Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Supergünstiges Reiseangebot kann ungültig sein wegen Softwarefehler
  6. Supergünstiges Reiseangebot kann ungültig sein wegen Softwarefehler

Supergünstiges Reiseangebot kann ungültig sein wegen Softwarefehler

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
89 Beiträge 30 Kommentatoren 19.8k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • CliffideoC Offline
    CliffideoC Offline
    Cliffideo
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Hallo Biggi,

    wenn Du mit "Blocken" eine Optionsbuchung meinst, so ist die Reise wie beschrieben bis zum Fristablauf für Dich reserviert, der Reiseveranstalter garantiert Dir also den Flug, das Hotelzimmer mit der angefragten Verpflegung und Transfers zum angebotenen Preis.
    Wichtig ist nur, ob die Option automatisch zur Festbuchung wird oder ob die Option bei Nichtbuchung automatisch wieder freigegeben wird. Meist ist ersteres der Fall.
    Optionsbuchungen sind in den meisten Fällen den Reisebüros vorbehalten, man kann so etwas in den wenigsten Fällen selbst online optionieren.

    EDIT: Es sei denn, der Reiseveranstalter kann eine Preiserhöhung durchsetzen, die in seinen AGBs angegeben ist wie z.B. gestiegene Kerosinkosten oder erhöhte Abflugsteuern. Diese Erhöhung ist dann aber auch nach Festbuchung möglich.

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
    Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • MaCorM Offline
      MaCorM Offline
      MaCor
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      ...eben eine Nachricht aus dem "eigenem Haus" 😆

      Wie hätte es denn bei einer schriftlichen Bestätigung des Preises ausgesehen? Da lagen dem Unternehmen dann ja die gleichen falschen Zahlen vor!  ❓

      Hier der Hintergrund des Urteils und warum es so ausfallen musste:
      Falsche Preisangabe im Internet wegen Softwarefehlers berechtigt zur Anfechtung
      Wer im Internet Waren aufgrund eines Softwarefehlers versehentlich zu billig anbietet, kann den zu dem vermeintlichen Schnäppchenpreis zustande gekommenen Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtum anfechten. Das Urteil hat auch Bedeutung für irrtümliche Preisangaben bei Reiseangeboten im Internet.
       
      Quelle: BGH, Urteil vom 26.1.2005 - VIII ZR 79/04

      Avatar: Koptisch-orthodoxe Kathedrale "Erzengel-Michael" in Assuan.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • gastwirtG Offline
        gastwirtG Offline
        gastwirt
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Das wissen wir aber schon lange....... 😛 😆

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • MaCorM Offline
          MaCorM Offline
          MaCor
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          ...genau, bitte die Betonung aber auf wir 😛

          Avatar: Koptisch-orthodoxe Kathedrale "Erzengel-Michael" in Assuan.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • PARJP Offline
            PARJP Offline
            PARJ
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Vorsorgliche Buchung
             
            Habe von Reisebüro für Ostern 2012 eine vorsorgliche Buchung (mit Titel Bestätigung/Rechnung) zu € 2.003,00 schriftlich erhalten. Als ich in der Reservierungszeit nun fest buchen wollte, sollte ich plötzlich € 3.310,00 zahlen. Angeblich handelt es sich um einen Rechenfehler des Veranstalters.
             
            Habe gleiche Reise (gleicher Veranstalter, gleiches Hotel, gleiche Personenzahl) vor einen Jahr im Sommer 2010 jedoch zum fast gleichen Preis von € 2.200,00 gebucht.
             
            Kann ich auf den Preis bestehen oder kann der Veranstalter so etwas machen ?

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Sunshine997S Offline
              Sunshine997S Offline
              Sunshine997
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Eine Vormerkung für Ostern 2012 ist leider kein Reisevertrag, mit dem Du irgendwelche Rechte hättest ...

              Eine Vormerkung dient lediglich dazu, dass Du ziemlich sicher sein kannst (es sei denn, die Nachfrage für Deinen Reisewunsch ist phänomenal), dass Du Plätze zum gewünschten Termin vom gewünschten Flughafen im gewünschten Hotel bekommst ... sehr sinnvoll für Reisende in der Hochsaison (Weihnachten und Schulferien), die konkrete Wünsche haben und zeitlich sehr eingeschränkt sind.

