Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
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...sie haben tatsächlich so entschieden...
Von Terroristen gekaperte Flugzeuge dürfen nicht von Bundeswehrflugzeugen abgeschossen werden!
Was haltet ihr von dieser Entscheidung gegen ein schon von vorneherein nicht unumstrittenes Gesetz (Luftsicherheitsgesetz)?
Eine Frage an die Experten:
Wie verhält es sich mit NATO-Flugzeugen? Dürften die ggfs. über deutschem Hoheitsgebiet ein betroffenes Flugzeug abschiessen?
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Hallo Holger,
schwierige Frage, schwierige Antwort! Wenn das Flugzeug gezielt am Himmel abgeschossen wird, sterben "nur" die vielleicht 200 Flugzeuginsassen, fliegt das Flugzeug gezielt in ein Bürogebäude, sterben womöglich ein paar tausend Menschen. Von daher wäre es eine Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Man könnte hier das Prinzip der Notwehr anwenden. Aber so einfach kann ich es mir nicht machen! Nach meinem Verständnis darf kein Mensch einen anderen, auch keinen **********, bewußt töten, deshalb bin ich auch strikt gegen die Todesstrafe. Insoweit: zwei Herzen schlagen in meiner Brust!
Gruß Wolfgang
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Hallo Holger,
ich kenne mich nicht mit den rechtlichen Gegebenheiten aus.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die NATO auch nicht eingesetzt werden kann.
Selbst wenn die NATO mit einem Abschuss von unserer Regierung beauftragt wird (also ein Konsens besteht), so kann meiner Meinung nach das Grundgesetz (Art. 1 Abs. 1) unter der Perspektive Gemeinwesen vor Individuum nicht "verbogen" werden.Aber vielleicht kann uns jemand sagen, ob durch den Einsatz der NATO die rechtliche Lage (Ausnahmezustand) so verändert wird, dass die von dem Bundesverfassungsgericht benannten Artikel in diesem Fall außer Kraft treten.
Die von Salvamor geäußerten Gedanken, kann ich teilen. Hier noch einige Anmerkungen zum Artikel 1 GG.
Gerade in den letzten Jahren zeigt sich bezüglich des Art. 1 Abs. 1 GG ein Umdenken, das sich auch in der 2003 erschienenen Grundgesetz-Kommentierung des Autors Matthias Herdegen so ausdrückt, dass die Menschwürde in Einzelfällen "abwägbar" und "bilanzierbar" sein soll. Dies bedeutet, dass in Einzelfällen die Androhung oder Zufügung körperlichen Übels, wegen der auf Lebendrettung ausgerichteten Finalität den Würdeanspruch NICHT verletzen.
Die Gründe für diese Überlegungen sind der 11. Sep., der finale Rettungsschuss bei einer Geiselnahme sowie die Folterandrohungen des eh. stell. Polizeipräsidenten Daschner gegenüber dem Entführer und ****** von Jakob v. Metzler. Auch Daschner argumentierte, dass ein "Rechtfertigender Notstand" vorlag. Das Gericht folgte bei der Verurteilung diesem Argument nicht.Also, das Thema "Abwägbarkeit" und "Bilanzierbarkeit", ob Menschen getötet oder körperlich geschädigt werden dürfen, und ob das mit dem Grundgesetzt vereinbar ist, ist eine immer wieder kehrende Diskussion - finde ich total spannend.
Aber noch mal zur Sache:
Ein komisches Gefühl habe ich schon, dass wir keine Mittel hätten so einen terroristischen Angriff abzuwehren. Kommt das nicht einer "Einladung" gleich?Gruß hip
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Also ich kann mich da bei diesem Thema auch nicht so wirklich auf eine Seite schlagen. Wenn ich es aus dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit betrachte würde ich sagen, ja - man sollte das Flugzeug abschießen. Wenn ich es aber aus dem Blickwinkel der Angehörigen der Passagiere betrachte würde ich natürlich sagen - auf gar keinen Fall.
