Insolvenz Thomas Cook
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Bin zwar nicht Holginho, aber der kleine Zusatz ist ziemlich wichtig, da die Verfügbarkeit nicht gegeben war.
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@ fraenni: Meine Hotelbeschreibung ist anders und es steht auch nichts zu TUI Reiseleitung drin. Jetzt noch damit zu werben und zu wissen, dass es das gar nicht gibt ist dreist. Auch das "saison/wetterabhängig" rettet das nicht.
€ bernhard707: Du hast Recht eine Reiseleitung war zum Ausflüge verkaufen präsent, sonst leider nicht. Schaun mer mal, was der Richter dazu meint. Da ich hoffentlich Allianz versichert bin, kann ich mein Recht durchsetzen und muss kein Kostenrisiko eingehen.
@curiosos: Danke für die Info. Wie kann ich meinen Thread umziehen?
@doc3366: Für mich wäre der Walausflug eine faire Kompensation gewesen.
Nach dem "Schock" war klar, surfen ist nicht. Das wäre eine Problemlösung gewesen ohne Stress. Ich finde 600 € immer noch angemessen, würde aber als Kompromiss 433 außergerichtlich akzeptieren. Jetzt kann es ja nur noch ums Geld gehen und die Öffentlichkeit zu informieren, wie so getrickst wird. Akte 15 ist nur zur Info für die Öffentlichkeit gedacht - zum Glück entscheiden die selber, ob sie berichten.Ich bin jedenfalls dankbar für die konstruktiven Tipps. Sorry für das Emotionale - so bin ich halt.

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hajodr wrote:
...Da ich hoffentlich Allianz versichert bin, kann ich mein Recht durchsetzen und muss kein Kostenrisiko eingehen...Eine Deckungszusage der Allianz Rechtsschutz für dein Ansinnen hast du vorliegen?
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hajodr, Du hast noch immer nichts zum Thema "nach Verfügbarkeit" geantwortet

Ich stimme meinen Vorschreibern auch hier ausdrücklich zu: Kennt Dein RA diesen Passus? ...ansonsten könnte ein absolut möglicher Schiffbruch vor Gericht ähnlich dem Außmaß der Titanic verlaufen
und das Ganze recht teuer für Dich werden. Falls Du eine RSV hast, sollte diese zu diesem Thema unbedingt vorab (mit allen sach-notwendigen Details) befragt werden. Es wäre nicht der erste Versicherer, der dem Ansinnen des Versicherten nicht folgt!Nochmal, egal ob 600 oder 433 Euro...für was? ...und auf welcher rechtlichen Grundlage?
Du nennst 433 Euro als für Dich ggfs. akzeptable außergerichtliche Einigungssumme - ich kann und will diese Option nicht ausschließen, aber Dir ist hoffentlich klar, daß dies einzigst über den Kulanzweg ginge. Kulanz ist dabei noch immer eine freiwillige Leistung und warum sollte ein in Fragmenten übelst beschimpfter RV sich nach Deinem Beschwerdebrief noch genau darauf einlassen?
"Akte '15" ist übelstes Hartz4-TV und letztlich oftmals (obwohl man es kaum für möglich halten sollte, das hier tatsächlich noch eine Steigerung möglich ist) die Steigerung zu dem meist unsäglichen und teils verlogenen Mumpitz den "Mr. B." öffentlich absondert.
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na dann Gute Nerven und Ausdauer.....haben vor ca. 6 Jahren gg. Thomas Cook geklagt und das ganze lief dann über 1,5 Jahre. Wir haben gewonnen :-), aber es war ein langwieriges hin und her. Sind zum Glück Advocard versichert und es wurde alle Kosten übernommen.
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hajodr, genau diese Berichte, die weit über Informationspflicht hinausgehen und mit fadenscheinigen Beweisen gepimpt werden, damit sie die Sensationsgier befriedigen und überhaupt geschaut werden, sind die Grundlage für völlig überzogene Vorstellungen vieler Urlauber!
Egal wie, ich wünsche Dir viel Glück und wenn es nur dazu beiträgt, daß Du beim nächsten Urlaub realistischer bzgl. Deiner Vorstellungen verreist und somit einen ausgeglichereren Urlaub verbringst, ist es ja nicht das Schlechteste, wohl an!
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@[hajodr](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=9mmH3mdTrZKpheYH3v2pVg%3D%3D', 'mhcprofile'))
Noch zwei kleine Anmerkungen - in der Beschreibung wird dein maßgebliches Surfen nach Verfügbarkeit angeboten, demnach ist Neckermann högschtwahrscheinlich gerichtlich schon mal fein raus, bliebe ggfs. die fehlende Reiseleitung, die mit 5% abgegolten wurde.
Selbst wenn du versichert bist und der Anwalt auch bei einer Niederlage vor Gericht bezahlt wird, wirst du von der Rechtsschutzversicherung (vorausgesetzt, sie gibt überhaupt ihr Zahlungs-Okay) runtergestuft, im schlimmsten Falle kann sie dir - bei übermäßiger Inanspruchnahme - sogar den Vertrag kündigen.
Bei dieser Summe würde ich persönlich - erst recht bei der unsicheren Rechtslage - durchaus vorher abwägen, ob ich mit Kanonen auf Spatzen schießen will. -
Weil das lt. Frankfurter Tabelle ein Minderungsgrund ist.
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Wenn mein RA Aussicht auf Erfolg sieht, ist die Deckungszusage kein Problem.
Zum Thema Verfügbarkeit:
Mein Anwalt meint:"möglicherweise bezieht sich „nach Verfügbarkeit“ auch nur auf die Boogie Boards.
Gleichwohl wäre die Minderung 5-10%."
Der rechtliche Rahmen ist also 5-10% fehlendes Windsurfen und 5% mangelhafte Reiseleitung.
Ich will auch erreichen, dass Neckermann nicht mehr mit Windsurfen wirbt, das kann vielleicht Mr. B erreichen.
@ chipmaus und doc3366: Danke für Eure guten Wünsche.

