Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. originalrechnungen bei reisereklamationen?
  6. originalrechnungen bei reisereklamationen?

originalrechnungen bei reisereklamationen?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
11 Beiträge 7 Kommentatoren 4.0k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • ecke77E Offline
    ecke77E Offline
    ecke77
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    hallo, kann mir hier jemand sagen ob ich verpflichtet bin bei einer reisereklamtion wegen verpassten fluges ( wegen unnterlassener mitteilung der vorgezogenen flugzeiten seitens des ra buchmalreisen) die originalrechnungen als beweis der selber gebuchten und bezahlten flüge bei dem reiseveranstalter abzugeben , oder reichen auch kopien , ich bin nämlich im falle buchmalreisen sehr skeptisch , da u.a. auch  in foren berichtet wird , dass einfach einschreiben nicht beantwortet werden , sodaß ich etwas bedenken habe , die original könnten dann einfach mal so nach dem stil buchmalreisen verschwinden und ich habe dann nichts mehr..?

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • abhollA Offline
      abhollA Offline
      abholl
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Natürlich gibt man die Originale nicht aus der Hand, da reichen Kopien völlig aus. Die müsste der Veranstalter als Rechnungssteller auch haben.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Das stimmt so nicht ... :?
        Regressforderungen im Rahmen der Passagierrechte müssen weitgehend mittels Originalrechnungen belegt werden, Kopien reichen nicht aus.
        Für alle privaten Belange genügen Kopien - insofern ist es keine Offenbahrung, die Originale dem Beanspruchten zu überlassen.
        😉

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • ENIGMA13E Offline
          ENIGMA13E Offline
          ENIGMA13
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Das stimmt so auch nicht... :?
          Man kann auch belegen u.a.mit Kontoauszug 😛 .

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • traveller4073T Offline
            traveller4073T Offline
            traveller4073
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Liebe Leute, wir leben im 21. Jahrhundert! Wenn das "Original" per Email kommt, dann kann ich in meinen Druckereinstellungen nicht festlegen, ob dieser die Rechnung als "Original" oder als "Kopie" ausdrucken soll 😆

            Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • nate1N Offline
              nate1N Offline
              nate1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Genau so und nicht anders verhält es sich auch mit einem Fax. Der Empfänger der Mail/des Fax druckt sich letzten Endes nichts anderes als eine Kopie aus. Wenn ich von jemanden Geld erstattet bekommen will, schicke ich grundsätzlich die Original-Rechnung. Meine priv. KK z.B. erkennt für die Erstattung keine Kopie an, da hatte ich anfangs einigen Ärger mit denen.

              "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Sunshine997S Offline
                Sunshine997S Offline
                Sunshine997
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Aus langjähriger Touristik-Erfahrung:
                Im ersten Schreiben an den RVA reichen KOPIEN völlig aus.

                Den Sachverhalt und die ungefähre Höhe von möglichen Auslagen kennt der Veranstalter sowieso. Originale sind daher beim Erstkontakt nicht wirklich wichtig und meist werden sie auch gar nicht gefordert (natürlich sollte man darauf hinweisen, dass man sie bei Bedarf gerne nachreicht). Das ist in der Touristik etwas lockerer als z.B. bei Krankenkassen ...

                Und wenn der RVA ablehnt oder gar nicht reagiert, wirst Du froh sein, die Originale noch zu haben ...

                "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Auch im 21 Jahrhundert werden Belege (z.B. Taxi) "im Original" gefordert zur Erstattung und sind ggf. nicht nur elektronisch übermittelte Dokumente betroffen ...
                  :?

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Sunshine997S Offline
                    Sunshine997S Offline
                    Sunshine997
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @ vonschmeling

                    Also in den verschiedenen Unternehmen, in denen ich gearbeitet habe, wurden den Kunden auch Beträge aufgrund von Kopien erstattet, wenn
                    a) die Forderung an sich berechtigt war
                    b) die Höhe angebracht war (man kann davon ausgehen, dass ein RVA weiss, was ein Taxi im Zielgebiet vom Airport zum Hotel kostet)

                    Nur wenn uns Zweifel kamen (z.B. dass mehrere Kunden, die zusammen ein Taxi genommen hatten, es jeder einzeln abzurechnen versuchte) oder wenn wir selbst Originalbelege brauchten für Regressforderungen an Leistungsträger (z.B. Bordkarten bei Downgrading), haben wir Originale verlangt.

                    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • traveller4073T Offline
                      traveller4073T Offline
                      traveller4073
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Liebe VS; ich war bei DEINEM Thema; nämlich bei Reiserechnungen - und die kommen nunmal oft per Email. Taxirechnungen erhalte zumindest ich in die Hand gedrückt 😉 . Selbstverständlich bleibt es dir unbenommen, dem Taxler deine Mailaddi mitzuteilen, sowie ihn um Zusendung der Rechnung per Email zu ersuchen 😆

                      Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @traveller
                        Prima Idee, werde ich demnächst versuchen ... 😉

                        Die DB zum Beispiel verlangt grundsätzlich Originalbelege für die Erstattung - soweit vorhanden. Sie erwarten natürlich nicht, dass man den Rechner anschlört um die Originalität der Emails zu beweisen ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        Antworten
                        • In einem neuen Thema antworten
                        Einloggen
                        • Sortiert nach
                        • Älteste zuerst
                        • Neuste zuerst
                        • Meiste Stimmen

                        • 1 von 1
                        Reiseforum Service
                        • RSS-Feed abonnieren
                        • Verhaltensregeln im Reiseforum
                        • Reiseforum Hilfe
                        • Forensuche
                        • Aktuelle Themen

                        • Inhalte melden
                        • Veranstalter AGB
                        • Nutzungsbedingungen
                        • Datenschutz
                        • Privatsphäre-Einstellungen
                        • AGB
                        • Impressum
                        © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                        • Erster Beitrag
                          Letzter Beitrag