Für diese Frage eine konkrete Antwort zu geben halte ich persönlich für schier unmöglich....Gruß
Tanja -
Ist bei dieser Frage nicht ein bißchen sehr viel graue Theorie im Spiel?
Der Artikel 1 GG ist unverletzlich. Dem hat das Bundesverfassunsgericht am 16.02. Folge geleistet.
Mein Flughafen ist FRA. Ein Flugzeug bewegt sich mit etwa 850 km/h, ganz in der Nähe von chemischen Fabriken, Atomkraftwerken und Hochhäusern. Es bleibt sehr wenig Zeit, zu erkennen, ob das Flugzeug ein wenig vom Kurs abgekommen ist oder ob es unterwegs zu einem terroristischen Anschlag ist. Ist es überhaupt zu erkennen? Bei 9/11 war es nicht vorhersehbar.
Selbstverständlich ist die Geschwindigkeit im Landeanflug geringer - rund 300 km, aber: Bis die Abfangjäger gestartet sind, dürfte es zu spät sein, eine Katastrophe wie 9/11 zu verhindern.
Der Grund, daß das Flugsicherheitsgesetz geändert werden sollte. war 9/11 - das ist 4 Jahre her, es hat lange genug gedauert. 6000 Menschen sind um ihr Leben gebracht worden, eine gewaltige Zahl gegenüber den Menschen, die in den Flugzeugen gestorben sind. Die USA mit ihrer Luftüberwachung hat es nicht verhindern können, wir würden einen solchen Anschlag mit Hilfe unserer Luftwaffe auch nicht verhindern können.
Ja, die Rechtsprechung unseres BVG hat mal wieder gut funktioniert.
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Ich habe das ganze Urteil gelesen. Der Kernpunkt ist folgender: Selbst wenn die Passagiere mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur noch Sekunden oder Minuten zu leben haben, darf der Staat nicht erlauben, dass diese Zeitspanne durch aktives staatliches Handeln zu Gunsten des "dauerhaften" Überlebens anderer verkürzt wird.
Das ist eine klare Entscheidung, die ich allerdings für falsch halte. Den Verfassungsrichtern war offenkundig auch nicht so recht wohl bei dieser Entscheidung, denn sie schieben wortreich andere Gründe nach. So führen sie die unsichere Kenntnislage der Entscheidungsträger an. Das kann im konkreten Fall ein Hinderungsgrund sein, berührt aber doch nicht die Grundsatzfrage, ob ich ein paar Sekunden oder Minuten relativ weniger Menschen zu Gunsten des "dauerhaften" Überlebens von erheblich mehr Menschen opfern darf.
Ausdrücklich offen gelassen hat das Gericht die Frage des Strafrechtes. Übergesetzlicher Notstand als Rechtfertigungsgrund für eine Abschuss ist damit denkbar.
Soweit man das vom Schreibtisch aus beurteilen kann: Wenn ich persönlich betroffen wäre und sowieso sterben müsste, wäre es mir Recht, wenn die Terroristen keinen Erfolg hätten. Also: Pro Abschuss!
Gruß
Bulgarienfan
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Meine Bedenken liegen in dem damit rechtlich formulierten Freibrief für Terroristen: Kapere ein Flugzeug, suche dir in Ruhe dein Ziel aus und bringe es zum Absturz - dazwischen passiert dir eh' nix.
Menschen müssen Vorrang haben - das ist sicherlich auch meine Meinung - aber was, wenn wie in New York, dann Tausende sterben müssen?
Ich möchte nicht in der Position der Entscheidenden sein!
Gruß
Peter -
Die ganze Problematik und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen nicht isoliert gesehen werden.
Es geht bestimmten Hardlinern unter den Politikern nämlich in Wirklichkeit darum, der Bundeswehr einen Freibrief für den Einsatz im Inland auszustellen. Diese Pläne sollten jetzt eigentlich endgültig begraben werden, denn die Bundeswehr ist nicht dazu da und auch nicht dazu ausgebildet, Ersatzpolizei zu spielen.
