Wann beginnt der Reiseantritt bei Flugpauschalreisen?
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Hallo liebe HCler,
gebucht war bei uns vom 09.09.12 -23.09.12 FMO - AYT...ursprüngl. Hinflug war 20.20 Uhr...dann 4 Wochen vor Abflug Bekanntgabe per Mail, dass der Abflug u, 23.50 sein soll....dann Tage vorher auf der HP vom FMO Abflug am 10.09. 00.35 Uhr....
Check In war natürlich am 09.09. Anreise aber erst am 10.09. (2. Urlaubstag) und somit auch erst der Abflug am 10.09. um 00.35 Uhr AM ZWEITEN URLAUBSTAG
Jetzt sagt GTI mir per Brief, dass die Reise mit dem Check In angetreten sei... Muss ich das so etwa hinnehmen??
Wurden im Hotel mit den Worten "You´re very late" empfangenmorgen um 8.00 Uhr am 2.!!! Urlaubstag!!
Was meint Ihr dazu?
Ein Member hier schrieb mir vor dem Urlaub ich könne beim Veranstalter ca. 40-50% des anteiligen Tagespreises der Reise als Minderung geltend machen.... was ist denn nun korrekt???
Auch hat GTI sich von allem Anderen nichts angenommen, was wir reklamiert hatten...siehe Hotelbewertung: http://www.holidaycheck.de/hotelbewertung-Hotel+Elis+Beach+Kann+man+mehr+draus+machen+aber+i+am+only+Manager-ch_hb-id_7535157.html
Ich hätte ALLES der Reiseleitung sagen sollen....ich denk man hat nach Reiserückkehr 4 Wochen Zeit um zu reklamieren...haben wir auch per Mail + Einschreiben/Rückschein innerhalb der enstprechenden Zeit getan.
LG und vielen Dank!
Yvonne
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Checkin soll tatsächlich Reiseantritt sein.
Ich habe mal gelesen, das Url. eingecheckt sind und sich das Kind dann an einer Rutsche im Airport ( glaube Mac Doof ) den Arm gebrochen hat, die Reise-Rücktrittvers. ist nicht für den Reiseabbruch aufgekommen weil schon Gepäck aufgegeben war und praktisch die Reise begonnen hat.
Ist ja ein anderer Fall - aber ich glaube du hast keine Möglichkeit an Geld zu kommen. Genauso müssen Reklamationen zuerst dem Reiseleiter gemeldet werden, wenn der keine Abhilfe leisten kann, dann Beschwerde innerhalb 4 Wo. beim Veranstalter. -
@deifi
Du kannst zumindest versuchen vom Veranstalter 50% des Tagespreises vom Veranstalter zurück zu bekommen, besonders viel wird bei diesem Hotel nicht rumkommen.Die Kritikpunkte in deiner Bewertung sind teils der Hotelkategorie geschuldet, vor allem aber eine rein subjetive Meinung. Eine Reklamation bei der Reiseleitung wegen der spärlichen Essensauswahl, Zimmerausstattung etc. mit Aufforderung zur Abhilfe hätte nach meiner Meinung vermutlich nichts gebracht.
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Sofern der Abflug nach 0:00 des Buchungstages stattfand, sollte eine Erstattung von 50% des anteiligen Hotelpreises im Rahmen der Kulanz geleistet werden.
Der Antritt der Reise ist der Abflug.Reklamationen müssen unverzüglich vor Ort vorgetragen und dem RV ein angemessener Zeitraum zur Abhilfe gelassen werden. Sofern keine Abhilfe möglich ist, sollte man die Beschwerde in Form und Inhalt von der Reiseleitung bestätigen lassen. Ist das nicht möglich, muss man Zeugen oder eindeutige Belege der mangelnden Leistungen vorweisen können. Sofern man sich nicht unmittelbar vor Ort beschwert hat, hatte der RV keine Gelegenheit zur Abhilfe und nur in wenigen Fällen und bei zweifelsfrei nicht abzuhelfenden Missständen (z.B. Entfernung des Hotels zum Strand) oder aber wenn beweisbelastbar keine Möglichkeit bestand, den Mangel ordnungsgemäß anzuzeigen, wird sich eine Minderung durchsetzen lassen.
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@ curiosus: Lesen!!!
Das ist nicht richtig!! 1. Urlaubstag war der 09.09.12....abgeflogen sind wir aber am 10.09.12 (2. Urlaubstag) um 00.35 Uhr!!! Also hätten wir ja zumindest spätestens am 09.09.12 um 23.59 Uhr abheben müssen, oder etwa nicht?
Und das sollte kein "schreien" sei, sondern eher der betonung dienen.
In Antalya angekommen wedelten bereits mehrere Flüggäste mit Ihren Unterlagen, dass der Abflug erst am 2. Tag stattfand. Der Reiseleiter auf dem Weg zum Hotel sagte denen er habe nicht die Befugnis eine Unterschrift zu geben und zudem hätten wir es ja schwarz auf weiß, dass wir am 10. und nicht wie gebucht am 09. abgeflogen sind!
LG
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...ich habe gelesen, denn der erste Urlaubstag ist der 10.09., der 09.09. ist der Anreisetag und gilt gemeinhin nicht als Urlaubstag, so wie der Abreisetag auch nicht dazu zählt.
Ein kleiner, aber wichtiger Unterschied eben.
Betonen kann man übrigens mit fetter Schrift, nicht mir GROßER Schrift, da dieses in Foren als schreien interpretiert wird...
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@deifi
Es ist so: Anreise- und Abreisetage gelten der Beförderung.
Ich zitiere mal aus einem anderen Thread:"carofeli" wrote:
Eine neue Erkenntnis bracht das Schreiben auch, darin heißt es, dass An- und Abreisetag lediglich zur Erbringung der Beförderungsleistung dienen.So "ganz neu" ist das allerdings nicht.