              Sobald die neue Saison buchbar ist, macht der Reiseveranstalter allen vorgemerkten Kunden ein Angebot ... und das kannst Du nun annehmen oder ablehnen ...

              Was mich jetzt allerdings wundert, dass da "Bestätigung/Rechnung" und ein Preis darauf stand, Du aber die Buchung erst jetzt zum neuen Preis fest machen kannst ... normalerweise steht da "Vormerkung" drauf und eben kein Preis, weil der noch unbekannt ist ... sehr seltsam ... ❓

              "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Seeker01S Offline
                Seeker01S Offline
                Seeker01
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Jetzt möchte ich auch mal ne Frage stellen, denn etwas bin ich nun ins "trudeln " bekommen.
                Ein RV kann sich also auf einen Computerirrtum berufen, wenn die Reise zum Preis im Missverhältnis steht.

                Was wäre denn, wenn ich online gebucht hätte und dann eine schriftliche Bestätigung per mail oder Post bekomme?

                Das ist mit jetzt nicht so ganz klar.

                Auch ist mir der Zeitraum in dem der RV sich auf den Computerirrtum berufen kann recht schwammig. Es heißt: " nach Festellen".  Wenn ich also im Februar für Dez eine sehr günstige Reise buche- dann könnte der RV sich theoretisch noch 2 Wochen vor der Reise (nach 9 Monaten) auf einen Softwarefehler berufen und die Reise canceln?
                Das erscheint mir etwas Willkür, denn das Gegenteil könnte ich ihm ja eh nicht nachweisen.

                Pit

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Sunshine997S Offline
                  Sunshine997S Offline
                  Sunshine997
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  @ checker-pit
                   
                  Das ist ja genau das Problem, wenn der Reiseveranstalter das macht ...    
                  Denn er kann es erst mal "einfach so"!

                  Du hat dann drei Möglichkeiten:

                  1. Sein neues Angebot akzeptieren und Dich sehr ärgern.
                  2. Es ablehnen und Dir was anderes suchen (was natürlich nur dann was bringt, wenn für den Reisetermin noch eine gute Auswahl vorhanden ist)
                  3. Einen Rechtsanwalt aufsuchen und klagen (ist natürlich auch in Verbindung mit 2) möglich,
                     
                    Punkt 3 hat natürlich ein paar Haken:
                    a) Zum einen dauert so etwas. Bei kurzfristigen Buchungen wird das niemals VOR Reisebeginn geklärt sein. Es geht also immer nur um Ersatz für Schaden, den Du im Vetrauen auf einen gültigen Reisevertrag erlitten hast.
                    b) Bei langfristigen Buchungen wird ein Gericht eher dazu neigen zu sagen, Dir ist doch nur wenig oder gar kein Schaden entstanden, denn Du hattest die Zeit und Möglichkeiten, nach Alternativen zu suchen.
                    c) Es ist zwar der Reiseveranstalter beweispflichtig, denn er hat den Reisevertrag wegen Irrtums angefochten und muss beweisen, dass er das durfte (Zeitraum zwischen Bestätigung aund Anfechtung; Hättest Du den Preisirrtum erkennen müssen etc.)  Jetzt kommt es aber darauf an, wie das Gericht den speziellen Fall sieht, ob der RV es in genau diesem Fall durfte oder nicht ... und das kann leider nie jemand mit Sicherheit voraussagen (siehe auch meine Signatur) ...

                  Ich gehe jetzt aber mal davon aus, dass in Zeiten der Internet-Communitys und Verbrauchermagazine kaum ein seriöser Veranstalter es wagen würde, ein Angebot für ungültig zu erklären, wenn es nicht wirklich offensichtlich wäre, dass da ein Fehler passiert ist ... deshalb ist das hier alles ziemlich theoretisch ... wenn es in Einzelfällen passiert, können wir hier natürlich gerne anhand der konkreten Details darüber diskutieren, ob der RV im Recht ist ...

                  Viele Grüße
                  Sunshine

                  "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Amidala73A Offline
                    Amidala73A Offline
                    Amidala73
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    jaja, die RV machen was sie wollen. In meinem Fall habe ich für Juli 2012 eine Reise über GTI gebucht. Da muss ich mich ja erstmal entschuldigen, dass ich so blöd war bei denen zu buchen. Hätte mich ja vorher über den Sch....laden informieren können. 10 Tage, AI 2 Erw., 1 K. im KBR, Poolvilla obere Etage für 2974 €.
                     