Gleichwohl fordert Stoiber, vermutlich im Namen der CDU/CSU und besonders seiner Parteifreunde Schäuble, Beckstein und Jung, jetzt verstärkt eine Grundgesetzänderung, um Bundeswehreinsätze im Inneren doch noch zu ermöglichen. Damit wird eindeutig dokumentiert, daß es zumindest der Union gar nicht in erster Linie um die Gefahrenabwehr geht, sondern um die Erreichung eines politischen Ziels: den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Es brodelt im Inneren der Republik. Fürchtet man Auswüchse?
Die Terrorbekämpfung selber wird durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sicher nicht erleichtert. Aber das ist der Preis, den eine demokratische Gesellschaft für ihre Kultur zahlt.
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die ganze Sache hat nur einen bösen Haken:
In dem man den Innen-Einsatz der Bundeswehr so verhindert, erschwert man auch deren Einsatzmöglichkeiten in Katastrophenfällen (wir erinnern uns alle an die Oder-Hochwasser).
Auch diese Einsätze sind nun vom Grundgesetz (eigentlich) ausgeschlossen, da grundsätzlich nicht zwischen diversen Krisenfällen unterschieden wird.
Trotzdem halte ich den Gestzbeschluss für letztlich recht "schwammig" - eine "alleinige" Entscheidung einer Führungskraft kann noch immer zu einem Einsatz und damit ggfs. einem Abschuss führen. Wird der Mann halt im Zweifelsfall anschliessend vor Gericht gestellt...und letztlich als "Held" gefeiert.
Ja, ich bin auch hin und her gerissen. Einerseits betrachte ich die Entscheidung als Freibrief, wenn nicht gar (wie bereits benannt) als "Einladung" - andererseits wäre ein solcher Einsatz wohl wirklich mehr als heikel. Die Passagiere an Bord sind so oder so "zum Tode verurteilt" - die Frage ist, inwiefern "Aussenstehende" dort dann eingreifen dürfen.
Ich danke euch für die bisherigen (eurerseits gewohnt) wohltuend sachlichen Antworten und wünsche allen eine gute Diskussion.
VG,
Holger
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Wenn du schon parteipolitisch argumentieren willst, solltest du nicht vergessen, dass das vom BVerfG gekippte Gesetz von Rot-Grün GEGEN die Stimmen von CDU und CSU durchgesetzt wurde. Erstaunlich ist daher die Reaktion der Grünen JETZT. Erst haben sie das Gesetz mitbeschlossen, und jetzt begrüßen sie dessen Ablehnung. Das könnte man auch als Heuchelei bezeichnen. Die CDU bzw. CSU-regierten Länder Hessen und Bayern hielten das Gesetz übrigens ebenfalls für verfassungswidrig.
Aber das ist nicht der Punkt. Kampf-Einsätze der Bundeswehr innerhalb Deutschlands sind nach einer Grundgesetzänderung prinzipiell möglich. Sollte es also zu einer weitgehenden Übereinstimmung der Parlamentarier kommen, ist das Urteil hierfür kein Hindernis.
Anders sieht es beim "Recht auf Abschuss" aus. Das geht so ohne weiteres nicht zu ändern. Eine Möglichkeit sehe ich aber darin, neben den Begriffen "Kriegseinsatz" und "Polizeieinsatz" einen weiteren einzuführen, nämlich "Kampfeinsatz gegen Terrorismus". Dafür könnte man dann die Zuständigkeit dem Bund geben.
Das würde meines Erachtens auch dem Umstand Rechnung tragen, dass wir mit einer neuen Situation konfrontiert sind, die weder einem normalen Krieg vergleichbar ist, noch mit rein polizeilichen Mitteln bekämpfzt werden kann. Wir werden auf Dauer nicht umhin können, dieser Situation Rechnung zu tragen.