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@deifi
Ob Du nun um 20.20 Uhr bzw. 23.50 Uhr am 09.09. oder tatsächlich erst am 10.09. um 0.35 Uhr abfliegst ist doch eigentlich egal, wenn es wie Dir darum geht, dass der erste Urlaubstag "futsch" ist.Der erste Urlaubstag - wie Du es nennst - wäre doch zu jeder der von Dir oben genannten Zeiten "futsch gewesen".
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Dann hättest du allerdings vielleicht auch eine Abflugzeit am 10.09. um 23:50h haben können und wärst erst am 11.09. morgens im Hotel angekommen.

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@deifi
Auf der Vorseite hat dir @vonschmeling heute um 00.14 Uhr die Antwort gegeben. :?
Ich zitiere:
(@vonschmeling) "Sofern der Abflug nach 0:00 des Buchungstages stattfand, sollte eine Erstattung von 50% des anteiligen Hotelpreises im Rahmen der Kulanz geleistet werden. Der Antritt der Reise ist der Abflug." -
Ich gestehe, dass ich den Sachverhalt auch nicht begreife :? :
@VS schreibt ja "im Rahmen von Kulanz". Auch wenn sich der Zuschnitt der Reise nicht wesentlich durch die Verschiebung von 23:50 h auf 00:35 h wesentlich ändert - von der ursprünglichen Zeit 20:20 h m. E. eben so langsam doch...
Wenn jetzt also der Flug bspw. auf 3 h verschoben worden wäre - hätte der Reisende dann noch immer keinen Anspruch, sondern müsste darauf hoffen, dass der Veranstalter "kulant" ist? Wenn also selbst der Kalendertag hinsichtlich der Abflugzeit nicht eingehalten werden muss, wo ist die Grenze?

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deifi, das hatte ich nicht nur einmal, daß ich erst am nächsten Tag geflogen bin, es kommt eben auf den "geplanten" Zeitrahmen an und der ist eben bei Pauschalarrangements etwas anders oder kann es werden.
Bei Direktbuchungen sieht das eben etwas anders aus.
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Genau, so sehe ich das auch..
In 40 Jahren Pauschalreise ist mir dies auch noch nicht vorgekommen,
dass ich statt dem 9.ten erst am 10 ten fliege..
Das nimmt in meinen Augen so langsam Formen an,wo man nur den Kopf schütteln kann.
Für mich ist nach wie vor ,der Tag der Abreise gültig....