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Reisepreisminderung wegen falschen Zusagen???

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Markus StrehlM Offline
    Markus StrehlM Offline
    Markus Strehl
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Zusammen,
    wir fliegen vom 09.06.2011 bis zum 23.06.2011 nach Rhodos in das Hotel Kresten Royal.
    Diesen Urlaub haben wir bei Jahn-Reisen gebucht.
    Jahn-Reisen schreibt u.a. in seinem Reisekatalog

    • a-la-carte Abendessen in den Themenrestaurants möglich
    • Sport & Unterhaltung inclusive wie Sauna und Dampfbad

    Nun haben wir durch den Hotelmanager erfahren

    • a-la-carte Abendessen nur 2 X Woche möglich
    • Sport & Unterhaltung gegen Gebühr wie Sauna und Dampfbad

    Aus der Frankfurter Tabelle für Reisepreisminderung entnehmen wir das bei einer Selbstbedienung anstatt Kellner zwischen 10 - 15 % Preisminderung möglich ist.
    Aus der Frankfurter Tabelle für Reisepreisminderungen entnehmen wir das bei einer fehlenden Sauna trotz Zusage 5 % Preisminderung möglich ist.

    Also wie können wir die Frankfurter Tabelle richtig interpretieren. Können wir wie oben beschrieben in unserem Fall Reisepreisminderung geltend machen? Wenn Ja, wie geht so etwas von statten.

    Wir freuen uns über jede Information.

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    • poly3P Offline
      poly3P Offline
      poly3
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Aha, das ist neu: Jetzt wird schon vor Reiseantritt Geld zurückgefordert.
      Es wird immer schöner.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • carola kC Offline
        carola kC Offline
        carola k
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,fliegt doch erstmal hin. Da ergeben sich sicher noch weitere Punkte, wo man dann schön klagen kann. Fotoaparat nicht vergessen, dann genau Buch führen und es wir garantiert ein toller Urlaub!
        Gruß Carola

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • AntoniaWA Offline
          AntoniaWA Offline
          AntoniaW
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Markus,
           
          ich habe mir gleich den Jahn-Katalog vorgenommen und nach den von Dir zitierten Passagen geschaut. Mein Fazit:

          • Beim ersten Punkt kann ich euch zustimmen, hier hat der Mitarbeiter von JahnReisen undeutlich formuliert. Die Themenabende sind auf 2 Abende/Woche begrenzt, der "Besuch" der Themenrestaurants jedoch nicht. Mir scheint, dass die beiden Punkte als zusammengehörig zu verstehen sind, dann hätte es aber auch ein gemeinsamer Anstrich sein müssen. Hier eine Prozentzahl nach der Frankfurter Tabelle zu bestimmen, fällt mir allerdings schwer. Verpflegt wird man ja, die Frage ist wie der Unterschied von a-la-carte zu Buffet zu beziffern ist. Dazu gab es hier mal einen Thread.
          • Beim Punkt zwei bin ich nicht mit Dir d'accord. Bei mir steht "Sport & Unterhaltung inklusive: 2 Tennisplätze (...)  Livemusik. Gegen Gebühr: Sauna, Dampfbad, Fitnessraum (...).". Allerdings wird bei der Buchung der Hinweis auf die Gebühren gege ben. Das hat wohl Dein Reisebüro bei der Buchung überlesen.
             
            Zum Prozedere. Während der Reise diese Umstände aufnehmen und von der Reiseleitung abzeichnen lassen. Nach der Reise binnen 4 Wochen die Reisepreisminderung an den Veranstalter schicken. Versuchen kann man es ja ...
          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bernardo2001B Offline
            bernardo2001B Offline
            bernardo2001
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            steht da in der Ausschreibung, dass a-la-carte taeglich moeglich ist?

            Wegen der Sauna muss man anreisen und wenn man vor Ort gebeten wird fuer die Sauna zu zahlen, dann muss man sich an die zustaendige Reiseleitung wenden. Auf die Ausschreibung im Katalog verweisen und Abhilfe verlangen. Ist eine Abhilfe nicht moeglich, dann ein Protokoll erstellen lassen und jeden Saunabesuch zahlen und sich quittieren lassen.