Gruß
Bulgarienfan
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Das BVG hat m.E richtig entschieden. Dieser ganze Gesetzesvorschlag ist ohnehin eine Farce. Wie bei 9/11 geschehen, hat keiner der Flugzeuginsassen in den vier Maschinen überlebt. Somit wäre ein Abschuss gerechtfertigt, da die Passagiere und Besatzungsmitglieder ohnehin keinerlei Chancen haben. ABER:
Erika1 schrieb:
Mein Flughafen ist FRA. Ein Flugzeug bewegt sich mit etwa 850 km/h, ganz in der Nähe von chemischen Fabriken, Atomkraftwerken und Hochhäusern. Es bleibt sehr wenig Zeit, zu erkennen, ob das Flugzeug ein wenig vom Kurs abgekommen ist oder ob es unterwegs zu einem terroristischen Anschlag ist. Ist es überhaupt zu erkennen? Bei 9/11 war es nicht vorhersehbar.
Selbstverständlich ist die Geschwindigkeit im Landeanflug geringer - rund 300 km, aber: Bis die Abfangjäger gestartet sind, dürfte es zu spät sein, eine Katastrophe wie 9/11 zu verhindern.
Richtig! Wer beurteilt die Situation? Die BRD ist im allgemeinen dichtbesiedelt. Kommt es zum Abschuss, sind "Kollateralschäden" unter der Bevölkerung unvermeidlich. Wer verantwortet das? Gibt der Verteidigungsminister oder die Kanzlerin den Abschussbefehl? Das ist doch alles lächerlich. Das Flugzeug hat sein Ziel erreicht, bevor die Befehlshierarchie überhaupt reagiert.
Die Überreaktion seitens der der Behörden wird hier deutlich:
http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/pdf/luftzuev.pdf
In einer der letzten Sendungen hat "FRONTAL" dazu berichtet. Betroffen sind Inhaber von Privatpiloten-Lizenzen. Wer sich dieser Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht unterzieht, verliert seine Lizenz. Der "Prüfling" muss damit einverstanden sein, dass von BKA, LKA, Verfassungsschutz bis hin zum Hausarzt alles befragt weren darf.
Da kam z.B. ein deutscher Luftwaffenoffizier zu Wort, der seit Jahren im Auftrag der deutschen Luftwaffe eine AWACS fliegt. Er meinte, dass er seine Privat-Lizenz verliert, wenn er sich dieser Überprüfung nicht unterzieht. Ein anderer, der für ein deutsches Unternehmen vier Jahre in Saudi-Arabien arbeitete, sollte von den dortigen Behörden eine Bescheinigung beibringen, dass er während dieser Zeit nicht straffällig geworden ist. Die Unterschrift des arabischen Beamten müsste aber von dessen übergeordneten Dienststelle beglaubigt werden!!
Und jetzt kommt's: Betroffen sind nur Privatpiloten, die ihre Lizenz in der BRD erworben haben!! Die Inhaber von anderstaatlichen Lizenzen bleiben unbehelligt. :? :? Das ist doch alles irrwitzig.
Die Behörden sollten ihre Präventivmassnahmen am Boden verstärken. Und wenn ich dafür auch eine längere Check-in Zeit in Kauf nehmen muss. Auch die Gegenwart eines bewaffneten Luft-Marshals während des Fluges würde mich nicht stören, ganz im Gegenteil.
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"Holginho" wrote:
die ganze Sache hat nur einen bösen Haken:In dem man den Innen-Einsatz der Bundeswehr so verhindert, erschwert man auch deren Einsatzmöglichkeiten in Katastrophenfällen (wir erinnern uns alle an die Oder-Hochwasser).
Auch diese Einsätze sind nun vom Grundgesetz (eigentlich) ausgeschlossen, da grundsätzlich nicht zwischen diversen Krisenfällen unterschieden wird.
Hallo Holger,
das ist eine schwierige Materie, man steckt ja nicht drin, deshalb habe ich versucht, mich ein wenig "schlau" zu machen.
