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Anspruch auf Erstattung?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • sandra_becker71S Offline
    sandra_becker71S Offline
    sandra_becker71
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    wir sind eine Gruppe von 7 Personen und seit 10 Tagen aus dem Urlaub zurück. Wir haben so eine Reise noch nie erlebt. Gerne würde ich in Stichpunkten beschreiben, was für uns als Mängel zu beanstanden ist:

    • Buspanne bei Anreise und Wartezeit von 45 Minuten auf Ersatzt
    • bei Ankunft haben wir nur gefragt, ob wir in der Nähe wohnen würden daraufhin bekamen wir dann:
    • 2 Erw statt gebuchtem DZ = Dreibettzimmer
    • jeweils 1 Erwachsener statt EZ = Dreibettzimmer
    • 2 Erw. +1 Kind statt Familienzimmer = Dreibettzimmer
      zusammen lagen allerdings nur die ersten drei, ein Zimmer war ein Stück weiter weg
    • Handtücher bekam Familie immer nur zwei Handtücher und drei Duschtücher
    • Laken wurde nur einmal gewechselt
    • Zettel auf dem Boden im Bad lag die ganzen 12 Tage dort
    • Duschwasser roch nach Abfluss, wir danach auch
    • angegebene Animation (laut Katalog Disco) gab es nicht
    • Tische waren vom Vorgänger verschmutzt
    • Gardinen vom Zimmer konnten nicht komplett geschlossen werden, sodass man immer das wechselnde Licht des Hotels im Zimmer hatte
    • Klimaanlage funktionierte bei einer Person gar nicht
    • Strand: Dreck und Müll zwischen den Liegen (Essensreste, Pappbecher etc.)
    • Hunde von diversen Anbietern am Strand machten ihr Geschäft im Sand und an den Liegen und Stühlen
    • Vögel holten sich die Pommes und das Brot aus dem Büffet der Strandbar
    • Strandweg durch Steinbrocken nicht begehbar; Verletzungsgefahr
    • Sonnenschutz wurde während wir dort lagen, abgebaut, Kind hatte Sonnenstich

    Ich wüsste gern, ob es sich hierbei um lapidare Mängel handelt oder wir doch von alltours eine Erstattung zu erwarten hätten. Bin für jeden Rat dankbar

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Sandra!

      "Lapidar" ist grundsätzlich erstmal gar nichts, denn da gab es offensichtlich "Mängel", welche euch den sicher wohlverdienten Urlaub vermiest oder zumindest eingeschränkt haben.
      "Mängel" habe ich bewußt in "..." gesetzt, weil nun allerdingsgeklärt werden muß, inwieweit diese "Mängel" überhaupt ebensolche sind, die in irgendeiner Form zu irgendwelchen Ansprüchen berechtigen.
      Da es neben grundsätzlichen Mängel aber auch solche gibt, die sich erst durch die Ausschreibung der Reise/die Hotelbeschreibung/den Leistungsumfang ergeben wäre es nett wenn Du uns noch mitteilen würdest, um welches Hotel es sich in eurem Fall handelt.

      Zusätzlich vorab einige Fragen:
      Wurden die "Mängel" vor Ort beim Hotel und/oder der RL auf- und angezeigt? Wenn ja, wie wurde reagiert? Wurden sie dokumentiert und bestätigt?

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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      • sandra_becker71S Offline
        sandra_becker71S Offline
        sandra_becker71
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Vollkommen überflüssiges Zitat entfernt.
        Es handelt sich um das Side aqua beach, welches von uns wegen der guten Bewertungen und den Leistungen gebucht wurde. Vom Reiseleiter bekam man auf Nachfrage wegen der fehlenden Animation nur die Gegenfrage, warum wir denn so spät anreisen würden 😞 ,
        Wir hatten noch ganz massive Probleme wegen dem Passverlust meines Sohnes, selbst in der Notfallhotline von alltours wurde uns lediglich der Preis für eine Verlängerung so wie ein Hinweis zu flüge.de genannt um nach einen neuen Flug zu suchen, sollte mein Sohn nicht ausreisen können. Wir mussten dann halt auf eigene Faust alles regeln (auswärtiges Amt, deutsche Botschaft) damit mein Sohn ausreisen konnte

