Vikingen Infinity Resort&Spa
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Vielleicht habe ich etwas überlesen oder nicht richtig gelesen - dafür möchte ich mich vorab schon mal entschuldigen.
Wieso muß ich den Frühbucherrabatt abziehen um einen Vergleich herstellen zu können, wenn eine Umbuchung durchgeführt wird für einen Missstand den der Endkunde nicht zu verantworten hat.
Der RV hat auf jeden Fall einen preislichen Spielraum, da es sich um eine Mischkalkulation handelt (salopp ausgedrückt: in den Ferien sauteuer und im April schweinebillig - der tatsächliche Preis wird wohl irgendwo in der Mitte liegen)
Aus anderen Rechtsgeschäften kenne ich nachfolgende Vorgehensweise: Ersatzware ist günstiger als die eigentlich gewollte = Differenz wird ausgezahlt. Ersatzware ist gegebenenfalls etwas teurer = Kund erhält Ersatzware zum Preis der eigentlich georderten Ware.
ich tippe ein wenig zu langsam...
Ich kann Deinen letzten Ausführungen nur zustimmen.
Probleme mit der nicht rechtzeitigen Fertigstellung des Hotels haben der RV mit dem Bauherren/Hotelier zu klären. -
Neubau-Bucher:
Ich habe eine RSV Allianz, allerdings wurde die Übernahme erstmal abgelehnt. Da der RV Alltours die Eröffnung zum 01.08 weiterhin bestätigt, liegt erstmal kein Vertragsbruch vor, so die Allianz. Wir fliegen am 04.08.
Kannst du mir vielleicht deinen RA empfehlen, ich würde mich evtl. anschließen. Danke im Voraus.
Übrigens welche Bilder vom 30.06 sind gemeint. Ich habe zwar gesehen, dass einige Bilder am 30.06 reingestellt wurden, die Aufnahme ist am 08/09.06 gemacht worden. -
Geht hier uns über die Firmenkanzlei, daher etwas schwierig. Ist aber ein Anwalt für Vertragsrecht/Reiserecht. Der Anwalt prüft jetzt ob ein zweite und folgende Vertretung möglich ist. Sobald ich Antwort habe sende ich dir die Daten per PN mit den Kontaktdaten.
Wichtig ist alles Vertragsformulare und E-Mail Nachrichten als PDF zur Verfügung zu haben. Telefonate möglichst eine MItschrift mitgeben. (wird zwar angezweifelt sieht aber gut aus) -
Vielen Dank an Alle!
.........sehe ich das richtig (Bilder vom 30.06), das obere Stockwerk noch immer nicht fertig?
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Gerne nochmal eine Antwort zu Deiner Frage zum Frühbucherrabatt.
Ein Frühbucherrabatt wird vom Hotel(!) gewährt und viele RV geben diesen Rabatt an die Kunden weiter...müssen dies aber a) nach geltendem Recht nicht und b) ist dieser Rabatt dann (ebenfalls nach geltendem Recht) wirklich nur an dieses(!) Hotel und(!) diesen(!) Zeitraum gebunden! Und genau aus diesem Umstand heraus erwächst eben auch keinerlei Verpflichtung des RV bei einer Umbuchung einen weiteren FBR zu gewähren.
Um nun einen eventuellen Aufpreis eines angebotenen Alternativhotels mit dem gebuchten Preis des "VI" real berechnen/vergleichen zu können, mußt Du schon den FBR rausrechnen. Klar bleibt de facto trotzdem die Gesamtsumme existent, aber vorher hinkt eben der Vergleich und so kostet unter rechtlichen(!) Aspekten ein Alternativhotel eben nicht mehr z.B. 850€ , sondern 850€ abzgl. FBR.
Zu dem von Dir (und auch an anderer Stelle von anderen usern) erwähnten "Spielraum" den ein RV in seiner Preisstellung hat. Ja natürlich hat er diesen...allerdings ist er bedeutend kleiner als Viele hier denken oder zu wissen glauben. Rechnet doch einfach mal diverse Dinge (Flüge, Zimmer, Verpflegung etc.) "raus" setzt Summen für diese Posten an ... und ihr erkennt die Kalkulationen zumindest in groben Zügen.
