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Reiserücktritt: Berechnung der Stornokosten bzw. Rückerstattung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
27 Beiträge 15 Kommentatoren 64.0k Aufrufe
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  • Alexa78A Offline
    Alexa78A Offline
    Alexa78
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wir müssen eventuell unfallbedingt von unserer Reise zurücktreten und der Versicherung somit heute die eventuell anfallenden Stornokosten mitteilen. Ich gehe davon aus, das sind die Kosten für Flug, Transfer & Unterkunft (= Pauschalreise).

    Was ist mit den restlichen Gebühren (Buchungsgebühr, Versicherungsgebühr)?

    Oder ist hier der Rechnungsbetrag, also der tatsächlich an das Reisebüro geleistet Betrag, heranzuziehen?

    Die Reise sollte in genau 14 Tagen angetreten werden :?

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    • abhollA Offline
      abhollA Offline
      abholl
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Den Versicherungsbeitrag wirst Du natürlich nicht zurückbekommen, warum auch?

      Hast Du denn die Reise schon beim Reisebüro storniert? Denn die Versicherung braucht die Stornorechnung und keine Info über die entstehenden Kosten, und bei Stornos weniger als 14 Tagen vor Abreise erhöhen sich die Stornogebühren bei den meisten Veranstaltern enorm und das würde die Versicherung nicht übernehmen.

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      • Alexa78A Offline
        Alexa78A Offline
        Alexa78
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Der Unfall ist gestern passiert, und die Versicherung (Europäische Reiseversicherung) bietet einen kostenlosen StornoCheck an. Ich habe mich also mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, unter Angabe der zu erwartenden Stornogebühren (Reise ist noch nicht storniert!) und nach Möglichkeit soll ich ein Attest übermitteln, was wir vom Unfallkrankenhaus auch haben.

        Die Versicherung (bzw. Reisemediziner) gibt mir dann aufgrund des Attestes eine Empfehlung die Reise zu stornieren, oder wenn eine Genesung absehbar erscheint, die Buchung aufrecht zu lassen.

        Das Risiko eventuell höherer Stornogebühren (von derzeit 50% auf 65, bzw. 85%) trägt in dem Fall die Versicherung.

        Wir möchten die Reise bei absehbarer Genesung natürlich antreten, wobei meinem Partner nur wichtig ist, dass er reise- bzw. flugfähig ist (Bewegungsapparat).

        Liebe Grüße,
        Alexa

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • abhollA Offline
          abhollA Offline
          abholl
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Die Info fehlte leider, dass es erstmal um die Empfehlung des Versicherers geht.

          Na dann teile der Versicherung doch den Gesamtreisebetrag und die Stornosätze mit und rechne noch aus, was ab heute oder ab morgen oder nächste Woche zu zahlen ist.
          Üblicherweise gehören Buchungsgebühren in den Reisepreis eingerechnet, bzw bekommt das Reisebüro für diesen Service ja eigentlich die Provision.

          Die Versicherungsbeiträge bekommt man nicht zurück, die Gesellschaft soll ja leisten, es gibt nur ab und zu Reisen, bei denen eine Versicherung im Gesamtbetrag enthalten ist.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ManokaM Offline
            ManokaM Offline
            Manoka
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich habe bei VivaD'or im Januar eine Reise nach Jordanien gebucht, Termin 5.10.13. Ich muss diese wg. einer dringenden OP stornieren, diese habe ich dem Veranstalter Ende Juli mitgeteilt. Natürlich liest man das "Kleingedruckte" beim Abschluss nicht, zumal das wirklich auch kleingedruckt und ganz schlecht zu lesen ist.
            Es steht bei den Rücktrittskosten Folgendes:
            "Reiserücktrittskosten bei gesondert gekennzeichneten Top-Angeboten, ausgewählten, preisreduzierten Angeboten, Spezials und Aktionsreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn 40 % des Gesamtpreises"
            Das wären in meinem Fall beim Reisepreis von 1.456,- € 582,40.
            Wenn ich Staffelung bei anderen Reiseveranstaltern sehe, kommt mir das unanständig hoch vor. Ist dieser Prozentsatz überhaupt zulässig? Hat jemand diesbezügliche Erfahrungen gemacht?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KourionK Online
              KourionK Online
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Manoka
              Hi,
              diese hohen Stornokosten findest du des öfteren bei z. B. packaging-Angeboten, Aktionsreisen o. ä.
              Es bleibt dir natürlich unbenommen nachzuweisen, dass die Prozentzahl zu hoch angesetzt ist. (Steht auch in den AGB.)

