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Pool zu kalt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • daddin79D Offline
    daddin79D Offline
    daddin79
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
     
    wir waren auf einer Kreuzfahrt letzte Woche. Wir hatten eine schriftliche Bestätigung, dass der Pool auf unserer Reise eine Temperatur von 26-28 ° C hat.
    Ich habe den Pool am 1. Tag gemessen. Er hatte 18 °C. Bin sofort zur Reiseleitung. Dort wurde mir gesagt, dass das Wasser heute ausgetauscht wurde und der Pool spätestens am nächsten Tag mind. die 26°C hätte. Also am Tag 2 wiede gemessen und wieder 18 °C.Reiseleitung konnte sich das nicht erklären. Wird sich aber darum kümmern. Tag 3 und 4 wieder 18 °C. Tag 5 dann 25°C. Tag 6 26°C und Tag 7 20°C.
    Wieviel Prozent kann ich als Reisepreisminderung geltend machen? Meine Kinder konnten nur an diesen 2 Tagen ins Wasser. Die bestätigte Temperatur wurde nur an 1 Tag eingehalten. Da mehrere Kinder an Bord waren, wurde natürlich alle Whirlpools die schön warm waren von den Kids belagert. Da war nichts mit entspannt im Whirlpool liegen.
     
    Gruß Kerstin

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    • mkfpaM Offline
      mkfpaM Offline
      mkfpa
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Auf die Idee ein Thermometer in den Urlaub mit zu nehmen, um die Pooltemperatur zu messen, muss man erst mal kommen. Respekt! 😆

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      • Ahotep2A Offline
        Ahotep2A Offline
        Ahotep2
        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wo fand denn diese Kreuzfahrt statt? Die Außentemperatur spielt hier sicherlich auch eine Rolle.
         
        Andererseits ist es  nunmal gerade  für Kinder ein Kriterium, auf solch einer Kreuzfahrt in den Pool zu hüpfen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • daddin79D Offline
          daddin79D Offline
          daddin79
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Überflüssiges Zitat von der gleichen Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.
          @mkfpa
          Wir fliegen 4 x im Jahr in den Urlaub. Meinen Kindern war das Poolwasser in den Hotels im Winter meist zu kalt. Sind wohl etwas verfroren. Ich konnte nie abschätzen, wie warm der Pool wohl sein dürfte. Deshalb habe ich letztes Mal einen Badethermometer mitgenommen und den Pool gemessen. Meine Kinder fanden das Wasser ok und als ich gemessen habe waren es 25 °C. Also suchen wir für den Winter seither immer Hotels die einen Pool von mindestens 25 °C haben. Daher hatten wir uns jetzt auch für diese Kreuzfahrt entschieden mit angeblichen 26-28 °C. Die Kinder sollen ja auch auf ihre Kosten kommen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • daddin79D Offline
            daddin79D Offline
            daddin79
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Überflüssiges Zitat von der gleichen Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.
            @Ahotep
            Es war eine Kanarenkreuzfahrt. Außentemperatur knapp über 20 °C und meist sonnig.
            Als der Pool die 26 °C hatte war es ok, aber 18°C. Da hört für mich der Spaß auf. Vor allem, wenn man von der Reederei eine Mail bekommt: Wir haben direkt an Bord nachgefragt, und können ihnen mitteilen, dass die Pools auf ihrer Reise 26-28°C haben.
            Wäre ich nicht zur Reiseleitung, dann hätte es wohl nie mehr als 18°C gehabt, und ich denke auch, dass nach unsere Abreise der Pool nicht mehr beheizt wurde, denn in dem Katalog steht nichts von der Pooltemperatur und an der Rezeption wurde behauptet, der Pool sei konstant auf 23°C beheizt. Hätte ich meinen Thermometer nicht dabei gehabt, hätte ich das wohl auch noch geglaubt. 😄
            Für die Kinder war es halt sehr schade. Auf einem Schiff ist nunmal der Pool der Hauptanziehungspunkt für Kinder.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • gastwirtG Offline
              gastwirtG Offline
              gastwirt
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Schon mal Kontakt zu VA/Reederei aufgenommen, was bieten sie an?
              Es ist wol sehr ärgerlich, rechtlich aber wohl schwierig, wenn sie auf stur stellen.
              In welcher Höhe stellst du dir eine Entschädigung vor?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • daddin79D Offline
                daddin79D Offline
                daddin79
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich habe vor Ort nur mit der Reiseleitung gesprochen. Sie hat mir dann einen Kritikbogen ausgedruckt, auf dem ich den Mangel vermerkt habe. Sie hat es dann unterschrieben und vorab per Mail weitergeleitet und meinte ich muß es jetzt nochmals von zu Hause an die Reederei schicken.
                Ich kenne mich im Reiserecht nicht aus und weiß überhaupt nicht, was man in so einem Fall verlangen kann. In der Frankfurter Tabelle habe ich nichts gefunden.
                Ich denke aber schon, dass ich Chancen auf eine Reisepreisminderung habe, denn wir bekamen ja die uns zugesicherte Reiseleistung nicht, bzw. nur vorübergehend. Die Frage ist nur wieviel? Bei einem fehlenden Pool z.B. wären es 10-20%.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • gastwirtG Offline
                  gastwirtG Offline
                  gastwirt
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Gefehlt hat er ja nicht... 😆 Im ernst. Du musst eine Frist zur Reklamation von 4 Wochen wahren(Empfehlung:Einschreiben nit Rückschein) Formuliere klar und mit Fristsetzung dein Anliegen und deine Vorstellung zur Entschädigung/Klärung.
                  Lege eine Kopie deiner Beschwerde beim Reiseleiter bei. Dann abwarten, was man dir anbietet und gegebenfalls über weiteres Vorgehen entscheiden.

