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Reklamation Baulärm 1-2 fly Riu Waikiki

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • kaethi1988K Offline
    kaethi1988K Offline
    kaethi1988
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    am 21.05.13 haben wir über den Reiseveranstalter 1-2-fly eine Woche Riu Waikiki/Gran Canaria (09.06.-16.06.13) gebucht.
    Als wir im besagten Hotel ankamen bemerkten wir, dass gegenüber unseres Zimmers im Turm B eine Baustelle war. Von morgens ca. 7:30 Uhr bis abends wurden dort lautstark Bauarbeiten durchgeführt. Wir haben dies am nächsten Morgen unserem Reiseleiter gemeldet, der einen Umzug innerhalb des Hotels uns nicht empfohlen hat, denn "es würde sich bei einer Woche nicht lohnen". Er würde uns den Mangel quittieren und wir könnten beim Veranstalter Geld zurück verlangen.
    Haben uns VERTRAUENSVOLL darauf eingelassen.
    Nach unserem Urlaub habe ich über das Reisebüro einen Brief an den Veranstalter mit genauer Beschreibung des Mangels, Bilder, Videos und die Quittung vom Reiseleiter geschickt. Heute hatte ich Post im Briefkasten vom Veranstalter, der nichts zahlen will da uns ja einen Umzug in einen anderen Turm angeboten wurde und wir ihn abgelehnt hätten (war nicht der Fall, uns wurde nichts angeboten sondern abgeraten) und zudem wären Schallfenster zur Poolseite aufgebaut wurden, die die Lärmbeeinträchtigung gering gehalten hätten. Von den Schallfenstern haben wir nichts gesehen und am Pool konnte man die Baustelle deutlich hören.       😞

    Wer hat zur gleichen Zeit dort Urlaub verbracht und mit dem Reiseveranstalter ähnliche Probleme? Bitte teilt mir eure Erfahrungen mit.

    Schon jetzt kann ich sagen, dass dies meine letzte Reise mit 1-2-fly ist und ich den Reiseveranstalter nicht weiterempfehlen kann. Grade wenn man überdenkt welche Firma hinter 1-2-fly steckt habe ich mit einer anderen Reaktion gerechnet.

    LG

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    • KourionK 1
      KourionK 1
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @kaethi
      Hi,
      schreibe dem RV erneut, verweise auf das "Es-würde-sich-nicht-lohnen" (:? ) und halte dich ansonsten an die Frankfurter Tabelle: Punkt 8: Beeinträchtigungen

      Zu 12fly: Der RV mag zwar zur TUI-Gruppe "gehören", ist aber wie auch Discount Travel ein Veranstalter "für sich".
      "TUI steckt dahinter" ändert da nichts.  😉

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @kathi
        was genau hat euch der rl denn quittiert?
        steht auf der mangelanzeige, dass euch der umzug angeboten wurde und ihr ihn nicht angenommen habt?

        Das "F" in Montag steht für Freude.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • kaethi1988K Offline
          kaethi1988K Offline
          kaethi1988
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          sorry, dass ich erst jetzt wieder schreibe...aber hatte viel um die Ohren.

          Also, der RL hat uns quittiert, dass ein Umzug innerhalb des Hotels abgelehnt wurde. Haben das aber so verstanden, dass er es so quittieren muss, damit wir Geld zurück bekommen. Wie gesagt, er hat uns ausdrücklich von einem Umzug abgeraten, da es sich bei einer Reisedauer von einer Woche nicht lohnen würde.

          Werde nun nochmal an den Veranstalter schreiben. Bin mal gespannt ob was bei rum kommt. 
          Falls ihr noch Tips habt, wäre ich euch dankbar.

          LG

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          • bernhard707B Offline
            bernhard707B Offline
            bernhard707
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Eure schriftliche Ablehnung eines Umzugs, warum auch immer 😱 (?!), verbessert die Chancen auf eine Erstattung nun nicht wirklich unbedingt.