              Und ja, man sollte diese AGB schon vor der Buchung lesen. Denn du hast sie ja vor dem endgültigen Buchungsklick / vor der Buchung durch Anklicken oder Unterschrift akzeptiert.  😉
              Und du hast wahrscheinlich keine Reiserücktrittsversicherung ?

              Nähere Infos zum Thema findest du in diesem Thread:  Pauschalierte Stornokosten

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • BenjaminNr11B Offline
                BenjaminNr11B Offline
                BenjaminNr11
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                der Reiseveranstalter Kündigt vor Reisebegin die Paulschalreise. Ich würde den vollen Betrag erstattet bekommen, aber bekomme ich vom Reiseveranstalter auch die Reiserücktrittsversicherung erstattet? Oder bekomme ich das Geld von der Reiserücktrittsversicherung zurück, weil die Reise nicht zustande gekommen ist?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Willkommen im Forum!
                  Nur meine Meinung, die RRV hat dir bis zum Storno des Reiseveranstalters Versicherungsschutz gewährt, also warum eine Rückerstattung?!

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • karlderkäferK Offline
                    karlderkäferK Offline
                    karlderkäfer
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @BenjaminNr11

                    Ich bin mir nicht ganz sicher, wie du deine Frage meinst, aber die Prämie der RRV für die nun vom Veranstalter stornierte Reise (Abreise wäre der 23.08.gewesen), habe ich heute zu 100% von der entsprechenden Versicherung zurückerhalten.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK Online
                      KourionK Online
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @Benjamin
                      Hi,
                      dazu gibt's bereits eine Anfrage in einem anderen Thread - du musst runterscrollen bis zum 8.8. / 16.29 Uhr:  Klick hier   
                      Die Postings zum Thema ziehen sich bis zur letzten Seite hin.
                      Leider erfolgte aber seit dem 13.8. keine Rückmeldung mehr seitens des Beschwerdeführers - heißt, keine Ahnung wie die Sache ausging.
                      Aber vllt. kommt ja noch was.  😉

                      @karlderkäfer
                      Hattest du deine RRV auch bei HM ? Oder über einen anderen Versicherer ?
                      Lies doch mal in dem von mir verlinkten Thread.

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • karlderkäferK Offline
                        karlderkäferK Offline
                        karlderkäfer
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        ups, ich habe evtl. das Thema verfehlt ❓

                        Ich dachte es ging um die Prämie einer RRV für eine vom Veranstalter stornierten
                        (Ägypten ?)Reise.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • KourionK Online
                          KourionK Online
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          OK, macht doch nix.  😉

                          Wär's um die GTI-Sache gegangen, wär ich nun wirklich ins "Schleudern" gekommen...

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ginusG Offline
                            ginusG Offline
                            ginus
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Danke Kourion für den Link, ich hätte sonst selber suchen müssen.
                            Du hast recht, seit einer Woche keine Info mehr dazu. Naja so schnell wird das bei HM nicht gehen, und evtl. hat der "willi46" uns längst vergessen.

                            Leider hat uns @BenjaminNr11
                            nicht mit der Info versorgt wer denn der Reiserveranstalter ist, und warum die Reise von demselben storniert wurde?

                            Wenn dir der Reiseveranstalter volle Rückerstattung versprach, wird wohl die RRV auch dabei sein. RRV-Abschluss ist ja heute bei Pauschalreisen wie mir scheint der Normalfall, und wird auch vom Veranstalter/Reisevermittler nur allzu gerne verkauft.

                            ginus

                            Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ginusG Offline
                              ginusG Offline
                              ginus
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Wir sind hier aber - so scheint es - haarscharf am Thema vorbei. Der Thread bezieht sich - wie ich erst jetzt sehe ( 😞 ) - auf die Höhe von Stornokosten und/oder deren Rückerstattung.

