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Airline hat Insolvenz angemeldet und nun?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • SirBackeS Offline
    SirBackeS Offline
    SirBacke
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Community,
    ich bin noch neu hier (erster Post) deswegen bitte ich um Hinweise, wenn ich nicht alle benötigten Angaben gemacht habe - einfach nachfragen. Danke!

    Also wir haben im Dezember 2012 unseren Sommerurlaub gebucht, nach Bulgarien Obzor Hotel Sunrise AllSuites Resort. Haben wir uns damals hier auch angeschaut. Sah für uns ganz gut aus.
    Reiseveranstalter ist/war Alltours (so stands auf jeden Fall auf dem Katalog) Rechnung kamallerdings von Alltours-X ??? (erster Hint?)
    Wir sind 4 Erwachsene und ein Kind (dann!) im Alter von 4 Jahren.
    Gebucht wurde eine Suite (2 SchlafZi, ein WoZi)

    Flug hin und zurück: Hamburg - Varna

    Nun bekam ich gestern eine Anruf von meinem Reisebüro und mir wurde mitgeilt, das die Airline Insolvenz angemeldet hat (XL Airways!) Ein Ersatz mit einer Bulgarischen Airline würde aber vorliegen,nur würde sich die ganze Reise um einen Tag nach hinten verschieben.

    Das ganze mag ich nun aber garnicht einsehen. Sicher kann der Reiseveranstalter für eine Insolvenz der Airline nichts, aber darf er dann noch Pauschalreisen mit diesem Reiseveranstalter anbieten undverkaufen? Zumal ja im Dezember schon bekannt war, das XL Airways Insolvenz angemeldet hat.

    Meine Frage ist nun, was kann man da rausschlagen ohne jetzt (welche Freude! Kostenlos) Stornieren zu dürfen und die Suchenach einem neuen Reiseveranstalter zu starten? Mit 4 Erwachsenen und einem Kind, ist es wahrlich nicht einfach ein geeignetes Reiseziel zu einem annehmbaren Preis zu finden...

    Viele Grüsse Alex

    Edit: Bleibt mir noch die Frage, was mit unserer Anzahlung nun geschieht? :Edit

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo, @SirBacke und willkommen im Forum von HolidayCheck!
      Die von dir gestellten Fragen sind mehr oder weniger unter den vorhandenen Threads "Flugzeitenänderung" hier beantwortet, oder werden im Unterforum im XL-Thread schon behandelt.
      Daher in aller Kürze:
      Alltours X ist der dynamic packaging Veranstalter unter dem Dach von Alltours - du musst dort die Buchung auch vorgenommen haben - das wird nicht "einfach geändert".
      😱
      Du hast im Rahmen deiner Pauschalreise den Anspruch Flug, Hotel und evtl. Transfer am Tage X gebucht, nicht eine bestimmte Airline. Wichtig hier: Am Tage X - du kannst also ggf. vom Vertrag zurücktreten (alles wird erstattet, auch die Anzahlung), oder dem Veranstalter vorschlagen, die Reise nur zu einem (geringfügig!) verminderten Preis anzutreten - sofern dieser Vorschlag noch nicht gemacht wurde.
      Darin erschöpfen sich deine Möglichkeiten aber auch schon, denn wie du richtig sagst liegt die Insolvenz einer Airline nicht im Wirkungsbereich des Veranstalters.
      Nachdem du ja scheinbar reisen willst: Bleibe höflich und moderat, es besteht keine Verpflichtung, dir anderweitig entgegenzukommen!
      Happy holidays! 😉

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • SirBackeS Offline
        SirBackeS Offline
        SirBacke
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,
        na dann werde ich die Reise stornieren.
        Da denkt man, man hat was anständiges gebucht (keine Billigclone von Reiseveranstalter X) - weil man ja im Reisebüro gebucht hat, und dann kommt am Ende doch Reiseveranstalter - X raus.... war so nicht vereinbart.
        Gruss Alex

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Abgesehen davon, dass X-Veranstalter keine "Billig-Klone" sind ... ist es für den Verbraucher durchaus zumutbar bei der Buchung festzustellen, welchen Vertragspartner man gewählt hat.
          😉
          Falls du dich nicht ausreichend informiert gefühlt hast, musst du das deinem Reisebüro mitteilen - dafür kann weder der Veranstalter noch die insolvente Airline etwas!