                    Da muss ich mich ja wohl gleich wieder entschuldigen, dass ich als Nicht-Experte, nicht gemerkt habe, (wie auch die Experten bei GTI) dass der Reisepreis zu niedrig für diese Kategorie ist. Nach 2 Tagen auf Option, wurde die Reise dann, nach nochmaligem Nachfragen des Reisebüros meines Vertrauens nach dem Preis, (der dann nochmals durch eine "kompetente" Mitarbeiterin von GTI bestätigt wurde) gebucht.
                     
                    Einige Tage danach erhielt ich dann die Reisebestätigung, immer noch mit oben angegebenem Preis und leistete die Anzahlung an den RV.
                     
                    Weitere 6 Tage nach geleisteter Anzahlung, erhalte ich einen Anruf meines Reisebüros, welches ein Schreiben von GTI bekommen hat. Oh welch Wunder, es handelt sich bei dem (mehrfach seitens GTI kompetenter Mitarbeiter bestätigten) Preis um einen Systemfehler und die Reise kostet jetzt etwas über 4800 €.
                     
                    Das ist der Dame im Reisebüro bisher noch nicht untergekommen und sie wird sich nun anwaltlichen Rat einholen und sich dann wieder bei mir melden. Aber egal was dabei raus kommt, ich werde diese Reise stornieren und garantiert nie nie wieder bei GTI buchen.
                     
                    An dieser Stelle entschuldige ich mich dann ein drittes mal. Und zwar bei all denen die vor diesem RV gewarnt haben und ich nicht darauf hören wollte.
                    Entschuldigt meinen Sarkasmus an einigen Stellen, abr der ein oder andere wird das sicher verstehen können, oder Biggi12345 ? 😉
                     
                    LG
                    Melanie

                    Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • HolginhoH Offline
                      HolginhoH Offline
                      Holginho
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Gut für Dich, das Du solche Dinge bei anderen Veranstaltern nicht erleben kannst! 😉 😆 :?
                       
                      Weg von jeder Thematik:
                      Mit Begriffen wie "Sch...laden" in direktem Zusammenhang mit dem RV inkl. seiner Namensnennung wäre ich übrigens sehr vorsichtig...und ich vermute, das HC hier (alleine aus rechtlichen Gründen) auch (zurecht) "eingreifen" wird.

                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • gastwirtG Offline
                        gastwirtG Offline
                        gastwirt
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        sie meint doch sicher einen "Sch...önen Laden" 😛

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          @Amidala73
                          Du räumst ja geradezu ein, dass das Arrangement "verdächtig preiswert" war, warum sonst diverse Nachfragen?
                          Wie auch immer - das Phänomen nennt sich "Erklärungsirrtum" und ist keineswegs spezifisch für GTI. Alle Häme, mit der du hier den Veranstalter überziehst, wird dir nicht zu einem preiswerteren Angebot verhelfen.
                          Übrigens auch keine "anwaltliche Unterstützung", was auch immer man sich darunter vorzustellen hat ...
                           
                          Was an deinen Tiraden "sarkastisch" sein soll, ist mir schleierhaft, aber vielleicht liest du jedoch gelegentlich hier im Unterforum einmal nach, wie viel weiter man mit etwas Diplomatie kommt?!
                          :?
                           
                          Die Endlosschleife mit Nie-wieder und Die-machen-was-sie-wollen-Sprüchen ist weder besonders neu, noch besonders wirkungsvoll. Würdest du dein Auto für 500€ verkaufen, bloß weil du bei der Ausschreibung eine Null vergessen hast?
                          Wenn nicht, machst du, was du willst, und das ist auch gut so ...!

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KourionK 1
                            KourionK 1
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Ärgeriche Sache - klar.
                            Aber da GTI den Systemfehler nach 6 Tagen (und nicht nach 6 Wochen 😉   ) gemeldet hat, wird man das so hinnehmen müssen.
                            Gibt's hier nicht zum ersten Mal und - wie Holginho schon anmerkte - nicht nur bei GTI.

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • HolginhoH Offline
                              HolginhoH Offline
                              Holginho
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Aber das Beispiel mit dem Auto ist doch natürlich "was gaaaaaanz anderes" 😆 ...
                               
                              ...wird unter Garantie "gleich" wieder kommen :?