                              @ Kourion kennst/findest du einen alten Thread der dieses Thema
                              "RRV-Rückzahlung bei Kündigung einer Reise durch den Veranstalter"
                              unabhängig von einem ganz bestimmten Veranstalter behandelt?

                              Hier hat jetzt nämlich jemand aus lauter Angst (/nichts anderes gefunden?) ne neue Anfrage zu eröffnen und gemaßregelt zu werden, einen nicht ganz zutreffenden Thread genommen.

                              ginus

                              Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • KourionK Online
                                KourionK Online
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @ginus
                                Stimmt, hat @Benjamin nicht... und ich bin automatisch von GTI ausgegangen. Mein Fehler. :?
                                Wenn's sich aber um die Ägyptenreise dreht...
                                @karlderkäfer schreibt, er habe alles zurückerhalten. Könnte sein, dass die vom RV vermittelten / verkauften Versicherungen in diesem speziellen Fall kulant sind.
                                Ich bezweifle, dass sie zurückzahlen müssen.
                                Denn - wie @bernhard schreibt: Bis zur Stornierung gab's Versicherungsschutz... wie ja auch bei der GTI-Sache.

                                Nein, leider kenne ich keinen entsprechenden Thread, wo's um die Rückerstattung der RRV bei Rücktritt durch den RV geht. Habe ja schon bei @willis Anfrage gesucht, ob's nicht hier schon ähnlich gelagerte Fälle gibt.

                                Aber so vollkommenfalsch ist dieser Thread m. E. nicht für @Benjamins Anfrage.
                                Threadtitel ist ja: "Reiserücktritt: Berechnung der Stornokosten bzw. Rückerstattung".

                                Und ich habe keine Ahnung, ob @Benjamin "aus Angst"  :? in diesem Thread geschrieben hat.
                                Wenn du nämlich bei Google 'holidaycheck forum reiserücktritt rückerstattung' eingibst, erscheint dieser Thread als erster ganz oben auf der ersten Google Seite. Vllt. hat er ja gegoogelt... 😉

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • LexilexiL Offline
                                  LexilexiL Offline
                                  Lexilexi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  ich finde die frage von @benjamin hier goldrichtig. 😉
                                  eiegntlich müßte man genau spezifizieren, ob es sich bei den "ägypten stornos" um eine reine stornierung oder um eine rückabwicklung des reisevertrages handelt.
                                  bei rückawicklung bekommt man den beitrag zur rrv erstattet.
                                  bei storno eigentlich nicht.
                                  denn der versicherer hat das risiko javom buchungszeitpunkt bis zum tag der stornierung getragen. insofern steht ihm schon ein beitrag zu.
                                  vielleicht werden aber auch sämtliche "rechtliche" seiten über bord geworfen, weil es sich hier um eine ausnahme situation handelt.

                                  @ginus
                                  wer weiß, ob die motivation , den beitrag hier zu posten,der angst geschuldet war.
                                  vielleicht war es einfach auch nur dem durchblick geschuldet, dem man so manch anderem user hier zeitweise absprechen mag. 😉
                                  die völlig wirre und unsubstanziierte verlinkung  in threads, die mit dem thema so gar nichts zu tun haben, sind  schon grauslig und animieren zum fremdschämen.

                                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • ginusG Offline
                                    ginusG Offline
                                    ginus
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo Lexilexi,

                                    hilf mir doch mal kurz weiter:
                                    mit Rückabwicklung meinst du/ist gemeint: der Kunde wird so gestellt, als habe es dessen  Auftrag zur Durchführung einer Reise nicht gegeben? Oder habe ich das jetzt falsch formuliert? Aber, mir ist jetzt der Unterschied zur Stornierung (egal von welcher Seite) gedanklich noch nicht aufgeleuchtet. Es gibt sicherlich einen.

                                    Warum soll dies aber versicherungsrechtlich relevant sein? Die RRV ist doch eine eigene Leistung, wenn auch an die ideelle Sache Reise gekoppelt? Respektive welche Seite müsste denn nun nach deinem Wissen die Beiträge zurückführen? Der RV im Rahmen so einer Art Schadensersatzpflicht (??? ❓ ), oder die Versicherung weil dieser Vertrag rechtlich gar nicht zustande kommen konnte?