Der Katastrophenschutz ist wohl grundsätzlich Sache der Bundesländer. Diese können aber bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen Kräfte der Bundeswehr anfordern. Das ist im Artikel 35 des Grundgesetzes geregelt. Bei länderübergreifenden Gefahrensituationen, wie beim Hochwasser in 2002, kann die Bundeswehr auf Anordnung der Bundesregierung eingesetzt werden. Das ist völlig unabhängig von dem jetzt ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
So, wie es aussieht, wird die Bundeswehr also auch zukünftig den gummistiefeltragenden Politikern zur Hilfe eilen dürfen!

Gruß Wolfgang
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@ Klaus 43
Absolute Zustimmung! Ich habe die Sendung auch gesehen, was sich da abspielt, ist wirklich nur als lächerlich zu bezeichnen!
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"Bulgarienfan" wrote:
Kampf-Einsätze der Bundeswehr innerhalb Deutschlands sind nach einer Grundgesetzänderung prinzipiell möglich. Sollte es also zu einer weitgehenden Übereinstimmung der Parlamentarier kommen, ist das Urteil hierfür kein Hindernis.Anders sieht es beim "Recht auf Abschuss" aus. Das geht so ohne weiteres nicht zu ändern. Eine Möglichkeit sehe ich aber darin, neben den Begriffen "Kriegseinsatz" und "Polizeieinsatz" einen weiteren einzuführen, nämlich "Kampfeinsatz gegen Terrorismus". Dafür könnte man dann die Zuständigkeit dem Bund geben.
Wenn eine Landesregierung den Notstand ausruft (siehe Schnee in Ostbayern), kann sie automatisch den Einsatz der Bundeswehr anfordern. Wie es auch geschehen ist.
Was den Kampfeinsatz gegen Terrorismus anbelangt, so hat der allseits geschätzte ehemalige Verteidigungsminister Peter Struck heldenhaft verkündet:
«Die Sicherheit der Bundesrepublik wird auch am Hindukusch verteidigt».
Nun, demzufolge liegt doch nichts näher, als dass ein Einsatz der BW logischerweise auch im direkten Inland erfolgen kann.
Also, die Front am Hindukusch: Wie ist der Frontverlauf, wo sind die täglichen Frontberichte? Diese erschöpfen sich in den Berichten von einigen dort stationierten Offiziere: "Wir haben Probleme mit der Müllentsorgung. Da wir diesen hier teilweise nicht fachgerecht entsorgen können, müssen wir - um die Auflagen deutscher Behörden zu erfüllen - diesen zurück nach Deutschland transportieren". Oder: "Teilweise entsprechen unsere Fahrzeuge nicht mehr der deutschen ASU. Deswegen dürfen die Fahrzeuge nicht mehr zum Einsatz kommen. Das geht zu Lasten unserer eigenen Sicherheit."Wenn es nicht zu ernst wäre, könnte man darüber lachen. Nur vergeht einem dieses, wenn man bedenkt, dass ein Heer von Dilletanten der nichtsahnenden Bevölkerung Sicherheit vorgaukelt und selbst Schwierigkeiten hat, den Begriff "Sicherheit" zu definieren, geschweige denn realitätsnah umzusetzen.
Sorry, ich bin jetzt vom eigentlichen Sinn eines Reiseforums etwas abgekommen.
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@Salvamor und Klaus
Ich meine, ihr vermengt einige Dinge. Folgendes ist doch der Kernpunkt des Urteils:
Selbst wenn feststeht, dass die Passagiere nur noch wenige Sekunden zu leben haben, darf der Staat diesen (wenigen) Menschen diese paar Sekunden nicht nehmen, um wesentlich mehr Menschen das Leben dauerhaft zu retten. Und zwar auch dann nicht, wenn das Ganze ohne Gefährdung anderer durchgeführt werden könnte. Und das halte ich für falsch.
Eure ganzen Argumente zur Praktikabilitäte mögen zwar für den Einzelfall entscheidend sein, nicht aber für die Grundsatzentscheidung.
Wie steht ihr denn dazu, bitte ohne wenn und aber: Sollte der Staat relativ wenigen Menschen, von denen feststeht, dass sie nur noch wenige Sekunden zu leben haben, diese Sekunden nehmen dürfen, um mehr Menschen dauerhaft zu retten, wenn dies ohne Gefährdung anderer Menschen möglich ist?