            Life is too short to limit your vision ... indeed

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            • HolginhoH Offline
              HolginhoH Offline
              Holginho
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Nochmal, nur zu meinem richtigen Verständnis:

              Im Schreiben des RL steht, daß ihr(!?!) einen Umzug abgelehnt habt? Dann habt ihr ein "Problem"!

              ...oder wurde dort dokumentiert, daß seitens des Hotels und/oder des RL euch gegenüber ein Umzug abgelehnt wurde?

              Warum sollte sich bei einer Reisedauer von einer Woche ein Umzug (vor allem nur innerhalb des Hotels) nicht lohnen.

              Und so wird auch der RV argumentieren...falls ihr abgelehnt habt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob ihr dabei dem "Argument" des RL gefolgt seid, oder die Ablehnung auf euren "eigenen Mist" gewachsen ist.

              Sollte es so sein, bleibt euch nur noch eine sehr(!) höfliche(!) Bitte(!) um Kulanz an den RV. Kulanzen sind allerdings immer freiwilliger Natur und können nicht eingefordert werden.

              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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              • kaethi1988K Offline
                kaethi1988K Offline
                kaethi1988
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Naja, aus Fehlern lernt man...

                Auf der Quittung ist tatsächlich das Feld ABGELEHNT angekreuzt. :?

                Werde nochmals dem Veranstalter schreiben.

                Ist nur ärgerlich, war der erste Urlaub wo wir einen solchen Mangel angezeigt haben. Und mit der Quittung und Aussage der Reiseleitung haben wir uns darauf verlassen, dass wir problemlos einen Teil des Preises oder eine Gutschrift zurück bekommen. Wir hatten ja auch nicht vor, den Urlaub mit der Dokumentation der Reisemängel zu verbringen.

                Anderern Gästen ist es ja auch so gegangen...

                Aber man lernt dazu...wird dann wohl auch die letzte Reise beim Veranstalter sein die wir da gebucht haben. 😞

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                • ArminA Offline
                  ArminA Offline
                  Armin
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hier ist auch zu sagen daß man als Reisender auch eine Mitwirkungspflicht bezüglich Erbringung vertragsgemäßer Leistungen hat. Primär ist es nicht das Ziel Erstattungen vorzunehmen bzw. zu erhalten sondern die Reise vertragsgemäß abzuwickeln. Bei einer Ablehnung des Umzugs innerhalb des Hotels wird sich der RV wohl darauf berufen und vor Gericht damit durchdringen im Zweifelsfall. Auch als Reisender hat man eben Pflichten den "Schaden" so gering wie möglich zu halten.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HolginhoH Offline
                    HolginhoH Offline
                    Holginho
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Entweder da gab's vor Ort ein gewaltiges Mißverständnis, oder die Kundenorientierung und die Servicebereitschaft des RL sind als maximal suboptimal zu bezeichnen.

                    Nun aber daraus (inkl. einer wohl tatsächlich nicht erfolgenden Rückerstattung) "Rückschlüsse" auf die Qualität des RV zu schließen und/oder ihn deshalb zukünftig gar zu meiden, ist m.E. aber der falsche Ansatz. Mit dieser "Ablehnung" (egal unter welcher Umständen sie zustande kam) würde so ziemlich jeder RV identisch reagieren.

                    Der von @Armin dargestellte Sachverhalt ist zutreffend und kommt noch hinzu.

                    War dies eure erste Reise mit 1-2-fly? Falls nicht, und ihr schon mehrere Urlauber über diesen RV verbracht habt, könntet ihr ggfs. genau darauf im Rahmen einer (ich wiederhole) höflichen Kulanzanfrage hinweisen.

                    Ich fürchte aber, daß jedes weitere Unterfangen fruchtlos bleiben wird.