Wir könnten uns z.B. mal einen Spaß machen und einen thread eröffnen, in dem die user dieser community die anteiligen Verpflegungskosten schätzen. Das wäre ein Heidenspaß...und anschließend (nach "Auflösung" des "Rätsels" ) würde viele "blaß" werden und niemand mehr über mangelnde Qualität eines Urlaubsbuffets motzen, sondern sich die Frage stellen, wie das unter den Voraussetzungen dieser Budgetierung überhaupt gelingt.
Und aus all diesen Aspekten (es gibt noch mehr...das Thema ist deutlich komplexer als viele user vermuten) erkennst Du sicher auch schnell, daß die sonst sicher gültige Regel der "günstigeren Ersatzware" im Reiserecht nicht "einfach so" anwendbar ist...v.a. unter dem Aspekt, daß das Reiserecht sowieso ein ganz spezielles ist.
Und ja, selbstverständlich "klärt" der RV Probleme mit der Fertigstellung des Hotels mit dem Bauherrn...dies kann er aber eben erst nach Ablauf gewisser Fristen und Laufzeiten tun. Vorher sind ihm die Hände gebunden...oder er steigt aus und trägt alleine sämtliche Kosten und ist u.U. sogar noch schadenersatzpflichtig gegenüber dem Bauherrn.
Genau das ist doch die hier schon so oft geschilderte Crux...der RV/die RV können(!) z.Z. gar nicht großartig anders handeln als sie es tun.Irgendjemand hatte hier den Ausstieg von Neckermann und Öger angesprochen...und die Frage gestellt, warum andere RV sich daran nicht ein Beispiel nehmen.
Gerade diese beiden RV hatten in der Vergangenheit immerwieder mit Problemen bei Neu-Eröffnungen zu tun und sind vermutlich "gebrannte Kinder". Wir kennen zudem auch nicht deren eingekaufte Kontingente. Ich vermute, daß es zum Zeitpunkt des Ausstiegs von Öger und Neckermann aufgrund eher kleinerer eingekaufter Kontingente einfach ein simples Rechenexempel war. Aus Gutmütigkeit haben sie es ganz sicher nicht getan...und eine Kristallkugel hatten die auch nicht!Zu den immer wieder genannten angestrebten eventuellen Klagewegen ist nochmals deutlichst zu sagen, daß hier dringendst auf die Existenz einer RSV geachtet werden sollte...alternativ auch auf eine große Brieftasche. So unwahrscheinlich sich das angesichts der sich aktuell darstellenden Lage auch anhören mag: Der Ausgang von Rechtswegen in diesem Falle dürfte recht ungewiss sein, ganz sicher oftmals keinesfalls die angestrebte Summe bringen und immer einen (sehr!) langen Atem erfordern. Einen "Atem" und "Geldmittel" den Viele nicht haben oder einfach scheuen werden!
Ist eine RSV vorhanden, sollte dringendst und schnellstmöglich abgeklärt werden, ob diese den Klageweg mitgehen wird...und wenn ja bis zu welchem Punkt!Noch ein Wort zu "...ich hänge mich an eine Klage an...":
In Deutschland gibt es de facto keine Sammelklagen...jeder(!) Fall wird einzeln und individuell verhandelt werden. Alleine daraus könnt ihr vielleicht schon den enormen Zeitfaktor erkennen. Auch "Drohungen" gegenüber einem RV a la "dann klage ich eben" entlocken diesem nicht mehr als ein müdes Lächeln. Die geben "den ganzen Stapel" an eine Kanzlei entsprechender Fachanwälte und glaubt mir, das sind dann wirklich Fachleute. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß im Falle einer Klage dringend darauf geachtet werden sollte, daß ihr euch an einen Anwalt für Reise(!)recht wendet. Vertragsrecht ist hier oftmals nicht anwendungskonform und auch in wesentlichen Teeile oft nicht gleichzusetzen!Ja, hier mag es vielleicht nicht immer so "nett" wie im Kuschel-thread eines anderen Forums zugehen ... aber ich denke die ungeschönte, nackte Wahrheit (die es teils auch dort gibt) ist allemal besser als irgendwelche lächerlichen Aufrufe "MC Urlaubsretter feat. his Comedy-Team" oder die BLÖD einzuschalten. Falls es noch niemandem klar geworden ist: Rechtlich bewegen sich alle noch immer im "grünen Bereich"...und der Urlaubsretter wird (wenn überhaupt) erst aktiv, wenn ein rechtlich erfassbarer Schaden vorliegt. Zudem war der vor kurzem erst in der Gegend, ist aber nun mit anderen Projekten verbandelt und steht erst in ungewisser Zeit wieder zur Verfügung wegen aktueller Projekte...d.h., selbst wenn ihr den dafür gewinnen würdet, wäre die Sendezeit vermutlich nächstes Jahr um diese Zeit. Was bringt das? Richtig! Nichts!