            Nach Beendigung der Reise diese Belege an den RV senden und Rueckzahlung verlangen. Ich denke, dass das dann auch problemlos durch den RV erfolgen wird.

            Viele Gruesse
            bernardo2001

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • juanitoJ Offline
              juanitoJ Offline
              juanito
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich weiß garnicht, was Ihr habt? ❓
               
              Endlich mal ein Reisender, der sich vor der Reise umfassend informiert.
               
              Und nicht hinterher hier jammert.
               
              Den Hotelmanager angerufen, (Ausland, Rhodos) keine Kosten und Mühen gescheut.
               
              Die Frankfurter Tabelle studiert!
              usw.
               
              Noch ein Tipp an Markus Strehl:
               
              Schreib aber:
               
              Ich fordere eine Reisepreisminderung wegen falscher Zusagen 😆
               
              Falls man an die RV schreibt und Fehler drin hat, legen sie das Schreiben
              in die Runde Ablage
               
              😆

              En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • omaliO Offline
                omaliO Offline
                omali
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                AntoniaW wrote:
                Verpflegt wird man ja, die Frage ist wie der Unterschied von a-la-carte zu Buffet zu beziffern ist. Dazu gab es hier mal einen Thread.

                Den angesprochenen Thread findet man hier 
                Allerdings ist der dort diskutierte Fall wirklich eindeutig.

                Hier jedoch ist eine ziemlich "schwammige" Katalogbeschreibung Ausgangspunkt für eine Reisepreisminderungsanfrage.

                Wenn mir das Speisen im a-la-carte-Restaurant so wichtig ist, ich deshalb sogar vorher eine Bestätigung vom Hotelmanager einhole, dann erledige ich das doch, bevor ich dieses Hotel buche.
                Das Ansinnen des TE scheint aber mehr eine Preisminderung zu sein.
                Der ursprüngliche Wunsch, im Themenrestaurant nett bedient zu werden, scheint an Bedeutung verloren zu haben.

                Was Sauna und Dampfbad betrifft, weist die Online - Beschreibung des RV auf die Inanspruchnahme gegen Gebühr hin.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • chepriC Offline
                  chepriC Offline
                  chepri
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  omali wrote:
                  Wenn mir das Speisen im a-la-carte-Restaurant so wichtig ist, ich deshalb sogar vorher eine Bestätigung vom Hotelmanager einhole, dann erledige ich das doch, bevor ich dieses Hotel buche.
                  Das Ansinnen des TE scheint aber mehr eine Preisminderung zu sein.
                  Der ursprüngliche Wunsch, im Themenrestaurant nett bedient zu werden, scheint an Bedeutung verloren zu haben.

                  Die korrekte Frage wäre doch eigentlich: Kann ich die Reise stornieren, weil ich fürchte, dass meine Wünsche nicht erfüllt werden.
                  So hat das Ganze aber wirklich einen faden Beigeschmack.
                  Unstreitig dürfte sein, dass eine Reisepreisminderung im Vorfeld nicht möglich ist.
                  Interessant wird es aber, wenn der Veranstalter (wie auch immer) beweisen könnte, dass der TO wußte was ihn erwartet, auch wenn es im Katalog anders geschrieben steht und er keine weiteren Maßnahmen (erneute Nachfrage, Umbuchungswunsch etc.) getroffen hat um doch das gewünschte zu erhalten.
                  Ich würde ihm dann unterstellen, dass die gerügten Mängel ihm nicht so viel bedeuten, sondern dass die Reise nur angetreten wurde, um möglichst viel Erstattung fordern zu können.
                  Vielleicht meldet sich der TO nochmal und rückt etwas gerade, wenn es denn etwas zu rücken gibt. Ansonsten meine ich auch: Es wird immer lustiger!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Nennen wir die Aussage zur Nutzung der Themenrestaurants "schwammig", dann ist sicher bedeutsam, dass sie vom T.O. als so wichtig erachtet wird, um zu einer Reisepreisminderung zu dienen - sein Urlaubserlebnis also erheblich davon abhängt, ob er bedient wird oder um ein Büffet rennen muss.
                    Sodann meldet sich doch die aussterbende Spezies "gesunder Menschenverstand" mit der Frage, warum dies  - jemand, der die Frankfurter Tabelle studiert, muss "Schwammigkeit" in der Katalogaussage zwingend erkennen! - nicht vor der Buchung eindeutig und unschwammig geklärt wurde??

