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Druckfehler im Katalog nach 4 Monaten

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  • Claudia86C Offline
    Claudia86C Offline
    Claudia86
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Hallo,
     
    Ich kann verstehen, dass MB ein Buchungskriterium (unter anderem) für dieses Hotel war. Du hast eine Bestätigung dieser Leistungen erhalten, also ist alles klar für dich.
     
    Wenn sich nun Bestandteile dieser schon mal zugesicherten Leistung ändern (warum auch immer!), fällt DAS Buchungskriterium weg. Ich würde, wenn es nicht anders geht, auf Umbuchung in ein anderes Hotel mit gleichen Leistungen und eben Meerblick bestehen.
     
    Vorher zur Sicherheit wirklich in dem Hotel anrufen- wobei die Zimmer auch nicht mehr frei sein müssen, da die Veranstalter sie sicherlich alle bereits reserviert haben. Das Hotel selber wird zu dieser Reisezeit vermutlich keine "solchen" Zimmer frei anbieten können.
     
    Viel Glück!

    De gustibus non est disputandum.
    Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.

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    • chepriC Offline
      chepriC Offline
      chepri
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Was du forderst ist zwar schön und gut, wobei ich Zweifel habe, ob der fehlende Meerblick im Streitfall tatsächlich als ein solch gravierender Mangel angesehen wird (meine meinung ist nein, aber sicher kann man das auch anders begründen) nur ist zu bedenken, dass wohl nichts zu machen sein wird, falls sich der RV quer legt. Der Rechtsweg bis zum Uralaubsbeginn wird zeitlich wohl kaum abzuschließen sein.
      Zudem hat der TO diese Möglichkeit selber schon in seinem Ausgangsposting ausgeschlossen:

      "... hätten im Februar auch noch ein anderes gleichwertiges Hotel haben können, jetzt im Juni natürlich nicht mehr..."

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      • HolginhoH Offline
        HolginhoH Offline
        Holginho
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Ich bin ebenfalls kein TUI-Mitarbeiter 😉   (ich glaube, das hat gute Chancen zum Running-Gag des HC-Jahres zu werden 😉   ) und stelle Dir kalamos ganz einfach mal die Frage was Dir ggfs. lieber wäre...

        • ein FZ mit MB in einer Sch...-Lage (z.B. direkt neben über der Discothek, und Meer nur "erahnbar" )
          oder
        • ein FZ mit GB in guter Lage.

        Selbstverständlich ist die Frage jetzt spekulativ (ich kenne das Hitel nicht gut genug um die Frage bzgl. der Ausrichtung aller FZ zu beantworten), aber bitte keinesfalls als provokant zu sehen.

        Ich denke, Du hast hier durchaus ein paar gute Tipps zum Handling Deines Problems bekommen. Alles andere wäre m.E. mit Kanonen auf die berühmten und oft massakrierten Spatzen geschossen.

        Auf jeden Fall aber:

        Schönen Urlaub!

        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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        • KourionK 1
          KourionK 1
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @Holginho  OT
          Von wegen Running Gag. :? 😄
          Da dies sowohl chepri als auch mir in einem anderen Threas unterstellt wurde, legt "man" halt Wert darauf, dies von Anfang an klar zu stellen, insbesondere, wenn man auch noch den betreffenden Katalog zu Hause rumliegen hat. 😄
           
          Zum Thema:
          Ich kann den TO schon verstehen, denn ich bin auch ein MB-Freak.
          Wie würde ich mich verhalten, wenn mich eine derartige Nachricht erreicht ?
          Umbuchen in eine fernere Zukunft, da es für die vorgesehene Zeit nichts mehr Passendes gibt ? Vielleicht.
          Oder akzeptieren, weil die Umgebung des gebuchten Hotels viel hergibt... wobei ich bezügl. des finanziellen "Trostpflästerchen" etwas denken würde, was ich hier bestimmt nicht schreiben werde ? 😉    Vielleicht.
           