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                  • daddin79D Offline
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                    daddin79
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Du meinst also, ich soll warten was Sie mir als Entschädigung anbieten und keine genaue Forderung stellen?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • gastwirtG Offline
                      gastwirtG Offline
                      gastwirt
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      gastwirt wrote:
                      Formuliere klar ....... und deine Vorstellung zur Entschädigung/Klärung.

                      Meine ich nicht... 😛

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • daddin79D Offline
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                        daddin79
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Oh sorry, habe ich wohl nicht genau gelesen :? . Wieviel % würdest du fordern? Kennst du dich da aus?
                        Sollte ich vorher einen Anwalt kontaktieren? Rechtsschutz haben wir.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ich denke, du solltest genau so vorgehen, wie vorgeschlagen.
                          Im Sinne der Nutzung kann ein definitv zu kalter Pool (wir reden hier nicht über 2°C Abweichung!) mit einem verschmutzten gleichgesetzt werden.
                          Beziffere deine Entschädigungsforderung im Rahmen der nach Frankfurter Tabelle üblichen 10-20% für etwa vergleichbare Nutzungseinschränkungen und tu es höflich, sachlich und selbst.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Gabi2001G Offline
                            Gabi2001G Offline
                            Gabi2001
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo,
                             
                            nochmals zusammengefaßt
                             
                            innerhalb von 4 Wochen per Einschreiben mit Rückschein Mangel anzeigen und Forderug aufmachen, ich würde mit 20 % rangehen, erfahrungsgemäß kommen dann 10 oder 15% rüber.
                            Sollte Veranstalter ablehnen oder rumeiern ab zum Anwalt, denn die RSV bezahlt man ja nicht umsonst. Solche Sachen vor Gericht enden meißt mit einem Vergleich, deswegen kann man so was nur mit RSV angehen.
                             
                            Grüßle Gabi 2001 ( Franz )

                            man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Bevor darüber nachgedacht wird eine Rechtsschutzversicherung zu "amortisieren", sollte man wahrlich abwarten, was sich für die TO in der direkten Verhandlung ergibt.
                              Prognosen halte ich - unisono! - für wenig seriös!  :? 😱

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Gabi2001G Offline
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                                Gabi2001
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @VS,
                                 
                                nein, seriös, denn solche Verfahren enden oft mit einem Vergleich, so jedenfalls meine Erfahrungen, bei der Überlastung der Gerichte haben die meißten Richter keine Lust auf eine ewig lange Beweisaufnahme, Gutachter etc. und versuchen den Fall zu vergleichen.
                                 
                                Gabi 2001 ( Franz )

                                man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  das ist ja fast ein Neujahrswitz: da bucht man schon mal ne Kreuzfahrt für sich und vor allem für die Kinderchen (wann und wo sollen die denn sonst mal in den Pool kommen?) und stellt fest, das Wasser war zu kalt. Sicher war das Thermometer geeicht, dann kann man ja auch die Gerichte bemühen

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                                    #17

                                    Es lautet "die meisten" und ich wollte schlichterdings vorgerichtlich keine Einschätzung abgeben in der gegenwärtig noch sehr offenen Sachlage.
                                    Seriös bedeutet "ernsthaft" und so war das an dieser Stelle gemeint.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      martinagans
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      mich würde erstmal interessiern, um welche Reederei es sich gehandelt hat.  Des weiteren kann ich mich  nicht daran erinnern, daß mir jemals eine bestimmte Pooltemperatur fest zugesagt wurde.(egal wo) Und wie bereits erwähnt, ist die Route wichtig, klar das auf einer Karibikkreuzfahrt im Dezember hat der Pool eine angenehmere Temperatur hat, als zur selben Zeit im Atlantik. Auch wenn man auf den Kanaren um Weihnachten Urlaub macht, ist es ganz dem persönlichen Empfinden überlassen, ob man die Wassertemperaturen zum Baden angenehm findet.
                                      Aber mal im Ernst, die Pools auf einem Kreuzfahrtschiff sind doch nicht die Badewanne zuhause, wo Mama die Temperatur misst. Finde ich eigentlich erheiternd, wenn ich es mir bildlich vorstelle. Wir machen die gleiche Route im März, werde aber kein Thermometer einpacken, und uns trotzdem vergnügen, man kann soviele andere Dinge mit den Kids gemeinsam unternehmen.
                                      Und Anwälte für diesen "Mängel" zu bemühen, halt ich schlichtweg für.........
                                      aber auch diese Berufsgruppe muss ja ihr Geld verdienen, und man hat ja , gottseisgeklagt, seine Rechtschutzversicherung

                                      Nil admirari!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        soosi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        ....und nicht jede Rechtschutzversicherung kommt für jeden Blödsinn ausse Tasche.....von daher ist der Hinweis von VS schon sehr sinnvoll

                                        Vaya con Dios y quiêreme como soy

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Ich lese aus dem Beitrag der T.O., dass sie sich durchaus versichert hat, die geeigneten Bedingungen an Bord vorzufinden.
                                          :?
                                           
                                          Die Temperatur eines Deckpools ist gewöhnlich einzurichten (die Schiffe bedienen zumeist klimatisch sehr unterschiedliche Touren), demzufolge mit einem Heiz- bzw. Kühlsystem versehen und insofern durchaus ein Kriterium für reisende Eltern, einem Angebot den Zuschlag zu erteilen - oder eben nicht. 
                                          Darum geht es: Nutzbarkeit des Pools unter zugesicherten Bedingungen.
                                          Würde mich wundern, wenn einer Minderung nicht unbürokratisch zugestimmt würde!

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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