Auf falschem Flughafen gelandet
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Hallo,
war noch jemand aus dem Forum vom Flughafen“wechsel“ am 04.12.12 betroffen. Eigentlicher Flughafen Puerto Plata wurde nach Meldung überschlechtes Wetter/technischer Schaden/oder was es letztendlich wirklich war in Santo Domingo umgeändert.
Wie stehen die Chancen auf Schadensersatz?
Vielen Grüße
Elvira
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Frag einen Anwalt dann weist du auch 100 % bescheid.
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Kein Anspruch auf eine Entschädigung gem. (EU)261/04.
Schlechtes Wetter gilt als außergewöhnlicher Umstand und exkulpiert die Airline von Ausgleichsforderungen. -
An die Airline wirst du, wie vonschmeling schon schrieb, keine Ansprüche aus der EU-VO haben, da der Grund für die Umleitung schlechtes Wetter war.
Wenn es eine Pauschalreise war, hast Du evtl. Anspruch auf Schadenersatz vom Reiseveranstalter, da dieser verschuldensunabhängig, also auch bei schlechtem Wetter als Ursache, besteht. Dabei ist allerdings nicht wichtig, dass Du auf einem anderen Airport gelandet bist. Es zählt nur, wieviele Stunden später als geplant Du im Hotel warst. Mindestens vier (manche Gerichte sagen bei Fernreisen auch acht) Stunden Verspätung sind als Unannehmlichkeit hinzunehmen, für jede weitere Stunde gibt es Entschädigung (jeweils 5 % vom Tagesreisepreis).
War es eine Pauschalreise? Wenn ja wieviele Stunden später als geplant warst Du denn im Hotel?
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Hallo Elvira,
Was die Airline für Gründe vorschiebt (falls das Wetter offensichtlich nicht schlecht war!) ist erst mal nebensächlich und wurde wie du schreibst, mehrfach anders publiziert. Nimm dir also (wenn kein schlechtes Wetter war) einen Anwalt und lass dich von ihm beraten / vertreten.
Schlechtes Wetter: Keine Chance, da höhere Gewalt. Technischer Schaden: Hast Anspruch.
Viele Grüße
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@claudia86
Wer schreibt denn was von "mehrfach anders publiziert"?

Das Wetter kann per Metar jederzeit beweisbelastbar als ursächlich für das Ausweichziel nachgehalten werden; wenn der Fluggast dort gar nicht gelandet ist gibt es zudem auch keine "offensichtlichen Zweifel" an der Begründung der Airline.
Man kann aber ja mal grundsätzlich alles bezweifeln und Beschwerde führen >>klick<<, das macht deutlich weniger Mühe, als hier einen Beitrag zur Diskussion zu stellen ...
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Hallo,
die Sache ist die, dass es erst hieß wegen dem Regen und später weil wir ein Teil vom Flugzeug verloren hätten:Im Landeanflug (21 Uhr) unter uns schon die Landebahn zieht die Pilotin den Flieger wieder hoch und teilte uns nach ca. 5 Minuten mit, dass es im Moment auf Grund des Wetters (es hat gerade ganz leicht geregnet) nicht möglich wäre zu landen.
Wir kreisen über das Meer und fliegen immer weiter weg vom Flughafen. Da kommt die Durchsage des Copiloten, dass wir nun in Santo Domingo landen müssen.
Gegen 22 Uhr kommen landen wir dort. Dort stehen wir dann ewig auf der Landebahn und fahren schließlich an das Gate heran. Draußen kommen die Mitarbeiter mit Treppen und Rollbändern. Aber es geschied nichts. (Einige Tage später erfahren wir dass hinter uns wohl auch noch eine ganze Karawane voll Feuerwehrautos hergefahren sei.)
Nach einer unendlichen Wartezeit kommt die Durchsage des Copiloten, dass wir nicht weiter fliegen können, weil wir ein Ersatzteil brauchen.
Wir steigen aus und keiner weiß was eigentlich los und und wie es jetzt weiter geht.
Irgendwann kommt ein Urlauber und sagt uns, dass wir mit Bussen nach POP gebracht werden. Von der Airline lässt sich keiner mehr blicken.Um 7 Uhr kommen wir endlich im Hotel an. Im Normalfall wären wir bereits gegen 23:00 Uhr im Hotel angekommen. Also ca. 8 Stunden Verspätung.
Daher weiss ich jetzt auch nicht woran es jetzt genau lag, da man uns keinerlei Informationen gegeben hat.
Viele Grüße
Elvira -
Da in deinem Posting von Feuerwehrautos die Rede war hat offensichtlich ein Problem vorgelegen.
In so einem Fall entscheiden die Piloten darüber wo die Landung am sichersten durchzuführen ist.Gruß
Karl -
Das ist alles theoretisch, wie die Wetterbedingungen tatsächlich taugen, kann der Fluggast in der Kabine schlicht und einfach nicht einschätzen und ein go-around ist kein Manöver, das man zur Belustigung fliegt.
Auch die restlichen Gerüchte bezüglich der Landung bringen keine Erkenntnis, einfach mal den Beschwerdebogen benutzen und abwarten, was die Airline zur Sachlage verlauten lässt.
Wie sunshine schon schrieb: Der Veranstalter kann möglicherweise in Anspruch genommen werden. Auch hier: Sachlich vortragen und die Reaktion abwarten. -
Gerade im Netz gefunden:
Wenn ein Flugzeug nicht am vorgesehenen Ziel, sondern auf einem Ausweichflughafen landet, gilt das reiserechtlich als Annullierung. Das kann auch gelten, wenn die Fluggesellschaft für eine Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel sorgt. Die Fluggäste haben Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung, entschied das Amtsgericht Rüsselsheim (Az.: 3 C 1132/12 (36)). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
LG
Carsten -
@Eismann
Das von dir zitierte Urteil betrifft einen überhaupt nicht vergleichbaren Fall.
Auch handelt es sich keinesfalls um eine grundsätzliche Entscheidung sondern die einsame und noch nicht rechtskräftige eine einzelnen Amtsrichters, die jederezeit weiteren Instanzen vorgestellt werden kann und erst dann eine gewissen Bestand bewiesen hat.
Es ist blanker Unsinn, aus einem zufällig "anderer Flughafen" betitelten Urteil irgendwelche Anspruchsgrundlagen herleiten zu wollen oder auch nur den Eindruck zu erwecken, es sei möglich!?