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Günter/HolidayCheckG Online
            Günter/HolidayCheckG Online
            Günter/HolidayCheck
            Admin Experte Fuerteventura
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ein X Veranstalter ist keine Billigseite eines sonst äusserst renommierten Veranstalters.
            Er ist die neue Form der Reiseproduktion, die man in Zukunft hauptsächlich buchen wird.
            Nahezu alle Veranstalter haben inzwischen eine X-Seite.
            Die gerade neu aufkommende  Form der Y-Produktion wird das ganze Thema noch weiter ausbauen.

            Edit sorry-vs- hat sich überschnitten

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SirBackeS Offline
              SirBackeS Offline
              SirBacke
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,

              keine Billig Klone... naja da gibts was dazu im Internet, Stiftung Warentest, hatte sich auch schon dazu geäussert, hohe Anzahlungen, kein Tranfer, hohe Rücktrittskosten, Reiserücktrittsversicherung bieten oftmals bei solchen Anbietern nur Versicherung MIT Selbstbehalt an...

              Reisebüro:
              Ja darum gehts, es wurde ansich gut beraten, nur wurde Anbieter-X, unterschlagen und bei Buchung war es auch nicht feststellbar. Wahrscheinlich wurde es einfach "vergessen" 😆 uns mitzuteilen, das es nicht das Original ist. Und nur ein, etwas in den Statuten, verändertes Original...

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Günter/HolidayCheckG Online
                Günter/HolidayCheckG Online
                Günter/HolidayCheck
                Admin Experte Fuerteventura
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Das mit dem fehlenden Transfer ist so nicht korrekt -der ist in aller Regel  genauso dabei wie bei allen anderen "Normal-Veranstaltern" . Ausnahmen, also Pauschalreisen ohne Transfer- gibt es in vielen Fällen auch bei "normalen Veranstaltern".
                Zudem wird die Leistung "ohne Transfer" auch ausdrücklich dargestellt- fürs Reisebüro - oder in der Online Maske, wenn Du selbst buchst.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Es gibt bekanntlich viel im Internet, man muss die Informationen allerdings auch richtig einordnen.
                  😉

                  Zum "Vergessen":
                  Im Reisebüro hast du sicherlich die vertraglichen Bedingungen besprochen, oder was meinst du mit "gut beraten"?
                  Daher sollte also klar sein, was mittels der AGB vereinbart wurde - eben bestimmte Storno- und Rücktrittsbedingungen, Leistungsumfang (Transfer oder nicht) etc.
                  Dann ist es nämlich vollkommen wurscht, ob der Veranstalter X oder A heißt, sodass man möglicherweise keinen konkreten Anlass dazu sah, das auch noch einmal explizit hervorzuheben ...

                  Letztlich: Man sollte halt hinhören - nicht nur beim Strand, der Verpflegung und dem Preis, sondern auch bezüglich der "bürokratischen" Details, unter die man schließlich seinen Gustav-Wilhelm setzt!

                  Du wurdest jedenfalls nicht "betrogen", @SirBacke - und ob du dir einen Gefallen damit tust, ein gutes Angebot nun beleidigt abzulehnen nur weil da ein X im Veranstalter steht, wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln ...
                  😞 :?

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • ArminA Offline
                    ArminA Offline
                    Armin
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ...und wie gesagt, die Rechte bezüglich einer Pauschalreise sind gleich..ob mit oder ohne X. Für den nicht so Reiseerfahrenen ist es natürlich schwieriger, die Dinge auseinanderzuhalten, man denkt sich nichts dabei obwohl die AGB bei den "X-Veranstaltern" oft erheblich für den Kunden nachteiliger abweichen, vor allem im Stornobereich. Das sollte man sich immer bewußt machen vor dem Daruntersetzen des Gustav-Wilhelm oder diesem vergleichbaren Buttonclick.

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