Das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu klar positioniert, es sagt "nein"; ich sage "ja". Wie lautet eure Antwort?
Gruß
Bulgarienfan
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Auch ich bin kein Jurist, kann aber mit juristischen Themen ganz gut umgehen.
Zunächst mal etwas grunsätzliches. Bei einigen Zuschriften hier entsteht der Eindruck das Bundesverfassungsgericht habe ein "schwammiges" Urteil gefällt. Dem ist nicht so! Das Urteil hat folgenden Wortlaut:
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat unter dem Aktenzeichen - 1 BvR 357/05 – auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 9. November 2005 durch
**URTEIL**Für Recht erkannt:
- § 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes vom 11. Januar 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 78) ist mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 87 a Absatz 2 und Artikel 35 Absatz 2 und 3 sowie in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
- Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.
Was ist daran schwammig und/oder gegensätzlich?
Für die Meisten mag die auf dieses Urteil folgende Begründung Gegensätze aufzeigen. Eine solche Begründung, in der ALLE dafür und dagegen sprechenden Rechtsgüter beachtet und gewichtet werden müssen ist aber schon allein deshalb notwendig da das Urteil endgültig und in keiner Weise mehr anfechtbar ist. Dass der "Normalbürger", was das Verständnis dieser Begründung angeht, schnell überfordert ist, ist nur zu verständlich. Selbst Juristen haben da Probleme.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu dem Thema auch nicht positioniert, sondern die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt. Positionieren ist auch nicht die Aufgabe dieses höchsten Verfassungsorgans. Deren Aufgabe ist es Zitat:
"Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats."
Natürlich ist es auch das Recht eines Jeden nun nach einer Verfassungsänderung zu rufen. Allerdings ist unsere Verfassung nichts an dem bei, vermeintlichem, Bedarf so einfach herumgedoktort werden soll und glücklicherweise auch nicht kann.
Es muß hier wohl nicht wieder in Erinnerung gerufen werden vor welchem geschichtlichen Hintergrund das Grundgesetz entstanden ist und wovor es die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bürger schützen soll.
Ich bekomme das "kalte Grausen" wenn ich daran denke dass Leute eine Verfassungänderung herbeiführen wollen die noch nichtmal in der Lage sind ein Gesetz zu beschließen das mit dieser Verfassung unvereinbar ist! -
@ Bulgarienfan
Jetzt willst Du es aber wissen, Manfred! Weiter oben habe ich schon mal gesagt, daß zwei Herzen in meiner Brust schlagen, und ich tue mich offen gestanden schwer mit meiner konkreten Antwort auf Deine konkrete Frage, vor allem vor dem Hintergrund, daß der Fall wirklich so klar läge wie von Dir beschrieben.
Es gibt wirklich sachliche Gründe für ein "ja", und sie wurden hier auch schon besprochen. Trotzdem überwiegt bei mir das "nein", aber ich gebe zu: aus emotionalen Gründen. Ich wäre nie und nimmer in der Lage, einen solchen Befehl zum Abschuß zu geben, weil ich höchste Achtung vor dem Leben habe, übrigens nicht nur vor dem menschlichen Leben. Alles Leben ist gewollt, nichts ist zufällig entstanden, und ich darf deshalb unter keinen Umständen Leben zerstören.
Um es klar zu sagen, ich bin nicht einmal in der Lage, eine Fliege zu töten, geschweige denn menschliches Leben zu beenden. Möglicherweise hältst Du das für Gefühlsduselei, aber so bin ich von Natur aus gestrickt und auch erzogen worden. Ich weiß auch, daß ich inkonsequent bin insoweit, daß ich Tiere sogar esse, die von jemand anderem getötet worden sind. Ich selber würde das nie und nimmer können!