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@hajodr
den satz "hoffentlich allianz versichert" beziehst du sicherlich nur auf den alten werbeslogan.
denn auch neben der allianz gibt es gute versicherungen, die ebenso gute rechtsschutzversicherungen haben.
allerdings muss man sich bei jeder gesellschaft eine deckungszusage einholen.
soll heißen, die allianz prüft in deinem fall die rechtslage und kann dir, bei geringen chancen, auch die deckung verwehren.
so viel der vollständigkeit halber dazu.@alfred tetzlaff:
auch hier der vollständigkeit halber: eine rechtsschutzversicheurng "stuft" dich nicht herunter.ich bin im moment auch überfragt, was genau das sein soll.
sie hat übrigends, wie der versicherungshemer auch, nach jedem schaden das recht, den vertrag aufzukündigen. und nicht nur bei mehreren schäden. -
Also ich hab das nur so gehört, dass eine Rechtsschutzversicherung durchaus die Versicherung kündigt, wenn sie über Gebühr in Anspruch genommen wird.
Und das Problem ist dann, dass sie dich auf die "schwarze Liste" setzen, die die anderen Versicherer einsehen können. -
ja natürlich macht das eine gesellschaft, wenn sie 100 euro pramien einnimmt und 1000 euro für schäden ausgibt.
das recht zu kündigen besteht aber auf beiden seiten bei JEDEM schadenfall.und nein, dich setzt niemand auf eine schwarze liste. du wirst bei antragsaufnahme gefragt, ob du selbst gekündigt hast oder ob dir gekündigt wurde.
ist letzteres der fall, wird eine anfrage vbeim vorversicherer gemacht und je nach schadenlage kann es sein, dass dich der neue versicherer erst einmal nur mit 300 euro sb annimmt. oder gegen beitragszuschlag. -
Die Liste heißt HIS.
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off topic - am Thema vorbei.
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Mal abgesehen davon, daß wir hier tatsächlich ins O.T. abdriften...
...Lexilexi, wie kommst Du auf den schmalen Grat, daß das "HIS" nicht existiert. Es existiert - und wird auch verwendet!
Ähnliches ist in unterschiedlichsten Stadien übrigens auch bei diversen RV in Betrieb oder in Planung
oder vielleicht doch nicht
...aber das wäre jetzt noch mehr O.T. 
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nur noch mal kurz ot dazu:
@holginho
mein hinweis, dass es die liste nicht gibt, bezog sich auf die "schwarze liste"deinen zusatz ...."und wird auch verwendet" in bezug auf massgebliche und vor allem aktuelle infos, die sich daraus generieren lassen, halte ich für ein gerücht.