                                    ginus

                                    Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • plissken90P Offline
                                      plissken90P Offline
                                      plissken90
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Schönen guten Morgen zsm.,

                                      ich habe eine kurze Frage, ich verstehe die Funktion einer Rücktrittsversicherung nicht ganz. Klar, wenn man Krank ist bekommt man den kompletten bzw. 90% von seinem bezahlten Geld zurück. Bekommtman das nicht bei jedem Attest ?

                                      Dann steht auf meinem Anzahlungsbrief:
                                      Reserücktrittsversicherung abschließbar bis max. 30 Tage vor Abreise

                                      Drei Fragen:

                                      1. Wenn ich die Anzahlung garnicht begleiche, was kann passieren bzw. was für Kosten kommen auf mich zu ?
                                      2. Wenn ich anzahle und 60 Tage vor Antritt der Reise mir überlege nicht zu verreisen, wie viel Prozent muss ich trotzdem zahlen ? Bzw. ich habe etwas von Stornogebühren gehört, wie hoch sind die ?Diese sind doch bestimmt abhängig, wann ich das mache ?
                                      3. Wenn ich mir überlege die Reise doch nicht anzutreten am 40 Tag vor der Abreise, dann schließe ich einfach die Versicherung ab und bin raus ? Oder muss man immer ein ärztliches Attest haben?

                                      MfG

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                                      • MühlengeistM Offline
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                                        Mühlengeist
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Da tröseln wir das mal auf:

                                        zu 1. Du hast einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen. also wirst du Mahnungen bis hin zum Mahnverfahren bekommen
                                        zu 2. steht in den AGB deines Veranstalters - also mal nachsehen. Wenn du nicht gerade bei einem dynamischen Veranstalter (erkenntlich am oftmals am x im Namen oder Indi) gebucht hast sind bei den meisten die Stornokosten bis zum 30. Tag vor Abreise gleich hoch wie wenn du 60 Tage davor stornierst.
                                        zu 3. RRV decken zwar vieles ab aber keine Unlust. Du brauchst also immer ein ärztliches Attest, oder wenn du z.b. wegen überraschender Arbeitslosigkeit oder wieder Aufnahme der Berufstätigkeit (die ebenso überraschend kommen muss) die entsprechenden Bescheinigungen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • regent0R Offline
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                                          regent0
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @plissken90:

                                          Erst einmal herzlich willkommen im Forum. 😉

                                          Lass mich dazu noch wie folgt ergänzen.

                                          Es geht hier nicht nur um eine eigene, unvorhersehbare Erkrankung. Für mitreisende Ehegatten, Kinder und Partner, die in häuslicher Gemeinschaft leben, besteht hier ebenfalls Versicherungsschutz.

                                          Wann besteht Versicherungsschutz? Nicht jedes Attest reicht um die Versicherung in Anspruch zu nehmen.  :?

                                          Er besteht nur Versicherungsschutz wenn die planmäßige Reise nicht zumutbar ist. Sie greift bei Tod, schweren Unfallverletzungen oder unerwarteten schweren Erkrankung. Erhebliche Schäden am Eigentum (z.B. Feuer) des Versicherten, die seine Anwesenheit und Mitwirkungspflicht notwendig machen. Ein unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes oder die überraschende Arbeitsaufnahme nach Arbeitslosigkeit, solange sie in die Probezeit fällt, wären ebenfalls versichert. Es gib hier noch Feinheiten, auf die ich aber nicht eingehen möchte.

                                          Zu1: Wenn die Anzahlung nicht geleistet wird Dir der Reiseveranstalter die Kosten für die Stornierung auferlegen. Das ist in den AGB der Veranstalters geregelt und kann daher nicht pauschal beantwortet werden.

                                          Zu2: Wie bereits unter 1 geschrieben. Und ja, je näher der Abreisetermin liegt desto höher können die Stornokosten werden.

                                          Zu3: Über diesen Gedankengang bin ich schon mehr als nur erstaunt. 😱

                                          Wilfried

                                          °° Lache niemanden aus, der einen Schritt zurück geht. Bedenke immer, er könnte auch Anlauf nehmen. °°

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