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Reiserücktrittversicherung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ENIGMA13E Offline
    ENIGMA13E Offline
    ENIGMA13
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Bei den "GUTEN" zahlt man 20% Anzahlung.Den Rest kurz vor Reise.

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    • abhollA Offline
      abhollA Offline
      abholl
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      omali:

      Auch das mit den 51% finde ich sehr eigenartig. Da im Normalfall (von X-lern mal abgesehen) nie so viel angezahlt wird, wäre diese RRV eher sinnlos.

      Das ist dann quasi eine  RRV light für die letzten paar Wochen nach der Restzahlung. Und ganz sicher gibts bei vielen Kreditkartenversicherungen noch eine Menge anderer Klauseln, die die Leistung weiter einschränken. Denn die Versicherungen sind ja meist eher Verkaufsargument der ausgebenden Banken und Firmen als tatsächliche Vorsorge.
      Wie in allen anderen Bereichen ists also auch da immer ratsam, vor dem Vertragsschluss genau die Bedingungen zu lesen, auch wenn das von vielen Usern hier als uncool und unnötig  angesehen wird.

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      • ichreisegerneI Offline
        ichreisegerneI Offline
        ichreisegerne
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        @ omali

        Auf der Rechnung steht dann:

        Der Restbetrag wird fällig am ...

        Mit Fälligkeit wird der Restbetrag von der Kredikarte xxxxxxxxx abgebucht.

        So ist die explizite Nennung der Kreditkarte gegeben und die Versicherungsbedingungen erfüllt, auch wenn die Anzahlung unter 51% liegt.

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        • plinzeP Offline
          plinzeP Offline
          plinze
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Genau so wurde es uns von dem 3. ADAC-Mitarbeiter gesagt. Die ersten Beiden hatten leider keine Ahnung.... 😉

          Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit.
          Platon (um 400 v.Chr.)

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          • omaliO Offline
            omaliO Offline
            omali
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            @ichreisegerne
            @plinze

            Danke für diese Information.
            So steht es definitiv in der Bestätigung, also alles im grünen Bereich. 😉

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            • omaliO Offline
              omaliO Offline
              omali
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              @abholl

              Ich kann versichern, spätestens seitdem ich hier bei HC im Forum unterwegs bin, lese ich sämtliche AGB sehr genau (auch wenn teilweise schon eine Lupe zur Hand genommen werden muß  😉 ).
              In den Vertragsbedingungen meiner RRV habe ich solche Feinheiten trotzdem nicht aufspüren können. Deshalb hat mich das hier Genannte schon ziemlich verwundert.

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              • plinzeP Offline
                plinzeP Offline
                plinze
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Aus diesem Grund habe ich es hier eingestellt. Ich kenne auch die AGBs der anderen Versicherer nicht. Deswegen sollte es nur eine Warnung für andere User sein, und die Aufforderung doch mal besser die AGBs zu lesen.

                Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit.
                Platon (um 400 v.Chr.)

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                • abhollA Offline
                  abhollA Offline
                  abholl
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Omali,
                  Seit ich hier lese, lese ich auch die AGBs noch intensiver. 😉 War auch nicht auf Dich gemünzt, sondern eher auf all die, die immer behaupten, dass sie die nie bekommen hätten oder dass man die eh nicht lesen muss...

                  Meine RRV, die ich seit 2010 bereits zweimal innerhalb von 14 Tagen vor der Abreise brauchte, hat auch keine aussergewöhnlichen Einschränkungen, ist aber auch nicht Bestandteil eines Kreditkartenvertrags.
                  Dennoch musste ich den Sachbearbeiter im zweiten Schadensfall auf "seine" eigenen Versicherungsbedingungen  (die für mich ausschlaggebend für die Wahl der Gesellschaft waren) hinweisen, also von "Bedingungen in- und auswendig" war da nichts zu merken.

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                  • omaliO Offline
                    omaliO Offline
                    omali
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Nun ja, stimmt schon, wenn gesagt wird: Versicherungen sind nur solange gut, wie man sie nicht beanspruchen muß 😉  .
                    Glücklicherweise habe ich bisher lediglich nur die Leistung der Auslandskrankenversicherung über ADAC-Visa wiederholt in Anspruch nehmen müssen und das hat reibungslos und ohne Probleme innerhalb kürzester Zeit top geklappt!
                    Bin deshalb bezüglich der RRV einfach mal optimistisch, hoffe dennoch, sie nie testen zu müssen.