Im hier hinterfragten Fall gab es einen Landeversuch und hinterher die Entscheidung, den altern. Flughafen zu wählen. Zudem gibt es noch ein gewisses Aufkommen von Hörensagen ( ... "wir ein Teil vom Flugzeug verloren hätten" ... "Einige Tage später erfahren wir dass hinter uns wohl auch noch eine ganze Karawane voll Feuerwehrautos hergefahren sei.") - das ist alles sehr schwindelig und lässt m.E. überhaupt keine Einschätzung zu, ob ein Anspruch auf Grundlage der (EG)261/04 besteht.
Daher mein Rat das Beschwerdeformular zu benutzen und parallel den RV bezüglich einer Inanspruchnahme zu kontaktieren.Das ist hier zwar keine Rechtsberatung, aber die Verlinkung von vermeintlich "passenden" AG Urteilen nebst der leisen Unterstellung, das Wetter sei ein "vorgeschobenes Problem" gewesen, halte ich dennpch für grundsätzlich nicht solide.
Bezüglich der Witterungsbedinugen und ggf. technischer Probleme gibt es exakte Aufzeichungen. Die sind allemal verlässlicher, als die Versuche hier auf dem avionischen Dreifuß herumzuorakeln und allerhand Theorie zur Diskussion zu stellen ...
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vonschmeling:
@ Die sind allemal verlässlicher, als die Versuche hier auf dem avionischen Dreifuß herumzuorakeln und allerhand Theorie zur Diskussion zu stellen ...
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Mein Gott nochmal, kann man das auch auf "Normaldeutsch" erklären

Sorry
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Falls Teil verloren oder technischer Defekt und falls Karawane von Feuerwehrautos stimmt dann ist es sehr, sehr unwahrscheinlich dass schlechtes Wetter vorgeschoben ist.
Denn keine Crew wird, mit technischem Defekt, einen Ausweichflughafen anfliegen wenn sie, nach einer Platzrunde, an dem Flughafen landen koennte an dem sie sich gerade befindet.
Aber wie schon gesagt wurde. METAR Daten fuer den relevanten Zeitraum besorgen und dann ist die Entscheidung, ob Entschaedigung oder nicht, gaaaaanz einfach.
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@mkfpa
Danke ... man muss ggf. nur die relevanten Informationen filtern und offenbar fiel DIR das nicht schwer!?
Wenn man hingegen das Phänomen des "avionischen Orakels" näher kennenlernen möchte, wird hierzu leider nur auf PN Ebene erklärt ...

Falls man sich streitig mit der Airline einigen will ist etwas mehr "Fleisch" an der Argumentation angeraten, als der Formulierung "soll eine ganze Karwane voll Feuerwehrautos hinter uns hergefahren sein" zu entnehmen ist.
Auch sorry - aber isso! :?@Bernd
Nein ... leider ... (s.o.)! -
@ ENIGMA13:
Dann kann ich ja froh sein, dass man uns so ausführlich informiert hat, dass wir gerade noch mit dem Leben davon gekommen sind!!!Ich habe die Airline jetzt mal angeschrieben und warte jetzt ab wie die sich zu dem Vorfall äußern.
Von meinem Platz aus konnte ich keine Feuerwehrautos sehen, dass haben uns nur andere Urlauber später im Hotel erzählt.
Vielen Dank für eure zahlreichen Ratschläge.
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Mein Beitrag war auch mehr zum Nachdenken!!!
Hätte auch schreiben können,daß ich zur besagten Zeit auch in der RD war und täglich die Presse gelesen sowie im TV die Narichten geschaut habe.Naja,wird wohl genau so sein wie in Deutschland,daß Wichtige schreibt man nicht
.LG 13
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Elli,
Hast du denn nun mal geschaut, wie das Wetter war? Das wäre doch die erste und leichteste Recherche für dich selber ob es ein plausibler Grund oder nicht war?! Ich verstehe das Hin-und Herphilosophiere nicht... ??
Wetter schlecht ja - Thema geklärt
Wetter schlecht nein - ggf. "Ansprüche"
, wenn auch dann nicht unbedingt zutreffend -
@claudia86
Wo genau sollte denn @ellimaus02 "auf´s Wetter geschaut haben"???
... und wie um Hergottswillen sollte sie daraus ihren Anspruch ableiten können???

Sie hat Beschwerde geführt bei der Airline - die ideale Handhabe beim gegebenen Klärungsbedarf.