                    Der Vollständigkeit halber: Dies ist wahrlich nicht der erste Fall, bei der ein Urlauber versucht, bereits vor Antritt seiner Reise zu mindern! O.t. jüngst eine Causa, bei der Urlauber wegen einer Baustelle im April den Preis für September 2011 mindern wollte und meinte, "eine Anfrage könne ja nicht schaden".
                    😱 ❓

                    D´accord! LUSTIG ist dieser Themenkreis wahrlich schon geraume Zeit nicht mehr! :?

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • LexilexiL Offline
                      LexilexiL Offline
                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Markus Strehl wrote:
                      ....
                      Aus der Frankfurter Tabelle für Reisepreisminderung entnehmen wir das bei einer Selbstbedienung anstatt Kellner zwischen 10 - 15 % Preisminderung möglich ist.
                      Aus der Frankfurter Tabelle für Reisepreisminderungen entnehmen wir das bei einer fehlenden Sauna trotz Zusage 5 % Preisminderung möglich ist.
                      .....

                      hallo.
                      die von dir zitierten punkte der frankfurter tabelle haben wenig mit "deinem fall" gemeinsam.

                      ich sehe auch keine falschen zusagen. sie sind nur nicht richtig ausformuliert und daher dehnbar. denn alacarte essen ist möglich. im katalog steht nicht, dass es jeden tag möglich ist.
                      die sauna ist ja auch vorhanden.
                      ist ja nicht so, dass man keine sauna benutzen kann, weil keine vor ort ist.

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Markus StrehlM Offline
                        Markus StrehlM Offline
                        Markus Strehl
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo Zusammen,