          Aber egal wie man reagiert / reagieren würde.
          Wichtig ist zur Zeit - auch für den TO - die Frage: Stimmt es, was ihm mitgeteilt wurde ? Dies ist nur durch einen Anruf, durch eine Mail im / ans Hotel zu klären.
          Und es ist ein schwerer Vorwurf, der da im Raum hängt.

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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          • KourionK 1
            KourionK 1
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            @kalamos
            Nochmals zum Preis der FZ und DZ:
            Ich könnte mir vorstellen, dass der im Katalog angegebene Preisunterschied nicht nur auf MB, sondern auch auf die Größe der Zimmer zurückzuführen ist.
             
            So haben die FZ eine Größe von 41 m2 (2 Schlafzimmer), die DZ eine Größe von 26 m2. Schau dir doch noch einmal den Preisteil im Katalog an.  😉

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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            • Claudia86C Offline
              Claudia86C Offline
              Claudia86
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Also für mich  ist Meerblick ebenfalls dasKriterium für ein Hotel (wenn es die Wahl zwischen zwei etwa gleichwertigen gäbe). Daher sind die Aussagen unsinnig, es einfach hinzunehmen und mit Gartenblick glücklich zu werden. Es gibt Menschen, die wollen in dem einen und einzigen Urlaub keine Kompromisse eingehen und bestehen (zu Recht) auf Meerblickzimmer (wenn umsetzbar).
               
              Ich buche auch nicht ein Hotel in 2-ter oder 3-ter Reihe, sondern direkt am Strand, um auch auf das Meer zu schauen. Und somit erwarte ich auch ein solches Hotel. Da würde ich mich mit einem "Ersatz", der viiiel schöner ist, auch nicht zufrieden geben.
               
              Also sind das eben die ausschlaggebenden Kriterien, die zu einer Buchung führen. Wenn ich diese Buchung auch noch bestätigt bekomme, ist doch eigentlich alles klar.
               
              Ändert sich nun etwas, bringt es nichts, schöne Gründe anzuführen (dass muss der TO sich selber überlegen, inwieweit er da zu Ersatz / Kompromissen bereit ist).
               
              Bitte erzähl dann mal, was du nach Rücksprache mit dem Reisebüro & dem Hotel herausgefunden hast!

              De gustibus non est disputandum.
              Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.

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              • DylanD Offline
                DylanD Offline
                Dylan
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Ausdruck aus dem aktuellen TUI-Katalog

                Es steht geschrieben: "…Doppelzimmer (DFHM) haben Meerblick…".
                Bei "…Familienzimmer (CFHM), 41 qm, haben bei gleicher Ausstattung zwei Schlafzimmer" findet man wiederum den Buchungscode mit den Endbuchstaben HM. Somit könnte man bei diesen Zimmerbeschreibungen leicht davon ausgehen, dass die Familienzimmer ebenfalls über Meerblick verfügen.

                Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • KourionK 1
                  KourionK 1
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  @Dylan
                  Das ist bekannt.
                  Bei dem CFHM soll es sich aber um einen Druckfehler handeln, bedeutet, es gibt keine FZ mit MB.

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Man kann hier natürlich noch seitenlang mit Konjunktiven diskutieren und darstellen, was "man machen/annehmen/verlangen würde" ... bevor nicht geklärt ist, ob das Hotel FZ mit Meerblick überhaupt anbietet, bleibt das höchst hypothetisch und müßig.
                    😞

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • chepriC Offline
                      chepriC Offline
                      chepri
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Claudia86 wrote:
                      Wenn ich diese Buchung auch noch bestätigt bekomme, ist doch eigentlich alles klar.

