Wann Geld zurück bei Stornierung der Reise???
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Gut möglich, dass zumindest du deine Botschaft verstehst, selbsterklärend kann sie eigentlich nur für dich selbst sein.
Die irritierte Frage von @Umse wurde zutreffend beantwortet, weitere Interpretationen sind mehr als flüssig. :?
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Lt. aktuellem Erfahrungsbericht aus dem Freundeskreis:
Wartezeit bis Erstattung bei NEC 5 Wochen.Eigene Erfahrung bezüglich eines unverschuldeten Unfallschadens (polizeilich bestätigt!):
Wartezeit auf Erstattung bisher schon 12 Wochen ... kein Ende in Sicht, und das Volumen der Regulierung ist für mich auch erheblich über Peanuts-Niveau!!??
:?

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Da ich schon schrieb,daß ich es nicht verstehe dass das Geld von RV kommt und nicht von der RRV ist der Beitrag von @vs für mich schlüssig in Bezug auf die Zeit bis zur Auszahlung.Von der Meldung beim RV und der RRV Mitte März bis zur Rückzahlung Ende Juni vergingen 13-14 Wochen.Schon das Einreichen aller Unterlagen und med. Gutachten hat eine geraume Zeit in Anspruch genommen,da mehrere male Korrespondenz mit der RRV von nöten war.Egal,ich verstehe die Zusammenhänge nicht zwischen RV und RRV.
Bezugnehmend auf den Threadtitel und die Erfahrungen des TO und meiner würde ich sagen .Die Rückzahlung bei einer Stornierung kann etwa 3 Wochen oder 3 Monate dauern
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Noch einmal langsam zum mitlesen warum hier das Geld von RRV und RV erstattet wird. Die Reise war bereits vor der Stornierung, nehmen wir einfach mal an 12 Tage vor Reiseantritt, vollständig bezahlt. Der Reisepreis betrug 4.000 Euro. Der RV hat in seinen AGB pauschalisierte Rücktrittsgebühren die bei einer Stornierung (14 bis 7 Tage vor Reiseantritt) bei 65% des Reisepreises liegen. In diesem Fall muss der RV 35% (also 1.400 aus 4.000 Euro) zurück erstatten. Warum der RV dafür 4 oder 5 Wochen benötigt ist mir allerdings, im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung, auch schleierhaft. Für die verbleibenden 65% (Rücktrittsgebühren) ist die RRV zuständig denn nur dies ist der entstandene Schaden. RRV wird hier also dann die verbleibenden 2.600 Euro an den Versicherungsnehmer erstattet.
In deinem konkreten Fall ist alles etwas anders gelagert. Buchung: Dezember 2011 und Anzahlung der Reise. Storno im März 2012, also bevor die Reise vollständig bezahlt war. Wenn die Anzahlung niedriger lag als die Rücktrittskosten sind, ist nur die RRV für die Regulierung zuständig da du keine Forderung gegenüber dem RV hast.
Hast aber Recht, die Erstattung durch die RRV kann sich ziehen da jeder Versicherungsfall individuell geprüft wird. Oft müssen fehlende Unterlagen beschafft und eingereicht werden. Abgesehen davon wird intern geprüft und es werden weitere Auskünfte (meist Ärzte oder Krankenhäuser) eingeholt. Das alles passiert schriftlich, so ein Vorgang kann sich so schnell über Wochen oder (bei noch anzufertigenden Gutachten) auch deutlich länger hinschleppen.
Wilfried
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Guten Abend,
ich hoffe, dass dies nicht der verkehrte Thread zu meiner Frage ist. Heute bekam ich meine Buchungsbestätigung mit der Nachricht, dass ich 30 % Anzahlung leisten soll. Laut Gerichtsbeschluß des Oberlandesgerichts in Dresden darf der Reiseveranstalter nur eine Anzahlung in Höhe von 20 % verlangen. Diese Information habe ich aus einer türkischen Zeitung (13.11.2012).
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Die Anzahlung gleich auf 20 % kürzen mit einem kurzen Anschreiben mit Berufung auf das Gerichtsurteil? Ich werde bestimmt keine 10 % mehr als Anzahlung leisten, wenn ich es nicht muß.
