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Zugverspätung auf der Rückreise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • hawaii-elkeH Offline
    hawaii-elkeH Offline
    hawaii-elke
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    hat man bei einer TUi Pauschalreise auch Anspuch auf Entschädigung bzw. Erstattung wegen Verspätung des Zuges.Wir mussten auf der Rückreise von Frankfurt -Nürnberg drei Stunden warten bis wir einen freien Zug bekamen da diese  Hoffnungslos überfüllt waren,  Züge sind ausgefallen .

    Grüße Hawaii-elke

    Threadtitel geändert!

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    • SokratesS Offline
      SokratesS Offline
      Sokrates
      Experte Istanbul
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo, Hawaii-elke,

      bis jetzt hatten wir nur den Fall, dass wegen Verspätung bei der DB der Flug verpasst wurde, z.B. hier! Analog müsste also der RV derjenige sein, welcher..., aber da ich kein Jurist bin, sollten wir mal auf Expertenmeinungen warten. 😉

      LG

      Sokrates

      Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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      • Sunshine997S Offline
        Sunshine997S Offline
        Sunshine997
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ob ein RV auch für größere Bahnverspätungen auf dem Rückweg haftet (wenn kein bestimmter Zug vereinbart ist), kann ich Dir leider auch nicht sagen

        Aber bei drei Stunden Verspätung hast Du, selbst wenn der RV grundsätzlich haften müsste, keinesfalls Ansprüche, da nach Pauschalreiserecht 4 Stunden Verspätung als Unannehmlichkeit entschädigungslos hinzunehmen sind.

        "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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        • dabinichD Offline
          dabinichD Offline
          dabinich
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ist schon Kurios, aus welchen Nichtigkeiten heutzutage versucht wird Kapital zu schlagen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • KourionK Offline
            KourionK Offline
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Wieso sollte der RV für Verspätungen der DB haften ? Und dann noch auf der Rückfahrt?  :?  
            Dir wurde vom RV kein bestimmter Zug zu einer bestimmten Zeit zugesichert.
            Du nimmst den Zug, den du möchtest - was bedeutet, dass du auch erst am Folgetag reisen kannst. Wie kann da ein RV für die Pünktlichkeit eines x-beliebigen Zuges in einem Zeitraum von x Stunden verantwortlich zeichnen ?

            Außerdem - schon für die Hinfahrt kannst du auf der Rückseite des Tickets lesen:
            "Da bei öffentlichen Verkehrsmitteln Verspätungen nie ganz ausgeschlossen werden können, sollten Sie Ihre Verbindung so wählen, dass Sie Ihren Abflughafen spätestens zwei Stunden vor dem Start Ihres Flugzeuges erreichen. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Flughafen selbst verantwortlich."

            Das gilt für die Hinreise, die Rückreise hat m. E. dann gar nichts mehr mit dem RV zu tun. Du fährst, wann immer du innerhalb der zwei Tage Lust hat oder du benutzt das Ticket nicht, sondern fährst im PKW heim oder wie auch immer.  :?

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • abhollA Offline
              abhollA Offline
              abholl
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Überfüllte Züge sind keine Verspätungen! Es gibt ein gutes Mittel gegen Züge in denen man keinen Platz mehr bekommt: Platzreservierungen. Kann man sogar für mehrere Züge machen und die sind billiger als die Reservierungen bei den Charterfliegern! Und sie sind sinnvoller, denn im Flieger werden eben nur so viele Boardkarten ausgegeben, wie es Sitze gibt!

              Selbst wenn Züge verspätet sind, liegt das nicht in der Verantwortung des Reiseveranstalters!

              Aber falls Ihr eine Entschädigung wegen der wahrscheinlich wegen der Lufthansastreiks und dem Ferienende überfüllten Züge einklagen wollt, solltet Ihr nicht vergessen, zu bemängeln, dass das AI bei der Bahn auch nicht geklappt hat, obwohl Ihr extra so eine Reise gebucht habt! 😆

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • LexilexiL Offline
                LexilexiL Offline
                Lexilexi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @hawaii elke
                wie meine vorschreiber schon schrieben, steht dir keine entschädigung zu.
                mir stellt sich zudem die frage, wo genau ein schaden entstanden ist.?
                außer der ärgerlichen tatsache, dass du ein paar stunden später deine eigenen 4 wände betreten konntest, als "geplant" ?
                zudem finde ich das goodie "zug zum flug" eigentlich immer sehr nett. insofern würde ich da keine notwendigkeit sehen, an diesem "geschenk" auch noch rumzumäkeln.