                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                    • LexilexiL Offline
                      LexilexiL Offline
                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @kaethi
                      da war der reiseleiter aber mal ein ganz abgezockter. ❓
                      ich weiß gerade nicht, ob man darüber lachen oder weinen soll.
                      er hat euch das so quittiert, dass ihr rechtlich kaum aussicht auf erfolg habt, mit der durchsetzung eurer ansprüche.

                      gab es für die "empfehlung" des rl irgendwelche zeugen? gab es noch andere mitreisende, die das gespräch zufällig mitbekommen haben?
                      vielleicht könnte man auf diesem weg den veranstalter nich einmal anschreiben und erklären, dass es sich um ein mißverständnis handelt.

                      @hoginho
                      ich denke schon, dass man vom verahlten rückschlüsse auf den veranstalter ziehen kann. vieleicht sind die rl angehalten, so wenig reklamationen, wie möglich einzureichen.
                      vielleicht gibt es für sowas auch eine rangliste?
                      wer weiß?
                      zumindest sollte es im sinne des veranstalters sein, seine rl so zu delegieren, dass die kunden zufrieden sind und "echte" reklamationen wirklich abgewickelt werden.

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ginusG Offline
                        ginusG Offline
                        ginus
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Doch, empfinde ich ebenso wie LexiLexi als gute Leistung des Reiseleiters, aber im Eigeninteresse   😉 !

                        Für sich und seinen Auftraggeber einen (fast) Freifahrtschein ausgestellt und den Urlauber vor Ort ruhig- und hinterher kaltgestellt zu haben. Aber, lohnt sich das für den RV eigentlich, hinterher die ganze Bearbeitung und das Rumgeschreibsel. Kann er sich nicht wiederum von seinem Subunternehmer für die Beeinträchtigungen seiner Kunden etwas zurückholen?

                        Die anderslautende Beratung vor Ort um nicht zu sagen Intension einen Umzug zu unterlassen und die mündliche Deutung der Bedeutung den Urlaubern ggü., müsste erst einmal nachweisbar sein und ggf. von einem deutschen Gericht auch mitgegangen werden.

                        Machen die das dort immer so frage ich mich genauso wie LexiLexi?
                        Hat denn 1-2 fly eigene Reiseleiter-Mitarbeiter dort vor Ort? Ich denke doch nein, wer hat das denn heute schon noch (schade, früher ging das irgendwie besser). Es wird wohl eine der üblichen, sattsam bekannten Incoming-Agenturen gewesen sein? Ob uns/mir da die TO noch aufhellende Hinweise dazu geben kann/will.

                        Die genaue Abfassung dieses Schadensformulars würde mich schon interessieren, wenn es damit gelang kaethi1988 zunächst vom Gegenteiligen des tatsächlich Quittierten zu überzeugen.

                        ginus

                        Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • kaethi1988K Offline
                          kaethi1988K Offline
                          kaethi1988
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hi,
                          erstmal Danke für eure Antworten.

                          Habe mich nun nochmal an den RV schriftlich gewendet und bin mal gespannt was raus kommt. Ich werde euch berichten.

                          Ich weiß nicht, ob jemand das Gespräch mitbekommen hat. Es standen weitere Gäste in der Nähe, aber ob die zugehört haben weiß ich nicht. Und Namen habe ich auch nicht.

                          Nein, habe schon öfters über 1-2-Fly gebucht. Trotzdem werde ich mir beim nächsten Urlaub auch andere RV anschauen.