                        zunächst einmal vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Haben wir gar nicht mit gerechnet. Auf Wunsch Einzelner hier noch einmal unsere Erfahrungen aus dem letzten Jahr 2010 mit der TUI. In den letzten Jahren hatten wir immer bei der TUI gebucht. So auch im letzten Jahr. Im April buchten wir Last Minute eine Reise in die Türkei. Ursprünglich wollten wir in das Hotel Barut Arum, Side. Hier auf Holidaycheck hatten wir dann einzelne Bewertungen gelesen die auf eine Baustelle im Nachbarhotel hinwiesen. Wir informierten uns dann im Reisebüro. Das Reisebüro fragte bei der TUI nach. TUI tat so, als wenn Sie nichts davon wussten. Nach weiteren Recherchen wussten wir dann um welches Hotel es sich handelte.Also im Hotel Crystal Sunrise Queen Luxury Resort & Spa, Side fanden im Zeitraum März bis Mai 2010 Bautätigkeiten statt. Der Hotelier selbst hat hier in Holidaycheck darauf hingewiesen. Beide Hotels sind Vertragshotels von der TUI. Warum teilte uns dieTUI das nicht mit? TUI musste das doch auch wissen? Also wir buchten dann ein anderes Hotel und zwar das Barut Hemera, Side. Wir verbrachten schöne erholsame 9 Tage in der Türkei. Die anderen beiden Hotels sahen wir uns dann von innen und außen vor Ort an. Im Hotel Crystal Sunrise Queen Luxury Resort & Spa,Side bekamen wir sogar eine Führung durch die Gästebetreuerin durch das komplette Hotel. Die Gästebetreuerin sagte uns, das die TUI das wissen müsste wegen der Baustelle. Im Hotel wurden neue Appartements gebaut. Also was haltet Ihr von diesem Vorgehen der TUI? Im Oktober 2010 buchten wir wieder bei der TUI und zwar das Hotel Barut Labada, Camyuva (10 km südlich von Kemer). Lest dazu bitte unsere Bewertung hier in Holidaycheck. Im Anschluss an unseren Urlaub fragen wir wegen einer Reisepreisminderung bei der TUI nach. TUI sagte uns das wir erst am letzten Tag reklamiert hätten und daher wäre das ganze zu spät. Selbst ein Rechtsanwalt konnte uns nicht weiter helfen. Lt. Gesetz BGB werden die Reiseveranstalter dadurch geschützt. Bei Reisemängel muss man so früh wie möglich  den Reiseveranstalter  informieren und um Abhilfe bitten. Wussten wir leider nicht! Also wir haben davon keine Ahnung und sind nun für den Urlaub in diesem Jahr vorsichtiger und wir wollten diesmal nicht bei der TUI buchen. Im November 2010 kommen wie wir ja wissen die neuen Kataloge für Sommer 2011 heraus. Also stöbern war angesagt. Wo soll es denn hingehen. Madeira, Gran Canaria, Korfu … Auf einmal fanden wir bei Jahn-Reisen das Hotel Kresten Royal auf Rhodos. Das Hotel hatte uns sofort zugesagt vom Preis her und von der Beschreibung. Hier auf Holidaycheck hatten wir dann alle Online-Beschreibungen zu diesem Hotel gelesen. Jeder deutsche Reiseveranstalter hatte eine andere Beschreibung. Lest dazu bitte im Forum Griechenland-Rhodos-Kresten Royal unseren Bericht. Im Dezember versuchten wir über das Reisebüro Informationen zu diesem Hotel von Jahn-Reisen zu bekommen. O-Ton von Jahn-Reisen wir geben erst Informationen wenn wir das Hotel buchen. Da uns die Frühbucherermäßigung im Nacken saß buchten wir am 31.12.2011 dieses Hotel. Das machte eine Ersparnis von ca.220,00 € pro Person zu Heute aus. Es gibt zwei Frühbücherermäßigungen. Unser Preis 1.250,00 € Heute 1.470,00 €. Erst am 10.01.2011 bekamen wir dann von der Assistentin Einkauf eine E-Mail. Ihr seien ebenfalls die Unterschiede der einzelnen Reiseveranstalter aufgefallen. Und Ihr selber ist ebenfalls ein Fehler unterlaufen. Danach hatte Sie die Beschreibung Sport und Unterhaltung korrigiert. Sauna, Dampfbad usw. nun gegen Gebühr. Aber durch diese Änderung wurde die Beschreibung nun nicht besser, denn lt. Hotelier ist der Fitnessraum und das Hallenbad kostenlos. Aufgrund dieser Unzufriedenheit informierten wir uns beim Hotelier selbst und bekamen am gleichen Tag auf die einzelnen Punkte auch eine detaillierte Information vom Hotelmanager. Was ist gegen Gebühr und was ist kostenlos. Vielen Dank an das Hotel. Nun verging einige Zeit. Im April öffnete nun das Hotel und erste Bewertungen zum Hotel waren nun zu lesen. Wir wurden nun noch vorsichtiger. Wird unsere hohe Erwartungshaltung erfüllt? Mittlerweile wird die Erwartungshaltung immer kleiner. Eine Familie schrieb sehr schlecht über das Hotel. Eine Userin schreibt nun, das der Fitnessraum und das Hallenbad nun doch gegen Gebühr ist. Also informierten wir uns Gestern noch einmal im Hotel und bekamen auch dirket eine Antwort. Fittnessraum und Hallenbad ist kostenlos.