Liebe Admins, ich weiß...vieles ist jetzt eigentlich O.T. - paßt aber m.E. in den aktuellen Zusammenhang des "Groß"Themas und der momentanen Diskussionsstufe.
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@Holginho es ist bewundernswert wie mühevoll du das Thema Frübucherrabatt, Reiserecht ect. hier zum 100001 mal herunter betest! Ich hab es längst aufgegeben. Das Problem ist einfach, teils natürlich verständlich das man negative Anmerkungen die das eigene Unrechtsbewusstsein gegenteilig betreffen nicht so gerne für die Wahrheit hält. Natürlich für die Urlauber verständlich, aber wenn man es doch mehrmals sagt dann sollte auch mal darübe rnachgedacht werden das hier die Wahrheit gesprochen wird.
Reiserechtlich gesehen würde ich mir glaub ich auch den Weg zum Reiserechtler sparen es ist wirklich völig offen wie ein Gericht entscheidet zu mal dem RV ja auch die Möglichkeit zur Erfüllung des Vertrages gegeben werden muss. Ferner können wir ja hier noch von Zeiträumen teils weit vor Fälligkeit der Leistung sprechen, könnte ein Problem sein.
Der MC Urlaubsretter ist nur eine Möglichkeit, wenn der Urlaub bereits angetreten worden ist damit er euch vor Ort retten kann
Würde es mal im Hinterkopf behalten... -
Danke für Deine ausfuhrliche Antwort zu verschiedenen Problemen/Fragestellungen (keine Ironie!)
Die hier behandelte Problematik ist sehr vielschichtig und kann auch über einen längeren und ausführlichen Beitrag nicht gelöst werden.
In einigen Dingen bin ich mit Dir einer Meinung, bei anderen Dingen habe ich eine andere (Rechts)Auffassung und das ist auch gut so.
Ja, von dem Geld das ich für die reise bezahle müssen Fluggesellschaft (einschließlich Lande-/Startgebühren, Hotelier und viele andere Dinge gezahlt werden. Und der RV möchte auch etwas verdienen (P.S. ich erhalte keine Ermäßigung wenn ich beim RV direkt über Internet buche und nicht ins Reisebüro gehe. Das heißt diese Provision die sonst gezahlt werden müsste ist ein zusätzlicher Gewinn für den RV).Der Presse konnte man in den vergangenen Jahren entnehmen, dass das Reiseverkaufsgeschäft mitunter schwer ist aber es kontinuierlich immer wieder zu neuen Umsatz- und Gewinnsteigerungen gekommen ist!
Dein neuer Threadvorschlag diesbezüglich ist ganz interessant. Allerdings interessieren mich weniger die Schätzungen der User als tatsächliche Fakten über die Kalkulation und die daraus resultierenden Gewinne für die Beteiligten (und jeder möchte verständlicherweise etwas daran verdienen - und soll es auch). Ich denke aber das niemand die Karten offen auf den Tisch legt.
