrig oder hoch - zustande kommt.
Es mag auch in Katalogen zu Irrtümern kommen - keine Ahnung. Ich glaube allerdings, dass bei Internetangeboten die Fehlerquote höher sein könnte.
Nur so kann ich mir das von MaCor zitierte Urteil erklären. -
Anne, ja, dass manche User hier sich mehr mit Reisen und Preisen beschäftigen als andere ist ja ganz klar, aber ich sehe es so wie lexilexi, bei dem Preis von ca. 3000€ für 10 Tage, wäre ich auch nicht direkt auf ein "Sonderschnäppchen" oder nen Irrtum gekommen...
Wieso Amidala nachgefragt hat, hat sie ja erklärt und in meinen Augen auch einiges an Chuzpe bewiesen, indem sie eine zu emotionale und falsche Ausdrucksweise eingeräumt hat, was man hier eher selten sieht, genauso wie eine sehr sachliche Beantwortung von Nachfragen, bei "nie weider"-Statements
Im Endeffekt hat sie ja auch vom Anwalt die richtige Antwort bekommen und der RV hat innerhalb von 6 Tagen doch recht schnell reagiert! Also ärgern ok, dann aber Schwamm drüber und was Neues gesucht... Ob der RV bei ihr (oder auch Marcel
) auf der roten Liste landet, sei jedem selbst überlassen 
Was mich bei diesem Urteil, wie auch andere User hier schon vorher, wohl am meisten stört, ist die Tatsache der schwammigen "Zeitnahformulierung" und man doch eigentlich erwarten sollte, dass Fachleuten im Reisebüro, oder gar beim VA dieser Ausschreibungsirrtum eher auffallen sollte, als einem Durchschnittsbürger, der 1-2 mal im Jahr eine Reise bucht! -
Auch ich wäre ohne mein regelmäßiges "HC-Studium" nicht unbedingt auf den Gedanken gekommen, die Preise anzuzweifeln, die sogar wiederholt bestätigt wurden.
Was man bisher über dieses Thema lesen konnte, verunsichert mich schon einigermaßen.
Bisher blieben mir solche unschönen Erfahrungen bei meinen Buchungen glücklicherweise erspart, für die Zukunft habe ich da eher ein unsicheres Gefühl.
Fehler sind nicht generell zu vermeiden, aber warum bedarf es teilweise so langer Zeit, bis der Ausschreibungsirrtum den Verantwortlichen auffällt?
In einem anderen Thread schrieb eine Betroffene, der RV habe ihr erklärt, die kostenfreie Stornierung diesbezüglich fällt unter Kulanzregelung. Soll damit etwa ausgedrückt werden, der Kunde könnte im schlimmsten Fall sogar noch für den Fehler des RV zur Kasse gebeten werden?
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Nein, meiner Meinung nach nicht. . Der RV erklärt ja sein Angebot für ungültig. Damit gibt es keinen gültigen Reisevertrag, also auch nichts, wofür der "Kunde" bezahlen müsste. Es kann höchstens sein, dass der RV ein neues Angebot macht und man dieses ablehnen muss, damit es nicht gültig wird.
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Hallo, selbst die Dame vom Reisebüro hat wohl noch keine Erfahrung und überlegt sich rechtliche Schritte. Solchen Reiseveranstalter würde ich auch als Sch. Laden bezeichnen, wenn ich dort gebucht hätte. Bin der Meinung es lohnt sich bei großen renomierten RVs
zu buchen, dort ist mir in 40Jahren soetwas noch nicht passiert.
Die rein rechtliche Sachlage läßt sich sehr besonnen erklären, wenn man selbst nicht betroffen ist. Aber trotzdem schön wenn es Fachleute gibt... auch wenn es nichts bringt.
Gruß Qwanter Welbe -
@Qwanter Welbe:
Wenn Du ernsthaft glaubst, das Dir so etwas bei "großen renommierten RV" (welche wären das Deiner Meinung nach?) nicht passieren kann, dann belassen wir Dich einfach mal in diesem Glauben
und empfehlen Dir eindringlichst niemals im Reiseveranstalter-Forum zu lesen 
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Hallo, habe nur gesagt mir und unseren Freunden ist soetwas bei renomierten RVs
noch nicht passiert. (z.B. TUI Thomas Cook Der Tours )
Gruß QW