                        Also hier noch einmal unsere Frage von Gestern:

                        Wir fliegen vom 09.06.2011 bis zum 23.06.2011 nach Rhodos in das Hotel Kresten Royal. Diesen Urlaub haben wir wie zuvor bereits beschrieben bei Jahn-Reisen gebucht. Jahn-Reisen schreibt u.a. in seinem Reisekatalog

                        • unter Verpflegung alles inclusive
                           oder

                        • a-la-carte Abendessen in den Themenrestaurants möglich (wie wichtig ist das Wörtchen "täglich", muss nicht der Reiseveranstalter bei Einschränkungen wie 2 X pro Woche oder 1 X Aufenthalt darauf hinweisen)

                        • Sport & Unterhaltung inclusive wie Sauna und Dampfbad

                        Nun haben wir durch den Hotelmanager erfahren

                        • a-la-carte Abendessen nur 2 X Woche möglich
                        • Sport & Unterhaltung gegen Gebühr wie Sauna und Dampfbad

                        Aus der Frankfurter Tabelle für Reisepreisminderung entnehmen wir das bei einer Selbstbedienung anstatt Kellner zwischen 10 - 15 % Preisminderung möglich ist. Aus der Frankfurter Tabelle für Reisepreisminderungen entnehmen wir das bei einer fehlenden Sauna trotz Zusage 5 % Preisminderung möglich ist.

                        Hier eventuell ein Missverständnis. Uns geht es dabei nicht um einen finanziellen Ausgleich oder einer Klage oder ähnliches. Wir möchten einen schönen erholsamen Urlaub.

                        Vielleicht gibt es ja auch andere Möglichkeiten wie z.B. einen Gutschein für einen Ausflug usw. Also wie können wir die Frankfurter Tabelle richtig interpretieren. Können wir wie oben beschrieben in unserem Fall eine Reisepreisminderung oder ähnlichen Ausgleich und zwar vor Ort und nicht im Voraus geltend machen? Wenn Ja, wie geht so etwas von statten. Wir werden auf jeden Fall die Reiseleitung am zweiten Tag bei der Begrüßung darauf ansprechen.

                        Wir hoffen, das wir den Sachverhalt nun besser formuliert haben. Wir freuen uns über einen regen Austausch / jede Information.

                        Vielen Dank und Gruß aus St. Augustin

                        Tanja Bernauer

                        Markus Strehl

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                        • HC-Mitglied985931H Offline
                          HC-Mitglied985931H Offline
                          HC-Mitglied985931
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Aber Ihr habt schon verstanden, dass Fitnessraum/Hallenbad und Sauna/Dampfbad  zwei Paar Schuhe sind?!

                          Habe das Gefühl, Ihr werft da was durcheinander und denkt, das eine würde das andere automatisch beinhalten... Es ist durchaus üblich, dass F/H inkludiert sind, aber für S/D/Wellness bezahlt werden muss!

                          Irgendwie etwas wirr Eure Ausführungen, oder ich habe Sonntagsjetlag 😱

                          Dass man nicht am letzten Tag reklamiert, sondern sobald der Mangel auftritt, sollte jedem, einigermassen geradeaus denkendem Menschen, klar sein! Wie sollte denn der Mangel sonst abgestellt werden?!

                          Werde das Gefühl nicht los, dass Ihr zu der Spezies gehört, die hier im Forum oft erwähnt wird. Da wird von Zeitgenossen berichtet, die mit einer Reklamationsflut die Anzahlung für den nächsten Urlaub erstreiten will... Auch von Berufsquerulanten habe ich schon gehört :?

                          Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mich vom Gegenteil überzeugt! Ansonsten kann ich nur raten, den Urlaub etwas enspannter anzugehen, sonst wird das nix mit Erholung, denn mit der Einstellung, seid Ihr nur auf Fehlersuche und könnt die schöne Zeit nicht wirklich geniessen!

                          Gruss
                          Holger

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KourionK 1
                            KourionK 1
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Zu der Reise mit TUI:
                            "Bei Reisemängel muss man so früh wie möglich den Reiseveranstalter informieren und um Abhilfe bitten."
                            Dies ist vollkommen korrekt. Diese Chance muss der RV haben. Beschwert man sich erst am letzten Tag - wie ihr es getan habt -, kann der RV keine Abhilfe mehr schaffen. Demzufolge keine Minderung.
                             