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        • sandra_becker71S Offline
          sandra_becker71S Offline
          sandra_becker71
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Vollkommen überflüssiges Zitat entfernt. Bitte unterlasse dieses sinnlose zitieren.
          Merkwürdig, die Bilder, die ich zu meiner Bewertung hochgeladen habe, kann man nur noch unter der Bewertung sehen aber nicht in den Gesamtbildern. Jedenfalls nicht die vom Ekelstrand

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HolginhoH Offline
            HolginhoH Offline
            Holginho
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Oki, dann gehen wir mal Deine HB und Deinen Beitrag hier Punkt für Punkt im Direktvergleich mit der Leistungsausschreibung eurer Buchung durch....wobei dies natürlich nur meine(!) Einschätzung(!) ist.

            Für "Zahlen" kannst Du Dir dies hier mal ansehen:

            http://www.fuehrich.de/Kemptener Tab 5.03.2011.pdf

            Sowie auch dies hier:

            http://www.reisemangel.de/frankfurter-tabelle.html

            ...falls Du sie nicht kennst.

            1.)
            Zimmerzuweisung:
            Hier kann ich (wenn ich es nicht komplett falsch verstehe) nicht wirklich einen Nachteil für euch erkennen. Und der Wunsch Zimmer nebeneinander ist exakt ein ebensolcher...eben ein "Wunsch" dem nicht ausdrücklich nachgekommen werden muß.
            Aber grundsätzlich ist die Unterbringung in einem anderen als dem gebuchten Zimmer stets ein Mangel mit unterschiedlichen Prozentsätzen.

            2.)
            Nicht komplett schließende Vorhänge:
            Wurde dieser Mangel vor Ort angezeigt? Wurde Gelegenheit gegeben diesen Schaden/Mangel zu beseitigen? Wie wurde darauf reagiert? Wurde der Vorgang dokumentiert?

            3.)
            Größe des Bades:
            Solange nicht anders ausgeschrieben muß dies größenmässig auch nur für eine Person reichen.

            4.)
            Entfernung zum Strand
            Ja, diese darf (und wird oft/meist) im Luftlinienwert benannt werden...dieser sollte dann allerdings korrekt sein. Du widersprichst den 400 m ja auch nicht.

            5.)
            Weg zum Strand
            Shuttle war ausgeschrieben und existent. Ein Weg entlang der Strasse stellt grundsätzlich keinen Mangel dar...es sei denn, er ist ausdrücklich anders beschrieben.

            6.)
            Animation
            Eine fehlende Animation ist ein Mangel...ebenfalls eine eingeschränkte. Bei euch kommt aber der u.U. entscheidende Faktor "Saisonende" dazu und da müßten dann schon sehr extreme Einschränkungen vorgelegen haben um hier überhaupt etwas vorbringen zu können. Auch hier die Frage, ob im Falle eventueller für euch gefühlt erheblicher Einschränkungen diese bei der RL vorgebracht und um Abhilfe gebeten wurde. Dokumentation des Vorgangs? Hier sollte von euch nochmal überprüft werden, ob es im "Kleingedruckten" nicht doch irgendwelche Hinweise auf mögliche Einschränkungen zum von euch gebuchten Zeitraum gibt.

            7.)
            Eine fehlende Disko ist ebenfalls grundsätzlich als Mangel zu sehen...aber auch hier der Hinweis auf die besonderen Umstände der Nebensaison bzw. einem nahenden Saisonende. Und auch hier der Hinweis auf's "Kleingedruckte".

            8.)
            Auch ein verunreinigter Starnd ist als Mangel zu betrachten. Ebenso sollte ein ausgeschriebener "breiter" Strand auch tatsächlich "breit" sein.