Und ich habe in all den Jahren noch nie über das angebotene Essen an den Bufetts gemeckert. Es war immer sehr abwechslungsreich und lecker und hat mich ca. 2,5 kg Mehrgewicht gekostet
und es ist gar nicht so einfach das wieder loszuwerden. -
Nicht, das das falsch 'rüberkommt...ich stehe mitnichten auf Seiten der RV...da sind Dinge ganz gewaltig schiefgelaufen und selbstverständlich hat ein jeder ein Anrecht auf seinen wohlverdienten Urlaub! Und ja, im Zweifelsfall "muß" dann eben auch der Klageweg beschritten werden.
Es geht einzigst darum übertrieben hohe Erwartungshaltungen zu relativieren und Dinge zu korrigieren, die sich einige zwar (auch durchaus verständlich und nachvollziehbar) wünschen, die so aber nicht möglich sind und so auch nicht eintreffen werden.
Zudem wird es höchste Zeit mal mit ein paar aberwitzigen Mythen , aufzuräumen...gerade was (Un)Zumutbarkeiten von Alternativhotels, Umbuchungskosten, Stornierungen und ähnliche Themen betrifft.
Aber das ist eigentlich ein Thema für den schon so oft benannten thread im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
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Bavarian86:
Auf eine erneute schriftliche Anfrage beim RV haben wir endlich eine Antwort bekommen....Sehr geehrter Herr ....,
das sind noch Alternativangebote für Sie:
das Hotel Aska Costa Holiday Club im FZ zum Preis von 5496€ also mit Zuzahlung von 184 €
das Hotel Stella Beach im DZ 5524€ also mit Zuzahlung vom 212€.
Mit freundlichen Grüßen
Links zu den Alternativangeboten:
Ich habe noch keine Vergleiche gegenüber dem VI gezogen. Sobald ich dies getan habe, werde ich diese hier posten

Viel spaß beim Diskutieren...
Hallo an alle,
ich zitiere den Beitrag von Bavarian86,
da er unser Sohn ist und wir zu viert ins VI Reisen,
unser RV ist GTI,
gebucht wurde von 8.08.2012-29.08.2012,
die beiden Hotels die uns GTI hat zu kommen lassen sind bei weitem nicht vergleichbar mit dem VI bitte erst mal nach schauen,ist nicht böse gemeint,
wir sind mit GTI ständig im Telefonischen und Brieflichem (Einschreiben) Kontakt,
erst gestern hat mein Mann mit GTI telefoniert,
die Dame wird sich jetzt mit dem Geschäftsführer kurz schliessen,
und es wird sich dann jemand bei uns telefonisch Melden,
wir forderten eine schriftliche bestätigung dass das Hotel VI zum 1.08.2012 eröffnen wird,
wir haben am Montag eine Rechtsberatung bei einem Anwalt,
und ja wir sind RVS,
werden auch darüber berichten was der Anwalt uns rät,
sobald wir etwas wissen werden wir wieder einen Beitrag schreiben.
Wir hoffen ja noch das es doch noch klappt,da GTI die aussage macht das dass VI zu 75%fertig sein wird zum 1.08.2012.
LG
Dicker1111 -
dicker1111:
Wir hoffen ja noch das es doch noch klappt,da GTI die aussage macht das dass VI zu 75%fertig sein wird zum 1.08.2012.

Wer in einem zu 75% fertg gestellten Hotelneubau urlauben will, muss aber schon sehr schmerzfrei und leidensfähig sein.
Da ist doch ein von vorn bis hinten versauter Urlaub schon vorprogrammiert. Tut euch das blos nicht an. -
@1kuddel
Vollkommen richtig, Du hast eine Leistung X zum Preis Y gebucht und Anspruch auf 100% Erfüllung. Die kalkulatorische Klammheit von Veranstaltern ist nicht das Problem des Kunden, der nicht bekommt, was ihm vertraglich zugesichert wurde.
Beim derzeitigen Bauforschritt allerdings würde ich mir wegen eines Urlaubs im Oktober keine allzu großen Sorgen machen.Anders sehe ich die betonierte Haltung gegenüber August-Urlaubern und Aussagen wie "das Hotel wird zu 75% fertiggestellt sein" sollten sich tunlichst auf die Wahrscheinlichkeit von 75% beziehen, nicht etwa auf den Rahmen der Fertigstellung!?