                          Ja, das mit dem Reklamationen ist sowas...aber wie gesagt, war ja meine erste. Bei Dingen wie schlechtem Essen usw. würde ich auch nicht so schnell reklamieren, da dies ja alles nicht richtig messbar ist. Da könnte ich auch verstehen, dass ein RV die Reklamation so nicht hin nimmt. Aber bei Baulärm ist es ja irgendwo messbar und nachvollziehbar. Haben ja nur 2 Wochen vor Urlaubsantritt gebucht, wäre uns da der Mangel bekannt gewesen, hätten wir uns für ein anderes Hotel entschieden.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • kaethi1988K Offline
                            kaethi1988K Offline
                            kaethi1988
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Mal noch kurz eine andere Frage:

                            Ihr antwortet immer so schnell....wo sehe ich denn, wenn jemand auf den Beitrag geantwortet hat? Bekomme nichts angezeigt, aus anderen Foren kenne ich es so, dass auf der Startseite ein Symbol erscheint.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • bernhard707B Offline
                              bernhard707B Offline
                              bernhard707
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Meine Meinung, du kannst zwar nochmal mit einer sachlichen Schilderung der Aussage des RL zum Umzug und dem Zustandekommen der Formulierung auf dem Beschwerdeformular versuchen an eine kulante Lösung zu appellieren, ansonsten hake es als Lebenserfahrung ab.

                              Life is too short to limit your vision ... indeed

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • BrigitteB Offline
                                BrigitteB Offline
                                Brigitte
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                kaethi1988:....wo sehe ich denn, wenn jemand auf den Beitrag geantwortet hat?

                                nirgends - so etwas gibt es hier leider nicht.

                                Du kannst einzig unter Deinem Profil Deine Beiträge anklicken und schaun, ob jemand was geantwortet hat. Aber so Blinklichter von wegen - Neue Nachrichten ect ... gibt es nicht. 😉

                                Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an.

                                Albert Schweitzer

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Alfred_TetzlaffA Offline
                                  Alfred_TetzlaffA Offline
                                  Alfred_Tetzlaff
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Tja, dann würde ich mal sagen, hat sich der RV mit so einem RL wohl ins Knie geschossen, wenn er sich jetzt stur stellt, weil er damit wohl einen bislang (so wie ich das verstanden habe) regelmäßigen Kunden vergrault.

                                  2015, Porto Angeli, Rhodos
                                  2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • ginusG Offline
                                    ginusG Offline
                                    ginus
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Tja Alfred Tetzlaff,

                                    so ist das halt. Im ersten Moment des Triumpfes mal wieder jemandes Anliegen abgebügelt zu haben werden eben leicht die Kollateralschäden für seinen eigenen Auftraggeber oder Arbeitgeber (ich weiß es immer noch nicht was zutrifft) vergessen.

                                    Aber seien wir mal ehrlich, konsequentes Handeln ist der meisten Menschen Ding dann doch nicht 😉 ! Wovor sollten sich also Reiseleiter so schrecklich fürchten?

                                    Mit 1 % Wahrscheinlichkeitsgehalt könnte man auch noch annehmen, dass das Häkchen bei "Umzug abgelehnt " ein Versehen und nicht Absicht war. In letzter Konsequenz ändert das aber für kaethi1988 nichts.

                                    ginus

                                    Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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                                      kaethi1988
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Naja, ich warte jetzt mal ab. Und wenn es was Neues gibt, schreibe ich es nochmal kurz...

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                                      • curiosusC Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        ...kurz OT:
                                        Natürlich sieht man, wenn neue Beiträge in dem Thread verfaßt wurden (2 Sprechblasen). Einfach mal in dem Forum die Liste ansehen, da sind die unterschiedlichen Symbole auch erläutert (s. u.)... 😛 😉

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Reisefan82R Offline
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                                          #20

                                          Hallo Zusammen,

                                          ich bin im September auch im Riu Waikiki.
                                          Wie sieht es denn aktuell bzw bis dahin (sofern absehbar) aus mit dem Baulärm?
                                          Ist die Baustelle noch in vollem Gange?
                                          Habe als Kundenwunsch "Zimmer mit Poolblick" angegeben, das sollte dann ja
                                          die entgegengesetzte Richtung zur Baustelle sein, wenn ich das richtig verstanden habe.
                                          Ich weiß natürlich, dass solche Wünsche nicht verbindlich sind.

                                          Danke für Eure Antworten.

                                          LG

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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