                Das "F" in Montag steht für Freude.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • ReiseladyR Offline
                  ReiseladyR Offline
                  Reiselady
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hattet ihr  kostenpflichtige Sitzplätze im Zug reserviert und konntet diese nicht in Anspruch nehmen, weil der Zug ausfiel? Dann wäre die Bahn der richtige Ansprechpartner. Der Reiseveranstalter hat damit nichts zu tun.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • LexilexiL Offline
                    LexilexiL Offline
                    Lexilexi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @reiselady
                    es hört sich danach an, dass die züge , die @hawaii-elke nehmen wollte, überfüllt waren, weil andere ausfielen.
                    es hört sich nicht danach an, dass plätze reserviert wurden.
                    aber vielleicht klärt und elke ja noch auf. 😉

                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • ReiseladyR Offline
                      ReiseladyR Offline
                      Reiselady
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ohne Sitzplatzreservierung dürfte es auch keine Entschädigung geben. Überfüllte Züge, das ist dann Pech.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • dabinichD Offline
                        dabinichD Offline
                        dabinich
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hat man eine Sitzplatzreservierung und der Zug fällt aus, bekommt man das Geld für die Reservierung zurück. Ist zwar ein bürokratischer Akt, aber es geht.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • hawaii-elkeH Offline
                          hawaii-elkeH Offline
                          hawaii-elke
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo,

                          sorry- hatte  u.a. vergessen zu schreiben dass es  auch um die reservierten Sitzplätze in der 1 Klasse geht. Wir hatten  diesgezüglich bei der Bahn  einen Mitarbeiter gefragt und da wurden wir ins Reisebüro verwiesen. Reisebüro ist aber auch nicht zuständig.Ist alles etwas verwirrend! Keiner weiß wirklich Bescheid bei der Bahn.Mal schauen was dabei rauskommt!

                          Beim Kundenservice der Bahn sagte man uns aber auch dass uns pro Person für die lange Wartezeit 25 € zusteht!!!!!!!!!! . DESWEGEN habe ich gefragt! Ich wäre nie von selber draufgekommen Geld zurück zufordern .!! 😱

                          Danke für die vielen Antworten.

                          Grüße hawaii-elke

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • KourionK Offline
                            KourionK Offline
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @hawai-elke
                            Nein, für die Erstattung der Reservierungen hat der RV nun ganz bestimmt nicht aufzukommen. Denn damit hat er gar nichts zu tun.
                            Diese Kosten werden dir von der DB erstattet, egal ob Rail&Fly Ticket oder nicht.
                            Dass die MA der DB diesbezüglich "nicht Bescheid wissen", wage ich zu bezweifeln... 😄

                            Aber ich habe noch eine Frage zu den "überfüllten Zügen":
                            Habt ihr gewartet, weil ihr keine Lust hattet, in den überfüllten Zug einzusteigen, in dem ihr reserviert hattet ?
                            Oder hat man euch den Zugang zu dem überfüllten Zug verweigert  bzw. fiel euer Zug aus ?
                            Im 1. Fall könnt ihr nicht mit Erstattung der Kosten für die Reservierung rechnen.
                            Im 2. steht euch eine Erstattung zu. (Siehe auch hier folgend "Entschädigung".)

                            Info der Bahn zum Thema Verspätung an sich - würde euch im Fall 2 betreffen:

                            "Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof

                            Bei Rail&Fly und RIT-Fahrkarten erfolgt durch das Servicecenter Fahrgastrechte eine pauschale Entschädigung bei einer Verspätung ab 60 Minuten am Zielort der Eisenbahnbeförderung: 10,- Euro (2. Klasse) bzw. 15,- Euro (1. Klasse).

                            Dabei ist zu berücksichtigen, dass Verträge mit Reiseveranstaltern, bei denen die Eisenbahnfahrt nicht die Hauptleistung des Vertrages bildet, in den Bereich des Reisevertragsrechts fallen. Sollten der Fahrtgast also andere, nicht die Eisenbahnfahrt betreffende Rückfragen oder Beschwerden haben, muss er sich für diese Themen direkt an seinen Reiseveranstalter bzw. seine Airline wenden, weil hierfür u. U. andere gesetzliche Regelungen und Rechtsansprüche in Betracht kommen."  Quelle: bahn.com

                            Weiterhin zu den 25 €  :? :
                            Bei einer Verspätung ab 60 Minuten stehen dem Fahrgast 25% des gezahlten Reisepreises zu - nicht aber den Rail&Fly Ticket-Inhabern (s.o.).  😉

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • hawaii-elkeH Offline
                              hawaii-elkeH Offline
                              hawaii-elke
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo Kourion,
                              also uns hat man den Zugang zu den überfüllten Zügen verweigert! Es war ein Chaos!! Na ja und Züge sind angeblich auch noch augefallen.Ferienende in Bayern!! Wir kamen von einem  12 Stunden Flug,da möchte man einfach nur heim!!  😉

                              Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Info. Das ist doch mal eine klare Aussage!! 😉
                              Schönen Sonntag.

                              Grüße hawaii-elke

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Sandra1971S Offline
                                Sandra1971S Offline
                                Sandra1971
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Die Frage wäre einfach auch mal interessant: WO endet die Reise bzw der Transport? Am Flughafen oder an der Haustür? Das rail&fly Ticket ist ja kein direkter Bestandteil des Reisevertrages, oder sehe ich das falsch? Aber wie schon geschrieben: ich würde mich wegen der "Entschädigung" an die DB wenden, nicht an den RV, denn der kann ja nun wirklich nix für die überfüllten Züge, zumal Ihr die Sitzplätze ja selbst reserviert habt, und nicht der RV..

                                1 Antwort Letzte Antwort
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