Reisebestätigung (seitlicher Meerblick)
-
Hallo,
würde mich sehr interessieren ob bei einer Reisebestätigung der versprochene seitliche Meerblick stehen muss bzw. hat jemand schon einmal eine Buchungsbestätigung gekriegt, wo seitlicher Meerblick erwähnt?!
Ich hab nämlich eine Reise gebucht, DZ mit SM, in der Reisebestätigung von Reiseveranstalter steht aber DZ, Landseite.
Auf meine Anfrage wurde folgende mitgeteilt:
"...die Begriffsbezeichnung „seitlicher Meerblick“ in unserem System nicht bestätigt werden kann, sondern die Zimmer standardmäßig als „Landseite“ bestätigt werden"
"Der Begriff seitlicher Meerblick ist kein geschützter Begriff, sodass wir diesen in einer Bestätigung auch aus rechtlichen Gründen nicht verwenden können."
"Hier nochmals die Beschreibung der Zimmer, die Ihnen auch bei der Buchung vorlag: Die Zimmer (DZ) sind mit Telefon, Klimaanlage (je nach Außentemperatur), Sat-TV, Minibar, Fön, Bad, Dusche, WC und Balkon oder Terrasse mit seitlichem Meerblick ausgestattet."Was haltet Ihr davon?
Bei anderen RV habe ich auch die Spar-Zimmer gesehen (LP), da steht aber der Hinweis "DZ ohne seitlichen Meerblick".
Also finde ich das alles... naja... merkwürdigMfG
-
Naja, seitlicher Meerblick ist eh nix besonderes und kann heißen, dass du dich fast über die Balkonbrüstung werfen musst um einen fetzen Meer in der Ferne zu sehen, ist also im Endeffekt egal ob du den bekommst oder peng......
-
Rechtlich ist das einwandfrei geklärt:
wer einen seitlichen Meerblick verspricht, hat den Blick auf das Meer aus seitlicher Sicht auch einzuhalten.
wenn es eine Abweichung zwischen Buchungsunterlage und Buchungsbestätigung in dieser Frage gibt, so hat der Reiseveranstalter oder Reisevermittler dieses zu korrigieren.
Es ist dabei unerheblich, ob das System etwas drucken oder nicht drucken kann.
Sollte die Buchungsbestätigung nicht korrigiert werden, so besteht die Möglichkeit zur Rückabwicklung der Buchung, da sie nicht den vom Kunden gebuchten Kriterien entspricht.
Wird die Buchungsbestätigung NICHT geändert und man erhält dann auch ein Zimmer OHNE Meerblick, hat man KEINEN rechtlichen Anspruch auf Gewährleistung.
Gruß
Peter -
Hallo Peter,
Vielen Dank für Deine Antwort, gerade das habe ich vermutet. Gibt es einen gesetzlichen Verweis dazu?
Bisher konnte ich nur das folgende finden:„Die Reisebestätigung führt aber nur dann zu einem Vertragsabschluss, wenn sie inhaltlich der Reiseanmeldung entspricht. Weicht die Buchungsbestätigung hiervon ab (z.B. wird statt des gebuchten Zimmers mit Meerblick ein Zimmer zur Landseite bestätigt), kommt ein Vertragsabschluss nicht zustande. Bei der geänderten Buchungsbestätigung handelt sich vielmehr um ein erneutes Angebot (diesmal vom Reiseveranstalter) auf Abschluss eines Reisevertrags.
Hier steht es dem Reisenden grundsätzlich frei, dieses geänderte Angebot anzunehmen oder nicht. Für die Annahme hat der Reisende etwa 10 Tage Zeit. Danach ist der Reiseveranstalter an sein geändertes Angebot nicht mehr gebunden.“ -
"Thorben-Hendrik" wrote:
Naja, seitlicher Meerblick ist eh nix besonderes und kann heißen, dass du dich fast über die Balkonbrüstung werfen musst um einen fetzen Meer in der Ferne zu sehen...Dieses Hotel trifft das nicht zu, es liegt direkt am Meer und alle Zimmer mit SM eigentlich schönen Ausblick haben. Wenn auch nicht, dann werde ich es auch verkraften (sobald es keine andere Störungen gibt).
Aber es geht mir in erster Linie um Prinzip.
Ehrlich gesagt ich fühle mich vom Veranstalter ein wenig ver.... sorry -
Hallo,
wir haben für Oktober bei Neckermann ein Zimmer mit seitlichem Meerblick gebucht.
Es war im Katalog so ausgewiesen und auf der Buchungsbestätigung steht es auch.MFG
Marion
-
Ich habe gerade - nach wiederholter Anforderung - eine neue geänderte Reisebestätigung per eMail gekriegt, wo seitlicher Meerblick drinn steht! Geht doch