            9.)
            fehlende/mangelhafte Reinigung der Zimmer:
            Wird nicht wirklich von euch angeführt

            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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            • sandra_becker71S Offline
              sandra_becker71S Offline
              sandra_becker71
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Überflüssiges Zitat entfernt

              Holginho:

              Ich habe bei Buchung extra nach der Disco gefragt und mir wurde bestätigt, dass diese auch da ist. Der Reiseveranstalter wusste ja, wann wir fliegen. Der RL vor Ort, fragte ja nur, warum reisen Sie auch so spät an?, das war es. Da ich mehrfach versucht habe mit der RL zu sprechen, war ich zu seinen angegebenen Zeiten auch in der Lobby, nur leider war er nicht vor Ort.

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              • HolginhoH Offline
                HolginhoH Offline
                Holginho
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Habt ihr euch dann mit euren Problemen an das Hotelpersonal gewendet und (wo es möglich ist) um Abhilfe gebeten.
                Versteh' mich nicht falsch. Mängel bestehen grundsätzlich auch ohne Bestätigung, aber im Falle einer eventuellen Mangelexistenz hast Du mit bestätigten, dokumentierten u.U. deutlich größere Chancen.

                Wurde die Disko einzigst in ihrer Existenz bestätigt oder auch ausdrücklich bestätigt, das sie geöffnet ist?

                Kurzes "Klug-schei..." OT:
                Du mußt nicht immer "zitieren". Nutze einfach den "Beitrag verfassen"-Button und wenn Du Dich an jemand bestimmtes wenden möchtest setze ein "@ "xyz"" davor.

                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                • sandra_becker71S Offline
                  sandra_becker71S Offline
                  sandra_becker71
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  danke für den Tip 🙂

                  hier ein Auszug:

                  ...Buffetrestaurant, schickes A-la_carte-Restaurant und diverse Bars. Weiterhin Minimarkt, Geschäfte, Diskothek, Friseur und Hallenbad (Vor- und Nachsaison)

                  Wir haben vom RL nur die Frage gestellt bekommen, warum wir denn so spät anreisen würden. Ich war noch weiter zu den angegebenen Zeiten des RL in der Lobby, nur der gute Herr war nicht vor Ort. Selbst über die angegebene Notfallnummer war er nicht erreichbar

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HolginhoH Offline
                    HolginhoH Offline
                    Holginho
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Da steht dann grundsätzlich erst einmal nur, daß auch in der Vor- und Nachsaison eine Diskothek vorhanden und dieselbe geöffnet ist...nicht aber, das diese auch im Dauerbetrieb ist.
                    Und ich bin mir ziemlich (sehr) sicher, daß Du im "Kleingedruckten" eine mögliche Einschränkung finden würdest die der RV zu seinen Gunsten aufrufen könnte.

                    Edit:
                    Du hast also nur versucht, Dich an den RL zu wenden, hast aber nicht beim Hotelpersonal (z.B. an der Rezeption) interveniert und (wo es möglich ist) um Abhilfe gebeten?

                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                    • sandra_becker71S Offline
                      sandra_becker71S Offline
                      sandra_becker71
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      nee bei der RL