Ich habe dieser Tage einen Kommentar zu dem bewußten Urteil gelesen, mit dem ich mich ziemlich genau identifizieren kann. Die WAZ schrieb:
Auch wenn vor dem Hintergrund des 11. September 2001 von den Befürwortern des verfassungswidrigen Gesetzes argumentiert wurde, daß ein Flugzeug in ein Hochhaus oder ein vollbesetztes WM-Stadion stürzen und noch viel mehr Menschenleben ausgelöscht werden könnten: 100 tote Fluggäste gegen 1000 tote Fußballfans ist eine makabre Hochrechnung, die in unserem Gemeinwesen aus zivilisatorischen Gründen keinen Platz hat.Und die TAZ kommentiert: Das ist der Preis, den demokratische Gesellschaften für ihre Kultur zahlen: nicht alles geht, was geht!
So, Manfred, jetzt habe ich Dir einen tiefen Blick in mein Seelenleben verschafft.

Ich wünsche Dir ein erholsames Wochenende.
Gruß Wolfgang
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Hallo Wolfgang,
dir wünsche ich ebenfalls ein erholsames Wochenende.
Natürlich ist das Thema sehr schwierig, wir reden über Extremsituationen, in denen die Handelnden wahrscheinlich so oder so Schuld auf sich laden werden. Den Artikel der WAZ würde ich unterstützen, wenn nicht ein wichtiger Punkt (bewusst?) ausgeklammert wäre. Nämlich was passieren soll, wenn die Entführten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sowieso in ein paar Sekunden oder Minuten sterben würden.
Gruß
Manfred
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Diese ganze Geschichte über diesen "finalen Rettungsschuss" in der Luft ist für mich imaginär und an den Haaren herbeigezogen.
Gut, nehmen wir mal den Ernstfall an:. Ein Flugzeug ist von Terroristen mit eindeutiger (wer definiert das?)
Absicht entführt worden.. Die für die Exekution verantwortliche Person muss informiert werden. Sie ist allerdings nicht sofort erreichbar. Bis dies geschieht und ihr die Sachlage erklärt wird, vergehen, sagen wir mal, 25 min. In dieser Zeit legt das Flugzeug mehr als 300 km zurück und befindet sich mittlerweile über der Großstadt Frankfurt oder über München, Hamburg, Köln oder dem "menschenleeren" Ruhrgebiet.
. Wer will denn das verantworten, hier ein Flugzeug abzuschiessen? Von mir ein klares Nein! Über der Nordsee eher ja, aber, lieber Bulgarienfan, auch dann noch, wenn sich liebe Angehörige an Bord der Maschine befinden?
Das ist alles abstrus. Wie würden denn unsere Nachbarstaaten einer solchen Bedrohung begegnen? Gibt es da irgendwelche Erkenntnisse?
Generell gesagt bin ich der Ansicht, dass aufgrund der mittlerweile fast lückenlosen Sicherheitssysteme ein Terroranschlag per Flugzeug so ziemlich ausgeschlossen werden kann. Da gibt es noch andere Möglichkeiten wie schmutzige Bomben usw. Es kann durchaus sein, dass die deutschen Behörden der allgemeinen Entwicklung hinterherhinken.
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"Klaus43" wrote:
Diese ganze Geschichte über diesen "finalen Rettungsschuss" in der Luft ist für mich imaginär und an den Haaren herbeigezogen.Das ist es ja! Man baut da einen Popanz auf, um so die Ermächtigung durchsetzen zu können, die Art des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren auszuweiten. Bisher ist der bewaffnete Einsatz der Bundeswehr im Inneren eng begrenzt. Laut Artikel 87a des Grundgesetzes sind die Streitkräfte nur im Verteidigungs- und Spannungsfall berechtigt, zivile Objekte zu schützen, soweit es zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages notwendig ist. Dazu bedarf es der ausdrücklichen und für jeden Einzelfall gesonderten Anordnung der Bundesregierung. Also rein defensive Aufgaben!
Die Gefahr, daß in Deutschland auf lange Sicht unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung eine wie auch immer geartete Militärherrschaft etabliert werden soll, ist zu groß, um zum jetzigen Zeitpunkt einfach wegzugucken und diese Entwicklungen zu verniedlichen.