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                    • abhollA Offline
                      abhollA Offline
                      abholl
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Toitoitoi, mein Bedarf ist auch für die nächsten Jahrzehnte gedeckt, ich würde trotzdem nie mehr ohne eine Reise buchen. Man wird ja nicht jünger!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • katjaworldK Offline
                        katjaworldK Offline
                        katjaworld
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Ach @abholl, wem sagst du das.....
                        Ich gehe in meiner persönlichen Urlaubsplanung eher noch einen Schritt weiter als einige andere User hier und lege bei meiner Jahresversicherung sehr viel Wert auf 0% Selbstbeteiligung bei der RRV und der Kostenübernahmebestätigung vor Ort bei einem Krankenhausaufenthalt durch die Auslandskrankenversicherung. Dieser Passus fehlte mir durchaus bei meiner Recherche zu einigen Versicherungen. Ich möchte ungern im Urlaub den Tag erleben, an dem ich im Ausland ins Krankenhaus muss und erstmal einen Betrag im 4-stelligen Bereich vorschießen soll, der mir selbstverstäääändlich in Deutschland erstattet wird. Auch ich hatte letztes Jahr aufgrund eines längeren Krankenhausaufenthaltes meiner Tochter einen Familienurlaub und 2 Schulprojektfahrten (England und Frankreich) zu stornieren, die in ihrer Summe weit über den 40 € lagen, die ich im Endeffekt für eine RRV ohne SB im Verhältnis zu einer RRV mit SB pro Jahr ausgebe. Im Endeffekt hat die Versicherung ohne Probleme alle anfallenden Kosten übernommen, die im Zusammenhang mit den Stornierungen stand. Da darf man vielleicht auch ruhig mal den Versicherer nennen, dessen Name vielen oftmals erst einfällt, wenn es was zu bemängeln gibt: Danke ERV.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • abhollA Offline
                          abhollA Offline
                          abholl
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Genau, Katja,
                          so hab ich das bei der Auswahl der Jahresversicherungen auch gemacht und ich war ehrlich gesagt erstaunt, dass sich Produkte mit solchen Selbstbeteiligungen etc. überhaupt verkaufen lassen. Aber das ist wohl auch dem "Preisbewusstsein" geschuldet.
                          Mich wundert jedoch, dass in Zeiten, wo man über die Höhe der Anzahlung jammert, viele Reisende bei der Versicherung einen Selbstbehalt von 20 % akzeptieren oder auch bei Reisen für die sie "jahrelang gespart" haben, erst gar keine abschliessen. Hinterher ist dann der Veranstalter der "Abzocker", wenn er 14 Tage vor Abflug eben nicht den gesamten Reisepreis zurücküberweist, wenn der Haxn gebrochen ist oder einer ins Krankenhaus muss.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ENIGMA13E Offline
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                            ENIGMA13
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            katjaworld:
                             Ich möchte ungern im Urlaub den Tag erleben, an dem ich im Ausland ins Krankenhaus muss und erstmal einen Betrag im 4-stelligen Bereich vorschießen soll, der mir selbstverstäääändlich in Deutschland erstattet wird.

                            ..............................................................................................................................................
                            29 Wochen in der Karibik im Krankenhaus gelegen und in Vorkasse alles gezahlt.Rückzahlung in Deutschland selbstverstäääändlich ohne Probleme.6-stelliger DM Bereich+Flugkosten für Rückholung.
                            LG 13

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • katjaworldK Offline
                              katjaworldK Offline
                              katjaworld
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              @abholl, ich gebe dir absolut Recht. Ich glaube aber, wenn ich mir hier einige Beiträge durchlese, dass bestimmte Entscheidungen in Bezug auf die geeignete RRV nicht nur mangelndem Preisbewusstsein geschuldet sind, sondern vielleicht auch mangelnder Erkenntnis. Es gibt hier einige User, die mit einer Goldcard "werben", weil sie ja alleUrlaubsreisen abdeckt. Ja, alle schon, aber ist sich jeder "Goldcard-Inhaber" darüber im Klaren, dass er im Falle des Falles mal gepflegte 20% Stornierungskosten aus der eigenen Tasche bezahlt, wenn seine Kreditkarte nichts anderes hergibt?
                              @ENIGMA, ich wusste jetzt bei deinem Beitrag nicht, ob ich darüber lachen oder heulen soll oder ob ich dich in Zukunft anflehen soll, nur noch mit mir in den Urlaub zu fliegen, da Geld offensichtlich für dich keine Rolle spielt. 😆

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • abhollA Offline
                                abhollA Offline
                                abholl
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Enigma,

                                29 Wochen nicht transportfähig?? Oder warum war die Rückholung so spät? Wolltest Du lieber dort bleiben? Die Reiseversicherung wird doch versuchen, einen so schnell als möglich ins Heimatland zu fliegen, wo sich dann die eigentliche Krankenkasse wieder um die Bezahlung kümmert.