                      Denkt man eigentlich zu Recht und so sollte es auch sein. Allerdings werden sicher die allermeisten Buchungsbestätigungen das enthalten, was der Kunde haben wollte, sprich gebucht hat. Und wenn ich mir dann anschaue, wie oft es zu Reklamationen kommt, weil eben kein MB-Zimmer, oder kein beheizter pool vor Ort anzutreffen war, halte ich relativ wenig von diesen Buchungsbestätigungen in Bezug auf das, was vor Ort dann wirklich angetroffen wird. Zu Überbuchungen dürfte es dann ja eigentlich überhaupt nicht kommen.
                      Allerdings hilft das TO alles nicht weiter. Er selbst hat geschrieben, es gäbe kein alternatives Hotel, also hat er nur die Möglichkeit die angebotene Minderung zu akteptieren bzw. noch ein wenig mehr rauszuholen oder den steinigen Weg einer Stornierung zu gehen. Möglicherweise rät ihm auch noch jemand dazu, Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude anzumelden und schon sind alle wieder glücklich. Also ich persönlich glaube nicht, dass eine kostenfreie Stornierung rechtens ist, aber wer weiss schon, wie ein Gericht entscheidet.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • LuganskL Offline
                        LuganskL Offline
                        Lugansk
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Hallo!
                         
                        Alles ist halt eine Einstellungssache und wie wichtig einem der Meerblick ist. Bei meinem Schwager (aktiver Hochseesegler und Reederei Mitarbeiter) geht ohne Meerblick gar nichts.
                        Für 5% Rabatt würde ich nicht auf das versprochene Zimmer verzichten. Die paar € bringen mir nichts. Ich würde von der Reise zurück treten.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • gastwirtG Offline
                          gastwirtG Offline
                          gastwirt
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Davon hast du auch keinen Meerblick. Nicht mal das Meeresrauschen kannst du dann noch hören! 😛   Wegen sowas den Urlaub absagen? NIEMALS!!!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • juanitoJ Offline
                            juanitoJ Offline
                            juanito
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Wenn man aber nun 24 Stunden auf das Meer blicken möchte und das Meer rauschen hören möchte? ❓
                             
                            Ich würde ja nur vielleicht beim Frühstück aufs Meer gucken wollen. 😆
                             
                            Macht ? Minuten pro Tag?

                            En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Markus StrehlM Offline
                              Markus StrehlM Offline
                              Markus Strehl
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              So wohnen Sie: Die komfortabel eingerichteten Doppelzimmer (DFH), 26 qm, bieten Bad/WC, Föhn, Teppichboden, Telefon, Sat.-TV, Minibar, Mietsafe sowie Klimaanlage (zentral und stundenweise, vom 15.06.-15.09. durchgehend), Balkon oder Terrasse. Die Doppelzimmer (DFHH) haben seitlichen Meerblick und die Doppelzimmer (DFHM) haben Meerblick. Die Familienzimmer (CFHM), 41 qm, haben bei gleicher Ausstattung zwei Schlafzimmer und Gartenblick.
                              Also hier ist der Katalogauszug hier wird das Familienzimmer mit Gartenblick ausgeschrieben.
                              Wenn Du mich fragst, handelt es sich bei der Codierung CFHM um einen Schreibfehler. Mir wäre das beim buchen aufgefallen und ich hätte mich sofort beim buchen darum gekümmert.

                              Natürlich liegt hier ein Mangel vor. Sei froh, das die TUI dich darauf aufmerksam gemacht hat. Das macht nicht jeder RV. Mich wundert es aber auch, das das die TUI gemacht hat. Wir hatten mit der TUI im letzten Jahr auch eine andere Erfahrung gemacht.

                              Da hier ein Mangel vorliegt, gibt es zwischen 5 - 10 % Erstattung. Die TUI hat dir 5 % angeboten. Ich glaube da gibt es nicht mehr.

                              Eine Kündigung des Urlaubs ist lt. BGB erst ab 20 % Mangel möglich.

                              Also es gibt nun drei Möglichkeiten. 1. Du fliegst hin und nimmst das Familienzimmer mit Gartenblick. 2. Du nimmst wenn frei, ein Doppelzimmer. 3. Du buchst um und zahlst den entsprechen Preis für das neue Hotel. Das sollte mindestens der gleiche Gesamtpreis sein bzw. teurer. Sonst zahlst Du bei einer Umbuchung auch noch einen Aufschlag.