                            Zu der noch stattfindenden Jahn-Reise:
                            Fitnessraum / Hallenbad sind so gut wie immer frei. Dass aber auch der Spa / Wellness-Bereich kostenfrei ist, habe ich weder in einem Wellness-Hotel und schon gar nicht im Verlauf einer Pauschalreise erlebt.
                            Zu "à-la-carte Abendessen in den Themenrestaurants möglich": Ja, könnte missverständlich sein, aber "möglich" beinhaltet nicht zwingendermaßen "kostenfrei".
                            Kostenfrei ist es nur an 2 Abenden.

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                              #14

                              @ Anne

                              Dass der Spa/Wellnessbereich inkludiert ist, kommt schon vor, also dass man auch kostenlos Sauna/Dampfbad benutzen darf, hatten wir z.B. im Rixos Tekirova und Albatros Palace.

                              Natürlich müssen Massagen und Schönheitsbehandlungen extra bezahlt werden, wenn man nicht ausdrücklich ein Wellnesspaket mit diversen, meist ausführlich beschriebenen, Behandlungen im Reisepreis inkludiert hat!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Nur mal so ganz nebenbei: Rechtliche Ansprüche irgendwelcher Art auf Grund von Reisemängel kann es vor Reiseantritt nicht geben. Da müßte schon der Veranstalter einräumen, dass seine Ausschreibung fehlerhaft ist und ein neues Angebot vorlegen.
                                Aber wie sollen Mängel gerügt werden, wenn man nicht feststellt, dass das Zugesagte anders ist als das Erhaltene? 
                                Der TO soll sich überlegen, was er letztlich will. Wenn ein tägliches a-la-carte Abendessen für einen gelungenen Urlaub von eminenter Bedeutung ist (für mich ist das jedenfalls so) sollrte man auf Nummer sicher gehen und beim Veranstalter nachfragen. Allerdings darf man dann unter Umständen auch nicht davor zurückschrecken, die Reise zu stornieren (ohne Stornogebühr - wird bestimmt nicht leicht) und ggf. für eine Neubuchung mehr zu bezahlen. Für mich ist es ein Widerspruch, wenn ich im Urlaub bewußt Einschränkungen in Kauf nehme, diese aber durch einen Ausflugsgutschein kompensieren kann.
                                Ganz ehrlich gesagt: Wenn etwas nicht so ist, wie ich es möchte, pfeife ich auf jede Entschädigung.
                                Außerdem ist ein Blick in´s BGB, §§ 651a ff, manchmal sehr hilfreich

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  chepri wrote:
                                  Nur mal so ganz nebenbei: Rechtliche Ansprüche irgendwelcher Art auf Grund von Reisemängel kann es vor Reiseantritt nicht geben. Da müßte schon der Veranstalter einräumen, dass seine Ausschreibung fehlerhaft ist und ein neues Angebot vorlegen.

                                  Genau das ist wohl geschehen, wie mir inzwischen per PN erklärt wurde! Hatte es auch so eindeutig aus den Posts nicht entnehmen können...

                                  Aber das wird der TO bestimmt nochmal klarstellen!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    #17

                                    Markus Strehl wrote:
                                    Ich habe mir erlaubt, das ellenlange Eigenzitat auf die relevante Passage zu kürzen. So ist es besser zu lesen.

