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Hinterlegung von Personalausweisen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • minkosM Offline
    minkosM Offline
    minkos
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Darf ein Binnenschiffsführer der mich auf eine Kreuzfahrt im Schengen-Raum mitnimmt
    von mir die Hinterlegung des Personalausweises zur Erledigung von Grenzformalitäten
    verlangen? In der Bundesrepublik ist das verboten.
    Gruß
    Minkos

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...nein...

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      • LuganskL Offline
        LuganskL Offline
        Lugansk
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo!

        Ich mußte bisher bei ALLEN Schiffsreisen meinen Ausweis am Anfang der Reise abgeben und habe ihn immer erst am Ende der Reise zurück erhalten.

        Auch bei Binnenschiffsreisen innerhalb des Schengenabkommens und selbst bei Flußkreuzfahrten die Deutschland gar nicht verliesen. 
        Meines Wissens ist das Vorschrift, und hat mit melderechtlichen bzw. grenzrechtlichen Vorschriften der Binnenschifffahrt zu tun.  Denn übernachtest ja an Bord des Schiffes und überquerst mit ihm die Grenze.

        Um sich ausweisen zu können erhältst Du einen Bordausweis, mit dem Du dich ausweisen kannst und belegst, wo Dein originaler Ausweis verwahrt wird.
        In Koblenz hatte ich da durch Schwierigkeiten das BW Museum zu besuchen, da dies innerhalb eines Kasernengeländes liegt und die Torwache meinen Personalausweis sehen wollte und auf dem Bordausweis ja nicht die Wohnadresse  angeben ist.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Trifft wie Curi richtig schreibt nicht mehr zu:
          So darf laut § 1 Abs. 1 S. 3 PAuswG nicht mehr vom Ausweisinhaber verlangt werden, den Personalausweis als Sicherheit zu hinterlegen oder aus sonstigen Gründen aus der Hand zu geben.
          Quelle

          Life is too short to limit your vision ... indeed

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • MaxilindeM Offline
            MaxilindeM Offline
            Maxilinde
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            und dieses deutsche Gesetz gilt dann in ganz Europa?

            Hier nicht mehr

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ein nationales Gesetz gilt natürlich nur im nationalen Rahmen.
              Aber: Die Ausweisdokumente sind Eigentum des ausstellenden Landes und können somit von unbefugten nicht (auch nicht temporär) einbehalten werden.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • MaxilindeM Offline
                MaxilindeM Offline
                Maxilinde
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                erstaunlich, aber eventuell sind ja in anderen Ländern auch andere befugt, kenne ich es doch so das in vielen Europäischen Ländern auf Schiffen, in Hoteln und an Campingplätzen der Personalausweis zu hinterlegen ist. Wenn mir das nicht passt muss ich woanders buchen

                Hier nicht mehr

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ja das sollte man, denn weder Schiffs- noch Hotel- oder Campingplatzbetreiber sind dazu befugt.

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

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                  • Race77R Offline
                    Race77R Offline
                    Race77
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    und wenns in z.b. holland in den so vielgepriesenen agb des campingplatzbetreibers steht?? 😆 kein ausweis-kein platz. ❓

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • shippyslyS Offline
                      shippyslyS Offline
                      shippysly
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      dann hast Du es zur Kenntnis genommen und mußt für Dich entscheiden ob Du es akzeptierst, dort Deinen Urlaub verbringst oder lieber einen Platz in Gelsenkirchen Süd wählst... 😉

                      -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Minerva72M Offline
                        Minerva72M Offline
                        Minerva72
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        ... oder Du nimmst zusätzlich Deinen Reisepass mit, dann kann der Campingplatz den Ausweis für immer behalten 😉

                        Wozu soll das denn überhaupt gut sein, den Ausweis zu hinterlegen? Üblicherweise gibt es doch Anmeldeformulare, um gegen eventuelle Zechpreller vorzubeugen?!

                        Minerva

                        1 Antwort Letzte Antwort
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