Hinterlegung von Personalausweisen
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Hallo!
Ich mußte bisher bei ALLEN Schiffsreisen meinen Ausweis am Anfang der Reise abgeben und habe ihn immer erst am Ende der Reise zurück erhalten.
Auch bei Binnenschiffsreisen innerhalb des Schengenabkommens und selbst bei Flußkreuzfahrten die Deutschland gar nicht verliesen.
Meines Wissens ist das Vorschrift, und hat mit melderechtlichen bzw. grenzrechtlichen Vorschriften der Binnenschifffahrt zu tun. Denn übernachtest ja an Bord des Schiffes und überquerst mit ihm die Grenze.Um sich ausweisen zu können erhältst Du einen Bordausweis, mit dem Du dich ausweisen kannst und belegst, wo Dein originaler Ausweis verwahrt wird.
In Koblenz hatte ich da durch Schwierigkeiten das BW Museum zu besuchen, da dies innerhalb eines Kasernengeländes liegt und die Torwache meinen Personalausweis sehen wollte und auf dem Bordausweis ja nicht die Wohnadresse angeben ist. -
Trifft wie Curi richtig schreibt nicht mehr zu:
So darf laut § 1 Abs. 1 S. 3 PAuswG nicht mehr vom Ausweisinhaber verlangt werden, den Personalausweis als Sicherheit zu hinterlegen oder aus sonstigen Gründen aus der Hand zu geben.
Quelle -
erstaunlich, aber eventuell sind ja in anderen Ländern auch andere befugt, kenne ich es doch so das in vielen Europäischen Ländern auf Schiffen, in Hoteln und an Campingplätzen der Personalausweis zu hinterlegen ist. Wenn mir das nicht passt muss ich woanders buchen
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Ja das sollte man, denn weder Schiffs- noch Hotel- oder Campingplatzbetreiber sind dazu befugt.
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... oder Du nimmst zusätzlich Deinen Reisepass mit, dann kann der Campingplatz den Ausweis für immer behalten

Wozu soll das denn überhaupt gut sein, den Ausweis zu hinterlegen? Üblicherweise gibt es doch Anmeldeformulare, um gegen eventuelle Zechpreller vorzubeugen?!
Minerva
kein ausweis-kein platz. 