Anbei muss ich mich bei dem Forum und persönlich bei Peter bedanken!
Lanzarote, wir kommen!
MfG
Nadja -
normalerweise steht auch auf dem buchungsausdruck seitl.mb oder smb drauf - definitiv ist landseite und seitl.mb nicht dasselbe! - gucke am besten nochmal im preisteil nach - da gibt es immer unterschiedliche codierungen für landseite und smb - ne ausnahme wäre nur wenn im katalog steht: zi. liegen zur landseite od. haben smb - dann kann man nur den wunsch smb an den veranstalter/hotel weiterleiten lassen.
zur not geh nochmal ins reisebüro und lass dir die buchung am bildschirm zeigen: bei den meisten veranstalter steht bei der zimmercodierung dzs_ (beim _ muß dann das kürzel für die verpflegung stehn, also h für hp oder a für ai) -
"ariele" wrote:
Ich habe gerade - nach wiederholter Anforderung - eine neue geänderte Reisebestätigung per eMail gekriegt, wo seitlicher Meerblick drinn steht! Geht doch
Anbei muss ich mich bei dem Forum und persönlich bei Peter bedanken!
Lanzarote, wir kommen!
MfG
NadjaDa sieht man mal wieder, das Hartnäckigkeit sich auszahlt

Sehr gut! -
Ich melde mich noch einmal :?
Hab` heute endlich die Reiseunterlagen per eMail gekriegt (6 Tage vor Reiseantritt und erst nach dem telefonischen Kontakt!). Und was steht im Hotelvoucher?!! Ihr dürft drei mal raten
Ja, richtig: Zimmerlage Landseite 
Ich hab keine Lust mehr mit dem VTours darüber zu diskutieren!
Ist es kriminell wenn ich diese Bemerkung einfach lösche und dann ausdrucke?? Nur so, um Hotelangestelle nicht zu verwirren.
Die Buchungsbestätigung nehme ich natürlich auch mit...MfG
Nadja -
Fälschung von Urkunden ...? Ein Voucher (=Leistungsgutschein) stellt einen "Geldwert" dar, auch wenn er von VTours stammt...
Außerdem wird es nicht viel nützen, wenn die Buchung im Hotel mit Landseite läuft.
Allerdings kann man jetzt noch vor Abflug schriftlich reklamieren, dass man diese Leistung nicht gebucht hat und sich eine Rückforderung eines Teilbetrages des bezahlten Betrages vorbehält.
Reklamiert man nicht, so käme dies einer stillschweigenden Anerkenntnis der geänderten Leistung gleich und berechtigt nach Ende des Urlaubs zu keinerlei Forderungen.
Gruß
Peter -
Falls es noch jemanden interessiert...

Gestern früh habe ich eine kurze nette Mail an VTours abgeschickt mit der Mitteilung, dass sie von uns in die nächsten Tagen eine schriftliche Reklamation kriegen. Heute Nachmittag wurde Reklamation zum Postkasten gebracht.
Und jetzt bekam ich doch den neuen Voucher! kopfschüttel -
"Thorben-Hendrik" wrote:
Naja, seitlicher Meerblick ist eh nix besonderes und kann heißen, dass du dich fast über die Balkonbrüstung werfen musst um einen fetzen Meer in der Ferne zu sehen, ist also im Endeffekt egal ob du den bekommst oder peng......trifft oft zu, aber nicht immer. In Ibiza, Hotel Don Toni, ist auch seitlicher Meerblick, war aber, wie man an einen meiner Fotos (hier im HC zur Verfügung gestellt) unschwer erkennen kann, ein sowas von direkter Meerblick (was anderes gab es gar nicht)