                                Oder war einfach die Behandlung in der Karibik für die weltweit gültige Privatkrankenversicherung billiger als zu Hause?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ENIGMA13E Offline
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                                  ENIGMA13
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  @katjaworld
                                  Habe nur eine Passage Deines Beitrags, der Dir im Urlaub nicht pasieren soll,genommen und dargelegt das der Umstand in dieser Form anderen Individuen schon erfahren ist.Obgleich ich noch anmerken sollte,daß der Bezug zur RRV nicht gegeben war und es sich um eine Leistung der Auslandskrankenversicherung handelte.
                                  Deinen Bezug zur Rolle des Geldes bei Krankenhausaufenthalt im Ausland kann ich nicht nachvollziehen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • katjaworldK Offline
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                                    katjaworld
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    @ENIGMA, natürlich ist dieser Umstand schon bei einigen Individuen eingetreten. Das hatte ich bereits in einem obigen Beitrag thematisiert, als ich davon sprach, dass es Versicherungen gibt, in denen der Passus der Kostenübernahme für einen Krankenhausaufenthalt vor Ort fehlt. Aber auch diese Versicherungen werden verkauft, so dass es durchaus mehr als nah liegt, dass es Menschen gibt, die ihren Krankenhausaufenthalt erstmal selbst bezahlen müssen. Auch die Tatsache, dass eine Kostenübernahme eines Krankenhausaufenthaltes durch die Leistungen der Auslandskrankenversicherung und nicht durch die RRV gedeckt sind, wurde von mir nie in Abrede gestellt, sondern ergibt sich ebenfalls aus meinem vorletzten Beitrag. Dein letzter Satz erschließt sich mir inhaltlich leider nicht und sollte bei Bedarf nochmal konkretisiert werden.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      fraenniF Offline
                                      fraenni
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      ++++++++
                                      katjaworld:
                                      Es gibt hier einige User, die mit einer Goldcard "werben", weil sie ja alleUrlaubsreisen abdeckt. Ja, alle schon, aber ist sich jeder "Goldcard-Inhaber" darüber im Klaren, dass er im Falle des Falles mal gepflegte 20% Stornierungskosten aus der eigenen Tasche bezahlt, wenn seine Kreditkarte nichts anderes hergibt?
                                      ++++++++

                                      Ich "werbe" nicht mit oder für eine/r GC und ich weiß, was meine GC "hergibt" ! Ob Du es glaubst oder nicht, bei allen Urlaubsreisen sind die Versicherungsunterlagen Teil bei meiner Reiseunterlagen. 😉
                                      Bezgl. der RRV "sagen" die ABRV zum Selbstbehalt:
                                      Bei jedem Versicherungsfall ein Selbstbehalt von 100 EUR. Im Versicherungsfall durch Krankheit ein Selbstbehalt von 20 %.

                                      "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • katjaworldK Offline
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                                        katjaworld
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        @fraenni, ich wollte mit meinem Beitrag eigentlich keinen Aufruf starten, auf das mir jeder Einzelne hier mit erhobenem Haupt seine Versicherungsbedingungen schildert und eidesstattlich versichert, diese er diese auch vor Abschluss der Versicherung gelesen, verstanden und für gut befunden hat. 😘 Jeder trägt für sich die eigene Verantwortung bei der Urlaubsplanung. Ich begrüße es auch, wenn dir noch nichts vor oder im Urlaub widerfahren ist, bei dem 20% Selbstbeteiligung das Budget für den nächsten Jahresurlaub zunichte macht. Ich kann nur dafür sensibilisieren, dass der Wert meiner im letzten Jahr zu stornierenden Reisen durchaus dazu geeignet war, 40 € im Jahr mehr auszugeben und dafür etwaige Selbstbehalte auszuschließen. Ansonsten steht es natürlich jedem frei, für sich selbst zu entscheiden, welche Risiken er im Leben versichern möchte.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • UmseU Offline
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                                          Umse
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Hallo,

                                          ich bin z.Zt. in der unglücklichene Lage meine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zunehmen.
                                          Versicherung beim ADAC (Dauerpolice)

                                          Am 29.09. sollte es losgehen.
                                          Am 12.09. in der Nacht wurde mein Mann mit den Notarzt ins K'haus gebracht.
                                          Bis dahin wird er nie gesund/ fit sein, und habe leider stornieren müssen.

                                          Stornogebühr 1062€!!!
                                           Jetzt mal sehen, was ich dann noch selbst löhnen muß.

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