                              Schau doch einfach mal bei den Last Minute Angeboten. Seit letzten Donnerstag gibt es für den August doch schon reduzierte Angebote.

                              Einen schönen Urlaub wo immer es auch hingeht und achte beim buchen vorher auf das sogenannte kleingedruckte und versuche vor ber Buchung die Dinge zu klären.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • chepriC Offline
                                chepriC Offline
                                chepri
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Markus Strehl wrote:
                                Da hier ein Mangel vorliegt, gibt es zwischen 5 - 10 % Erstattung.

                                Es gibt auch Mängel wo es weniger, aber auch solche, wo es deutlich mehr gibt

                                Eine Kündigung des Urlaubs ist lt. BGB erst ab 20 % Mangel möglich.

                                DIE Stelle würde mich aber brennend interessieren

                                versuche vor ber Buchung die Dinge zu klären

                                😆

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • KourionK 1
                                  KourionK 1
                                  Kourion
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  @Markus
                                   
                                  Ich habe eben mal nachgeschaut: Du zitierst aus der Online-Hotelbeschreibung hier bei HC.
                                  Es ist richtig: Dort steht  "... zwei Schlafzimmer und Gartenblick".
                                   
                                  Der TO hat aber - wie ich gerade auch - den "Papier"- Katalog 😉   zur Hand gehabt.
                                  Und in diesem Katalog kommt ein Punkt  nach "zwei Schlafzimmer."

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Markus StrehlM Offline
                                    Markus StrehlM Offline
                                    Markus Strehl
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    @chepri,

                                    eine Kündigung der Reise nach § 651e Abs 1 BGB kommt in der Regel nur in Betracht, wenn Mängel von mindestens 20 % vorliegen.

                                    @kalamos3,

                                    ich habe mir den Preisteil wie auch den Onlinekatalog von der TUI auf der Internetseite von der TUI durchgelesen. Also das Hotel ist im Programm von der TUI NEU!!!
                                    Irrtümer können da sicherlich passieren. Im Preisteil steht MB und der Code ist mit Meerblick ausgeschrieben. Aber im Katalog steht eindeutig Gartenblick. Also hier handelt es sich definitiv um einen Schreibfehler. Sorry, auch wenn wir momentan von der TUI die Schn... voll haben, gebe ich in diesem Fall der TUI recht.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Markus StrehlM Offline
                                      Markus StrehlM Offline
                                      Markus Strehl
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      @ kourion,

                                      den Onlinekatalog von der TUI hat die TUI mittlerweile geändert. Du weisst doch selber, so etwas geht doch sehr schnell. Also wenn überhaupt müssen wir uns den Katalog aus Papier nehmen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Markus Strehl wrote:
                                        **...**und achte beim buchen vorher auf das sogenannte kleingedruckte und versuche vor ber Buchung die Dinge zu klären.

                                        Zickigerweise stammt das "Kleingedruckte" hier von Markus´Taste ... amüsant!?
                                        😉
                                        Versäumt hat er offenbar den Beitragsteil, WANN gebucht wurde ... was aber bei den forenweiten Erfahrungen mit ihm und seinen Bedenken nicht weiter überrascht.

                                        Ach so ... ja, klar, es liegt zweifellos ein Mangel vor ... augenblicklich einer an Information, nicht wahr?

                                        Nebenbei: Nautiker buchen keinen "Meerblick", sondern einen Kahn! 😱
                                        Das Motiv muss der TO aber wahrlich nicht erklären, das ist seine ganz persönliche Entscheidung!

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • KourionK 1
                                          KourionK 1
                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          @Markus
                                          Warum hast du dann den Online-Katalog zitiert ? ❓
                                          Was dort - heute - steht, ist unwichtig und interessiert nicht.
                                           
                                          Im Papierkatalog sind die falschen Angaben. Danach hat der TO gebucht.
                                          Und davon "reden" wir seit 4 Seiten.

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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