In diesem Fall muss sich der Veranstalter in der Tat ggf. fragen lassen, wie er seine Sorgfaltspflicht wahrgenommen hat und welche gleichwertige Alternative er anzubieten gedenkt, denn die Aufzählung von @Neubau-Bucher zeigt, dass das Vikingen Quality die erforderlichen Kriterien deutlich unterschreitet.
:? -
dicker1111:
Wir hoffen ja noch das es doch noch klappt,da GTI die aussage macht das dass VI zu 75%fertig sein wird zum 1.08.2012.
Leute, da fehlen mir echt die Worte...
Ist es Euch das wert?
Aber die Hoffnung stirbt zuletzt...Entweder ganz oder gar nicht..
was anderes gibt es doch nicht.. -
Heißt 75 % eigentlich, dass die Wahrscheinlichkeit so hoch ist, dass die ganze Hütte richtig fertig ist, oder sind dann 75 % der Zimmer bezugsfertig, oder ist zwar der Rohbau samt Installationen fertig, aber Putz, Türen, Boden und Einrichtung fehlen?
So sagt das doch gar nix aus, was willst Du denn da noch an positiven Entwicklungen erwarten? Lediglich jemand, der eine satte Rückerstattung wegen der Mängelrügen einplant, kann doch in der derzeitigen Situation davon ausgehen, dass das noch ein guter Urlaub wird....
Mir fällt nur noch eines ein: Hoffen und Harren macht manchen zum Narren.
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Und wenn man dann noch bedenkt welchen Aufwand es erfordert alle nicht erbrachten Leistungen genauestens(!) zu dokumentieren und welch langen Atem es anschließend erfordern wird Forderungen durchzudrücken und dann letztlich irgendwann auch mal "Erfolg" zu haben (in zweifelhafter Höhe)...
...ich glaube, daß werden nicht allzu viele machen und durchhalten.
Hier wurden (von beiden(!) Seiten) reihenweise gute Gelegenheiten verpaßt noch zumindest halbwegs vernünftig aus der Nummer rauszukommen...spätestens ab jetzt dürfte es unter den Betroffenen beider Seiten letztlich nur noch Verlierer geben.
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Wir hoffen ja noch das es doch noch klappt,da GTI die aussage macht das dass VI zu 75%fertig sein wird zum 1.08.2012.

LG
Dicker1111Muss man jetzt noch ein sarkasmus Schild hoch halten?
Smiley´s sind dazu gedacht einer Aussage Mimik zu verpassen! 
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Nur auf türkisch Das soll heute morgen passiert sein. Es heißt, glaube ich, das Hotel liegt direkt an der Autobahn .
http://www.haberler.com/otel-insaatinda-cati-coktu-2-yarali-3766403-haberi/
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Es scheint wirklich das "VI" zu sein...und der Schaden ist wohl (neben den Verletzten) beträchtlich (zumindest z.T. eingestürzte Deckenkonstruktion).
Darüber hinaus, gilt nun wohl auch wieder der eigentlich eh verhängte (für dieses Projekt wurde aber wohl eine Ausnahme-/Sonderegelung gestattet) Baustopp.
Sollte das nun wirklich stimmen, ergibt sich eine ganz neue Situation - v.a. in Bezug auf eventuelle rechtliche Konsequenzen!
Da bisher konsequent der 1.8. als Eröffnungsdatum propagiert wurde und dieser jetzt "aufgrund des Unfalls" eher nicht haltbar ist, kommt nun auch noch u.U. die Komponente "höhere Gewalt" ins Spiel. Bleiben die RV und der Bauherr in eventuell möglichen Verfahren konsequent bei der Angabe man hätte ohne den Unfall am 1.8. eröffnet, wird ganz sicher "nicht jeder" Richter (vollumfänglich) pro Verbraucher urteilen.Edit:
Vielleicht kann Günter ja über seine gewohnt guten Kontakte (gerade in die Türkei) an nähere Informationen kommen?!