                                    … Auf einmal fanden wir bei Jahn-Reisen das Hotel Kresten Royal auf Rhodos. Das Hotel hatte uns sofort zugesagt vom Preis her und von der Beschreibung. Hier auf Holidaycheck hatten wir dann alle Online-Beschreibungen zu diesem Hotel gelesen. Jeder deutsche Reiseveranstalter hatte eine andere Beschreibung. Lest dazu bitte im Forum Griechenland-Rhodos-Kresten Royal unseren Bericht. Im Dezember versuchten wir über das Reisebüro Informationen zu diesem Hotel von Jahn-Reisen zu bekommen. O-Ton von Jahn-Reisen wir geben erst Informationen wenn wir das Hotel buchen. Da uns die Frühbucherermäßigung im Nacken saß buchten wir am 31.12.2011 dieses Hotel. Das machte eine Ersparnis von ca.220,00 € pro Person zu Heute aus. Es gibt zwei Frühbücherermäßigungen. Unser Preis 1.250,00 € Heute 1.470,00 €. Erst am 10.01.2011 bekamen wir dann von der Assistentin Einkauf eine E-Mail. Ihr seien ebenfalls die Unterschiede der einzelnen Reiseveranstalter aufgefallen. Und Ihr selber ist ebenfalls ein Fehler unterlaufen. Danach hatte Sie die Beschreibung Sport und Unterhaltung korrigiert. Sauna, Dampfbad usw. nun gegen Gebühr. Aber durch diese Änderung wurde die Beschreibung nun nicht besser, denn lt. Hotelier ist der Fitnessraum und das Hallenbad kostenlos. Aufgrund dieser Unzufriedenheit informierten wir uns beim Hotelier selbst und bekamen am gleichen Tag auf die einzelnen Punkte auch eine detaillierte Information vom Hotelmanager. Was ist gegen Gebühr und was ist kostenlos. Vielen Dank an das Hotel. Nun verging einige Zeit. Im April öffnete nun das Hotel und erste Bewertungen zum Hotel waren nun zu lesen. Wir wurden nun noch vorsichtiger. Wird unsere hohe Erwartungshaltung erfüllt? Mittlerweile wird die Erwartungshaltung immer kleiner. Eine Familie schrieb sehr schlecht über das Hotel. Eine Userin schreibt nun, das der Fitnessraum und das Hallenbad nun doch gegen Gebühr ist. Also informierten wir uns Gestern noch einmal im Hotel und bekamen auch dirket eine Antwort. Fittnessraum und Hallenbad ist kostenlos.

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      doc3366 wrote:
                                      [wie mir inzwischen per PN erklärt wurde!

                                      Mir auch  😆 , denn in dem Rom,an oben ist es ja wirklich zu überlesen. An der rechtlichen Einschätzung bezügl. der Mängel/Minderung ändert sich dadurch nichts. Man könnte aber prüfen, ob der ursprüngliche Vertrag überhaupt noch besteht, oder ob der Veranstalter nicht ein neues Angebot vorgelgt hat. 
                                      Aber mir wird das jetzt zu unübersichtlich, ständig gibt es neue Infos und was der TO wirklich will weiß ich auch nicht.
                                      Wenn hier wirklich so eine hohe Erwartung an den Urlaub gestellt wird, dann gibt es nur eine Alternative: Individuell buchen!

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Markus, für jemanden, der das Ganze liest, ist es wirklich schwer aus Deinem Post die wichtige Info zu entnehmen! Dir ist das klar, Du weisst,was Du damit sagen möchtest...

                                        Aber das aus der ganzen Informationsflut zu entnehmen, einmal ist es der Katalog, dann die Assistentin von Jahn, dann ein Bewerter, dann der Hotelier, dann Fitnessraum und Hallenbad, dann Sauna und Dampfbad... Du verstehst ❓

                                        Chepri hats ja auch nochmal gesagt und ich Dir,, so gut wie ich konnte in den PN`s erklärt:

                                        Schau was Du wirklich gebucht und bestätigt bekommen hast und was es jetzt sein kann. Entscheide ob der Urlaub dann für Euch noch Sinn macht und wende Dich vorher nochmal an den RV mit dem Hinweis, unter welchen Voraussetzungen Ihr gebucht habt und schau, was sie Dir anbieten!

                                        Falls das nicht schon gelaufen ist und Du ein neues Angebot akzeptiert hast...

                                        Gruss
                                        Holger

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #20

                                          Ich habe mir das Ganze erneut durchgelesen, finde aber nirgendwo einen Hinweis darauf, dass ein neuer Vertrag zustande gekommen ist - wohl aber, dass die HB zu diesem Hotel - die in der Zwischenzeit aufgetaucht sind - nicht so toll sind.
                                           
                                          Zwar wurde anscheinend die Beschreibung seitens des RV korrigiert, aber ein neuer Vertrag ?
                                          Würde mich auch wundern, denn der Frühbucherpreis des TO ist ja recht interessant.  😉

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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