originalrechnungen bei reisereklamationen?
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hallo, kann mir hier jemand sagen ob ich verpflichtet bin bei einer reisereklamtion wegen verpassten fluges ( wegen unnterlassener mitteilung der vorgezogenen flugzeiten seitens des ra buchmalreisen) die originalrechnungen als beweis der selber gebuchten und bezahlten flüge bei dem reiseveranstalter abzugeben , oder reichen auch kopien , ich bin nämlich im falle buchmalreisen sehr skeptisch , da u.a. auch in foren berichtet wird , dass einfach einschreiben nicht beantwortet werden , sodaß ich etwas bedenken habe , die original könnten dann einfach mal so nach dem stil buchmalreisen verschwinden und ich habe dann nichts mehr..?
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Das stimmt so nicht ... :?
Regressforderungen im Rahmen der Passagierrechte müssen weitgehend mittels Originalrechnungen belegt werden, Kopien reichen nicht aus.
Für alle privaten Belange genügen Kopien - insofern ist es keine Offenbahrung, die Originale dem Beanspruchten zu überlassen.

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Liebe Leute, wir leben im 21. Jahrhundert! Wenn das "Original" per Email kommt, dann kann ich in meinen Druckereinstellungen nicht festlegen, ob dieser die Rechnung als "Original" oder als "Kopie" ausdrucken soll

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Genau so und nicht anders verhält es sich auch mit einem Fax. Der Empfänger der Mail/des Fax druckt sich letzten Endes nichts anderes als eine Kopie aus. Wenn ich von jemanden Geld erstattet bekommen will, schicke ich grundsätzlich die Original-Rechnung. Meine priv. KK z.B. erkennt für die Erstattung keine Kopie an, da hatte ich anfangs einigen Ärger mit denen.
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Aus langjähriger Touristik-Erfahrung:
Im ersten Schreiben an den RVA reichen KOPIEN völlig aus.Den Sachverhalt und die ungefähre Höhe von möglichen Auslagen kennt der Veranstalter sowieso. Originale sind daher beim Erstkontakt nicht wirklich wichtig und meist werden sie auch gar nicht gefordert (natürlich sollte man darauf hinweisen, dass man sie bei Bedarf gerne nachreicht). Das ist in der Touristik etwas lockerer als z.B. bei Krankenkassen ...
Und wenn der RVA ablehnt oder gar nicht reagiert, wirst Du froh sein, die Originale noch zu haben ...
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Auch im 21 Jahrhundert werden Belege (z.B. Taxi) "im Original" gefordert zur Erstattung und sind ggf. nicht nur elektronisch übermittelte Dokumente betroffen ...
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@ vonschmeling
Also in den verschiedenen Unternehmen, in denen ich gearbeitet habe, wurden den Kunden auch Beträge aufgrund von Kopien erstattet, wenn
a) die Forderung an sich berechtigt war
b) die Höhe angebracht war (man kann davon ausgehen, dass ein RVA weiss, was ein Taxi im Zielgebiet vom Airport zum Hotel kostet)Nur wenn uns Zweifel kamen (z.B. dass mehrere Kunden, die zusammen ein Taxi genommen hatten, es jeder einzeln abzurechnen versuchte) oder wenn wir selbst Originalbelege brauchten für Regressforderungen an Leistungsträger (z.B. Bordkarten bei Downgrading), haben wir Originale verlangt.
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Liebe VS; ich war bei DEINEM Thema; nämlich bei Reiserechnungen - und die kommen nunmal oft per Email. Taxirechnungen erhalte zumindest ich in die Hand gedrückt
. Selbstverständlich bleibt es dir unbenommen, dem Taxler deine Mailaddi mitzuteilen, sowie ihn um Zusendung der Rechnung per Email zu ersuchen 
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@traveller
Prima Idee, werde ich demnächst versuchen ...
Die DB zum Beispiel verlangt grundsätzlich Originalbelege für die Erstattung - soweit vorhanden. Sie erwarten natürlich nicht, dass man den Rechner anschlört um die Originalität der Emails zu beweisen ...
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