Vielen Dank
Angie
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Ich musste ja in diesem Jahr unsere Zakynthosreise, über Opodo gebucht, ebenfalls stornieren.
Ich hatte mit Kreditkarte bezahlt und das Geld war bei der nächsten Kartenabrechnung gutgeschrieben und wurde laut dem Datum der Abrechnung bereits 3 Tage nach der Stornierung gebucht. -
Wann Geld zurück bei Stornierung der Reise???
Ich warte nun seit fast 3 Monaten (11.10.2012) auf eine Stornorückzahlung von GTI Travel, ich finde Ihr habt keine Gedult
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Spaß bei Seite, ich habe mittlerweile schon ca. 20 Mails an GTI gesendet, davon ist nicht eine beantwortet worden, unzählige (teuere) Anrufe getätigt wo mir versprochen worden das ich das Geld "in Kürze" bekommen werde. Weiß nicht mehr was ich machen soll- ausser persönlich vorbeifahren und die Kohle wie zu alten Zeiten mit schlagkräftigen Argumenten eintreiben.
Ich glaube einfach das GTI es einfach darauf ankommen lässt nicht zu zahlen, in der Hoffnung das man für kleinere Beträge nicht zum Anwalt geht weil es sich nicht rechnet.
Jedenfalls habe ich die Hoffnung aufgegeben mein Geld zu bekommen, werde aber trotzdem täglich Mails senden, anrufen und nerven -
Du hast dich bis jetzt wahrlich geduldig gezeigt.
Setze der Firma schriftlich (Einschreiben-Rückschein) eine letzte Frist und beziehe dich dabei auf deine Mails und deine Anrufe.
Wenn die Frist fruchtlos verstrichen ist, würde ich einen Mahnbescheid beantragen.Wieso allerdings deine Anrufe teuer sein sollen, verstehe ich nicht. GTI verfügt über eine ganz normale Festnetznummer und nicht über eine teure Service-Hotline.
Viel Erfolg und berichte mal, wie es ausgegangen ist!
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Frage: hatte für meine Kegelschwester Reise nach gebucht bei Holiday Scheck,,da wir anderen Kegelschwestern schon vorher bei DER gebucht hatten jetzt kam gestern am30.03.16 eine E- Mail,das der Flug einen Tag früher statt findet,da sie aber aus gesundheitlichen Gründen nicht allein fliegen kann sondern nur in Verbindung mit uns anderen,habe wir die Reise storniert.Was wird ihr dann an Stornokosten berechnet?
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Baerbel, koenntest du bantworten wieviel die Stornierung einer Bahnfahrkarte kostet???
Es gibt nun mal keinen bestimmten Betrag den man bei einer Stronierung bezahlen muss. Das kann zwischen 0 und 100% des Reisepreises betragen.
Fuer eine verbindliche Antwort kontaktiere am besten HolidayCheck.
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Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck @Bärbel Kordt

Die Gebühren für ein Storno entnimmst du regelmäßig den AGB des Veranstalters.
Da jedoch im Falle deiner Kegelschwester offenbar der Abreisetag geändert wurde, dürfen keine Gebühren für den Rücktritt verlangt werden.
Eine besondere Begründung für ihre Entscheidung ist nicht erforderlich, bei abweichenden Reiseterminen erklärt der Reisende schlicht die einseitige Kündigung wegen des geänderten Termins und verlangt alles Erlangte.
Die Erstattung hat sofort zu erfolgen (also ohne schuldhaftes Zögern). -
halli hallo,habe im Oktober 2015 bei Urlaubstours leider eine Reise gebucht,durch Flugzeitänderung kam die Reise nicht zustand,somit konnte ich die Reise kostenlos im Januar 2016 stornieren...bis zum heutigen Datum ist noch keine Rückerstattung Seiten Urlaubstours auf mein Konto eingegangen.Kann jemand helfen oder mir Tipps geben wie ich an mein Geld komme ???
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Hallo,
ich habe über ERV die reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.
Nun haben sich mein Freund und ich getrennt.
Wir wären ein am 1.7 geflogen, nächste Woche ist die Abbuchung.
Wie verhalte ich mich am besten?
Bin über jeden Tipp froh
.Wenn man das Geld von der RRV zu bekommen hat,kann es eben etwas dauer wie oben geschrieben.