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV 1
                        vonschmelingV 1
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Vor- und Nachsaison bezieht sich auf das Hallenbad. Anzunehmen, dass es während der warmen Monate geschlossen ist.
                        😉
                        Vermutlich steht bei der Beschreibung irgendwo irgendwas bezüglich "saisonalen Betriebs", das gilt üblicherweise nicht nur für den Außenbetrieb sondern kann durchaus auch Einrichtungen im Hotel betreffen - also Disco, Casino etc.
                        Die Mängel sind bei der Reiseleitung anzuzeigen, notfalls - bei schwieriger Erreichbarkeit - direkt beim Veranstalter in D.
                        Problematiken nicht vermengen - beim Verlust von Dokumenten kann der Veranstalter nicht helfend einschreiten, darum muss mal sich leider persönlich kümmern.
                        Für alle tatsächlichen Mängel Frankfurter Tabelle konsultieren und RV entsprechend in Anspruch nehmen. Das wird aber nur dann erfolgreich sein, wenn die notwendigen Nachweise und ein Mängelprotokoll vorliegen, ggf. auch Zeugennennung mangels Bestätigung der örtlichen Reiseleitung.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • sandra_becker71S Offline
                          sandra_becker71S Offline
                          sandra_becker71
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          naja an Zeugen sollte es uns nicht mangeln, außerdem haben auch noch andere in ihren Bewertungen dieses erwähnt.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HolginhoH Offline
                            HolginhoH Offline
                            Holginho
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Habt ihr definitive "unterschriebene" Zeugen die genau eure Mängel bestätigen? Irgendwelche Hinweise z.B. auf andere Bewertungen sind völlig zu vernachlässigen und reichen nicht aus.

                            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                            • sandra_becker71S Offline
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                              sandra_becker71
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              wir waren sieben leute

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                Holginho
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Zu dieser Aussage 1 Geschichte in 2 Bildern:

                                Bild 1:
                                Verkehrsunfall zweier Autos. In Auto A sitzen 7 Personen, in Auto B nur 4 Personen. Externe Zeugen gibt es nicht. Hat dann trotzdem automatisch Auto A recht nur weil es mehr Insassen hat?

                                Bild 2:
                                Verkehrsunfall zweier Autos. In Auto A sitzen 7 Personen, in Auto B nur 4 Personen. Dazu gibt es 4 Zeugen die bestätigen, das Auto A von Auto B die Vorfahrt genommen wurde.

                                Erkennst Du den Unterschied?

                                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV 1
                                  vonschmelingV 1
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @sandra
                                  Weniger bildhaft gesprochen:
                                  Zeugen sollten keine Mitreisenden oder Familienmitglieder sein, da ihren Aussagen im Zweifel kein großes Gewicht beigemessen wird.
                                  Gänzlich unbrauchbar ist das Zitat anderer Hotelbewertungen; diese geben subjektive Wahrnehmungen wieder und haben bezüglich der Beweisbelastbarkeit deiner Beschwerde keinerlei Auswirkungen.
                                  Mein Rat: Beschränke dich auf nachweislich zugesagte und nicht erbrachte Leistung.
                                  Dazu gehört beispielsweise auch eine abweichende Beschreibung der Strandbeschaffenheit oder ein verschmutzter Zustand.
                                  Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht explizit eingegrenzt ist auch "keine Disco / Animation" etc. ein Mangel, sowie von der gebuchten Kategorie abweichende (minderwertige) Zimmerkategorien.
                                  Sofern du Fotos (soweit möglich) gemacht hast, schicke diese zusammen mit einer Bezifferung des Minderungsanspruches (Grundlage: Frankfurter Tabelle) an deinen Veranstalter und warte ab wie er reagiert.
                                  Gewöhnlich sind renommierte RV recht kulant, wenn die Beschwerden sachlich vorgetragen werden.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • sandra_becker71S Offline
                                    sandra_becker71S Offline
                                    sandra_becker71
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    vielen Dank für die nette Antwort, habe alltours angeschrieben mit sämtlichen Bildern und werde nun schauen, ob und wie sie reagieren.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • sandra_becker71S Offline
                                      sandra_becker71S Offline
                                      sandra_becker71
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      nun habe ich mir noch einmal die aktuelle hotelbeschreibung durchgelesen... alltours bietet nun gar keine disco mehr an ❓ . bei bye bye steht sie noch drin

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                                        #19

                                        Könnte es sein, daß Du nun die Ausschreibung des Winterkataloges gelesen hast? Wir hatten ja schon darauf hingewiesen, daß gewisse Einrichtungen u.U. durchaus nur saisonal zur Verfügung stehen können.

                                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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