                              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • KourionK 1
                                KourionK 1
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                @Amidala
                                Da mir dein Name "bekannt" vorkam, habe ich mal in den GTI Thread geschaut. 
                                Dort meldest du seit dem 10.11. - zumindest - eine Art "Bauchschmerzen" / Zweifel an -   was GTI betrifft.
                                Demzufolge stellt sich mir ebenfalls die Frage, ob du nicht bezüglich des Superangebotes von Beginn an einen Verdacht (?) hattest... wie auch vs schon schreibt.
                                Natürlich kann man das Superangebot dennoch buchen - in der Hoffnung, dass es vllt. klappt.
                                Allerdings - sollte sich dann der "Verdacht" bestätigen - eben durch Rückmeldung des RV nach 6 Tagen - sollte man m. E. die Sache so nehmen wie sie ist.
                                OK, aber da ist natürlich jeder anderer Ansicht.
                                 
                                P.S.: Und es handelte sich bestimmt nicht um ein "Lockangebot". Dazu ist der Preisunterschied von 1826 € zu gravierend.

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Amidala73A Offline
                                  Amidala73A Offline
                                  Amidala73
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Kourion wrote:
                                  @Amidala
                                  Da mir dein Name "bekannt" vorkam, habe ich mal in den GTI Thread geschaut. 
                                  Dort meldest du seit dem 10.11. - zumindest - eine Art "Bauchschmerzen" / Zweifel an -   was GTI betrifft.
                                  lieber Kourion,
                                   
                                  dazu kann ich Dir eine klare Erklärung geben, auch wenn du wider besseren Wissens erstmal eine blinde Vermutung aufgestellt hast.
                                  Und zwar bin ich mit einer anderen Userin hier in Kontakt, die mich aufgrund meines "Schnäppchens" geschrieben am 30.10. !!! (welches bei -wer zahlt was für den Urlaub- zu findest ist. Oh Wunder, ganz OHNE ZWEIFEL) angeschrieben hat. Sie hat geschrieben, dass sie auch sehr günstig zum selben Reisezeitpunkt gebucht hat und man sich ja vielleicht mal sieht. Also einfach zwei Frauen, die sich über eine schöne Reise gefreut haben. Allerdings hat mir genau diese Userin kurz danach gemailt, dass sie jetzt 2000 € mehr bezahlen soll, wegen genau dem gleichen Systemfehler.
                                  Und erst darauf hin bekam ich Zweifel und hatte die Befürchtung, dass mir dasselbe passieren könnte.
                                   
                                  @vonSchmeling
                                   
                                  auch wenn es DIR vielleicht fremd ist, (scheinst ja im Gegensatz zu mir Reiseexpertin zu sein) MIR ist sowas bisher bei keinem anderen RV untergekommen. Das gleiche sagte übrigens auch mein Reisebüro !!!  Und außerdem gehöre ich zu den Menschen, die ihre Meinung zu solchen Missständen nicht nur sagen, sondern auch davon ausgehen, dass dies in unserem demokratischen Deutschland sogar erlaubt ist. Soviel zum Thema Demokratie 😉  Da kannst du noch soviel Äpfel mit Birnen vergleichen, meine Meinung wird das nicht ändern. Ich habe einmal bei GTI gebucht und das wars.
                                  Aber sicher wirst DU in einem Autohaus, welches dir Schrott verkauft hat, dein nächstes Auto auch kaufen, oder ?
                                   
                                  Ich für meinen Teil werde jetzt ins Reisebüro gehen und bei einem vernünftigen RV eine neue Reise buchen.
                                   
                                  Schönen Tag euch 🙂

                                  Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • HolginhoH Offline
                                    HolginhoH Offline
                                    Holginho
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Und man sieht alleine an Deiner Äußerung bzgl. des Autohauses das Du den genannten Vergleich von vonschmeling ("...Würdest DU dein Auto für 500 Euro verkaufen, bloß weil Du bei der Ausschreibung eine Null vergessen hast?...") das Du überhaupt nicht begriffen hast, was Dir diverse user mitgeteilt haben.
                                     
                                    Falls nicht zuviel verlangt, würde mich mal Deine Definition von "vernünftigem RV" brennend interessieren!
                                     
