Ab Geburt: Zwingend ab 26.6.12 eigener Kinderpaß!
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Achtung Familienurlauber:
Wie das Bundesinneneministerium mitteilt sind ab dem Einträge von Kindern im Reisepaß/Ausweis der Eltern ab 26.06.2012 ungültig.
Kinder benötigen somit zwingend ein eigenes Reisedokument, abGeburt!!!"Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig."Zitatende
Hier gibts die komplette Info
klick....
Quelle: bmi website -
Habe gleich eine Frage hierzu:
Ich habe für meine beiden Kinder ein Reisepass,allerdings steht mein Älterer Sohn auch bei mir und bei meinen Mann im Pass müssen wir jetzt auch unser Pass erneuern lassen obwohl er noch gültig ist?
Wäre schön wenn jemand bescheid weiss.
Mfg -
Die Antwort hat Günter oben schon gegeben.
Dein Pass bleibt selbstverständlich weiter gültig, ist ja DEIN Pass.
Gruß
Waltraud -
Allerdings muss man dazu noch folgendes anmerken:
Die Möglichkeit des Eintrags in den Reisepass der Eltern gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr. Das heisst, nur in älteren Reisepässen kann ein solcher Eintrag noch vorhanden sein.
Für Kinder gibt es mehrere Möglichkeiten:
Von 0 bis 12 Jahren: Kinderreisepass, der allerdings nicht zur Einreise in alle Länder berechtigt (insb. nicht in die USA!!)
Von 0 bis 18 Jahren: normaler biometrischer Reisepass, der auch zur Einreise in alle Länder berechtigt
Von 12 bis 18 Jahren: Personalausweis, der aber nur innerhalb der EU und einigen weiteren Ländern (z.B. Türkei, Schweiz) zur Einreise berechtigt
Leider werden die Begriffe "Kinderreisepass" und "Reisepass" häufig bei Kindern verwechselt und es kommt immer wieder vor, dass Familien verzweifelt am Flughafen stehen und nicht in die USA fliegen können, weil eines der Kinder keinen Reisepass, sondern nur einen Kinderreisepass hat. Ersatz ist auch nicht möglich, da der vorläufige Reisepass, der am Flughafen ausgestellt werden kann, ebenfalls nicht ohne Visum zur Einreise in die USA genügt. Der Gesetzgeber hätte den alten Begriff des "Kinderausweises" beibehalten sollen.
Gruß
Carmen -
Nein, aber wer mit seinem 6 Monate alten Sprössling verreisen will, schleppt ihn zum Fotografen, lässt ein Foto machen, das kommt dann in den Pass und muss (theoretisch) bis zum 12. Lebensjahr nicht erneuert werden! Frage mich, wer sich das ausgedacht hat...
Minerva -
Minerva72 wrote:
Frage mich, wer sich das ausgedacht hat...
MinervaFrag ich mich auch.
Eurokraten eben, die sich ihr Existenzrecht mit immer mehr Irrsinn rechtfertigen müssen. -
Minerva hat schon die halbe Antwort gegeben, Kinderreisepass beantragen, ist sechs Jahre gültig. Als Beispiel: 22.03.12-21.03.18. Maximal gültig ist er bis zum 12. Burzeltag, d.h. es muss zumindest einmal ein neues Bild abgegeben werden. Spätestens in dem konkreten Fall am 21.03.18...
Kosten derzeit für die Verlängerung 6 Euro (Bild nachkleben weil sich die lieben Kleinen gar so verändert haben kostet auch 6 Eumels). -
Exakt, ebenso wie der Reisepass ist der Kinderreisepass 6 Jahre gültig. Bis 12 "braucht" ein Kind also 2 Kinderreisepässe.
Das Foto kann übrigens gegen eine geringere Gebühr auch während der Geltungsdauer des Kinderreisepasses erneuert werden. Das geht nicht beim Reisepass.
Aber nochmals der Hinweis: Der Kinderreisepass ist nicht in allen Ländern für eine Einreise ausreichend!
@juanito: Welches Alter hat ein Kind vor seinem ersten Geburtstag, wenn Du es in Jahren und nicht in Monaten ausdrücken möchtest? Und beim Ultraschallbild hätte ich "ab -9 Monate" geschrieben
!!
Gruß
Carmen -
**steamboats:Exakt, ebenso wie der Reisepass ist der Kinderreisepass 6 Jahre gültig. Bis 12 "braucht" ein Kind also 2 Kinderreisepässe.
** wrote:Nöö, Kinderreisepass kann bis zum 12. Burzeltag verlängert werden, reicht also ein Pass.
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@Frankenstephan: Kinderreisepass beantragen, ist sechs Jahre gültig. Als Beispiel: 22.03.12-21.03.18. Maximal gültig ist er bis zum 12. Burzeltag, d.h. es muss zumindest einmal ein neues Bild abgegeben werden.
Ok, dann ist es nicht ganz so krass, aber von 0-6 Jahre mit dem gleichen Passbild ist immer noch skurril genug.
Hatte noch das Beispiel im Kopf, als wir für unseren 3jährigen einen Kinderausweis beantragen mussten und dieser dann ohne Bilderneuerungspflicht bis zum 10. Geburtstag galt.
Minerva -
Naja, Säuglinge bis 6 Jahre oder Kinder bis 12 Jahre neigen tendenziell weniger dazu aus Deutschland wegen Steuerhinterziehung etc. oder Terrorverdacht verschwinden zu wollen

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Minerva,
man kann beim Kinderreisepass das Foto erneuern lassen (nicht aber beim Reisepass, dort geht nur Neuausstellung). In manchen Ländern, in welchen der Kinderreisepass für die Einreise ausreicht, muss das Bild sogar aktuell sein.
Ich bin damals mit meiner unter 3 jährigen Tochter mit dem Raddampfer die Elbe hoch bis Decin. Bei der Hinfahrt keine Kontrolle durch die tschechischen Grenzbeamten. Bei der Rückfahrt kontrollieren dann die deutschen und meckern mich an, dass der Kinderausweis meiner Tochter kein Foto enthielt. Ich bin damals gar nicht auf die Idee gekommen, dass das notwendig hätte sein können (war eine Anforderung der Tschechen). Ich war schon versucht zu sagen, falls sie meine Tochter nicht wieder nach Deutschland einreisen lassen wollen, dann müssen sie sie aber auch behalten
!! Dann kam ohnehin ein Bild rein, weil die Amis dies forderten und ein Jahr später gab´s nen Reisepass aus demselben Grund. Mit 10 lief dann der Kinderausweis ab und ein Kinderreisepass wurde gar nicht mehr ausgestellt. Stattdessen bekam sie gleich einen Personalausweis (und einen Reisepass hat sie natürlich auch noch daneben).
Den Eintrag in den Reisepass der Eltern fand ich von Anfang an sinnlos, denn dann wäre es beispielsweise nicht möglich gewesen, dass ihre Großeltern mit ihr die Grenze überschreiten (was jetzt im Großraum München nicht so abwegig ist).
Gruß
Carmen -
Hllo liebe User!
Habe da mal ein Anliegen. Wir fliegen im September mit unserem Kind ( dann 1 Jahr und 7 Monate) in die Türkei. Ist es richtig, dass wir einen Kindrausweis brauchen, oder einen Kinderreisepass??? Habe bisher nämlich nur was von Kinderausweis gehört.
LG Mandy -
@Mandy,
wenn Du noch eine Behörde findest, die einen Kinderausweis ausstellt ;-), den gibt´s nämlich seit einigen Jahren nicht mehr. Der "Ersatz" ist nun der Kinderreisepass (der nicht zu verwechseln ist mit dem normalen Reisepass, den ein Kind auch haben kann). Für die Türkei genügt der Kinderreisepass.Gruß
Carmen -
steamboats wrote:
Exakt, ebenso wie der Reisepass ist der Kinderreisepass 6 Jahre gültig. Bis 12 "braucht" ein Kind also 2 Kinderreisepässe.
Das Foto kann übrigens gegen eine geringere Gebühr auch während der Geltungsdauer des Kinderreisepasses erneuert werden. Das geht nicht beim Reisepass.
Aber nochmals der Hinweis: Der Kinderreisepass ist nicht in allen Ländern für eine Einreise ausreichend!
@juanito: Welches Alter hat ein Kind vor seinem ersten Geburtstag, wenn Du es in Jahren und nicht in Monaten ausdrücken möchtest? Und beim Ultraschallbild hätte ich "ab -9 Monate" geschrieben
!!
Gruß
CarmenGibt es denn da auch irgendwie so eine Seite wo man das nochmals nachlesen kann in weöchem Land der gilt?
Ich glaube man möchte ja immer alles richtig machen, da sollte man auch auf das schauen - danke für die Hinweise!