                                    Im übrigen ist sowohl Deutschland, alsauch dieses Forum grundsätzlich (wie nanntest Du es so schön?) "demokratisch""...es gibt aber deutliche Grenzen bzgl. gewisser Äußerungen...z.B. auch hinsichtlich den Punkten "üble Nachrede" und "Beleidigung".
                                     
                                    Frage:
                                    Wie würdest Du reagieren, wenn(!) -nur mal so ganz theoretisch-  hier jemand schreiben würde(!), Du wärst(!) eine blöde Kuh und würdest Deine Mitmenschen bewußt hintergehen und betrügen?
                                    Bist Du Dir sicher, das Du das kommentarlos stehen lassen würdest und Dich nicht bei HC "melden" würdest?
                                     
                                    Peäss:
                                    Es heißt "liebe" Kourion 😉

                                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Amidala73A Offline
                                      Amidala73A Offline
                                      Amidala73
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      @Holginho
                                       
                                      Hauptsache DU hast verstanden, was andere User meinen. Allerdings, hättest du auch verstanden was ICH meine, hättest du dir den Satz auch geklemmt.
                                       
                                      Aber mal ehrlich, ich bin nicht hier, um über solche Nichtigkeiten zu diskutieren. Ach, und wenn mich hier einer "blöde Kuh" nennt, wende ich mich persönlich an denjenigen. Soviel ***** hab ich gerade noch in der Hose 😉 . Aber wie schon erwähnt, ich muss DARÜBER hier nicht diskutieren.
                                       
                                      Ich habe auch schon im GTI Forum mehrfach gesehen, dass Kritiker nicht gern gesehen und gern gescholten werden. Aber das steck ich weg. Also so long  😘

                                      peäss: und entschuldige bitte, wenn ich hier nicht mit allen so dicke bin, dass ich weiß wer Männlein oder Weiblein ist 😛

                                      Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • HolginhoH Offline
                                        HolginhoH Offline
                                        Holginho
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Auch wenn es mittlerweile völlig O.T. ist:
                                         
                                        Doch, Kritik ist hier überhaupt kein Problem...und sogar ausdrücklich gewünscht - und zwar sowohl von HC, alsauch den RV selbst - allerdings sollte sie a) sachlich und fachlich begründet und und die aufgezeigten Mängel real-existent sein und b) sollte die Kritik minimal-emotional vorgetragen werden!
                                         
                                        PeÄss:
                                        ICH habe DICH verstanden ... DU aber offensichtlich vonschmeling nicht 😉   ...oder willst (aus gutem Grund) nicht darauf eingehen und ihre "Frage" beantworten!?!
                                         
                                        PePeÄss:
                                        Und genauso wie Du Dich an denjenigen wenden würdest, der Dich beschimpft, so wendet sich u.U. auch ein RV an HC (weil die das evtl. stehenlassen) oder Dich (als Verfasser) 😉

                                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • KourionK 1
                                          KourionK 1
                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          @Amidala
                                          Das Eingangsposting dieses Threads hast du aber gewiss gelesen, nicht wahr ?

                                          Mausebaer wrote:
                                          "Wer eine extrem billige Reise gebucht hat, kann das Pech haben, dass der Veranstalter das Angebot für ungültig erklärt. Selbst wenn der Schnäppchenpreis vorher telefonisch bestätigt wurde.

                                          Wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München hervorgeht, können zu extreme Billigangebote vom Veranstalter storniert werden. Und zwar dann, wenn das Missverhältnis zwischen Preis und angebotener Leistung so groß ist, dass der Käufer es ohne weiteres erkennen kann. Da nützt auch der geschlossene Kaufvertrag nichts, selbst wenn dem Verbraucher auf Nachfrage der zu niedrige Preis bestätigt wurde."

                                          Der ganze Artikel zum Urteil kann hier auf focusonline nachgelesen werden klick mich.
                                          Quelle: www.focus.de
                                           
                                          Edit:  Hier übrigens ein ähnlicher Thread zu dem Thema:
                                          http://www.holidaycheck.de/thema-Anfechtung+Buchungsbestaetigung+wegen+Irrtums+durch+Veranstalter-id_80026.html?page=2#paginateAnchor                                  Einfach mal lesen.
                                           
                                          Demzufolge: "MIR ist sowas bisher bei keinem anderen RV untergekommen. Das gleiche sagte übrigens auch mein Reisebüro!!!" - stimmt wohl nicht so ganz.  :?

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 4
                                          • 5
                                          • 2 von 5
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag